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Transparenz bei der Förderung nichtstaatlicher Träger durch die Stadt Frankfurt herstellen

Vorlagentyp: ABFF-DFRA-FREIE WÄHLER

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über die finanziellen und geldwerten Förderungen an nichtstaatliche Träger in Frankfurt herzustellen. Insbesondere sollen alle relevanten Empfänger und deren Förderzwecke im Jahr 2025 detailliert aufgeführt werden.

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Fragen an den Magistrat

Die transparente Darstellung öffentlicher Förderungen ist ein zentrales Element verantwortungsvoller Verwaltungsführung und öffentlicher Kontrolle. Gerade bei der Unterstützung nichtstaatlicher Träger und politischer Initiativen besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit sowie der Stadtverordnetenversammlung, nachvollziehen zu können, welche Organisationen in welcher Höhe und zu welchem Zweck gefördert werden - und zwar sowohl aus städtischen Mitteln als auch aus solchen, die die Stadt im Auftrag übergeordneter Ebenen (Bund, Land Hessen, EU) vergibt oder weiterleitet. Eine vollständige Übersicht schafft die für eine sachliche Bewertung der Förderpraxis der Stadt Frankfurt am Main notwendige Grundlage. Der Begriff der Nichtregierungsorganisation (NGO) ist gesetzlich nicht definiert. Diese Anfrage zielt daher konkret auf privatrechtliche Vereinigungen, Initiativen und juristische Personen, die nicht Teil der unmittelbaren Stadtverwaltung sind - insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Initiativen ohne Rechtspersönlichkeit -, soweit diese im Haushaltsjahr 2025 finanzielle oder geldwerte Leistungen erhalten haben und nach Satzung oder tatsächlicher Tätigkeit politische, gesellschaftspolitische, weltanschauliche oder klimapolitische Ziele verfolgen, einschließlich Interessenvertretung, Kampagnenarbeit und politischer Bildung. Ausgenommen sind politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes sowie reine Sportvereine. Ferner ausgenommen sind Hilfs- und Rettungsorganisationen sowie anerkannte Träger der freien Wohlfahrtspflege, sofern die Förderung ausschließlich dem Einsatz- und Rettungsbetrieb, sozialen Regelaufgaben auf gesetzlicher Grundlage oder dem laufenden Betrieb entsprechender Einrichtungen diente. Projekt- und Kampagnenförderung derselben Träger außerhalb dieses Kernbetriebs ist anzuführen. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: Welche der vorstehend bestimmten Empfänger haben im Haushaltsjahr 2025 finanzielle oder geldwerte Leistungen der Stadt Frankfurt, ihrer Eigenbetriebe oder ihrer Mehrheitsbeteiligungen erhalten, einschließlich Sponsoring, Nachlässen und vergleichbarer Unterstützungen, unabhängig von der internen Bezeichnung? Soweit der Magistrat Empfänger nicht diesem Kreis zuordnet, bitte hilfsweise alle Zuwendungen und geldwerten Leistungen an Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften ab 1.000 Euro je Empfänger im Jahr 2025 tabellarisch auflisten und diejenigen kennzeichnen, deren Satzung oder Projektbeschreibung politische, gesellschaftspolitische, weltanschauliche oder klimapolitische Ziele enthält. (Hinweis zur Definition: Als geldwerte Leistung gelten der Erlass oder die Unterschreitung der üblichen Miete oder Pacht, die unentgeltliche oder gegenüber dem markt- bzw. satzungsüblichen Entgelt vergünstigte Überlassung städtischer Infrastruktur wie Räumlichkeiten oder Veranstaltungstechnik, die Übernahme von Druck- und Werbekosten sowie die unentgeltliche Personalgestellung. Der Wert der geldwerten Leistung ist in Höhe des unterbliebenen Entgelts zu beziffern.) Hierzu bitte die entsprechenden Empfänger einzeln - vorzugsweise tabellarisch - aufführen und jeweils angeben: - Höhe der Förderung bzw. bezifferter Wert der geldwerten Leistung - Förderzweck bzw. Projekttitel sowie kurze Angabe zur tatsächlichen Verwendung - leistendes Dezernat, Amt, Eigenbetrieb oder städtische Gesellschaft - Rechtsgrundlage, Haushaltsstelle bzw. Titel des Förderprogramms - Art der Förderung (institutionell oder Projektförderung); bei mehrjährigen Vereinbarungen Laufzeit, Gesamtsumme und etwaige Verlängerungsoption - ob und in welcher Form eine Evaluation der geförderten Maßnahmen bzw. der Organisation erfolgt ist oder vorgesehen ist - inwieweit es sich um Leistungen aus städtischen Mitteln (Kernhaushalt, Eigenbetriebe, städtische Beteiligungen) handelt oder um Leistungen, die die Stadt, ein Eigenbetrieb oder eine Mehrheitsbeteiligung im Rahmen von Förderprogrammen des Bundes, des Landes Hessen, der Europäischen Union oder sonstiger öffentlicher Fördergeber als zwischengeschaltete Stelle vergeben oder weitergeleitet hat; das Geberprogramm ist anzugeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. September 2026 brachte BFF-DFRA-FREIE WÄHLER diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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