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- Bauvorhaben Prämäckerweg/Berkersheimer WegSTOB 1004.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1258 Betreff: Bauvorhaben Prämäckerweg/Berkersheimer Weg Zu 1. Nach aktuellem Kenntnisstand des Magistrats soll hier ein Mehrfamilienhaus mit 32 Wohnungen und 15 Parkplätzen geschaffen werden. Ein entsprechender Bauantrag wurde dem Magistrat eingereicht und wird derzeit geprüft. Ein Baubeginn kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht genannt werden. Zu 2. Ein Verkehrskonzept liegt dem Magistrat nicht vor und dessen Erfordernis wird bei den großzügigen Baugrundverhältnissen nicht erkannt. Bei Errichten eines üblichen Bauzaunes ist davon auszugehen, dass die beantragte Baumaßnahme ausreichend geschützt und damit die Sicherheit des Schulwegs zur Berkersheimer Schule gewährleistet wäre. Grundsätzlich legt der Magistrat im Rahmen der Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ein besonders hohes Augenmerk auf die Verkehrssicherheit im Allgemeinen und auf die Sicherheit von Schülerinnen und Schüler im Besonderen. Die Schulwegkommission des Stadtschulamtes steht bei der Gewährleistung eines sicheren Schulweges gerne beratend zur Verfügung. Zu 3. und 4. Aufgrund der derzeit laufenden Prüfung des Bauantrags liegen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) und traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH noch keine Informationen zur der unter 1. genannten Baumaßnahme vor. Daher kann zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass keine Einschränkungen im Bereich der Straße, Haltestelle oder des Gehwegs zu erwarten sind. Entsprechend sind derzeit keine Anpassungen an der Bushaltestelle vorgesehen. Sollten sich im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens Änderungen oder Auswirkungen auf die genannten Bereiche ergeben, wären entsprechende Anpassungen zu prüfen. Zu 5. Für die unter 1. genannte Baumaßnahme wurden 15 Stellplätze auf dem Außengelände der Liegenschaft beantragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2026, V 13
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB)STOB 904.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1259 Betreff: Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB) Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main nimmt nachfolgend Stellung: Im Rahmen der eingegangenen Hinweise zum betreffenden Briefkastenstandort wurde die Deutsche Post um Prüfung und Rückmeldung gebeten. Zu 1. Für eine transparente Nachvollziehbarkeit erläutert die Deutsche Post in ihrer Stellungnahme ihr grundsätzliches Vorgehen zur Sicherstellung von Briefkastenleerungen wie folgt: "Alle Kästen sind mit einem speziellen Barcode-Label ausgestattet. Dieser Strichcode ist eine notwendige Voraussetzung für das Funktionieren der modernen Scannertechnik, die für Qualität und Transparenz bei der Briefkastenleerung sorgt. Jeder Kastenleerer der Deutschen Post ist mit einem mobilen Handscanner unterwegs und funkt die Daten nach erfolgter Leerung direkt an das zuständige Briefzentrum. Dort wird sofort nachvollzogen, ob die Briefkastenleerung wie geplant durchgeführt wurde oder ob gegebenenfalls auf Unregelmäßigkeiten reagiert werden muss." In Bezug auf den betreffenden Briefkasten berichtet die Deutsche Post, dass dieser montags bis samstags regelmäßig geleert wird. Durch die mittels der Scannertechnik erhobenen Daten bestehe ein lückenloser Nachweis über die Leerungen. Es seien keine Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten erkennbar und die Reklamationen daher nicht nachvollziehbar. Zu 2. Entfällt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7980
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der SBahnLinie S6 im Ortsbezirk 2STOB 204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1260 Betreff: Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der S-Bahn-Linie S6 im Ortsbezirk 2 Der Magistrat hat die Anfrage an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Diese hat mitgeteilt, dass eine künstlerische Gestaltung der Lärmschutzwände grundsätzlich möglich ist, sofern die technische Unversehrtheit der Anlage jederzeit gewährleistet bleibt. Insbesondere die vorhandenen Öffnungen in den Wänden müssen frei von jeglicher Verunreinigung - zum Beispiel durch Farbe - bleiben. Vor Beginn jeglicher Gestaltungsmaßnahmen ist eine Prüfung und ausdrückliche Freigabe durch die DB InfraGO AG, Hahnstr. 49, 60528 Frankfurt am Main erforderlich. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass die übrigen Fragen ohne die Vorstellung eines konkreten Gestaltungs-Projekts sich nicht pauschal beantworten lassen. Der Magistrat verfolgt selbst keine künstlerische Gestaltung der DB-Lärmschutzwände. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.06.2025, V 1216
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Standort für zwei Fußballtore für den Spielplatz im grünen Ypsilon prüfenSTOB 904.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1261 Betreff: Standort für zwei Fußballtore für den Spielplatz im grünen Ypsilon prüfen Der Magistrat begrüßt die außerordentlich positive Resonanz und die hohe Akzeptanz des neu gestalteten Grünzugs Platenstraße im Stadtteil Ginnheim. Die intensive Nutzung der Flächen zeigt, dass der Lückenschluss im "Grünen Ypsilon" als multifunktionaler Erholungsraum erfolgreich angenommen wird. Hinsichtlich des Wunsches nach einem zusätzlichen Fußballfeld wird jedoch um Verständnis gebeten, dass die große zentrale Rasenfläche konzeptionell als offene Liege- und Picknickwiese sowie für informelles Spiel vorgesehen ist. Die dauerhafte Installation von Fußballtoren würde an dieser Stelle zu Nutzungskonflikten mit ruhesuchenden Bürger:innen führen und die Aufenthaltsqualität einschränken. Dem Wunsch der Jugendlichen nach attraktiven Fußballmöglichkeiten wird stattdessen im unmittelbaren Umfeld entsprochen: Unweit der Grünanlage entsteht derzeit an der Wilhelm-Epstein-Straße eine neue städtische Sportanlage. Diese wird nach Fertigstellung in 2027 neben der schulischen und Vereinsnutzung auch den Kindern und Jugendlichen des Stadtteils offenstehen. Zudem ist in der nahegelegenen Marie-Bittorf-Anlage die Erneuerung des Bolzplatzes vorgesehen. Nach Abschluss der Arbeiten wird dieser wieder uneingeschränkt als Fläche zum Fußballspielen zur Verfügung stehen. Durch diese ergänzenden Angebote ist eine ausgewogene Versorgung aller Nutzergruppen sichergestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 33
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit auf der Sportanlage Altenhöferallee erhöhenSTOB 1204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1262 Betreff: Sicherheit auf der Sportanlage Altenhöferallee erhöhen Das Thema Vandalismus ist ein bedauerlicherweise weitverbreitetes Thema auf den städtischen Sportanlagen. Die dadurch entstehenden Schäden beeinträchtigen den Sportbetrieb und verursachen erhebliche finanzielle Aufwendungen für die Instandsetzung. In diesem Fall wird das Sportamt den Austausch mit dem betreuenden Verein der Sportanlage Riedberg suchen, um gemeinsam mögliche sicherheitstechnische Maßnahmen zu finden. In Zusammenhang mit der möglichen Einrichtung einer Videoüberwachung auf öffentlichen Sportanlagen sind insbesondere die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund prüft das Sportamt derzeit verschiedene Handlungsoptionen sowie deren rechtliche und praktische Umsetzbarkeit. Eine abschließende Entscheidung wurde bislang noch nicht getroffen. Das Sportamt ist bestrebt, gemeinsam mit den Vereinen und unter Berücksichtigung aller rechtlichen Rahmenbedingungen geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Sicherheit auf den städtischen Sportanlagen nachhaltig zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 286
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganla-ge/Bockenheimer LandstraßeSTOB 204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1263 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganla-ge/Bockenheimer Landstraße Unter den gegebenen baulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen lassen sich aktuell keine weitergehenden Grünzeiten für den Fußverkehr umsetzen. Der Fokus liegt aktuell in der Abwickelung des Verkehrs von Norden kommend in die Bockenheimer Landstraße (Linksabbieger), welcher baustellenbedingt (Baumaßnahme auf der Bockenheimer Landstraße) voraussichtlich ab Juni 2026 nur noch einspurig geführt wird. Die hieraus resultierenden Rückstaueffekte betreffen auch den Verkehr von Norden kommend in Richtung Messe und Bockenheimer Warte (und somit auch die Buslinie M32). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2026, V 1417
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radongehalt im Praunheimer TrinkwasserSTOB 704.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1264 Betreff: Radongehalt im Praunheimer Trinkwasser Dem Magistrat wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass sowohl die Hessenwasser GmbH & Co. KG, die Mainova AG und Netzdienste RheinMain GmbH (NRM) als auch das Gesundheitsamt Frankfurt am Main (diesem obliegt die amtliche Überwachung) regelmäßig das Trinkwasser im Stadtgebiet untersuchen. Strenge Kontrollen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden und das Wasser in einwandfreiem Zustand am Hausanschluss ankommt. Das im Wasserwerk Praunheim gewonnene Trinkwasser wurde zuletzt im Jahr 2017 auf Radon untersucht. Dabei war die Radonkonzentration in einem so niedrigen Bereich, dass sie unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze lag. Radon war somit nicht nachweisbar. Eine relevante Strahlenbelastung des Trinkwassers wurde nicht festgestellt. Auf dieser Grundlage hat das Gesundheitsamt Frankfurt weitere regelmäßige Untersuchungen auf Radon gemäß § 33 der Trinkwasserverordnung nicht gefordert, da eine Überschreitung des maßgeblichen Parameterwerts nicht zu erwarten ist. Das an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegebene Trinkwasser erfüllt die geltenden Anforderungen der Trinkwasserverordnung und kann uneingeschränkt genutzt werden. Eine Zumischung von Trinkwasser aus anderen Gewinnungs- und Versorgungsbereichen ist nicht erforderlich, um das Wasser aus dem Wasserwerk Praunheim aus Gründen des Radongehalts gesundheitlich nutzbar zu machen. Die Durchmischung von Wasser aus unterschiedlichen Gewinnungsbereichen erfolgt vielmehr im Rahmen des regulären Verbundbetriebs. Sie dient der sicheren, zuverlässigen und bedarfsgerechten Trinkwasserversorgung sowie der betrieblichen Steuerung des Versorgungssystems. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 22
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenSTOB 1204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1265 Betreff: Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisieren Der Magistrat hat beschlossen, mit der Amtseinführung der neuen Stadtbezirksvorsteher/innen für die XX. Wahlperiode den bisherigen Stadtbezirksvorsteherbezirk 12.79 Kalbach-Riedberg in zwei Bezirke aufzuteilen. Die neuen Stadtbezirksvorsteherbezirke umfassen 1. Stadtbezirk 650 (Kalbach) 2. Stadtbezirk 651 (Riedberg). Hierdurch entstehen für die neue Amtszeit folgende Stadtbezirksvorsteherbezirke: 12.79 Kalbach 12.80 Riedberg (neu). Die Parteien wurden auch bereits aufgefordert, ihre Vorschläge für die Besetzung der Ämter einzureichen. Hier ist auch der neue Stadtbezirksvorsteherbezirk enthalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7844
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bushaltestelle der Außenstelle der Georg-Büchner-Schule (Grundstufe) auf der Schloßstraße vor den Schuleingang verlegenSTOB 204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1266 Betreff: Bushaltestelle der Außenstelle der Georg-Büchner-Schule (Grundstufe) auf der Schloßstraße vor den Schuleingang verlegen Mit dem Einzug der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule in den Auslagerungsstandort in der Schloßstraße, wurde eine neue Shuttle-Buslinie für die Schüler:innen bereitgestellt. Mehrere Haltepunkte in fußläufiger Umgebung der Schule für die Shuttle-Buslinie wurden gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt vor Ort geprüft, da der Haltepunkt an der öffentlichen Bushaltestelle Schönhof von Seiten der Schule abgelehnt wurde. Eine Verlegung vor den Schuleingang in der Schloßstraße 29 hätte den Entfall einer deutlich höheren Anzahl an Parkplätzen zur Folge gehabt und wurde daher abgelehnt. Die Seitenstraßen bieten ebenfalls nicht genügend Raum, um eine Bushaltestelle für die Shuttle-Buslinie einzurichten. Im Zuge der begrenzten Möglichkeiten vor Ort, wurde die Bushaltestelle für die Shuttle-Buslinie vor den Hausnummern 35-39 der Schloßstraße eingerichtet. Der Fußweg für die Schüler:innen von der Haltestelle zur Schule beträgt nun 107 Meter. Hierbei queren die Schüler:innen die Mühlgasse mit vorhandenem Zebrastreifen. Die Maßnahme wurde am 12.12.2025 angeordnet. Die bauliche Umsetzung durch den zuständigen Baulastträger steht derzeit noch aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2026, V 1418
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gestaltung der neuen Grünfläche BertramswieseSTOB 904.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1267 Betreff: Gestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese Vorläufige Stellungnahme: Die Anregungen werden begrüßt und gerne geprüft. Im Fachamt wurden Investivmittel für eine Erweiterung des Angebotes an der Bertramswiese zugeordnet. Die Planungen für die Ergänzung von Ausstattungselementen werden zeitnah beginnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7324
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zunehmende Vermüllung der Grünanlagen in der Grillsaison im Ortsbezirk 7STOB 704.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1268 Betreff: Zunehmende Vermüllung der Grünanlagen in der Grillsaison im Ortsbezirk 7 Zu 1: Die Stadtpolizei hat die Bereiche am Willi-Petri Steg und Am blauen Steg sowie rund um die Kullmannswiese, insbesondere im Juli 2026, intensiv bestreift. Lediglich in einem Fall konnten die Bediensteten eine Person beim verbotswidrigen Grillen antreffen. Dies wurde unterbunden und darüber hinaus wurde gegen die verantwortliche Person ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Trotz der Vielzahl der Kontrollen konnten nur an einem Tag geringe Abfallablagerungen rund um die Mülltonnen Am blauen Steg festgestellt werden, was auf deren Überfüllung zurückzuführen war. Anzumerken ist, dass der Reinigungsintervall des Grillplatzes am Willi-Petri-Steg aufgrund der starken Frequentierung von einmal wöchentlich auf dreimal wöchentlich erhöht wurde und ergänzend auch größere Müllbehälter aufgestellt worden sind. Die Stadtpolizei wird im Rahmen ihres Streifendienstes weiterhin ein Augenmerk auf die Örtlichkeiten richten. Sollten dabei Verstöße festgestellt werden, schreiten die Bediensteten selbstverständlich stets entschlossen und konsequent ein. Zu 2: Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die geltenden Regelungen grundsätzlich kennt. Beispielsweise wurden die Bußgelder im vergangenen Jahr deutlich erhöht, was auch umfangreich medial bekannt gemacht wurde. Verstöße erfolgen daher in der Regel nicht aus Unkenntnis und lassen sich durch zusätzliche Hinweise nur bedingt beeinflussen. Die vielen stadtpolizeilichen Kontrollen an den drei Örtlichkeiten und die äußerst geringe Anzahl an Feststellungen lassen zudem keine überdurchschnittliche Problemlage erkennen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Magistrat weitergehende Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung derzeit nicht als erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 178
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung der Internetkompetenz von Seniorinnen und SeniorenSTOB 1204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1269 Betreff: Förderung der Internetkompetenz von Seniorinnen und Senioren Die gesellschaftlichen Veränderungen aufgrund der Digitalisierung und die daraus resultierenden Lern- und Hilfsbedarfe von älteren Menschen sind für die Stadt Frankfurt ein wichtiges Thema. Die Stadt Frankfurt ist sich ihrer Verantwortung bewusst, Bürger:innen durch digitale und nicht-digitale Rahmenbedingungen ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Aktuell gibt es in 18 Stadtteilen insgesamt 32 Anlaufstellen für ältere Menschen rund um das Thema Digitalisierung Die Angebote sind online auf frankfurt.de (https://frankfurt.de/themen/soziales-und-gesellschaft/rund-ums-aelterwerden/dit a), auf dem Geoportal und als Printversion in der Leitstelle Älterwerden des Rathauses für Senioren verfügbar. In Kalbach-Riedberg bietet das Mehrgenerationenhaus Billabong Familienzentrum e.V. in der Graf-von-Stauffenberg-Allee 46b konkrete Lern- und Hilfsangebote bei digitalen Fragen und Herausforderungen für Senior:innen an. Hier findet monatlich der " Digitale Senioren - Handy- und Computertreff" statt. Interessierte und Hilfesuchende erhalten kostenfrei Unterstützung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nähere Informationen, sowie Hinweise zu Veranstaltungen sind in Wochenblättern, in einem Printprodukt, auf der Platform "nebenan.de" und auf der Homepage unter: https://www.billabong-family.de/angebot/computertreff-digitale-senioren zu finden. Frankfurter:innen ab 65 Jahren, die Grundsicherung oder Wohngeld beziehen oder in Besitz eines Frankfurt Passes sind, können eine Einzelberatung zu digitalen Fragen erhalten. Entsprechende Beratungsgutscheine stellt das jeweils zuständige Sozialrathaus aus. Die Einzelberatung steht, unabhängig vom Einkommen, auch allen Bürger:innen über 75 Jahren zu. Das wichtige Thema der Cyberkriminalität wird immer wieder zum Gegenstand von Vorträgen innerhalb der verschiedenen Einrichtungen der Begegnungsstätten für ältere Menschen in Frankfurt gemacht. Die Veranstaltungen finden größtenteils im Café Anschluss (Dornbusch) statt, können aber ebenfalls auch in anderen Stadtteilen gebucht werden (gegen eine geringe Gebühr). Für die Aufklärung und Infoveranstaltungen über Betrugsmaschen, z.B. Schockanrufe mit vermeintlichen Polizeibeamt:innen, Enkeltrick u.ä., steht das Polizeipräsidium Frankfurt zur Verfügung. Die Abteilung Seniorenprävention ist unter Telefon +49 69 755 34240 oder per E-Mail seniorenpraevention.ppffm@polizei.hessen.de erreichbar. Die diesjährigen Aktionswochen Älterwerden (14.- 27. September 2026) finden unter dem Motto "Bist du sicher?" statt. In diesem Rahmen werden viele kostenlose Veranstaltungen zum Thema Digitalisierung und Sicherheit im Internet angeboten. Zwei Veranstaltungen (am 17.09.2026 und 18.09.2026) finden beispielweise in Heddernheim statt. Die Informationen können dem Programmheft auf den Seiten 87 und 107 entnommen werden. Die gedruckte Ausgabe des Programmheftes ist in der Bürgerberatung (Hinter dem Lämmchen 6), in Stadtbüchereien, dem Rathaus für Senioren (Hansaallee 150), Sozialrathäusern, den Bürgerämtern und der Volkshochschule Frankfurt sowie bei vielen der teilnehmenden Begegnungszentren, Seniorentreffs und Sportvereinen erhältlich. Das Programm ist zudem online als pdf abrufbar: https://frankfurt.de/themen/soziales-und-gesellschaft/rund-ums-aelterwerden/akti onswochen-aelterwerden/aktionswochen-2026 . Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 287
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zeitnahe Umsetzung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Barrierefreiheit am Fluchtweg und Zebrastreifen vor dem Lessing-Gymnasium in der Fürstenbergerstraße 166STOB 204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1270 Betreff: Zeitnahe Umsetzung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Barrierefreiheit am Fluchtweg und Zebrastreifen vor dem Lessing-Gymnasium in der Fürstenbergerstraße 166 Die Versetzung des Verkehrszeichens (VZ) 350 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Fußgängerüberweg) wurde bereits am 17.12.2025 angeordnet und zwischenzeitlich umgesetzt; in diesem Zuge wurden auch die Poller im Zugangsbereich des Fußgängerüberwegs entfernt. Zusätzlich möchte der Magistrat die Schulleitung ausdrücklich ermutigen, die radfahrenden Schüler:innen und Lehrkräfte darauf hinzuweisen, die in den vergangenen Jahren neu geschaffenen Fahrradabstellanlagen rund um das Lessing‑Gymnasium verstärkt zu nutzen. Am Haupteingang sind die vorhandenen Abstellanlagen tatsächlich überbelegt, sodass Fahrräder zusätzlich fußverkehrsbehindernd abgestellt werden Auf der Ostseite des Gymnasiums wurden im Jahr 2023 zahlreiche zusätzliche Abstellmöglichkeiten geschaffen, die zeitgleich deutlich unterbelegt waren - obwohl sie nur wenige Meter vom östlichen Eingang des Gymnasiums entfernt liegen. Aufgrund der vorhandenen Radbügel besteht bereits eine ausreichende Lenkungswirkung der Schüler:innen hin zum Fußgängerüberweg. Der Abbau des Drängelgitters wird daher befürwortet. Zusätzlich wird der Magistrat folgende Maßnahmen ausführen: - Erneuerung der Markierung des Fußgängerüberwegs - Versetzung des VZ 350 StVO (Fußgängerüberweg) - das Großpflaster erhält einen Mastixüberzug und wird bis zum Bordstein des Gehweges erweitert Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8019
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Alternative zum Grillplatz LohrbergSTOB 1104.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1271 Betreff: Alternative zum Grillplatz Lohrberg Der Magistrat hat den vorgeschlagenen Standort bereits im Jahr 2018 im Hinblick auf eine Nutzung als Grillplatz geprüft. Eine Ausweisung der Fläche als öffentlicher Grillplatz ist nicht möglich. Die vorgeschlagene Fläche liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (Zone I) und stellt einen ökologisch hochwertigen Biotopkomplex mit strukturreichen Wiesen- und Gehölzbeständen dar. Die vorhandenen mageren Flachland-Mähwiesen sind als gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 Bundesnaturschutzgesetz eingestuft. Darüber hinaus wird die Fläche im Regionalen Flächennutzungsplan als "ökologisch bedeutsame Flächennutzung" sowie als "Vorranggebiet für Natur und Landschaft" dargestellt. Aufgrund der Wertigkeit der Fläche für den Biotop- und Artenschutz, des Schutzstatus als gesetzlich geschütztes Biotop sowie der Darstellung als Vorranggebiet für Natur und Landschaft im Regionalen Flächennutzungsplan ist die Nutzung der Fläche als Grillplatz naturschutzrechtlich nicht zulässig. Zudem existiert für den Bereich kein Bebauungsplan. Eine Zulässigkeit nach § 35 BauGB ist ebenfalls nicht gegeben. Die Ausweisung eines Grillplatzes an dem vorgeschlagenen Standort kommt daher nicht in Betracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.06.2026, V 34
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umgestaltung Ecke Bornwiesenweg/FinkenhofstraßeSTOB 304.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1272 Betreff: Umgestaltung Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße Der überflüssige Straßenraum wurde bereits zu Gunsten des Fußverkehrs ummarkiert (siehe Bild unten). Der Fußgängerüberweg konnte so deutlich verkürzt werden. Zusätzliche Fahrradbügel würden den Gehwegbereich und die Wegebeziehungen stark einschränken, weshalb der Magistrat diese im genannten Bereich nicht anbringen wird. Eine Umgestaltung über die Markierungen hinaus kann der Magistrat mit Blick auf konkurrierende Maßnahmen mit einer höheren Priorität nicht in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 54
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Pfandringe auf dem RiedbergSTOB 1204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1273 Betreff: Pfandringe auf dem Riedberg Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt bietet mit der Initiative "cleanffm" in einem Mitmach- und Patenschaftsprojekt Pfandringe an. So kann und können beispielsweise Privatpersonen, Vereine, Schulen, Initiative oder Betriebe eine entsprechende Patenschaft übernehmen. Die Patenschaft bedeutet hinsichtlich der Pfandringe folgendes: Der Pfandring bietet eine alternative Entsorgungsmöglichkeit für Pfandflaschen und -dosen. Jede richtig entsorgte bzw. zurückgegebene Pfandflasche/-dose ist ein Beitrag für die Umwelt, da hiermit die Chance auf Rückführung in den Ressourcenkreislauf erhöht wird. Mit dem Pfandring soll zugleich für eine korrekte Entsorgung sensibilisiert werden. So unterstützt die Stabsstelle Sauberes Frankfurt die Pat:innen: 1. Sie berät und unterstützt, von der Vorbereitung z.B. Standortberatung, Materialausstattung sowie während der kompletten Projektzeit. Dies können Problemanalysen (warum wird der Standort nicht angenommen), Anregungen und Ideen, die sofortigen Beseitigung von Schäden oder Austausch sein. 2. Die Pat:innen erhalten von der Stabsstelle das gesamte Material, welches sie während der Dauer der Patenschaft benötigen (Handschuhe zur hygienischen und gefahrlosen Entfernung von Fremdmüll wie z.B. To-go-Verpackungen, nicht bepfandete Flaschen, Mülltüten zur Entsorgung von Fremdmüll, Beutel für den Transport von nicht bepfandeten Glasflaschen zum Glascontainer). 3. Der Pfandring und das dazugehörige Hinweisschild wird vor dem Start von der Stabsstelle am Standort angebracht. So unterstützen die Pat:innen die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und ihr Umfeld: 1. Überprüfung des Zustandes: regelmäßige Überprüfung des Pfandring auf Funktionalität, Sauberkeit und Erscheinungsbild. 2. Leerung: regelmäßige Entfernung des eingestellten Fremdmülls und nicht bepfandeten Flaschen, so dass die Nutzung möglichst immer möglich ist. 3. Rückmeldung an die Stabsstelle: quartalsweise Rückmeldung zur Nutzung, Problematiken, Standortauswahl und Zufriedenheit. Interessierte Patinnen und Paten melden sich gerne direkt bei der Stabsstelle unter smile@cleanffm.de Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 289
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einfahrt frei halten!STOB 204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1274 Betreff: Einfahrt frei halten! Bezüglich des Wunsches, die Zufahrt in der Unterlindau 15 vor Falschparkenden zu sichern, wird vom Magistrat mitgeteilt, dass die Zufahrt rechts mittels der Markierung einer kleinen Sperrfläche (Verkehrszeichen (VZ) 298 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) inklusive eines Parkwinkelanfangs gesichert werden kann. Hinsichtlich des Wunsches, die Zufahrt in der Niedenau 42 vor Falschparkenden zu sichern, kann dem Problem, dass zwischen den Zufahrten noch geparkt wird, durch die Markierung einer Sperrfläche (VZ 298 StVO) zwischen den Zufahrten der Liegenschaften 40 und 42 inklusive der Montage eines rot-weißen Pollers abgeholfen werden. Zusätzlich kann an der Zufahrt zur Liegenschaft Niedenau 42 noch ein Parkwinkelende markiert werden. Da es sich bei den geschilderten Problemen jedoch um das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden handelt und die Maßnahmen nicht der Verkehrssicherheit oder Gefahrenabwehr dienen, müssen die Kosten der Arbeiten selbst getragen werden. Aus diesem Grund muss sich die entsprechende Hausverwaltung beziehungsweise Eigentümergemeinschaft in schriftlicher Form an das Straßenverkehrsamt wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8223
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellenSTOB 1204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1275 Betreff: Kindergarten- und Grundschulentwicklungsplanung vorstellen Monitoring Kinderbetreuung und Kindertagesstätten Die Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung wird jährlich im Bericht "Perspektive Kinderbetreuung, Kindertagesstätten-Entwicklungsplan für Frankfurt am Main", zuletzt im B 36 von 2026 (Anlage Perspektive_ Kinderbetreuung) veröffentlicht. Die Planung bezieht sich auf die Altersgruppen der Kinder unter drei Jahren sowie der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Zum Stichtag 1. November 2025 wird die Versorgungssituation im Planungsbezirk Kalbach-Riedberg wie folgt dargestellt: Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz in Kalbach-Riedberg ist derzeit folgende Maßnahme geplant: Die Kita Sonnenwind des Caritasverbandes Frankfurt e.V. soll in einen Neubau am Bonifatiusbrunnen umziehen. Dabei ist eine Erweiterung der Einrichtung um 42 zusätzliche Kindergartenplätze vorgesehen. Weitere Maßnahmen zur bedarfsgerechten Versorgung beider Altersgruppen werden derzeit geprüft. Monitoring zu den Grundschul- und Betreuungsplatzkapazitäten Alle Grundschulen am Riedberg verfügen über eine flexible Eingangsstufe, in die alle schulpflichtigen Kinder des Schulbezirks aufgenommen werden. Diese ermöglicht es den Kindern, die ersten beiden Schuljahre innerhalb von ein bis drei Jahren in ihrem eigenen Lerntempo zu absolvieren. Dabei findet der Unterricht häufig in altersgemischten Gruppen statt. Besonders für die Grundschulen am Riedberg zeigt sich, dass deutlich weniger Schüler*innen die Schule besuchen, als Plätze durch den Schulträger vorgehalten werden. In der Vergangenheit kam es daher häufiger zu Minderklassenbildungen (Tab. 1). Tab. 1 Monitoring Grundschulen Kalbach-Riedberg Auch die durch das Bürgeramt Statistik und Wahlen zur Verfügung gestellten Zahlen der zukünftig Schulpflichtigen Kinder deuten darauf hin, dass Minderklassenbildungen auch zukünftig zu erwarten sind. Diese Annahme wird auch von der amtlichen Statistik bestätigt: Für den Stadtbezirk Riedberg sind sinkende Kinderzahlen in den relevanten Altersgruppen erkennbar (Tab.2). Tab. 2 Altersgruppen Stadtbezirke (hier Riedberg) nach Melderegister. Statistikportal,17.4.2026 frankfurt STATISTIK.PORTAL Laut Stadtplanungsamt sind in Kalbach-Riedberg derzeit keine weiteren Bauprojekte, Nachverdichtungen oder Baulückenschließungen vorgesehen. Größere Bauvorhaben gibt es lediglich in den angrenzenden Stadtteilen, wie beispielsweise im Frankfurter Nordwesten im "Stadtteil der Quartiere". Daher ist davon auszugehen, dass die Zahl der zukünftig schulpflichtigen Kinder weiterhin zurückgehen wird. Zusätzlich zu den sinkenden Kinderzahlen nach Melderegister zeigt sich, dass nicht in einem Grundschulbezirken gemeldet Kinder tatsächlich eine Schule in Kalbach-Riedberg besuchen. Besonders deutlich ist dies an der Judith-Kerr-Schule, an der lediglich 63 % der im Schulbezirk gemeldeten Kinder angemeldet sind. Aktuell werden die freien Kapazitäten (Räume) an dieser Schule u.a. genutzt, um gesamtstädtische Sonderbedarfe abzudecken, bspw. Außenklassen für Schüler*innen dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Im zukünftigen Monitoring werden die Entwicklung der Schülerzahlen sowie die Zahl der zukünftig schulpflichtigen Kinder in Kalbach-Riedberg weiterhin genau beobachtet, um gegebenenfalls freie Kapazitäten anderweitig zu nutzen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, den Schulen und dem Ortsbeirat. Betreuungszahlen Grundschulkinder Kalbach-Riedberg Das Monitoring unterscheidet zwischen einer Beteiligungs- und einer Versorgungsquote. Während die Beteiligungsquote gibt an, wie viele Kinder einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, während die Versorgungsquote den Anteil der verfügbaren Plätze im Verhältnis zur tatsächlichen Schülerzahl darstellt. Die durchschnittliche Versorgungsquote für Kalbach-Riedberg liegt bei 114%, die Beteiligungsquote bei 96 %. Tab. 3 Eigene Erhebung (November 2025) Am Riedberg findet die Betreuung hauptsächlich an der Schule statt, während in Kalbach mehr Schüler*innen (57%) einen Hort besuchen als an der schulischen Betreuung (43%) teilnehmen. Die Teilnahme am Mittagessen variiert je nach Schulstandort zwischen 42% an der Grundschule Kalbach und 89% an der Judith-Kerr-Schule. Tab. 4 Eigene Erhebung (November 2025) Ausblick Betreuung von Grundschulkindern Alle Grundschulen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg - die Grundschule Kalbach, die Grundschule Riedberg, die Judith-Kerr-Schule und die Marie-Curie-Schule - setzen ab dem Schuljahr 2026/2027 den "Pakt für den Ganztag" um. Der Pakt für den Ganztag garantiert eine Betreuung für alle Kinder der jeweiligen Schule. Diese Betreuungsgarantie und damit der Rechtsanspruch werden durch die Ganztagsangebote an der Schule sowie gegebenenfalls durch Horte im Schulbezirk sichergestellt. Eine Überprüfung der Betreuungsgarantie mit dem Fokus auf Lösungsansätze ist erst dann erforderlich, wenn mehr Kinder als durch die Zügigkeit (Anzahl der Klassen) vorgesehen die jeweilige Schule besuchen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 290
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Absicherung und Begleitmaßnahmen während der Aufstellung der UNITS-Module auf dem CarloSchmid-PlatzSTOB 204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1276 Betreff: Absicherung und Begleitmaßnahmen während der Aufstellung der UNITS-Module auf dem Carlo-Schmid-Platz Bei den auf dem Carlo-Schmid-Platz unter dem Namen CARLO errichteten UNITS-Modulen, handelt es sich um temporäre, modular aufgebaute und bepflanzbare Gestaltungselemente zur Aufwertung des öffentlichen Raums im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026. Sie dienen insbesondere der Verbesserung des Mikroklimas, der Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsqualität sowie der Förderung von Begegnung und Nutzungsmöglichkeiten im urbanen Umfeld. Nach bisherigen Beobachtungen werden die Module von den Besuchenden sehr gut angenommen. Alle erforderlichen Maßnahmen und Verantwortlichkeiten werden rechtlich abgesichert geregelt und fortlaufend überprüft. Die Einhaltung der relevanten Vorgaben sowie die ordnungsgemäße Durchführung und Kontrolle aller erforderlichen Aufgaben wird sichergestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8012
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verschmutzung am Platz Am Weißen SteinSTOB 904.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1277 Betreff: Verschmutzung am Platz Am Weißen Stein Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH), reinigt den Straßenabschnitt "Am Weißen Stein" zweimal wöchentlich, in der Regel immer montags und donnerstags. Dabei werden alle losen Verunreinigungen und wilden Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter im Sinne der Verkehrssicherheit aufgenommen und entsorgt. Der Platz wurde zwischenzeitlich mit den neuesten Papierkorbmodellen ausgestattet. Zum einen wurden die bisherigen Modelle ausgetauscht, zum anderen wurden zusätzlich zwei weitere Behälter angebracht. Hierbei handelt es sich um Behältnisse mit großem Einwurfschacht. Die Papierkorbleerungen erfolgen in dieser Anlage täglich (außer samstags). Die VGF-Haltestelle wird nach entsprechender Beauftragung des Betreibers sechsmal wöchentlich gereinigt. Dies beinhaltet sowohl die Aufnahme von losen Ablagerungen innerhalb der Haltestellenfläche als auch die Leerung der Papierkörbe. Der gesamte Bereich ist daher inzwischen ausreichend mit Entsorgungsangeboten ausgestattet. Die erforderlichen Leerungen sind ebenfalls sichergestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 221
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr LichtSTOB 1104.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1278 Betreff: Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Die Deutsche Bahn hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Beleuchtung ab Beginn des Grundstückes, welches sich in DB-Besitz befindet, auf der Agenda des Bahnhofsmanagements Frankfurt steht. Aktuell läuft zudem eine Terminkoordination mit allen Beteiligten, um die Situation der Beleuchtung einheitlich zu gestalten. Näheres kann erst mitgeteilt werden, wenn der Termin stattgefunden hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7237
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neugestaltung Grünfläche Berger Straße/Musikantenweg und BaumscheibenblühbeeteSTOB 304.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1279 Betreff: Neugestaltung Grünfläche Berger Straße/Musikantenweg und Baumscheibenblühbeete Der Magistrat wird in der kommenden Pflanzperiode das Beet neugestalten. Durch die prägenden Platanen sind die Möglichkeiten jedoch sehr eingeschränkt, da der Wurzeldruck eine hochwertige Bepflanzung mit "Blühpflanzen" nicht zulässt. Hochbeete mit Aufschüttungen mit Substrat führen oft zu gravierenden Schäden. Wird der Wurzelbereich mit Erde bedeckt, reagiert der Baum, indem er am Stamm neue sogenannte Adventivwurzeln bildet. Über diese sprossbürtigen Wurzeln versucht der Baum, das veränderte Sauerstoff- und Nährstoffniveau auszugleichen. Allerdings reichen sie nicht aus, um den Baum langfristig zu stabilisieren und zu ernähren, während die eigentlichen, tieferliegenden Wurzeln im sauerstoffarmen Boden abfaulen. Letztlich kann dies zum Absterben des Baumes führen. Ältere Bäume kompensieren dies zwar besser, neigen dann aber zur Bildung von Faulstellen. Ein weiteres Erschwernis ist der Umstand, dass gerade die gefährlichen holzzerstörenden Wurzelschadpilze, wie z.B. Hallimasch, Brandkruste oder Riesenporling, oft erst nach Erscheinen der Pilzfruchtkörper festgestellt werden, die sich in der Regel am Stammfuß oder Wurzelstock bilden. Aus diesem Grunde ist es sehr wichtig, dass der Stammfuß freibleibt und eingesehen/kontrolliert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 59
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne VersiegelungSTOB 1104.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1280 Betreff: Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne Versiegelung Zu 1. und 2. Aufgrund der noch bestehenden Lücke zwischen der A 66 am Autobahnende in Bergen-Enkheim und der A 661 übernimmt die Friedberger Landstraße (B 521) teilweise die Funktion des Lückenschlusses zwischen diesen Autobahnen. Das resultierende Verkehrsaufkommen kann im innerstädtischen Abschnitt der Friedberger Landstraße südlich der A 661 nicht abgewickelt werden. Die aktuelle Planung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt sieht die Verbreiterung der Fahrbahn der Friedberger Landstraße auf der Westseite um rund 2,0 Meter vor. Durch eine Verringerung der Breite der beiden stadteinwärts führenden Fahrstreifen für den Individualverkehr auf jeweils 3,25 Meter kann so ein weiterer Fahrstreifen von 3,25 Meter geschaffen werden. Der neue Fahrstreifen dient im nördlichen Abschnitt als Einfädelungsstreifen für die Zufahrt von der Hofhausstraße zur Friedberger Landstraße und im südlichen Abschnitt als Rechtsabbiegespur zur A 661. Die vorhandene Busspur kann in ihrer Breite nicht reduziert werden. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist eine weitere Breitenreduzierung der beiden stadteinwärts führenden Fahrstreifen sowie der Entfall eines Fahrstreifens nicht möglich. Darüber hinaus müssen das Straßenbankett und die Oberflächenentwässerung angepasst und in die westliche Richtung verlagert werden. Die Böschung in diesem Abschnitt ist dementsprechend ebenfalls anzupassen. Die Masten der Straßenbeleuchtung müssen versetzt werden. Der Optimierungsvorschlag des Ortsbeirats, die Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße ohne zusätzliche Versiegelung zu gestalten, ist aus straßenplanerischer und verkehrstechnischer Sicht daher nicht umsetzbar. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h wird der Magistrat ämterübergreifend prüfen, wenn die Planungen abgeschlossen und umgesetzt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8102
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkdeck für die Pfortenstraße 55STOB 1104.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1281 Betreff: Parkdeck für die Pfortenstraße 55 Der Magistrat hat nun mit allen beteiligten Ämtern und Betrieben die Möglichkeiten geprüft. Das Grundstück Pfortenstraße 55 betreffend, ist die ABG Erbpachtnehmerin des Vereins TSG über einen bestimmten Zeitraum. Der Bebauungsplan setzt dieses Gelände als Verkehrsfläche fest, was nicht unmittelbar gegen die Errichtung eines Parkhauses oder Parkdecks spricht. In Abwägung von Aufwänden, Kosten und Nutzen sieht der Magistrat derzeit keine Möglichkeit für die Errichtung eines zusätzlichen Parkhauses auf dem Gelände. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5965
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hundekotbeutelspender für den KGV Siedlervereinigung BonamesSTOB 1004.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1282 Betreff: Hundekotbeutelspender für den KGV Siedlervereinigung Bonames Da die Stadt Frankfurt am Main im Umfeld des KGV Siedlervereinigung Bonames e.V. keine Grünanlagen unterhält, ist es nicht möglich dort Hundekotbeutelspender bzw. Mülleimer anzubringen und zu unterhalten. Der Magistrat appelliert an die Selbstverwaltung im Kleingartenwesen und wird den Vereinsvorstand bitten, bei Bedarf selbstständig tätig zu werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 106
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tiefgarageneinfahrt Hans-Bethe-Straße gegen Falschparker sichernSTOB 1204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1283 Betreff: Tiefgarageneinfahrt Hans-Bethe-Straße gegen Falschparker sichern Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten sowie vor Bordsteinabsenkungen ordnungswidrig. Die Einfahrt zur Tiefgarage ist aufgrund ihrer baulichen Gestaltung auch eindeutig als solche erkennbar. Bei dem geschilderten Sachverhalt handelt es sich um ein bewusstes, vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, welchem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann: Es ist bereits eindeutig verboten. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8273
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kreuzung Hans-Bethe-Straße/Otto-Schott-Straße sicherer für Fußgänger machenSTOB 1204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1284 Betreff: Kreuzung Hans-Bethe-Straße/Otto-Schott-Straße sicherer für Fußgänger machen Eine Auswertung der Unfalllage für den Zeitraum 2022 bis 2024 hat ergeben, dass der betreffende Bereich vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden ist. In einer langfristigen Betrachtung von 2016-2024 ist lediglich ein einziger Unfall mit einer leichtverletzten Person aktenkundig, an dem ein E-Scooter und eine zu Fuß gehende Person beteiligt waren. Gemäß Vorschrift dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist und selbst aufmerksame Verkehrsteilnehmende die Gefahrenlage nicht rechtzeitig erkennen können. Insbesondere die Anordnung des Verkehrszeichens 136 Straßenverkehrs-Ordnung (Kinder) setzt voraus, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, da die räumlichen Gegebenheiten durch rundum gute Sichtbeziehungen und bauliche Einfriedungen des Platzbereiches eine übersichtliche und ausreichend gesicherte Situation gewährleisten. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8272
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Feldweg Am Backesborn wiederherstellenSTOB 1404.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1285 Betreff: Feldweg Am Backesborn wiederherstellen Der Anregung wird entsprochen. Das zuständige Grünflächenamt wird nach Ablauf der Brut- und Setzzeit einen fachgerechten Rückschnitt der vom städtischen Flurstück 173 auf den Feldweg Am Backesborn (Flur 5, Flurstück 542) überwuchernden Gehölze durchführen. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird das Zurückdrängen insbesondere der Brombeerbestände sowie eine Reaktivierung der angrenzenden Streuobstwiese ausdrücklich begrüßt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7447
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Prüfen und berichten, ob die Bushaltestellen in Kalbach überdacht werden könnenSTOB 1204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1286 Betreff: Prüfen und berichten, ob die Bushaltestellen in Kalbach überdacht werden können Im Stadtteil Kalbach gibt es insgesamt 26 Bushaltepunkte, wovon 14 bereits mit Wartehallen ausgestattet sind, die über darin integrierte Sitzgelegenheiten verfügen. Dies entspricht gut der Hälfte der Haltepunkte. Aus verschiedenen Gründen sind oder werden nicht alle übrigen 12 Haltepunkte mit Wartehallen ausgestattet: - An den bereits barrierefreien Haltepunkten "Bonifatiusstraße" (Ri. Sportzentrum Kalbach) und "Schwalbenweg" (Ri. Am Weißkirchener Berg) kann wegen der geringen Breite des Gehweges bzw. der Fahrgastwartefläche weder eine Wartehalle noch eine Sitzbank aufgestellt werden. Dies trifft auch auf den Haltepunkt "Alte Riedbergstraße" (Ri. Schule Kalbach) zu, der im Zusammenhang mit der Grundsanierung der Talstraße barrierefrei ausgebaut werden wird. - Andere Haltepunkte, an denen hinreichend Platz ist, werden - sofern keine nachvollziehbaren Gründe wie unterirdische Leitungen oder Baumwurzeln dem entgegenstehen - erst bei einem barrierefreien Ausbau mit einer Wartehalle nachgerüstet, wie z.B. am Haltepunkt "Schule Kalbach" (Ri. Alte Riedbergstraße). Für die Übergangszeit bis zu einem barrierefreien Ausbau werden an diesem Haltepunkt freistehende Sitzbänke nachgerüstet. - Im Gewerbegebiet Kalbach werden an mehreren Haltepunkten nur sehr geringe Einsteigerzahlen in die Linie 24 verzeichnet, weshalb auf Wartehallen verzichtet werden kann. Ein gewisses Fahrgastpotenzial, das für eine Wartehalle spricht, haben bei einem späteren barrierefreien Ausbau daher nur die zwei weit entfernt liegenden Haltepunkte "Frischezentrum" (Ri. Josef-Bautz-Straße; hier Ersatz mobile Wartehalle durch ortsfeste Wartehalle) und ggf. "Josef-Bautz-Straße" (Ri. Karl-Ritscher-Anlage). - Einen Sonderfall stellt die Haltestelle "Rathaus Kalbach" (beide Ri.) dar. Aufgrund der Lage im historischen Ortskern kann noch keine belastbare Aussage zur Nachrüstung mit Wartehallen getroffen werden. - Haltepunkte, die nur dem Ausstieg dienen, benötigen keine Überdachung. Die heute verwendeten Sitzbänke wurden vor rund 20 Jahren im Rahmen eines Gestaltungskonsortiums ausgewählt. Dabei wurde das Modell des Designers Gärtner als Standard festgelegt. Die Wartebänke sind sehr robust und langlebig konstruiert. Sie werden aus Kostengründen inzwischen durch die VGF selbst produziert. Etwa alle 5 bis 7 Jahre werden die Holzlatten der Sitzflächen altersbedingt ausgetauscht, während die Stahlkonstruktion weiterhin genutzt wird. Insgesamt beträgt die Lebensdauer einer Wartebank mindestens 20 Jahre. Sitzlatten aus Holz sind dabei im Gegensatz zu Sitzlatten aus Kunststoff nachhaltiger, zumal auch Sitzlatten aus Kunststoff mit der Zeit verwittern und getauscht werden müssten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8277
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung einer Schulschranke im Bereich der Oberfeldstraße/Heilmannstraße an der Europäischen SchuleSTOB 804.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1287 Betreff: Einrichtung einer Schulschranke im Bereich der Oberfeldstraße/Heilmannstraße an der Europäischen Schule Das derzeit laufende "Projekt Schulstraße" wird im Herbst dieses Jahres evaluiert und basierend auf den Ergebnissen wird der Magistrat die Einrichtung weiterer Schulstraßen prüfen. Im Rahmen dessen wird der Magistrat auch auf die Europäische Schule zugehen. Darauf hinzuweisen ist, dass die Einrichtung und insbesondere der Betrieb einer Schulstraße ohne die aktive Unterstützung und Akzeptanz der Schulgemeinschaft nicht möglich sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8084
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-LadeinfrastrukturSTOB 1204.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1288 Betreff: Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-Ladeinfrastruktur Zu 1. bis 6. Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität, auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025 und auf die Pressemeldung vom 20. Februar 2026 (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/e-ladeinfrastruktur-auf-o effentlichem-grund/). Das Interessenbekundungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Alle Kontingente wurden verlost. Nach Ende der Widerspruchsfrist werden die Verträge erstellt und die Betreiber können anfangen zu planen und bauen. Der Magistrat geht davon aus, dass die Ladesäulen Anfang bis Mitte 2027 in Betrieb gehen werden. Die Standorte wurden nach der Anwohnerzahl, der Art der Bebauung, der zu erwartenden Ladeleistung und nicht zuletzt nach der vorhandenen Netzleistung in der jeweiligen Straße für die ganze Stadt ausgewählt. So wird in einem Wohngebiet mit großteils Ein- und Zweifamilienhäusern keine Ladesäule errichtet werden, da jeder seine eigene Wallbox installieren wird. DC-Standorte für Pkw werden von der Stadt auf absehbare Zeit nicht mehr vergeben. Wenn sie keinen eigenen Trafo haben, ziehen sie den umliegenden Häusern die Stromleistung für eigene Ladeinfrastruktur oder Wärmepumpen ab. Wenn sie einen Trafo haben, ist wiederum der Platzbedarf sehr hoch. Auf privaten Flächen wird mittlerweile häufig, angepasst an die Aufenthaltsdauer, DC-Ladeinfrastruktur gebaut. Der Magistrat geht weiterhin davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur zukünftig zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten Flächen errichtet wird (zum Beispiel auf Parkplätzen von Discountern, Supermärkten sowie Baumärkten und auch in Parkhäusern). Die Kontingente AC3, AC4 und AC5 haben Standorte im Ortsbezirk. Aktuell sind folgende Standorte im Ortsbezirk geplant: - Friedrich-Bergius-Weg 5 - Erna-Pinner-Straße süd-östl. +. ggü. 7 - Gräfin-Dönhoff-Straße nördl. bzw. ggü. 4-8 - Lange Meile ggü. 20 an Im Brombeerfeld - Zum Bergwerk 9. Die genauen Standorte können sich durch die Detailplanungen der jeweiligen Betreiber noch verändern. Hinweisen möchte der Magistrat abschließend darauf, dass Besitzerinnen und Besitzer von Elektrofahrzeugen sehr selten extra zum "Laden" fahren, sondern das meist mit anderen Tätigkeiten verbinden, zum Beispiel mit einem Einkauf oder einem Kinobesuch. Der Ausbau wächst an solchen Lokalitäten daher sehr stark. Auch fahren die Fahrzeuge im Durchschnitt in Deutschland lediglich 40 Kilometer pro Tag. Die Reichweite der Fahrzeuge beträgt mittlerweile ein Vielfaches (auch im Winter), daher muss nicht lange nachgeladen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 64
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchner-Straße und der Straße Am HollerbuschSTOB 1504.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1289 Betreff: Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der Georg-Büchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch Grundsätzlich besteht insbesondere während längerer Trockenperioden in den Sommermonaten eine erhöhte Brandgefahr auf Grün-, Wald-, Brach- und Ackerflächen. Zur Verringerung des allgemeinen Brandrisikos sind die allgemein geltenden Verhaltensregeln des vorbeugenden Brandschutzes, wie das Verbot offenen Feuers, das Rauchverbot sowie das Unterlassen des Grillens außerhalb ausgewiesener Flächen, zu beachten. Brandereignisse auf Grün-, Wald-, Brach- oder Ackerflächen können durch die Feuerwehr Frankfurt am Main wirksam und zeitnah bekämpft werden. Dies hat sich auch bei einem Brandereignis auf der vom Ortsbeirat benannten Fläche gezeigt. Die Löschwasserversorgung im betreffenden Bereich ist durch den Grundschutz mittels Unterflurhydranten sichergestellt. Die Wartung und Instandhaltung der Hydranten erfolgt durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH, eine Tochtergesellschaft der Mainova AG. Die in der Anregung bezeichnete rund 13.000 m² große Brachfläche im Stadtteil Nieder-Eschbach befindet sich im Eigentum der ABG Frankfurt Holding GmbH. Das Gelände ist straßenseitig durch Bauzäune gegen unbefugtes Betreten gesichert. Aus Sicht der Feuerwehr bestehen daher derzeit keine Anhaltspunkte, die weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen oder Anforderungen nach § 45 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zur Vorsorgepflicht der Eigentümerin erforderlich oder verhältnismäßig erscheinen lassen. Auch aus naturschutzfachlicher Sicht besteht keine Grundlage für eine flächige Beseitigung des vorhandenen Bewuchses allein zur Reduzierung einer Brandgefahr. Vielmehr wäre eine Entfernung der vorhandenen Vegetation mit ihren Lebensstätten für Tiere naturschutzrechtlich grundsätzlich unzulässig. Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, die Bodendecke auf ungenutzten Grundflächen so zu behandeln, dass die Tier- und Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit weder aus brandschutzrechtlicher noch aus naturschutzrechtlicher Sicht eine Grundlage, die Eigentümerin zur Beseitigung des Bewuchses oder zu weitergehenden Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlast zu verpflichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2026, OM 133
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenSTOB 904.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1290 Betreff: Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisieren Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 29
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hundekottütenspender Praunheimer Hohl / Am Ebelfeld aufstellenSTOB 704.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1291 Betreff: Hundekottütenspender Praunheimer Hohl / Am Ebelfeld aufstellen Der Anregung wurde bereits entsprochen, der Tütenspender wurde bereits aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 177
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Außengelände in benutzbarem Zustand haltenSTOB 1504.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1292 Betreff: ESB-Zweigstelle "St. Stephanus": Außengelände in benutzbarem Zustand halten Thema Ausstattung: Die fehlerhafte Ausstattungsbestellung für die Mensa der ESB-Außenstelle St. Stephanus ist bereits bekannt und es wurden korrigierende Maßnahmen eingeleitet. Eine Nachbestellung der für die entsprechende Altersgruppe passenden Möbel ist bereits erfolgt. Thema Grünschnitt: Für den Zeitraum von April bis einschließlich Oktober 2026 wurde ein regelmäßiger Grünschnitt des Wiesengeländes St. Stephanus beauftragt. Der Verwaltung lagen bisher noch keine Reklamationen oder Hinweise vor, dass der beauftragte Grünschnitt in diesem Zeitraum nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2026, OM 140
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zweites Fußballtor für die Heinrich-Lübke-SiedlungSTOB 704.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1293 Betreff: Zweites Fußballtor für die Heinrich-Lübke-Siedlung Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat wird ein zweites Fußballtor auf dem Bolzplatz Praunheimer Hohl in der Heinrich-Lübke-Siedlung aufstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 176
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nun endlich: Platz Lachweg/Dreihäusergasse aufwerten - kommt Unterführung?STOB 904.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1294 Betreff: Nun endlich: Platz Lachweg/Dreihäusergasse aufwerten - kommt Unterführung? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Zur Realisierung einer Eisenbahnüberführung für den Rad- und Fußgängerverkehr ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7684
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Buslinien M51, M62 und M78 verbessernSTOB 604.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1295 Betreff: Buslinien M51, M62 und M78 verbessern 1. Gibt es eine Übersicht zum Baujahr und Herkunft der auf den Linien M51, M62 und M78 eingesetzten Busse? Hinweis vorweg: Es handelt sich nicht um M-Busse (Keine Metrobusse). Eine Übersicht zu den Bestandsfahrzeugen des Verkehrsunternehmens ist vorhanden. Im Rahmen der operativen Disposition gibt es jedoch wenige Fahrzeuge, die ausschließlich auf bestimmten Linien eingesetzt werden, wodurch auf Basis der aktuellen Datengrundlage keine linienspezifischen Aussagen gemacht werden können. Zudem setzt das Verkehrsunternehmen Fahrzeuge eines Subunternehmens ein, für die vergleichbare Informationen nicht vorliegen. Die Sub-Leistung wurde aufgrund der Dringlichkeit unter der Präambel vergeben, dass dem Einsatz alter Fahrzeuge einem vermehrten Ausfall von Fahrten der Vorzug zu geben sei. Eine Detailabfrage der Fahrzeugkonfigurationen der Sub-Fahrzeuge wurde folglich aufgrund fehlender vertraglicher Grundlage vom Verkehrsunternehmen abgelehnt. 2. Sofern der Magistrat über eine Übersicht über Ausfälle und Verspätungen bei den genannten Buslinien vorliegt, möge er diese Übersicht vorlegen. Pünktlichkeitsdaten 2026 für die Buslinie 51, 62 und 78: Monat 2026 Januar Februar März April Mai Linie 51 87,29% 84,01% 82,38% 80,67% 82,07% Linie 62 82,03% 79,02% 82,31% 82,32% 82,20% Linie 78 85,37% 80,74% 75,29% 78,26% 79,70% Die Prozentwerte ergeben sich aus allen Abfahrten im Linienverlauf. Pünktlichkeit wird laut Nahverkehrsplan definiert als "eine Minute vor der Fahrplanzeit bis 3 Minuten danach". Grün markierte Werte liegen über dem Sollwert von 80% und signalisieren Pünktlichkeit, rot markierte Werte liegen darunter. Spürbare Unpünktlichkeit weist die Linie 78 erst ab März 2026 auf - der Zeitraum liegt nach dem in der Anfrage des Ortsbeirates genannten. (Die Daten für Juni 2026 sind noch nicht ausgewertet). Ausfallwerte 2026 für die Buslinie 51, 62 und 78: Für die genannten Buslinien liegen Daten der Leitstelle vor: die Anzahl der Ausfallmeldungen bzw. Teilausfälle gewichtet auf Basis der Soll-Kilometer. Zur besseren Einordnung sind sie in nachfolgender Tabelle in Relation zur Gesamtleistung des Verkehrsunternehmens gesetzt: Anzahl gemeldete Ausfälle bzw. Teilausfälle gewichtet nach Sollkm: Monat Januar Februar März April Mai Juni Linie 51 1,75 1,40 0,99 0,84 0,58 1,10 Linie 62 0,69 0,20 0,14 0,07 0,14 0,45 Linie 78 5,69 4,51 2,77 2,99 2,14 3,08 Verkehrsunternehmen - Gesamt 2,37 1,84 1,21 1,14 0,81 1,40 Die Linie 78 weist im Vergleich überdurchschnittlich hohe Ausfallzahlen auf. Die Ausfallsituation für die Linie 51 und 62 ist besser als der Durchschnitt des Verkehrsunternehmens. 3. Sofern dem Magistrat eine solche Übersicht nicht vorliegt, möge er die Gründe hierfür benennen. Entfällt aufgrund von Antwort 2. 4. Wie beurteilt der Magistrat die Qualität der Bedienung der genannten Buslinien durch die eingesetzten Busunternehmen? Alle genannten Linien werden von der städtischen ICB als Linienbündelbetreiber verantwortet. Die ICB steht seit einigen Jahren vor vielschichtigen Herausforderungen bezüglich des Fuhrparks und der Infrastruktur. Die ICB setzt zur möglichst stabilen Erbringung der Verkehrsleistung zusätzlich Subunternehmen ein. Aufgrund zeitlich begrenzter Einsätze können partielle Abweichungen zum Frankfurter Standard in den Bussen eintreten; Fahrgastinformation, Fahrscheinverkauf und Funk werden jedoch in allen Fällen gewährleistet. Die Linien 62 und 78 werden vollständig in Eigenregie mit Fahrzeugen der ICB durchgeführt. Auf der Linie 51 kommt es zum Einsatz von einem Subunternehmen. 5. Lassen sich Unterschiede hinsichtlich der Qualität der von den verschiedenen Busunternehmen erbrachten Leistungen feststellen? Im Rahmen von objektiven und subjektiven Qualitätserhebungen sind Qualitätsunterschiede zwischen den Linienbündelbetreibern statistisch messbar. Die Qualitätserhebungen sind im jährlichen online-Geschäftsbericht (Qualitätsbericht und Anhang) der städtischen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ einsehbar (traffiQ.de > Veröffentlichungen) Die Ergebnisse der Qualitätserhebungen werden regelmäßig in den quartalsweisen Bündelgesprächen dargestellt und analysiert. 6. Werden schlechte Busunternehmen sanktioniert und wenn ja, wie? Das angewandte Qualitätssystem sieht vor, dass die Verkehrsleistung nur nach den erbrachten Kilometern abgerechnet und ausgefallene Leistung nicht vergütet wird. In den Verkehrsverträgen sind zudem entsprechende Klauseln vorhanden, die vertragswidriges Verhalten grundsätzlich sanktionieren lassen, sei es durch Vertragsstrafen oder eine Bonus-Malus-System. Die Daten für das Bonus-Malus-System werden durch offizielle Qualitätstestende und deren Umfragen generiert. Auch Kundenanliegen werden für den Erhalt der Qualität verwendet, sie werden mindestens quartalsweise ausgewertet. Und die Verkehrsunternehmen werden bei entsprechenden Angelegenheiten um individuelle Stellungnahmen gebeten. Das Bonus-Malus-System umfasst Aspekte wie Freundlichkeit, Pünktlichkeit, Sauberkeit, Dienstkleidung, Leistungserbringung, Anzeigen, Ansagen, Testfragen oder Beklebung. Im Bündel C, in dem die Linien 51, 62 und 78 fahren, gibt es keine Sanktionen in Form von Vertragsstrafen oder Bonus Malus. Die Vertragsstrafen sowie Bonus und Malus werden zwar in dem Vertrag beschrieben, aber nicht monetarisiert. 7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um rasch eine Verbesserung der untragbaren Situation zu erreichen? Um die Situation im Fuhrpark der ICB zu verbessern, wurden weitere entlastende Subleistungen genehmigt. Zudem gab es in den vergangenen Jahren bereits den Kauf von Gebraucht- und Neufahrzeugen. Um den Fuhrpark weiter zu entlasten und zu verjüngen gibt es zudem eine Bestellung von 52 neuen Fahrzeugen mit denen im Laufe des zweiten Halbjahres 2026 zu rechnen. Von dieser Bestellung ist die größte Verbesserung der Situation zu erwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1404
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann geht es weiter Am Stockborn?STOB 804.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1296 Betreff: Wann geht es weiter Am Stockborn? Die Rücknahme der anhängigen Klageverfahren führt dazu, dass der Bebauungsplan sowie die erteilte Baugenehmigung bestandskräftig sind. Hieraus ergibt sich die entsprechende Rechtslage. Nach der aktuellen Planung soll am Standort in Praunheim ein lebendiges Quartier mit einer Mischung aus freifinanzierten und geförderten Wohnungen unterschiedlicher Größen entstehen. Ergänzend sind eine Kita sowie ein Gemeinschaftsraum für die Be- wohnerschaft vorgesehen. Die Kontingentsanmeldung zur Wohnraumförderung für das Projekt "Am Stockborn" wird derzeit bearbeitet. Da die Baugenehmigung bereits vorliegt und die Abstimmungen mit dem Stadtplanungsamt weit fortgeschritten sind, kann - sofern eine Mittelzusage des Landes erfolgt - nahtlos in das Antragsverfahren übergegangen werden. Vor diesem Hintergrund sind die Voraussetzungen für eine zeitnahe Fortführung des Vorhabens grundsätzlich gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 148
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Planungen zu Neubau/Sanierung der MaybachbrückeSTOB 904.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1297 Betreff: Planungen zu Neubau/Sanierung der Maybachbrücke Vorläufige Stellungnahme: Zu 1. und 2. Bauwerk (BW) 022, Straßen- und Stadtbahnbrücke über die DB "Am Weißen Stein" Der Magistrat hat die bestandssichernden Maßnahmen, notwendige ergänzende statische Untersuchungen und auch die Planungsleistungen für den Ersatzneubau beschleunigt und priorisiert bearbeitet. Die wesentlichste Maßnahme ist ein Sensorsystem am Bauwerk und damit die Errichtung und der Betrieb eines automatisierten Dauermonitorings inklusive fortlaufender gutachterlicher Bewertung der Tragfähigkeit (akustisches sowie faseroptisches Monitoring). So wird sichergestellt, dass Bauwerksveränderungen sofort festgestellt und bewertet werden und somit ein sicherer Betrieb gewährleistet ist. Die Montage des Sensorsystems am Brückenbauwerk hat bereits begonnen. Ein Großteil ist bereits montiert, für den restlichen Teil sind noch Sperrpausen nötig. Die Zuschlagserteilung für die erforderlichen Planungsleistungen des Ersatzneubau ist erfolgt. Anschließend daran beginnt nun die Planung. Aufgrund der Komplexität der Maßnahme wird die Planung im BIM-Standard (BIM = Building Information Modeling BIM) durchgeführt beziehungsweise abgewickelt. Es ist von einer Planungs- und Genehmigungsphase von rund fünf Jahren auszugehen. Erste - für den Ortsbeirat relevante - Planungsergebnisse werden nach circa zwei Jahren vorliegen. BW 009 a / 009 b, Maybachbrücke über Nidda Es laufen derzeit weitere Untersuchungen zum Bauwerkszustand. Der Magistrat bedauert, noch keine abschließende Stellungahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8079
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 220STOB 804.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1298 Betreff: Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 220 Die große Saatkrähen-Population am Gerhart-Hauptmann-Ring ist seit vielen Jahren bekannt. Der Standort ist für die Art sehr günstig, weil es viele geeignete Brutbäume gibt (Bevorzugung von Platanen und Pappeln) und die Vögel auf den nahegelegenen Äckern ein reiches Nahrungsangebot finden. Den Saatkrähenkolonien in Frankfurt kommt naturschutzfachlich eine hohe Bedeutung zu, da die Stadt einen großen Teil des gesamten hessischen Vorkommens beherbergt. Saatkrähen (Corvus frugilegus) sind - wie alle einheimischen Vogelarten - gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Daher gelten für sie die Verbote des § 44 BNatSchG. Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten: 1. Wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 2. Wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Abschneiden von Ästen mit Saatkrähennestern, die jedes Jahr aufs Neue genutzt werden, wäre ein Verstoß gegen § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG. In der Rechtsprechung wurde festgestellt, dass es sich bei den Rufen der Krähen um grundsätzlich hinzunehmende Geräusche handelt, vor allem in Abwägung mit den hochrangigen Belangen des Naturschutzes. Erfolgsversprechende Abwehrmaßnahmen zur Verhinderung dieser Geräuschemission, die zugleich mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar sind, sind aus unserer fachlichen Sicht nicht bekannt. Die Geräuschbelästigung besteht allerdings nicht über das gesamte Jahr. Die Brutzeit der Saatkrähen endet typischerweise im Juni, anschließend wird es auf den Koloniebäumen ruhiger. Die Tiere machen sich vor allem während der Paarungs- und Brutzeit durch ihre markanten Rufe bemerkbar. Das Problem der Verschmutzung durch Vogelkot ist in Jahren, in denen es - wie in diesem Jahr - sehr wenig regnet, besonders augenscheinlich. Die satzungsgemäße Straßenreinigung des Gerhart-Hauptmann-Rings (Reinigungsklasse I) erfolgt entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse einmal wöchentlich. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) reinigt den Straßenabschnitt regelmäßig mittwochs. Leider ist eine zeitlich befristete Erhöhung der Reinigungsfrequenz während der Brutzeiten nicht möglich. Die Reinigungshäufigkeit richtet sich ausschließlich nach der in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Reinigungsklasse, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird. Eine dauerhafte Erhöhung der Reinigungsklasse halten wir nach derzeitigem Stand nicht für erforderlich. Sie würde zudem eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren für alle Anlieger:innen des betreffenden Straßenabschnitts nach sich ziehen und müsste durch den zuständigen Ortsbeirat beantragt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 147
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Versperrte Fußgängerfurt am Marbachweg durch Busse der Linie M34STOB 904.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1299 Betreff: Versperrte Fußgängerfurt am Marbachweg durch Busse der Linie M34 Bei der Haltestelle "Kaiser-Sigmund-Straße" handelt es sich um eine Haltestelle, bei der die Fahrpersonale vom gewöhnlichen Halteprozess abweichen müssen. Die Haltestellen waren ursprünglich für Solofahrzeuge ausgelegt. Wenn ein Gelenkbus, wie mittlerweile eingesetzt, so an der Haltestelle steht, dass der Blindenleitstreifen vorne mit der ersten Tür übereinkommt, steht das Heck des Busses noch im Kreuzungsbereich und blockiert die Fußgängerüberwege. Um dies zu verhindern, wurden in der Fahrbahn Haltenägel eingebracht, bis zu denen die Fahrerinnen und Fahrer vorfahren sollen. Da dieses Vorgehen von den üblicherweise geltenden Regeln abweicht, ist eine entsprechende Sensibilisierung an dieser Stelle notwendig. Das für die Buslinie M34 zuständige Busunternehmen wurde auf diese Problematik bereits Mitte März durch eine Beschwerde aufmerksam und sensibilisierte die Fahrerinnen und Fahrer, an der Haltestelle Kaiser-Sigmund Straße und allen weiteren mit vergleichbarer Situation, bis zu den dort in der Fahrbahn angebrachten Haltenägeln vorzufahren. Eine Präsentation mit der Erklärung dieser Haltenägel wurde zur Verfügung gestellt, die gut funktionierte und umgesetzt wurde. Die OM 36 wird zum Anlass genommen, hierbei noch einmal nachzusteuern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 36
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische EntscheidungsprozesseSTOB 604.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1300 Betreff: Frankfurter Westen: Einbindung des Ortsbeirats in städtische Entscheidungsprozesse Zu 1. und 3.: Angelegenheiten des Oberbürgermeisters als Untere Straßenverkehrsbehörde sind keine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung bzw. der Ortsbeiräte (siehe auch § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 sowie Satz 4 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main (GO OBR)). Die maßnahmengegenständliche straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Behörde vom 20.11.2025, welche die Ermessensausübung ausführlich dokumentiert, ist dem Ortsbeirat 6 in Durchschrift zugegangen. Zu 2.: Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gegenüber dem Straßenbaulastträger an. Bei der Ausführung von Anordnungen kann es zu Priorisierungen kommen. Priorisiert und entsprechend nachverfolgt werden seitens der Straßenverkehrsbehörde Anordnungen, die die Verkehrssicherheit betreffen sowie von der städtischen Unfallkommission beschlossene Maßnahmen. Zu 4.: "Ehrenamtlich engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker" müssen auch unter herausfordernden Kommunikations- und Beteiligungsbedingungen motiviert bleiben, indem sie die in der GO OBR festgelegten sowie sich aus der Rechtslage ergebenden Grenzen ihrer Tätigkeit als Organ der gemeindlichen Selbstverwaltung beachten. Ebenso wie der Magistrat die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben wahrnimmt, trägt auch die Einhaltung dieser Grundsätze durch alle Beteiligten zu einer verantwortungsvollen und konstruktiven Ausübung des Mandats bei. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1356
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Poller auf Höhe Wickenweg 90STOB 1004.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1301 Betreff: Poller auf Höhe Wickenweg 90 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7532
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann gibt es endlich eine Lösung für die Kleintierzuchtanlage Heddernheim?STOB 804.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1302 Betreff: Wann gibt es endlich eine Lösung für die Kleintierzuchtanlage Heddernheim? Zu 1. Die Verlagerung der Kleintierzuchtanlage wird nicht weiterverfolgt. Die Planungen zu einer Wohnbebauung wurden eingestellt. Nach Einschätzung des Magistrats sind die Flächen des Standorts für eine Wohnbebauung nicht geeignet, da sie zum Teil im Überschwemmungsgebiet liegen. Übergeordnete Karten weisen diesen Raum als klimatisch bedeutende Luftleitbahn aus, zudem bilden die Bereiche der Urselbachaue wichtige Biotopstrukturen nach dem Hessischen Naturschutzgesetz (HeNatG). Zu 2. Die Planungen zur Verlagerung der Kleintierzuchtanlage im Zusammenhang mit einer Wohnbauentwicklung wurden 2012 eingestellt und seitdem nicht wieder aufgenommen. Zu 3. Das Schallschutzgutachten wurde im Mai 2011 in Zusammenhang mit den dama- ligen Planungen erstellt und besitzt für die heutige Situation keine maßgebliche Relevanz mehr. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.09.2025, V 1269
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Reinigung des Wegs zwischen Grundschule und JägerstegSTOB 1404.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1303 Betreff: Reinigung des Wegs zwischen Grundschule und Jägersteg Der Magistrat entspricht der Anregung. Etwaige schadhafte Stellen werden im Rahmen der Straßenunterhaltung zeitnah ausgebessert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8107
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung der Verkehrsführung und Beschilderung an der Einbahnstraße im Bereich der Straße Am LehenwegSTOB 1504.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1304 Betreff: Verbesserung der Verkehrsführung und Beschilderung an der Einbahnstraße im Bereich der Straße Am Lehenweg Die Einbahnstraße ist ausreichend beschildert. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der Magistrat bezüglich einer besseren Sichtbarkeit die Beschilderung ggfls. eindrehen beziehungsweise, wenn baulich möglich, einen neuen Standort wählen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 66
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sindlingen: Was macht eigentlich der Ausbau eines Feldweges („Hofheimer Weg") zwischen Sindlingen und Hattersheim zu einem Rad und Fußweg?STOB 604.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1305 Betreff: Sindlingen: Was macht eigentlich der Ausbau eines Feldweges ("Hofheimer Weg") zwischen Sindlingen und Hattersheim zu einem Rad und Fußweg? Zu 1. Es liegt die Entwurfsplanung vor. Zu 2. und 3. Die Stadt ist weiterhin bestrebt, die Grundstücke zu erwerben. Der freihändige Erwerb gestaltet sich allerdings schwierig, da verschiedene Grundstücke aus Privatbesitz benötigt werden. Eine zeitliche Perspektive kann der Magistrat daher derzeit nicht nennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1403
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Neugestaltung der Bolongarostraße vorantreibenSTOB 604.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1306 Betreff: Höchst: Neugestaltung der Bolongarostraße vorantreiben Der Magistrat weist vorab darauf hin, dass die Neugestaltung der Bolongarostraße priorisiert betrieben wird und unabhängig von den Maßnahmen zur RTW und zum FRM3 verläuft. Aktuell gibt es folgenden Sachstand zur Neugestaltung der Bolongarostraße: Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro hat den Vertrag mit der Stadt gekündigt. Für die Wiederaufnahme der Planung müssen die ausstehenden Planungsleistungen erneut ausgeschrieben und vergeben werden. Die Vorbereitung der erneuten Ausschreibung ist derzeit in Bearbeitung. Der Magistrat ist bestrebt, den Auftrag schnellstmöglich zu erteilen, um die weitere Planung im Herbst 2026 wiederaufzunehmen. Der Zeitrahmen der baulichen Umsetzung kann bis dahin noch nicht realistisch abgeschätzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1398
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterliederbach: E-Scooter im Bereich Hunsrückstraße/Stegerwaldstraße (Ludwig Erhard Schule)STOB 604.09.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1307 Betreff: Unterliederbach: E-Scooter im Bereich Hunsrückstraße/Stegerwaldstraße (Ludwig Erhard Schule) Die Abstellsituation im Bereich Hunsrückstraße/Stegerwaldstraße ist bekannt und die beteiligten städtischen Stellen sind um eine geeignete Lösung bemüht. Konkret wurden im Umfeld der Ludwig-Erhard-Schule mehrere mögliche Abstellflächen identifiziert, die in Kombination mit einem 100m-Sperradius für Entlastung sorgen könnten und das Parken auf Gehwegen oder im Straßenbereich unterbinden sollen. Das Beenden eines Mietvorgangs für E-Scooter wird außerhalb der ausgewiesenen Abstellfläche, d. h. innerhalb dieses Sperrradius, durch eine Art "digitalen Zaun" (Geofence) technisch verhindert. Eine solche Abstellfläche könnte nach Abschluss der Abstimmungsgespräche zeitnah eingerichtet werden. Der genaue Standort sowie der Zeitpunkt der Umsetzung hängen maßgeblich von Angebot, Nachfrage und der Flächenverfügbarkeit vor Ort ab. Zudem befindet sich gerade ein Auswahlverfahren zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Vermietung von E-Scootern in der Durchführung. Im Rahmen dieses Verfahrens soll die Anzahl der Anbieterfirmen auf drei reduziert werden, wobei die Auswahl der Firmen anhand qualitativer Kriterien erfolgt. Ein besonderes Gewicht kommt dabei dem Kriterium der Sicherheit beim Bereitstellen und Parken der Fahrzeuge sowie der Nachhaltigkeit zu. Die Anbieter müssen hierzu unter anderem darlegen, wie sie ihre Kundinnen und Kunden für das ordnungsgemäße Abstellen der Fahrzeuge sensibilisieren. Die Stadt nutzt somit über das Auswahlverfahren ihre zur Verfügung stehenden Steuerungsmöglichkeiten, um die Qualität und Sicherheit des E-Scooter-Angebotes zu erhöhen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8166
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.