Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängern
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Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Grünphasen für Fußgänger an der Schweizer Straße zu verlängern, da die aktuellen Zeiten als zu kurz empfunden werden. Der Magistrat erklärt, dass die Grünzeiten nach einheitlichen Richtlinien bemessen werden und hierbei die Sicherheit der Fußgänger berücksichtigt wird. Eine Anpassung der übermittelten Zeiten wird nicht vorgenommen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Schweizer Straße — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Regelkonformes Fahrverhalten in der westlichen Hedderichstraße25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder Landstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Schweizer Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende, die eine ampelgeregelte Kreuzung überqueren wollen, werden subjektiv häufig als zu kurz bemessen wahrgenommen. Die Grünzeiten werden nach den in ganz Deutschland einheitlich geltenden "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) bemessen.
Danach wird die Zeit, die zu Fuß Gehende zum Überqueren der Fahrbahn haben, in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite ermittelt. Die Grünzeiten sind so bemessen, dass Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite zurücklegen können. Die Grünzeit beträgt in Frankfurt am Main in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Wechsel von Grün auf Rot bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen.
Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet. Hierbei handelt es sich um eine Art Zwischenzeit, in der der Kfz-Verkehr noch kein Grün erhält. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten in·diesem Zeitraum keine Freigabe.
Demzufolge lässt sich der Anregung nicht entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2026OFOF 1637/5Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2026OMOM 8056Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängernDirektanregung
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1346Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab