Alternative zum Grillplatz Lohrberg
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Fläche für einen Grillplatz am Lohrberg aufgrund von Naturschutzbestimmungen und dem hohen ökologischen Wert der Fläche abgelehnt. Diese Fläche ist Teil eines Landschaftsschutzgebiets und wird als gesetzlich geschütztes Biotop betrachtet, was eine Nutzung als Grillplatz unzulässig macht.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat den vorgeschlagenen Standort bereits im Jahr 2018 im Hinblick auf eine Nutzung als Grillplatz geprüft. Eine Ausweisung der Fläche als öffentlicher Grillplatz ist nicht möglich. Die vorgeschlagene Fläche liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (Zone I) und stellt einen ökologisch hochwertigen Biotopkomplex mit strukturreichen Wiesen- und Gehölzbeständen dar. Die vorhandenen mageren Flachland-Mähwiesen sind als gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 Bundesnaturschutzgesetz eingestuft. Darüber hinaus wird die Fläche im Regionalen Flächennutzungsplan als "ökologisch bedeutsame Flächennutzung" sowie als "Vorranggebiet für Natur und Landschaft" dargestellt.
Aufgrund der Wertigkeit der Fläche für den Biotop- und Artenschutz, des Schutzstatus als gesetzlich geschütztes Biotop sowie der Darstellung als Vorranggebiet für Natur und Landschaft im Regionalen Flächennutzungsplan ist die Nutzung der Fläche als Grillplatz naturschutzrechtlich nicht zulässig. Zudem existiert für den Bereich kein Bebauungsplan. Eine Zulässigkeit nach § 35 BauGB ist ebenfalls nicht gegeben.
Die Ausweisung eines Grillplatzes an dem vorgeschlagenen Standort kommt daher nicht in Betracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2026OFOF 15/11Alternative zum Grillplatz LohrbergOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 8. Juni 2026VV 34Alternative zum Grillplatz LohrbergAnfrage
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1271Alternative zum Grillplatz LohrbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab