Alternative zum Grillplatz Lohrberg
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 beantragt die Prüfung, ob ein Grillplatz in der Nähe des Friedhofs Heiligenstock ausgewiesen werden kann, um den Verkehr und die Parkproblematik am Grillplatz auf dem Lohrberg zu verringern. Es wird eine Überprüfung des Bebauungsplans Nr. 574 vorgeschlagen, um die Möglichkeit einer Mitbenutzung der Infrastruktur des Friedhofs zu klären.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
um Auskunft gebeten, ob ein Grillplatz nahe des Friedhofs Heiligenstock als Alternative zu dem Grillplatz auf dem Lohrberg ausgewiesen werden könnte. Es wäre zu klären, ob eine Mitbenutzung der Toilettenanlage und des Parkplatzes des Friedhofs Heiligenstock möglich wäre. Der vorgeschlagene Grillplatz wäre auch mit dem Bus der Linie 30 erreichbar.
Begründung
Um den Verkehr und den Parkdruck auf dem Lohrberg zu reduzieren, wäre ein alternativer Grillplatz gegenüber der jetzigen Situation auf dem Lohrberg auszuweisen. Der Ortsbeirat schlägt daher eine Überprüfung vor, ob gemäß dem Bebauungsplan Nr. 574 unterhalb der Kleingartenanlage Bad Vilbel-Heilsberg e. V. ein Grillplatz ausgewiesen werden könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2026OFOF 15/11Alternative zum Grillplatz LohrbergOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 8. Juni 2026Sie sind hierVV 34Alternative zum Grillplatz LohrbergAnfrage
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1271Alternative zum Grillplatz LohrbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen