Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 220
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme behandelt die hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring. Aktuelle Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Vogelkot sind begrenzt, und eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz während der Brutzeit wird als nicht möglich erachtet. Eine dauerhafte Erhöhung der Reinigungsklasse ist ebenfalls nicht erforderlich.
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Gerhart-Hauptmann-Ring — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Illegale Sperrmüllplätze Gerhart-Hauptmann-Ring 123 bis 127 und 28412.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Neue Feuerwehrzufahrten in der Nordweststadt17.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Müllabfuhr im Gerhart-Hauptmann-Ring 135 bis 139 sicherstellen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gerhart-Hauptmann-Ring per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die große Saatkrähen-Population am Gerhart-Hauptmann-Ring ist seit vielen Jahren bekannt. Der Standort ist für die Art sehr günstig, weil es viele geeignete Brutbäume gibt (Bevorzugung von Platanen und Pappeln) und die Vögel auf den nahegelegenen Äckern ein reiches Nahrungsangebot finden.
Den Saatkrähenkolonien in Frankfurt kommt naturschutzfachlich eine hohe Bedeutung zu, da die Stadt einen großen Teil des gesamten hessischen Vorkommens beherbergt.
Saatkrähen (Corvus frugilegus) sind - wie alle einheimischen Vogelarten - gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Daher gelten für sie die Verbote des § 44 BNatSchG.
Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten:
- Wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
- Wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.
- Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Abschneiden von Ästen mit Saatkrähennestern, die jedes Jahr aufs Neue genutzt werden, wäre ein Verstoß gegen § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG. In der Rechtsprechung wurde festgestellt, dass es sich bei den Rufen der Krähen um grundsätzlich hinzunehmende Geräusche handelt, vor allem in Abwägung mit den hochrangigen Belangen des Naturschutzes. Erfolgsversprechende Abwehrmaßnahmen zur Verhinderung dieser Geräuschemission, die zugleich mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar sind, sind aus unserer fachlichen Sicht nicht bekannt. Die Geräuschbelästigung besteht allerdings nicht über das gesamte Jahr. Die Brutzeit der Saatkrähen endet typischerweise im Juni, anschließend wird es auf den Koloniebäumen ruhiger. Die Tiere machen sich vor allem während der Paarungs- und Brutzeit durch ihre markanten Rufe bemerkbar. Das Problem der Verschmutzung durch Vogelkot ist in Jahren, in denen es - wie in diesem Jahr - sehr wenig regnet, besonders augenscheinlich. Die satzungsgemäße Straßenreinigung des Gerhart-Hauptmann-Rings (Reinigungsklasse I) erfolgt entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse einmal wöchentlich. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) reinigt den Straßenabschnitt regelmäßig mittwochs. Leider ist eine zeitlich befristete Erhöhung der Reinigungsfrequenz während der Brutzeiten nicht möglich. Die Reinigungshäufigkeit richtet sich ausschließlich nach der in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Reinigungsklasse, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird. Eine dauerhafte Erhöhung der Reinigungsklasse halten wir nach derzeitigem Stand nicht für erforderlich. Sie würde zudem eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren für alle Anlieger:innen des betreffenden Straßenabschnitts nach sich ziehen und müsste durch den zuständigen Ortsbeirat beantragt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2026OFOF 21/8Hohe Rabenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 220Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juni 2026OMOM 147Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 220Direktanregung
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1298Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 220Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab