Verbesserung der Situation an der Bushaltestelle "Römerstadt"
Zusammenfassung
Die Situation an der Bushaltestelle "Römerstadt" wird durch eine dauerhafte Verlegung und den geplanten barrierefreien Ausbau verbessert. Zusätzlich wird die Schaffung neuer Fahrradabstellmöglichkeiten geprüft, um die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Bushaltestellen "Römerstadt" wurden im Zuge der Brückensanierung dauerhaft um etwa 50 Meter nach Westen verlegt. Eine Rückverlegung auf die Brücke ist nicht vorgesehen, da der barrierefreie Ausbau an dieser Stelle aufgrund statischer und konstruktiver Rahmenbedingungen nicht möglich ist.
Die Haltestellen befinden sich derzeit in einem provisorischen Zustand. Ein vollständiger barrierefreier Ausbau der Haltestellen ist geplant, und befindet sich in der fachlichen Abstimmung.
Der Vorschlag zur Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten wird grundsätzlich begrüßt. Die früheren Fahrradabstellanlagen konnten nach der Verlegung der Haltestellen und der Umgestaltung des Brückenbereichs jedoch nicht wiederhergestellt werden, da sich diese auf Sperrflächen befanden, die im Zuge der Sanierung entfallen sind. Es wird geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich der neuen Haltestellenstandorte geeignete Fahrradabstellanlagen zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Dezember 2025OFOF 674/8Verbesserung der Situation an der Bushaltestelle „Römerstadt“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2026OMOM 8045Verbesserung der Situation an der Bushaltestelle „Römerstadt“Direktanregung
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1316Verbesserung der Situation an der Bushaltestelle „Römerstadt“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab