Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat Stellung genommen zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit und des niedrigen Verkehrsaufkommens werden keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Bodenschwellen werden auch nicht verbaut, um den Lärm und potenzielle Gefahrenquellen für Fahrräder zu vermeiden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bischofsweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.03.2026.
- Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen21.07.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bischofsweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Hinsichtlich des Stichweges können keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Zum einen, weil diese Straße keine geeignete Abstellmöglichkeit für das Einsatzfahrzeug hat, die auch den technischen Anforderungen an die Messstrecke genügen würden und ferner, da das Verkehrsaufkommen so gering ist, dass die Kontrollen dort eindeutig zu Lasten stärker gefährdender Straßen gehen würden.
Die verbotswidrige Durchfahrt findet im fließenden Verkehr statt. Die Verkehrsüberwachung in diesem Bereich liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Landespolizei. Die führt Kontrollen bezüglich verbotswidriger Durchfahrt grundsätzlich nur bei einer Unfalllage durch. Unabhängig davon bringt sich die Städtische Verkehrspolizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten ebenfalls bei Verstößen im fließenden Verkehr ein, allerdings müssen die sehr begrenzten personellen Ressourcen dort eingesetzt werden, wo auch hinsichtlich der Gefahrenabwehr die größte Wirkung entfaltet werden kann. Der personelle Aufwand steht hier in keinem hinreichenden Verhältnis zum erwartbaren Ergebnis. Der betroffene Bereich ist derzeit ausreichend beschildert.
Der Magistrat weist darauf hin, dass inzwischen davon abgesehen wird, Bodenschwellen zu verbauen. Gerade in Wohngebieten beschweren sich Anwohnende erfahrungsgemäß über den Lärm, der durch den motorisierten Verkehr verursacht wird. Das liegt an den springenden Ladungen bei Lieferfahrzeugen sowie den Beschleunigungs- und Bremsgeräuschen im Allgemeinen. Bodenschwellen sind zudem auch problematisch, da Fahrräder viel anfälliger auf plötzliche Unebenheiten reagieren als Autos. Es könnte also eine zusätzliche Gefahrenquelle geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2025OFOF 1606/5Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2025OMOM 7814Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43aDirektanregung
- 27. Februar 2026STST 404Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43aStellungnahme
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1336Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab