Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen in den Stichstraßen zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a zu prüfen, um die Sicherheit der Anwohner zu erhöhen. Dies ist notwendig wegen der steigenden Nutzung durch Nicht-Anlieger und den damit verbundenen Gefahren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bischofsweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen21.07.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bischofsweg per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den Stichstraßen am Letzten Hasenpfad 177 und am Bischofsweg 43a umgesetzt werden können, um die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhöhen und den Durchgangsverkehr effektiv zu unterbinden.
Begründung
Die genannten Stichstraßen werden zunehmend auch von Nicht-Anliegern genutzt und die Straßen werden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung insbesondere für Kinder und ältere Menschen sowie zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität. Die bestehenden Verkehrsregelungen reichen offenbar nicht aus, um den Verkehr auf das notwendige Anliegermaß zu beschränken. Daher sollten zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen - wie Fahrbahnverengungen, Bodenschwellen oder Poller geprüft und umgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2025OFOF 1606/5Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2025Sie sind hierOMOM 7814Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43aDirektanregung
- 27. Februar 2026STST 404Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43aStellungnahme
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1336Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats