Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert die Anpassung der Lichtzeichenanlagen auf der Schweizer Straße, um die Grünphasen für querende Fußgänger zu verlängern. Dies soll insbesondere für Kinder und Menschen mit Gehbeeinträchtigungen die Sicherheit beim Überqueren der Straße erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die technische Schaltung der Lichtzeichenanlagen auf der Schweizer Straße
- an der Ecke Textorstraße,
- am südlichen Ende des Schweizer Platzes,
- am nördlichen Ende des Schweizer Platzes und
- an der Ecke Gartenstraße
so anzupassen, dass die Grünphase für die die Schweizer Strasse querenden Fussgänger auf ein hinreichendes Maß verlängert wird.
Begründung
Die gegenwärtige Programmierung der genannten Lichtzeichenanlagen an der Schweizer Straße sieht nur sehr kurze Grünphase für Fussgänger vor, die die Schweizer Straße queren wollen. Für Kinder oder Menschen mit Gehbeeinträchtigungen ist es kaum möglich, die Straße innerhalb einer Grünphase vollständig zu überqueren. Zur Erhaltung der Sicherheit und Vermeidung von Unfällen mit Personenschaden ist die Einstellung längerer Grünphasen erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2026Sie sind hierOFOF 1637/5Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2026OMOM 8056Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängernDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1346Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme