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  • Glasfaseranschlüsse in Harheim
    OFOB 7
    25.08.2025

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 246/14 Betreff: Glasfaseranschlüsse in Harheim Der Ortsbeirat hat den Magistrat im Dezember 2022 aufgefordert, Gespräche mit der "Deutschen GigaNetz GmbH" aufzunehmen, um zu klären, ob im Stadtteil Harheim über das in Bad Vilbel laufende Programm "Schnell, Schneller, Glasfaser-Internet" ebenfalls Hausanschlüsse mit Glasfasertechnik angeboten werden können. Gespräche des Ortsbeirats mit dem Anbieter ergaben, dass Interesse auch an einem Angebot für die nördlichen Stadtteile der Stadt besteht. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: - Welche konkreten Gespräche mit dem genannten Anbieter wurden seither geführt? Mit welchem Ergebnis? - Mit welchen anderen Anbietern hat der Magistrat Gespräche geführt, um die in der Stellungnahme des Magistrats ST600 vom 6.3.2023 gemachte Ankündigung, auch für die Randstadtteile "bis 2026 ein für Frankfurt flächendeckendes FTTH-Netz (Fiber to the Home, also Glasfaser bis in die Wohnung) zu realisieren"? Mit welchen Ergebnissen? Der Ortsbeirat ist nur an der Beantwortung der gestellten Fragen interessiert. Ausführungen zur Wichtigkeit des Themas oder den Versäumnissen des vorhergehenden Magistrats sind nicht notwendig. Der jetzige Magistrat ist seit über vier Jahren im Amt. Der Ortsbeirat ist auch nicht an weiteren Ankündigungen interessiert, sondern fragt ausschließlich danach, was konkret unternommen wurde. Begründung: Während im an Harheim angrenzenden Bad Vilbeler Stadtteil Massenheim der Glasfaserausbau realisiert wird, kann der Ortsbeirat für Harheim keinerlei Anzeichen der in der genannten Stellungnahme für das Jahr 2026 gemachten Ankündigung erkennen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1268 2025 Die Vorlage OF 246/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“
    OFOB 8
    25.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 247/14 Betreff: Aufzüge am S-Bahnhof "Berkersheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn zu bitten, dem Vandalismus in den Aufzügen am S-Bahnhof Berkersheim mit einer Videoüberwachung vorzubeugen und deren beständige Funktionalität sicherzustellen. Begründung: Laut Auskunft der Deutschen Bahn fallen die Aufzüge am Bahnhof Berkersheim, der öffentlich mit dem Ausstattungsmerkmal Barrierefreiheit wirbt, in erster Linie aufgrund von Vandalismus aus. Dies führt regelmäßig über mehrere Tage und Wochen zu einem nicht-barrierefreien Bahnhof und macht die Nutzung des ÖPNVs für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen an dieser Stelle unmöglich. Darüber hinaus ist der Transport von Kinderwagen und Fahrrädern über die Treppen nur unter schwersten Bedingungen durchführbar. Die Installation einer Videoüberwachung zur Prävention und Aufklärung von Straftaten wäre nicht nur dem Schutz der Aufzüge dienlich, sondern würde vor allem mobilitätseingeschränkten Personen zur barrierefreien Nutzung des Bahnhofs Sicherheit verleihen. Etwaige Nachteile, die mit einer Videoüberwachung an diesem für den Frankfurter Norden wichtigen ÖPNV-Knotenpunkt einhergehen, spielen daher eine untergeordnete Rolle. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7448 2025 Die Vorlage OF 247/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mobilitätsstationen in Harheim
    OFOB 4
    25.08.2025 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 248/14 Betreff: Mobilitätsstationen in Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den Bushaltestellen "Tempelhof" und "Im Niederfeld" gemeinsam mit der traffiq die Einrichtung kleinerer Mobilitätsstationen sowie Abstellmöglichkeiten für private Zweiräder vorzusehen. Begründung: Nicht nur Schüler auf ihrem Weg unter anderem zum Gymnasium Nord, Riedberg Gymnasium oder zur Otto-Hahn- und Ziehenschule frequentieren die erwähnten Haltestellen, sondern auch etliche Bürger Harheims in Richtung zentrumsnaher Stadtteile. Jedoch fehlen an diesen Knotenpunkten sichere Abstellplätze für Fahrräder, Roller, Miet-Bikes oder E-Scooter, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern, das Wildparken zu verhindern und die Nutzung einer nachhaltigen Mobilität zu fördern. Als sinnvolle Ergänzung sowie um die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs zu steigern, sind an diesen beiden strategisch günstigen Standorten kleinere Mobilitätsstationen, mindestens aber ordnungsgemäße Abstellmöglichkeiten, dringend notwendig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 248/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7699 2025 Die Vorlage OF 248/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff folgenden Wortlaut erhält: "Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Roller in Harheim"; der Tenor wie folgt lauten soll: "Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an den Bushaltestellen "Tempelhof" und "Im Niederfeld" Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Roller geschaffen werden können."; in der Begründung in Satz zwei das Wort "Miet-Bikes" sowie der letzte Absatz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim
    OFOB 7
    25.08.2025

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 249/14 Betreff: Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in unmittelbarem Umkreis zur DRK Kindertagesstätte Vielfalter Harheim in der Haintalstraße das Anbringen von Piktogrammen "Achtung Kinder" zu beauftragen. Begründung: Mittlerweile besuchen 60 Kinder die oben erwähnte Kindertagesstätte. Mehr als die Hälfte erreichen die Einrichtung zur nachschulischen Betreuung ohne Begleitung der Eltern. Darüber hinaus gehen und fahren die Hortkinder auch nachmittags selbständig ohne Beaufsichtigung nach Hause. Vor diesem Hintergrund ist das Anbringen von Piktogrammen "Achtung Kinder" - z.B. in der Haintalstraße auf Höhe der Hausnummern 1 und 5 - unbedingt geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7449 2025 Die Vorlage OF 249/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

  • Zebrastreifen auf Schulwegen in Harheim
    OFOB 4
    25.08.2025 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 250/14 Betreff: Zebrastreifen auf Schulwegen in Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit von Schulkindern in Harheim zu erhöhen und in folgenden Straßenabschnitten das Aufbringen von Zebrastreifen zu beauftragen, um die Querung für Schul- und Hortkinder sicherer zu gestalten: 1. Haintalstraße auf Höhe der Hausnummer 1 2. Philipp-Schnell-Straße auf Höhe der Hausnummer 1 3. Spitzenstraße auf Höhe der Hausnummer 11 oder in der Nähe der Hausnummer 17 4. Spitzenstraße vor der Einmündung Im Niederfeld 5. Harheimer Stadtweg auf Höhe der Eschbachbrücke Begründung: Zebrastreifen spielen eine wichtige Rolle für sichere Schulwege, da sie insbesondere Kindern eine klare Orientierungshilfe beim Überqueren einer Straße bieten und Autofahrern signalisieren, dass Fußgänger Vorrang haben. Gespräche mit Harheimer Bürgern sowie Leitungen und Erziehern der ansässigen Kindertagesstätten haben ergeben, dass die Verkehrssicherheit an den oben genannten Straßenabschnitten dringend erhöht werden muss. So ist die Spitzenstraße nicht nur ein ausgewiesener Schulweg, sondern auch die Hauptverbindung aus dem Westen Harheims für viele Grundschüler, die selbständig und ohne Aufsicht auf dem Weg zur nachschulischen Betreuung die Philipp-Schnell-Straße und die Haintalstraße überqueren müssen. Die in der Spitzenstraße zum Teil mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeuge tragen zu einer weiteren Gefährdung der Kinder im Straßenverkehr bei. Ähnlich verhält es sich im Harheimer Stadtweg. Dieser ist nach Überquerung der Eschbachbrücke nicht nur ein wichtiger Schulweg für den Süden und Südosten Harheims, sondern stellt auch die einzige direkte Anfahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge zur Bezirkssportanlage Harheim dar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 250/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7700 2025 Die Vorlage OF 250/14 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit von Schulkindern in Harheim zu erhöhen und in der Haintalstraße auf Höhe der Hausnummer 1 in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte das Aufbringen eines Fußgängerüberwegs zu beauftragen, um die Querung der Straße für Schul- und Hortkinder sicherer zu gestalten. Begründung: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) spielen eine wichtige Rolle für sichere Schulwege, da sie insbesondere Kindern eine klare Orientierungshilfe beim Überqueren einer Straße bieten und Autofahrern signalisieren, dass Fußgänger Vorrang haben. Gespräche mit Harheimer Bürgern, der Kita-Leitung und Erziehern haben ergeben, dass die Verkehrssicherheit in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte in der Haintalstraße dringend erhöht werden muss. Dort werden etwa 60 Kinder betreut, die zum überwiegenden Teil selbstständig und ohne Aufsicht auf dem Weg zur nachschulischen Betreuung die Straße überqueren müssen. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle ein Fußgängerüberweg aufgebracht werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ärztliche Versorgung im Neubaugebiet Leuchte
    OFOB 16
    25.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 325/16 Betreff: Ärztliche Versorgung im Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft zu erteilen, ob die ärztliche Versorgung der Bürger und Bürgerinnen im Neubaugebiet Enkheim gewährleistet ist und welche Art von Medizinern dort angesiedelt werden. Begründung: Ein neuer Stadtteil wird geschaffen und die dort bald ansässigen Mitbürgerinnen und Mitbürger brauchen eine ärztliche Versorgung wie z. B. Hausärzte, Zahnärzte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 325/16 wurde zurückgezogen.

  • Bebauung des Areals Heidestraße/Petterweilstraße
    OFOB 11
    25.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 549/4 Betreff: Bebauung des Areals Heidestraße/Petterweilstraße der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu den folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: A_Kann die Stadt Frankfurt mit der ABG Kontakt aufnehmen und besprechen ob für eine Großfamilie eine Wohnung zielgerichtet gestaltet werden kann? B_Welche Flurstücke, 15/1, 15/2, 15/3, 60/15, 61/15, 63/15, 65/15, 66/15, 67/15, 68/15, 15/4, 15/6, 49/14, 50/14, 51/14, 73/14, 74/14, 71/15 im Areal sind im Besitz der Stadt Frankfurt, der ABG und privaten Besitzer*innen? C_Welche Bruttogeschossfläche wird erstellt? D_Können die Wohnungen, aufgrund der stark fortgeschrittenen Gentrifizierung im 1. Förderweg mit 99 Jahren Bindung gebaut werden? Wenn Nein, warum nicht? E_Welche Anzahl von Wohnungen und mit welcher Aufteilung wird gebaut? Wie groß wird die Gesamtfläche der Wohnungen sein? F_Nach welchem energetischen Standard werden die Wohnungen gebaut? G_Werden Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme in die Bebauung integriert und wenn Ja, welche sind das? H_Welche Formen der Fassaden- und Dachbegrünung sind angedacht? I_Ist für die Bebauung angedacht ein Brauchwassersystem zur Bewässerung der Grünflächen und Toiletten einzubauen? Ist es möglich auch Regenwasser von umliegenden Dächern zu sammeln und dem Grünflächenamt und den Anwohner*innen zur Verfügung zu stellen? Wird zwischen Trinkwasser, Grauwasser und Abwasser unterschieden werden? Wird die Wärme des Grauwassers mit einem Wärmetauscher das Warmwasser vorwärmen können? J_Werden alle Wohnungen barrierefrei sein und wenn ja, nach welchem Standard? K_Wird es einen barrierefreien, gemeinsamen Raum für Treffen der Hausgemeinschaft geben? L_Ist eine Waschküche und ein Trockenraum angedacht? M_Welche Anzahl von Stellplätzen muss bzw. soll gebaut werden und wie viele davon sollen dem Carsharing und Behinderten zugeordnet werden? Mit dem Blick auf die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr: Welche Anzahl von Stellplätzen soll ausgelöst werden? Welche Anzahl von ebenerdig zugänglichen Fahrradabstellplätzen werden auf dem Gelände bereitgestellt? N_Wird die Wegebeziehung und die öffentliche Grünfläche zwischen der Petterweilstr. und der Heidestr. uneingeschränkt erhalten bleiben? Wem obliegt die Gestaltung der Fläche und wie soll Sie zukünftig aussehen? Können auf dem Areal Bäume erhalten oder gepflanzt werden, die Dachhöhe erreichen, um die Liegenschaft angenehm zu verschatten? O_Gibt es die Möglichkeit, z.B. mit einem Steg, die Liegenschaft mit dem Dach des Bunkers zu verbinden um dort eine Spielfläche zu gestalten und/oder werden die Wohnungen mit Balkonen errichtet? P_Für wann ist der Baubeginn und die Fertigstellung geplant? Vielen Dank an die Mitglieder von Care Revolution Rhein Main, die den Antrag zum größten Teil selbst erarbeitet haben. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 549/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und dFfm gegen Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

  • Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880
    OFOB 3
    25.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 908/3 Betreff: Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880 Vorgang: OM 2284/22 OBR 3; ST 2330/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten für den Bebauungsplan 880, wie seit Jahren im Koalitionsvertrag vereinbart, einen neuen städtebaulichen Entwurf zu erarbeiten. Dieser soll, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Bebauung ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen vorsehen. Auf diesen bereits versiegelten Flächen soll ein möglichst hoher Anteil an bezahlbarem Wohnraum sowie Wohnraum für gemeinschaftliche oder genossenschaftliche Wohnprojekte entstehen. Die heute unversiegelten Flächen sollen durch den Magistrat langfristig vollständig in städtischen Besitz gebracht und als öffentliche Grünfläche genutzt werden. Als Grundlage für die Definition versiegelter und unversiegelter Flächen hat der Magistrat bereits mit der ST2330/22 an den OBR3 eine Karte veröffentlicht, die als Grundlage für die weitere Planung diesen soll. (https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/ST_2330_2022_AN2.pdf) Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte intensive Beteiligung der Öffentlichkeit kann dazu genutzt werden, einen Konsens über weitere Details herzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat hat vernommen, dass trotz eindeutiger Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Magistrat einen politischen Auftrag für die Umsetzung benötigt und möchte in diese für den Ortsbezirk sehr wichtigen Angelegenheit Bewegung bringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2025, OF 932/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2284 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2330 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 908/3 wird auf Wunsch von CDU und FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 579 2025 1. Die Vorlage OF 908/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD und Volt (= Enthaltung) zu 2. CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Enthaltung)

  • Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
    OFOB 2
    24.08.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2025, OF 1184/2 Betreff: Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den in B 231/2025 beschrieben Entscheidungsprozess zur Zukunft des Juridicums um folgende Punkte zu erweitern: 1. Im Anschluss an die öffentliche Vorstellung und Diskussion der Machbarkeitsstudie ist ein Fachgremium einzuberufen, das eine Empfehlung zur Frage des Umbaus oder Abrisses des Juridicums erarbeitet. 2. Das Fachgremium prüft hierfür die vier dargestellten Varianten unter Berücksichtigung der im Magistratsbericht benannten Kriterien (Integration in den Campus, Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Bezahlbarkeit, Klimabilanz, Lebenszyklus des Gebäudes, Gemeinwohlorientierung, Modellcharakter und Innovationspotenzial). 3. Das Fachgremium berät mit seiner Empfehlung die ABG Holding GmbH als zukünftiger Grundstückseigentümerin sowie die Stadt Frankfurt als Eigentümerin der ABG. 4. Die Arbeit des Fachgremiums wird zeitlich begrenzt und durch finanzielle Mittel aus dem Etatantrag E41/2023 finanziert. Im ersten Quartal 2026 sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert werden. 5. Die Besetzung des Gremiums obliegt dem Magistrat und soll unterschiedliche Fachmeinungen gleichwertig repräsentieren. Der Ortsvorsteher soll dem Gremium als beratendes Mitglied angehören. Begründung: Auszug aus B 231/2025 "Der Magistrat strebt an, die an die aktuellen Baugrundstücke angepassten Ergebnisse öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Dazu soll im zweiten Halbjahr 2025 eine Veranstaltung in Bockenheim angeboten werden. Neben der Präsentation der Ergebnisse sollen Expert:innen aus verschiedenen Bereichen eingeladen werden, um die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie zu diskutieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll auch erörtert werden, welche weiteren Untersuchungs- bzw. Klärungsbedarfe bestehen. Diese Formate werden aus dem Etatantrag E41 finanziert." Der Ortsbeirat spricht sich diesem grundsätzlichen Vorschlag folgend für die Einrichtung eines Fachgremiums aus, das eine Empfehlung zu den in der Machbarkeitsstudie präsentierten Varianten erarbeitet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1184/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7644 2025 Die Vorlage OF 1184/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor in Ziffer 1. der Wortlaut "Frage des Umbaus oder Abrisses" durch das Wort "Zukunft" ersetzt wird. Weiterhin wird in Ziffer 2. Das Wort "vier" ersatzlos gestrichen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 CDU

  • Entfernung der Gedenkplatte für Hugo Chávez
    OFOB 2
    24.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2025, OF 1187/2 Betreff: Entfernung der Gedenkplatte für Hugo Chávez Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Gedenkplatte für den ehemaligen venezolanischen Staatspräsidenten Hugo Chávez in der Simon-Bolivar-Anlage wurde der ST 1366/25 zufolge ohne Einbeziehung des Magistrats 2015 durch das Generalkonsulat der Bolivarischen Republik Venezuela angebracht und wird seitdem dort geduldet. Eine Genehmigung liegt nicht vor. Die Ehrung seiner Person entspricht in keiner Weise verschiedenen Grundsätzen zur Ehrung von Personen durch die Stadt Frankfurt am Man, unter Anderem dem Leitfaden für Straßenbenennungen. Die Gedenkplatte ist ersatzlos zu entfernen. Begründung: In der Wissenschaft wird durch den emeritierten Politikwissenschaftler der Universität Caracas, Friedrich Welsch, das Ziel der von Chávez betriebenen Bolivarischen Revolution im Wesentlichen aus der "Zerschlagung der bürgerlich-demokratischen Kultur, den Sieg über den Imperialismus durch eine neue Bündnisstruktur und den Aufbau des Bolivarischen Sozialismus durch Volkskommunen als Ausgangszellen der neuen Gesellschaft und des neuen sozialistischen Staates" beschrieben (https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Chávez#Politik, abgerufen am 18.09.2023). Marxistische Politik führte in Verbindung mit ausuferndem Personenkult zu einer nachhaltigen Schädigung Venezuelas, unter der bis heute der Staat in seiner Gesamtheit sowie ein Großteil des venezolanischen Volkes leiden. Die Ehrung Hugo Chávez´ mit einer Gedenkplatte widerspricht in hohem Maße den Wertevorstellungen sowie den Staatsprinzipen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und denen der Verfassung des Landes Hessen. Zudem erscheint es mehr als fragwürdig, dass Gedenkplatten mit einem entsprechenden politisch höchst umstrittenen Hintergrund ohne Genehmigung in der Stadt Frankfurt am Main verbracht werden können und anschließend über 10 Jahre geduldet werden. Quelle: privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7379 2025 Die Vorlage OF 1187/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellen
    OFOB 6
    24.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2025, OF 1188/2 Betreff: Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Schumannstraße Hausnummer 52 an der Ecke zum Beethoven Platz (siehe Foto) im Bereich des abgesenkten Bürgersteigs die Barrierefreiheit für den Fußverkehr durch zum Beispiel den Aufbau von Pollern an dieser Stelle zu gewährleisten und das Falschparken durch Kraftfahrzeuge zu verhindern. Begründung: Den Ortsbeirat erreichte diese Anregung aus der Anwohnerschaft. Insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen wird durch ordnungswidrig parkende Autos an dieser Ecke der Übergang auf die andere Straßenseite der Schumannstraße häufig unnötig erschwert. Anlage: Foto aus google-maps.de Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7380 2025 Die Vorlage OF 1188/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)

  • Zukunft der heutigen Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank)
    OFOB 2
    24.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2025, OF 1200/2 Betreff: Zukunft der heutigen Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Gebäude, das derzeit noch von der dwp Bank genutzt wird (Gräfstraße 109/ WildungerStraße 14), künftig beispielsweise einer schulischen Nutzung zugeführt werden könnte. Begründung: Die dwp Bank wird das Gebäude in sehr zentraler Lage, wie der Ortsbeirat im Rahmen eines Termins im Stadtplanungsamt am 18.06.2025 erfuhr, verlassen und umziehen. Zuletzt kam es immer wieder zu Engpässen, auch im Berufsschulbereich. Der Ortsbeirat bittet um Information, ob das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht wurde/wird, um das Gebäude beispielsweise einer schulischen Nutzung zuzuführen. Berufsschulen sind mitunter weniger auf großzügige Außengelände angewiesen als Grundschulen/Sekundarstufen I. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7397 2025 Die Vorlage OF 1200/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Solidarität mit Angad und Gunit Kapoor und ihrer Familie
    OFOB 2
    24.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2025, OF 1223/2 Betreff: Solidarität mit Angad und Gunit Kapoor und ihrer Familie Der Ortsbeirat erklärt seine Solidarität mit Angad und Gunit Kapoor und ihrer Familie und unterstützt den offenen Brief und die enthaltenen Forderungen der Jugendhilfe der Johanna Tesch Schule (Anhang). Begründung: Zur inhaltlichen Begründung wird auf den offenen Brief verwiesen, der diesem Dokument als Anhang beigefügt ist. Anlage 1 (ca. 81 KB) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1223/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • Parteiveranstaltung mit Amts- und Förderbonus?
    OFOB 1
    24.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2025, OF 1725/1 Betreff: Parteiveranstaltung mit Amts- und Förderbonus? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten. Die Anfrage bezieht sich auf ein von Bündnis 90/Die Grünen (Ortsbeiräte 1 und 2) über öffentliche Plakate beworbenes Format am Samstag, 6. September 2025 im Europagarten/Tel-Aviv-Platz, bei dem die Klima- und Umweltdezernentin in amtlicher Funktion als Programmpunkt angekündigt wird und eine gemeinnützige, städtisch geförderte gGmbH (Kids Camp) als Sponsor erscheint. 1. Hält es der Magistrat für vereinbar mit dem Gebot staatlicher Neutralität und der Chancengleichheit der Parteien, wenn eine Dezernentin in amtlicher Funktion und Bezeichnung auf einer von einer Partei organisierten, öffentlichen Informationsveranstaltung als Programmpunkt angekündigt wird? 2. Nach welchen Kriterien grenzt der Magistrat zulässige sachliche Amtsinformation über städtische Projekte von unzulässiger parteipolitischer Nutzung der Amtsautorität ab? 3. Wie stellt der Magistrat sicher, dass Informationen zu städtischen Vorhaben, wie die Neugestaltung des Europagartens, ausschließlich in neutralen, städtischen Formaten erfolgen und nicht im Rahmen parteilicher Formate mit Amtsbonus verbreitet werden? 4. Welche organisatorischen Vorkehrungen/Leitlinien bestehen - insbesondere im Vorfeld der Kommunalwahl 2026 - für Auftritte von Dezernentinnen/Dezernenten, um die Trennung zwischen Amt und Parteitätigkeit sicherzustellen? 5. Wie wird die Gleichbehandlung aller Parteien gewährleistet, wenn öffentliche Leistungen/Flächen oder die Amtsautorität kommunaler Amtsträger im Zusammenhang mit Parteiformaten in Anspruch genommen werden? 6. Wie bewertet der Magistrat die Sponsoren-Nennung einer gemeinnützigen, städtisch geförderten gGmbH (Kids Camp) auf einem Parteiplakat im Hinblick auf Gemeinnützigkeit und Zweckbindung der städtischen Förderung? 7. Welche Schritte hält der Magistrat im konkreten Fall für angezeigt, wie z.B. Sensibilisierung der Dezernate, Hinweis an den Veranstalter/Sponsor, ggf. Unterrichtung der Kommunalaufsicht bzw. des Finanzamtes? Begründung: Nach der öffentlich beworbenen Einladung ("Picknick und mehr im Europagarten") tritt die Klima- und Umweltdezernentin, die zugleich Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist, ausdrücklich in ihrer amtlichen Funktion auf einem Parteiformat auf, um die Allgemeinheit über ein städtisches Projekt zu informieren. Parallel erscheint das Logo eines gemeinnützigen, städtisch geförderten Kindergartens (Kids Camp gGmbH) als Sponsor. Dadurch entsteht der Eindruck einer parteiischen Inanspruchnahme von Amtsautorität und einer möglichen Instrumentalisierung eines Zuschussempfängers. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt (u. a. 2 BvE 1/16, 2 BvE 1/19): - Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien erfordert stets die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität - nicht nur in Wahlkampfzeiten. - Amtliche Kommunikationskanäle und Amtsautorität dürfen nicht parteiergreifend genutzt werden. Für kommunale Amtsträger gilt ergänzend die Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht (BeamtStG § 33 Abs. 2). Gemeinnützige Körperschaften sind verpflichtet, ihre Zwecke selbstlos und ohne parteipolitische Betätigung zu verfolgen. Eine Nennung auf Parteiplakaten bzw. Unterstützung parteilicher Formate kann daher gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken begründen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Kommunalwahl 2026 sowie der geplanten Veranstaltung am 06.09.2025 erscheint eine Klarstellung dringend erforderlich, wie der Magistrat die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben sicherstellen will. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 103 Beschluss: Die Vorlage OF 1725/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

  • Betrieb der Fußgänger- und Radfahrerampel L 3008
    OFOB 7
    24.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2025, OF 212/13 Betreff: Betrieb der Fußgänger- und Radfahrerampel L 3008 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, HessenMobil aufzufordern, die Fußgänger- und Radfahrerampel auf der L 3008 zwischen Nieder-Erlenbach und Bad Vilbel-Massenheim auch während der Nachtstunden in Betrieb zu halten Begründung: Der Radweg von Nieder-Erlenbach nach Massenheim sowie Bad Vilbel wird an einer unbeleuchteten Stelle über die Landstraße L 3008 geführt, wo eine Bedarfsampel angefordert werden kann. Diese wird jedoch in den Nachtstunden vollständig abgeschaltet, so dass ein Überqueren der Landstraße, auf der an dieser Stelle Tempo 70 zulässig ist, nur mit großem Risiko möglich ist. Da dieser Weg auch in den Nachtstunden oft von Fußgängern und Radfahrern auf dem Heimweg genutzt wird, muss auch nachts ein gefahrloses Passieren der Landstraße durch eine Bedarfsschaltung möglich sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 212/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 212/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 212/13 wurde zurückgezogen.

  • Einstellung von Buslinien während des Ironman Frankfurt
    OFOB 4
    24.08.2025 · SPD, Volt, dFfm

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2025, OF 213/13 Betreff: Einstellung von Buslinien während des Ironman Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Sperrung des ÖPNV während der Austragung der Sportveranstaltung "Ironman Frankfurt" zukünftig an die tatsächliche Routenführung der Fahrradetappe anzupassen. Begründung: Am Sonntag den 29.06.2025 fand in Frankfurt am Main der alljährliche Triathlon "Ironman Frankfurt" mit einer Fahrradetappe von 180 km im Frankfurter Umland statt. Hierbei wurden die entsprechenden Straßenabschnitte für den Verkehr gesperrt und auch betroffene Buslinien in dieser Zeit teilweise eingestellt. Obwohl die Strecke seit einigen Jahren nicht mehr an Nieder-Erlenbach vorbei, sondern über Bad Vilbel in die Wetterau führt, wurde an diesem Tag Nieder-Erlenbach von den Buslinien 25 (Berkersheim) und 29 (Nieder-Eschbach/ Nordwestzentrum) in der Zeit von 8:00-17:00 Uhr nicht angefahren. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Buslinien, die seit Jahren nicht mehr von der Streckenführung tangiert werden, während der Veranstaltung unnötig eingeschränkt sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7374 2025 Die Vorlage OF 213/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Experiminta: Ein wichtiges Museum für Bockenheim
    OFOB 2
    23.08.2025 · GRÜNE, CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2025, OF 1173/2 Betreff: Experiminta: Ein wichtiges Museum für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit dem Land Hessen in Kontakt zu treten und um Informationen zu bitten: 1. Warum wurde der Mietvertrag der derzeitig genutzten Liegenschaft an der Hamburger Allee gekündigt? 2. Was soll künftig mit eben dieser Liegenschaft passieren? 3. Wurde die Möglichkeit der Sanierung des Gebäudes geprüft? Ist der Abriss des Gebäudes geplant? Sollte die Entscheidung des Landes final sein, so werden Land und Stadt gebeten, hinsichtlich einer neuen geeigneten Liegenschaft, mit dem Experiminta in Kontakt zu treten und das Museum bei der Suche und der Anmietung zu unterstützen. Der Ortsbeirat würde die Suche und Auswahl einer geeigneten Liegenschaft gerne begleiten. Begründung: Nach eigener Aussage wurde dem Museum zunächst für Endes des Jahres 2025, nunmehr nachverhandelt zum Jahresende 2026 der Mietvertrag für die derzeitig genutzte Liegenschaft an der Hamburger Allee gekündigt. Vermieter ist das Hessische Finanzministerium. Das Experiminta ist nicht nur ein Museum, sondern auch eine wichtige Bildungseinrichtung insbesondere für Schulen in Frankfurt und Umgebung sowie Ort für Ferien- und Wochenendworkshops. Die Besucherzahlen lagen im Jahr 2024 bei ca. 125.000. Eine Vielzahl von Schulen pflegen enge Kooperationen mit dem Museum und auch für Familien ist es ein Besuchermagnet. Dies ist unter dem Gesichtspunkt der Förderung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der MINT-Fächer begrüßens- und unterstützenswert. Eine gute Verkehrsanbindung und ausreichend Fläche für die Exponate sind von zentraler Bedeutung. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Belastung der Umwelt und des Energiebedarfs ist die Sanierung eines Bestandsgebäudes zu prüfen, bevor an Abriss gedacht wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 1173/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7375 2025 Die Vorlage OF 1173/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • System Change Camp im Grüneburgpark
    OFOB 2
    23.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2025, OF 1175/2 Betreff: System Change Camp im Grüneburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen: 1. Welche Kosten im Zusammenhang mit dem Camp trägt die Stadt? Installationen?Infrastruktur? 2. Wurde das Befahren des Parks mit motorisierten Fahrzeugen erlaubt? 3. Wurde das Kochen mit Gaskartuschen erlaubt? 4. Warum wurden die Spielplätze abgesperrt? 5. Wurden Auflagen bezüglich der Inhalte erlassen? 6. Welche alternativen Standorte wurden angeboten? 7. Wurde der Zeitraum verhandelt? Hätte das Camp zeitlich verkürzt werden können? Begründung: Zahlreiche Anwohner und Bürger des Stadtteils fühlen sich durch das Camp gestört. Insbesondere im Zusammenhang mit der Positionierung bezüglich des Nahostkonflikts kam es bedauerlicherweise auch zu Ausschreitungen. Schließlich ist für viele Bürger unverständlich, warum die Spielplätze abgesperrt wurden, zahlreiche Sitzbänke nicht genutzt werden konnten und schließlich der Park befahren und mit normalerweise im Landschaftsschutzgebiet nicht zu findenden Infrastruktur ausgestattet wurde. Hier besteht Informationsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.09.2025, OF 1224/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1257 2025 1. Die Vorlage OF 1175/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1224/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1224/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 4 GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • Fahrradständer vor dem REWEMarkt in der Eisernen Hand
    OFOB 3
    23.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2025, OF 919/3 Betreff: Fahrradständer vor dem REWE-Markt in der Eisernen Hand Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat möge veranlassen, dass vor den City-Rewe in der Eisernen Hand zwischen den beiden Einfahrten rechts und links Fahrradständer auf den PKW-Parkplätzen eingerichtet werden. Begründung: Quelle: Google Maps Die Eiserne Hand ist sehr eng, dennoch aufgrund des City-Rewe, des Fitnesstudios und anderer Einrichtungen stark frequentiert. Die Lieferfahrzeuge für den City-Rewe, die aufgrund der geringen Größe des Ladens mehrmals am Tag anliefern müssen, haben immer wieder mit der Verkehrssituation vor Ort zu kämpfen. Sie können wegen der vor dem City-Rewe parkenden Fahrzeuge nicht in die Einfahrt zum Lieferbereich einbiegen, weil nicht genug Wenderaum vorhanden ist. Es gibt auch kaum Fahrradständer, obwohl im City-Rewe viele Menschen aus der unmittelbaren Umgebung einkaufen. Daher wäre es sinnvoll, auf die Parkplätze vor dem City-Rewe Fahrradständer zu installieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 919/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7706 2025 Die Vorlage OF 919/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einrichtung einer Haltefläche für Fahrräder an der Ampel Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring
    OFOB 3
    23.08.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2025, OF 925/3 Betreff: Einrichtung einer Haltefläche für Fahrräder an der Ampel Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Haltefläche für Fahrräder vor der Rechtsabbiegerampel an der Kreuzung der Eckenheimer Landstraße/Anlagenring einzurichten. Begründung: Die Situation für den Fahrradverkehr an der unteren Eckenheimer Landstraße wird immer gefährlicher, vor allem lässt sich die Verkehrsführung für Fahrräder nicht aufrecht erhalten. Vorgesehen ist ein Kreuzen des Autoverkehrs (für den das nicht vorhersehbar ist, da nicht markiert), eine Überquerung der Straßenbahnschienen, um dann auf die Verkehrsinsel in die Mitte zu kommen, auf der sich Fußgänger/innen, Fahrradfahrer/innen sowie Lastenräder um den wenigen Platz rangeln. Die Sicht auf die U-Bahn fehlt, die genau in dem Moment aus dem Schacht kommt, in dem die Fahrradfahrer/innen in der Mitte der Schienen die Verkehrsinsel ansteuern. Wenn Fahrradfahrer/innen sich zwischen LkWs in die Mitte der Straße schlängeln, geraten sie auch mal in den Gegenverkehr, der mit hoher Geschwindigkeit in die Eckenheimer Landstraße einbiegt. Die Situation ist dem Magistrat bekannt. In Unkenntnis der wagehalsigen Verkehrsführung oder weil einfach der Mut fehlt, sich zwischen die Autos, LkWs und U-Bahnen und Schiene zu schlängeln, nutzen Fahrradfahrer/innen den Fahrradweg bis zur Ampel, quetschen sich dann rechts gegen den Bürgersteig, um dem Autoverkehr Platz zu lassen. Wenn die Ampel auf grün schaltet, fahren sie dann geradeaus in den Anlagenring. Allerdings bekommen die Autos zur gleichen Zeit grün, daher fahren Fahrräder und Autos an der Stelle einfach ineinander. Beispiel für eine Markierung einer Haltefläche an der Ampel. Bild: Google Maps Eine Lösung für diese dauerhaft gefährliche Situation wäre es, eine Haltefläche für Fahrräder zwischen einem leicht zurückgesetzten Haltestreifen für Autos sowie der Fußgängerquerung einzurichten. Fahrradfahrer/innen können so auf dem Fahrradweg rechts bis zur Haltefläche fahren, sich vor die Autos einreihen und dann vor den Autos in den Anlagenring fahren bzw. auf Wunsch rechts in die Eschenheimer Anlage abbiegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7471 2025 Die Vorlage OF 925/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 305 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6223 - OA 473/24 OBR 11, l. B 450/24 - Der Magistrat wurde aufgefordert, die rechtliche Grundlage in Form eines Bebauungsplanes zu schaffen, um die übrigen Grundstücksstreifen im Privateigentum entlang der Gelastraße für den Ausbau eines Gehweges enteignen zu können. Der Magistrat hat geprüft, welche Möglichkeiten zur Planungsrechtsschaffung bestehen. Ein Planfeststellungsverfahren wird aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Aus Kapazitätsgründen ist ein eigenes Bebauungsplanverfahren für die Gelastraße nicht realisierbar. Es wird geprüft, ob der Straßenzug in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B558 ‚Gwinnerstraße' aufgenommen werden kann. Die notwendigen Prüfungen und Erörterungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Vorlage B 305 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen SPD, CDU und fraktionslos (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6865, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Bei Nachverdichtung Bäume und Freiflächen schützen und geförderten Wohnungsbau festschreiben
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 306 Betreff: Bei Nachverdichtung Bäume und Freiflächen schützen und geförderten Wohnungsbau festschreiben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3563 Anlage 14 - E 40/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - In den 1960er und 1970er Jahren wurden große Teile Frankfurts durch rasterförmige, sogenannte Rahmenkarten-Bebauungspläne überplant. Diese Pläne orientierten sich bei ihrer Aufstellung überwiegend am damaligen Bestand und enthielten kaum Regelungen zum Schutz von Bäumen und Grünflächen oder zur sozialen Wohnraumförderung. Dennoch gelten sie bis heute als rechtsverbindliche Bebauungspläne fort und bilden folglich die Grundlage für städtebauliche Entwicklungen. Angesichts des Alters der Rahmenkartenpläne stellt sich die Frage, ob diese im Hinblick auf die gewandelten stadtentwicklungspolitischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen noch zeitgemäß und geeignet sind, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. In Anbetracht dieser Umstände ist es nachvollziehbar, dass Regelungsinhalt und -dichte der Rahmenkartenpläne regelmäßig Anlass zu Diskussionen geben. Mit dem Etatantrag E 40 vom 16.06.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für die systematische Überprüfung der Rahmenkartenpläne entsprechende Haushaltsmittel zur Beauftragung eines externen Büros bereitzustellen. Auf dieser Grundlage wurde Anfang 2024 das Büro Plan und Recht GmbH aus Berlin beauftragt. Gemäß Aufgabenstellung wurde im vorliegenden Gutachten eine systematische Überprüfung der Rahmenkartenpläne aus städtebaulicher, rechtlicher und verwaltungsökonomischer Sicht vorgenommen. Der Fokus lag hierbei auf den Umsetzungsmöglichkeiten der stadtpolitischen Ziele zur Aktivierung von Nachverdichtungspotenzialen, zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums sowie zur Erhaltung von Bäumen und Grünräumen. In diesem Zusammenhang wurde zudem geprüft, ob und in welchem Umfang Planänderungen oder sogar Planaufhebungen geboten erscheinen und welche weiteren Planungsinstrumente geeignet sind, die genannten Ziele zu erreichen. Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens zusammenfassend dargestellt: Bestandsanalyse Der Untersuchungsraum des Gutachtens umfasst die sechs Rahmenkartenbebauungspläne NW 82d Nr. 3, NW 81c Nr. 1, NW 62b Nr. 1, NW 61a Nr. 1, NW 62d Nr. 1 sowie NW 61c Nr. 1 in den Stadtteilen Eschersheim, Ginnheim und Dornbusch des Mittleren Nordens. Städtebaulich weist das untersuchte Gebiet immer wiederkehrende Typologien auf, die im Wesentlichen in drei Bestandscluster unterteilt werden können: Zeilenbauten mit großflächigen Grün- /Freiflächen und erhaltenswertem Baumbestand sowie homogener Eigentümerstruktur, Reihen- und Doppelhäuser, seltener Einzelhäuser mit einer Vielzahl kleinparzellierter Eigentumsverhältnisse sowie mehrgeschossige Gebäude in geschlossener Bauweise entlang der Magistralen. Der ausgewählte Untersuchungsraum verfügt damit über gute Voraussetzungen im Hinblick auf die Beurteilung der Rahmenkartenpläne zur Umsetzung der stadtpolitischen Ziele. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die heutige Baustruktur in weiten Teilen dem Zustand bei der Aufstellung der Rahmenkartenpläne vor über 50 Jahren entspricht. Die darin enthaltenen Festsetzungen wurden somit zum Großteil realisiert. Abweichungen treten lediglich punktuell infolge genehmigter Befreiungen auf. Nach gutachterlicher Einschätzung gibt es keine Hinweise auf eine Funktionslosigkeit einzelner Festsetzungen oder der Rahmenkartenpläne in ihrer Gesamtheit. Die städtebauliche Steuerungsfunktion der Pläne ist damit grundsätzlich gewährleistet. Gemessen an den aktuellen stadtpolitischen Zielen weisen die Rahmenkartenpläne jedoch folgende Defizite auf: Zum einen stellen die stark am damaligen Bestand orientierten Festsetzungen ein Hindernis für gezielte Nachverdichtungen dar. Zum anderen fehlen, wie eingangs erwähnt, Festsetzungen zur Förderung bezahlbaren Wohnraums sowie zum Erhalt von Bäumen und Grünstrukturen. Trotz der Einschränkungen, die sich aus den engen Festsetzungen ergeben, ist der wertvolle, wenngleich leicht zu übersehende Nutzen der bestehenden Rechtslage hervorzuheben. Die Rahmenkartenpläne haben über einen Zeitraum von mehr als fünfzig Jahren entscheidend dazu beigetragen, gravierende städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Im Gegensatz dazu sehen sich vergleichbare Städte, die keine flächendeckende Bebauungsplanung vorweisen können, häufig nachteiligen Entwicklungen gemäß § 34 BauGB ausgesetzt. Unkontrollierte Nachverdichtungen haben dabei oftmals zu erheblichen städtebaulichen Spannungen geführt, etwa durch das Fehlen einer angemessenen technischen und sozialen Infrastruktur, Defizite im öffentlichen Verkehr sowie eine Zunahme von Immissionen. Für die städtebauliche Entwicklungsstrategie Frankfurts ist es daher unerlässlich, diesen Sachverhalt angemessen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach dem künftigen Umgang mit den Rahmenkartenplänen. Zu diesem Zweck wurden Festsetzungsmöglichkeiten und weitere Planungsinstrumente analysiert, um den drei stadtpolitischen Zielsetzungen bestmöglich Rechnung zu tragen. Festsetzungsmöglichkeiten und Instrumentarien zur Umsetzung der stadtpolitischen Zielsetzungen Im Rahmen der Untersuchung wurden verschiedene Maßnahmen und Instrumentarien zur Umsetzung der teils widersprüchlichen stadtpolitischen Zielsetzungen geprüft. Dabei wurden unterschiedliche Vorgehensweisen hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken bewertet, wobei teilweise Zielkonflikte erkennbar sind. Aufhebung und Änderung der Rahmenkartenpläne Eine vollständige Aufhebung der Rahmenkartenpläne könnte zwar die Nachverdichtung erleichtern, birgt jedoch erhebliche Risiken einer unkontrollierten Stadtentwicklung, wie Erfahrungen aus anderen Städten zeigen. Zudem erfordert eine derartige Aufhebung ein umfassendes Verfahren mit aufwändigen und komplexen Ermittlungen der vielfältigen Umweltauswirkungen, was in erheblichem Maße Kapazitäten in der Verwaltung bindet. Alternativ kommen punktuelle Änderungen der Rahmenkartenpläne in Betracht, um Nachverdichtungen rechtlich zu ermöglichen und zugleich den Schutz von Grünflächen zu verbessern. Aufgrund des ebenfalls hohen Ermittlungs- und Verfahrensaufwands sowie der begrenzten Wirkung, insbesondere im Hinblick auf die Wohnraumförderung, sind solche punktuellen Änderungen jedoch nur eingeschränkt empfehlenswert und sollten lediglich in ausgewählten Einzelfällen geprüft werden. Aufstellung sektoraler Wohnraum-Bebauungspläne Mit sektoralen, d.h. nur auf den Wohnungsbau bezogenen Plänen war es möglich, im unbeplanten Innenbereich gesonderte Regelungen zur Nachverdichtung und zur Sicherung preisgünstigen Wohnraums zu treffen. Das Instrument der sektoralen Bauleitplanung hat sich jedoch in der Planungspraxis nicht durchsetzen können. Es war zudem u.a. an die Frist gebunden, Aufstellungsbeschlüsse bis zum 31.12.2024 zu fassen. Das Instrument kommt also nicht mehr in Betracht. Umstellung auf die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) Eine Umstellung der Rahmenkartenpläne auf die aktuelle Fassung der BauNVO könnte den Schutz nicht überbaubarer Grundstücksflächen verbessern und somit zum Erhalt von Grünstrukturen beitragen. Die konkrete rechtliche Umsetzbarkeit ist zumindest in Bezug auf die Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB strittig. Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass diese Maßnahme weder zur Nachverdichtung noch zur sozialen Wohnraumförderung beiträgt und ihr Nutzen im Verhältnis zum Aufwand in diesem Zusammenhang als eher gering einzuschätzen ist. Aus den genannten Gründen wird diese Option nicht weiterverfolgt. Erarbeitung städtebaulicher Entwicklungskonzepte Im Rahmen einer integrierten und städtebaulich übergeordneten Betrachtung zur Nachverdichtung empfiehlt sich die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts, wie es beispielsweise bereits teilweise mit dem IStEK 2030+ vorliegt. Dieses Konzept ermöglicht die räumliche und sachliche Abgrenzung von Entwicklungsclustern, in denen eine Nachverdichtung städtebaulich geboten und förderwürdig ist. Die Identifikation geeigneter Gebiete kann dabei unter anderem anhand vorhandener Bestandscluster sowie unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur erfolgen. Besonders geeignet sind demnach Zeilenhausgebiete und Bebauungen entlang von Magistralen. Auf Grundlage dieser Planung sind anschließend gezielte, punktuelle Änderungen der jeweils für die Cluster geltenden Bebauungspläne oder alternativ die Anwendung weiterer planungsrechtlicher Instrumente möglich. Bei dieser räumlich-punktuellen Vorgehensweise besteht die Möglichkeit, gegebenenfalls das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden. Befreiungen zugunsten der Nachverdichtung Befreiungen nach § 31 BauGB können in Einzelfällen auf kleinräumlicher Ebene zur Erfüllung stadtpolitischer Zielsetzungen, insbesondere der Nachverdichtung und der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, beitragen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Befreiungen die Grundzüge der Planung nicht berühren dürfen. Ihr Anwendungsspielraum ist daher begrenzt. Nichtsdestotrotz können Befreiungen, insbesondere in Verbindung mit Dispensverträgen oder Auflagen, wirksam verschiedene stadtpolitische Zielsetzungen unterstützen. Städtische Satzungen Die bestehenden Baumschutz-, Vorgarten- und Freiraumsatzungen gewährleisten ein Mindestmaß an Durchgrünung, sind jedoch in ihrer Wirksamkeit begrenzt und bedürfen zur Sicherstellung eines umfassenden Schutzes ergänzender planungsrechtlicher Maßnahmen. So kann beispielsweise die Baumschutzsatzung bei bestehendem Baurecht meist nur Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume bewirken. Dennoch stellen diese Satzungstypen eine sinnvolle Ergänzung zu den Rahmenkartenplänen dar und tragen zur Sicherung sowie Schaffung von Grünstrukturen bei. Maßgebliche Feststellungen und Empfehlungen des Gutachtens Die Untersuchung der möglichen Instrumente lieferte wesentliche Erkenntnisse zum aktuellen Stand des geltenden Rechts sowie Empfehlungen für die zukünftige Ausgestaltung der Stadtentwicklungspolitik und des Verwaltungshandelns. Die bestehenden Rahmenkartenpläne haben sich als wirksames Mittel zur weitgehenden Sicherung der historisch gewachsenen Stadtstruktur erwiesen und Fehlentwicklungen verhindert, wie sie in vergleichbaren Städten unter Anwendung der Planersatzvorschrift des § 34 BauGB aufgetreten sind. Gleichzeitig haben die Pläne jedoch auch Nachverdichtungen verhindert, die städtebaulich gewünscht wären. Aus der Bestandsanalyse wurde deutlich, dass die Rahmenkartenpläne nur punktuell dort überplant werden sollten, wo Nachverdichtungen und/oder der Schutz von Bäumen und Grünräumen geboten sind. Eine geordnete Nachverdichtung ist durch eine strategische Vorgehensweise inklusive Bauleitplanung möglich, nicht jedoch allein durch die Anwendung des § 34 BauGB. Vor diesem Hintergrund wird von einer vollständigen Aufhebung der Rahmenkartenpläne abgesehen, da dadurch wichtige Planungsgrundlagen entfallen würden, was zu einer unkontrollierten städtebaulichen Entwicklung und erhöhtem Nachverdichtungsdruck auf private Grünflächen führen könnte. Zudem bestünde das Risiko, dass durch die unmittelbar entstehende Rechtslage gemäß § 34 BauGB bauliche Maßnahmen ohne Beiträge zur sozialen Wohnraumversorgung, sozialen Infrastruktur oder zum Erhalt von Bäumen und Grünflächen realisiert werden könnten. Verwaltungsökonomisch ist zu berücksichtigen, dass die Aufhebung der Rahmenkartenpläne ein umfangreiches und aufwändiges Verfahren mit Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts erfordern würde. Die komplexe Ermittlung der vielfältigen Umweltauswirkungen, beispielsweise auf Verkehr, Lärm, Grünflächen und Kleinklima, würde in erheblichem Maße Kapazitäten in der Verwaltung binden, die an anderer Stelle fehlen würden. Im Ergebnis zeigt sich, dass es keine einfachen und unmittelbar wirksamen Lösungen gibt, um die teils konkurrierenden stadtentwicklungspolitischen Ziele wirkungsvoll umzusetzen. Eine erfolgreiche Stadtentwicklungspolitik setzt in diesem Fall eine strategische Vorgehensweise voraus. Im Rahmen einer integrierten, übergeordneten Stadtplanung gilt es, Schwerpunkträume für Nachverdichtung im Frankfurter Stadtgebiet zu identifizieren. Aufbauend darauf ist eine gezielte Überplanung der Rahmenkartenpläne vorzunehmen, die sich auf die strategisch ausgewählten Gebietsteile zur Nachverdichtung von Quartieren konzentriert. Wesentliche strategische Partner könnten hierbei die Wohnungsbaugesellschaften sein. Durch den beschriebenen Planungsprozess kann ein kohärentes Konzept entwickelt werden, das den stadtentwicklungspolitischen Anforderungen entspricht. Anlage _Gutachten (ca. 6 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 40 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6866, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Verkauf von Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 307 Betreff: Verkauf von Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6386 - NR 1246/25 Gartenpartei - Der Magistrat ist mehrfach auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zugegangen und hat in Gesprächen für einen sozialverträglichen Verkauf an die öffentliche Hand und weitere gemeinwohlorientierte Akteure geworben. Dabei wurden sowohl öffentliche Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften als potentielle Käufer:innen und die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) als Vermittlerin benannt. Der Magistrat wird weiterhin den Kontakt zur VBL suchen, um sich über den aktuellen Verkaufsstatus zu informieren. Die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH hat gegenüber der VBL ein Kaufinteresse geäußert. Der Magistrat hat keine weitere Steuerungsmöglichkeit, da die VBL als Eigentümerin selbst über Verkäufe entscheidet. Der Magistrat ist darüber hinaus auf die zuständigen ministerialen Landes- und Bundesstellen zugegangen und hat Ihnen dargelegt, dass ein sozialverträglicher Verkauf dringend empfohlen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.05.2025, NR 1246 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 307 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 307 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 307 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6686, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 23-11

  • Bau- und Finanzierungsvorlage „Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes“
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 308 Betreff: Bau- und Finanzierungsvorlage "Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6136 - NR 1212/25 CDU, OA 548/25 OBR 12 - Im Vortrag des Magistrats an die Stadtv.-Vers. M 63/25 zur klimaangepassten Neugestaltung des Riedbergplatzes hatte der Magistrat bereits angekündigt, die Ausgestaltung der Schattendächer im Rahmen der weiteren Planung zu optimieren. Mittlerweile liegt im Zuge der erfolgten Beteiligung des Ortsbeirates eine Anregung des Ortsbeirats zur Konkretisierung der Feinplanung der Schattendächer mit sehr spezifischen Maßgaben vor. Die weitere Pergola-Planung erfolgt im Sinne der Anregung des Ortsbeirats OM 6999 vom 23.05.2025 nach den Wünschen des Ortsbeirates. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.04.2025, NR 1212 Anregung vom 25.04.2025, OA 548 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 308 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 308 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 308 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6687, 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 309 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5436 - B 60/25 - Plätze mit hohem Handlungsbedarf (siehe Absatz 5): Der Magistrat wurde beauftragt, vorhandene Plätze mit hohem Handlungsbedarf zu identifizieren, um diese nach den Kriterien des "Leitfadens Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" klimaangepasst umzugestalten. Die Auswertung erfolgte nach den im Magistratsvortrag M 18 vom 10.02.2023 aufgeführten sechs Kriterien Mesoklima, Vulnerabilität, Starkregengefahr, Bedeutung im Quartier, Mikroklima, funktionale Defizite. Ergänzend wurde eine fachliche Einschätzung der Fachämter durchgeführt. Diese beinhaltete die grundsätzliche Umsetzbarkeit von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in der Örtlichkeit, den zeitlichen Horizont einer möglichen Umsetzung vor dem Hintergrund begrenzter Personalkapazitäten und allgemein die Sicherstellung eines effizienten und wirtschaftlichen Verwaltungshandelns. Das Ergebnis dieser Auswertungs- und Analyseschritte wurden bereits im Bericht des Magistrats B 288 vom 29.07.2024 dargelegt. Der Magistrat berichtet jährlich zu den aktuellen Bearbeitungsständen der 13 identifizierten Plätze wie folgt: Martin-Luther-Platz, Platz an der Staufenmauer, Goetheplatz sind fertiggestellt. Karlsplatz, Platz an der Dreikönigskirche, Vorplatz Unterführung Frankenallee und die Hochbeete Rathenauplatz befinden sich in der Ausführungsplanung. Riedbergplatz und Roßmarkt befinden sich in der Entwurfsplanung. Domplatz und Schweizer Platz befinden sich in der Phase der Vorplanung. Güterplatz wird aktuell das Konzept erstellt. Für den Atzelbergplatz findet aktuell die Bürgerbeteiligung statt. Wie bereits im Vorbericht B 288 vom 29.07.2024 erwähnt, kann die notwendige dynamische Transformation der städtischen Infrastruktur, u.a. im Zuge der Mobilitäts- und der Energiewende, zu Veränderungen in der Projektpriorisierung führen, wenn sich dadurch Synergieeffekte ergeben. Der Magistrat wird die genannten Plätze entsprechend deren Bearbeitungsstand weiterentwickeln. Die erforderlichen Beschlüsse gemäß den allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden herbeigeführt. Kosten für die aufgeführten Plätze sind belastbar erst nach Ausarbeitung von Bau- und Finanzierungsvorlagen (Bearbeitungsstand Entwurf) zu ermitteln. B+F Vorlagen sind für folgende Plätze beschlossen: Riedbergplatz 3.086.000 € Karlsplatz 7.103.000 € Platz an der Dreikönigskirche 4.450.000 € Vorplatz Unterführung Frankenallee 908.000 € Förderbescheid Zuschuss ist erteilt: Riedbergplatz Drei Stadtplätze wurden bislang klimaangepasst umgestaltet: Luisenplatz 2016 / 2017 fertiggestellt 35.000 € Paul-Arnsberg-Platz 2019 / 2023 fertiggestellt 1.570.000 € Martin-Luther-Platz 2023 / 2024 fertiggestellt 18.580 € An der Staufenmauer 2025 fertiggestellt 210.000 € Endabrechnung ausstehend Goetheplatz 2025 fertiggestellt 750.000 € Endabrechnung ausstehend Überarbeitung des Leitfadens (siehe Absatz 9): Für die ämterübergreifende Arbeitsgruppe gab es seit der Erstellung des Leitfadens keine weiteren Erkenntnisse, die eine Anpassung des Leitfadens erforderlich erscheinen lassen. Bisher wurden fünf Stadtplätze klimaangepasst umgestaltet. Die AG beobachtet die Entwicklung dieser Plätze hinsichtlich deren Nutzung und Klimatauglichkeit. Belastbare Erkenntnisse für eine erforderliche Korrektur des Leitfadens haben sich davon bisher nicht ableiten lassen. Es liegt im besonderen Interesse der AG, den Leitfaden auf aktuellem Stand zu halten. Sollte eine Neuformulierung angezeigt sein, wird diese als Vorlage der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 60 Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 208 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 4, 5, 11, 12 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückweisung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6867, 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.11.2025 Aktenzeichen: 79-0

  • Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 310 Betreff: Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6061 - E 12/19 CDU/SPD/GRÜNE, B 214/23 - Der Magistrat verweist auf seine bisherigen Berichte und Zwischenberichte zum Thema. Er hält weiterhin am 2019 grundsätzlich entwickelten Konzept zur Bereitstellung von Daten zur Barrierefreiheit innerhalb der GDI-FFM fest. Zur Umsetzung fehlten bislang auch Daten zur Barrierefreiheit, die in den Verantwortungsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) fallen. Dies sind Daten über Gehwege (Breite, Belag, Kontraste, Querneigung), Bordsteinabsenkungen, taktile Leitstreifen und Fußgängerüberwege. Die Erfassung dieser Daten soll über die Einführung eines sogenannten Pavementmanagementsystems (PMS) als Ersatz für die veraltete und daher nicht weiterführbare, bisherige Straßendatenbank erfolgen. Das ASE hat sich hierzu personell verstärkt und gefördert durch das Land Hessen zunächst für zwei Pilotstadtteile ein PMS angeschafft und getestet. Die Aufnahme der oben genannten Daten zur Barrierefreiheit ist für die Pilotstadtteile erfolgt. Die Daten zur Bordsteinabsenkung, taktilen Leitstreifen und Fußgängerüberwegen können in die Testversion eines PMS eingelesen werden. Einer Bereitstellung dieser Daten in das Geoportal FFM muss noch eine Prüfung der Daten und der Rahmenbedingungen vorausgehen. Eine Ausweitung der Ersterfassung der Daten zur Barrierefreiheit auf alle Straßen des Stadtgebiets (rund 1.500 km) wird im Anschluss an das Förderprojekt erfolgen. Die Datenerfassung darf nicht vor Ablauf des Förderprojekts starten, sodass nicht vor Frühjahr 2026 mit flächendeckenden Ergebnissen zu rechnen sein wird. Im Rahmen des Förderprojekts wird auch geprüft, ob die Option der Nutzung von Open Data gezogen werden kann, wenn diese Daten von ausreichender Qualität und Genauigkeit sind. Es gibt heute bereits eine Vielzahl von frei zugänglichen Daten zur Barrierefreiheit im Internet. Sollte eine Open Data-Lösung nicht möglich sein, rechnet das ASE mit Kosten von mindestens 100.000 Euro für die stadtweite Erfassung. Im Geoportal GDI-FFM sollen neben den vom ASE aus dem PMS zu liefernden Daten auch alle anderen Daten zur Barrierefreiheit des Konzepts aus 2019 gebündelt und über das Geoportal GDI-FFM bereitgestellt werden. Somit können alle datenhaltenden Stellen (FBAG, traffiQ, Deutsche Bahn, Amt für Bau und Immobilien, Straßenverkehrsamt, Amt für Straßenbau und Erschließung, Stabstelle Inklusion) ihre Daten einspeisen, der Allgemeinheit zur Verfügung stellen und ein barrierefreies Routing ermöglichen. Eine unterjährige Aktualisierung der Daten ist wegen laufenden Neu- oder Umbaumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum erforderlich und durch die genannten Stellen sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 12 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 214 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 30.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 310 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6688, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Wann endlich endet der Stillstand am alten Hausener Friedhof?
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 311 Betreff: Wann endlich endet der Stillstand am alten Hausener Friedhof? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6023 - A 252/23 BFF-BIG, B 66/25 - Im folgenden Bericht werden aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit alle in den vorangegangenen Berichten bereits gemachten Aussagen wiederholt und je nach Sachstand ergänzt. 1.) Der Magistrat bedauert, dass seit einer ersten Stellungnahme zum Zustand der Mauer viel Zeit verstrichen ist. Zunächst war es erforderlich, die Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung zu ermitteln. 2.) Diese Notwendigkeit einer statischen Begutachtung wurde erst deutlich, nachdem alle zu involvierenden Fachämter ihre Beurteilung abgegeben hatten. 3.) Ein entsprechendes Gutachten wurde im Juni 2023 beauftragt und eine statische Vor-Untersuchung der Standsicherheit der Mauer durchgeführt. Das Gutachten liegt seit August 2023 vor. Daraus resultierten weitergehende Untersuchungen wie z.B. das Angraben von Fundamenten. Diese Maßnahmen wurden beauftragt. Zwischenzeitlich liegt die Einschätzung der Denkmalpflege vor, dass es sich beim Alten Friedhof Hausen wahrscheinlich um ein Bodendenkmal handelt. Zur Einstufung des Denkmalwertes sind deshalb weitere Gutachten erforderlich. Alle Eingriffe in Mauer oder Boden sind genehmigungspflichtig nach Hess. Denkmalschutzgesetz. 4.) Gemäß Gutachten sind weitere noch stehenden Mauerteile einsturzgefährdet. Aus diesem Anlass wurden die Sicherungszäune erheblich erweitert, um eine Gefährdung von Passant:innen auszuschließen. Das Gutachten empfiehlt weiterhin eine Planung für die Sanierung der Mauer zu beauftragen oder den anschließenden Abbruch und ggf. Ersatz der betroffenen Mauern. Seit Sommer 2024 betreut innerhalb des Magistrats das Grünflächenamt die Planung und Umsetzung der Maßnahme. Der Ortsbeirat wurde bei einem Vor-Ort-Termin am 06.03.2025 über den aktuellen Stand informiert. 5.) Siehe Punkt 4. 6.) Zur Begutachtung musste die Mauer im Winter 2024/25 vor dem Beginn der Vogelbrutzeit, vom Bewuchs befreit werden. Nach Entfernung des sehr üppigen Bewuchses kann nun eine konkretere Einschätzung des Schadbildes sowie des Denkmalwertes erfolgen. Gemäß Ortstermin am 06.03.2025 mit OBR und Denkmalamt sind zudem Sondierungen des Untergrundes erforderlich, um festzustellen, ob ein Bodendenkmal vorliegt und ob Kampfmittel vorhanden sind. Diese sind in der 21. KW 2025 erfolgt. Die Auswertungen liegen derzeit noch nicht vor. Im Anschluss können weitere Untersuchungen, z. B. der Fundamente, erfolgen. 7.) Der Magistrat geht grundsätzlich nicht von einer akuten Gefährdung für Leib und Leben von Passanten aus. Falls sich dennoch ein Stein aus der Mauer lösen sollte, ist durch die Bauzaunabsperrung eine hinreichende Sicherheit anzunehmen. Die Stadt Frankfurt am Main haftet bei eventuellen Unfällen. 8.) Erst nach der Entscheidung bezüglich der Art der Mauersanierung, der Denkmalwürdigkeit und dem Abschluss aller erforderlichen Untersuchungen ist die weitere Sanierungsplanung und -vorbereitung möglich. Zum Beginn der Sanierungsarbeiten kann derzeit keine Prognose abgegeben werden. Bis zu deren Abschluss ist eine Nutzung des Areals leider nicht möglich. 9.) Die vorgenannten Maßnahmen sind aus dem laufenden Ergebnishaushalt des liegenschaftsverwaltenden Amtes zu finanzieren. Für diese Mittel werden keine Einzelveranschlagungen im Haushalt angemeldet. Sollte es später, in Abstimmung und im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, zu einer Neu-planung und wesentlichen Umgestaltung der Fläche kommen, wäre dann dies eine investive Maßnahme, die einer Haushaltanmeldung für das nächste Investitionsprogramm bedarf. Der Magistrat bedauert, dass das Verfahren bislang so lang gedauert hat, bittet aber auf-grund der geschilderten Komplexität um Verständnis. Auch die Sanierung oder auch Teilerneuerung der umlaufende Mauer am Alten Friedhof ist eine sehr aufwändige und zeitintensive Maßnahme. Insbesondere die Notwendigkeit, Bauarbeiten von den anliegenden Privatgrundstücken aus durchzuführen, erfordert eine sehr detaillierte Planung und Abstimmung mit allen Beteiligten. Insofern wird eine schnelle Umsetzung nicht realistisch angesehen. Auch dafür bittet der Magistrat um Verständnis. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 31.10.2023, A 252 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 66 Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 73 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 311 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6868, 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.11.2025

  • Bau und Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten forcieren
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 312 Betreff: Bau und Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten forcieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5848 - E 81/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 84/25 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.01.2026 Zwischenbericht: Ein Mittelabfluss ist in Höhe von rund 95.000 € in 2024 erfolgt. Die Restmittel wurden nach 2025 übertragen. Zur Bearbeitung des E 81 wurden Personalressourcen des Dezernats XI eingesetzt. Das Konzept zur Gründung einer Bildungsbaugesellschaft ist erstellt und mit den Zentralämtern abgestimmt. Extern beauftragt wurden rechtliche und steuerrechtliche Gutachten sowie die Erstellung eines Wirtschaftsplans. Notwendige Beteiligungsverfahren der Gleichstellungsbeauftragten und der Personalvertretung sind abgeschlossen. Das finale Konzept befindet sich im Unterschriftengang und wird den Stadtverordneten anschließend vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 81 Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 84 Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 77 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 312 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 312 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; 1 CDU (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6689, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machen
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 313 Betreff: Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.03.2025, § 5816 - OI 20/23 OBR 8, B 27/25 - In der o. a. Angelegenheit hat der Magistrat seine Beratung noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 15.06.2023, OI 20 Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 313 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6645, 41. Sitzung des OBR 8 vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 00-40

  • Aktuelle Zahlen für den Kulturhaushalt verwenden (II)
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 314 Betreff: Aktuelle Zahlen für den Kulturhaushalt verwenden (II) Vorgang: A 352/25 CDU Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 (§ 1456) soll Bürgern und Bürgerinnen sowohl in inhaltlicher als auch in finanzieller Hinsicht eine profunde Informationsmöglichkeit über die Verwendung der aus dem städtischen Kulturhaushalt gewährten Mittel gegeben werden. So wird seit 2014 der jährliche Bericht über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Kulturetat bis zum 30.06. des Jahres für das abgelaufene Kalenderjahr als Bericht veröffentlicht und ins Internet gestellt. Außerdem werden bei den maßgeblich geförderten Kultureinrichtungen (Förderhöhe 5.000 Euro und mehr) sowohl der institutionellen als auch der projektbezogenen Förderung ergänzende Unterlagen (Statusberichte) angefordert, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Infolgedessen fragt das Kulturamt jährlich bei allen maßgeblich geförderten Kultureinrichtungen finanzielle und weitere Erfolgskennzahlen ab. Die Abfrage und Sammlung von Kennzahlen stellt für das Kulturamt regelmäßig eine zeitliche und personelle Herausforderung dar. Dafür gibt es mehrere strukturelle und inhaltliche Gründe: Das zentrale Anliegen und die Hauptaufgabe von Kulturschaffenden ist es, Kunst und Kultur in einem kreativen, oftmals auch experimentellen Prozess zu erarbeiten, weiterzuentwickeln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Priorität der Akteurinnen und Akteure - seien es Einzelkünstler oder -künstlerinnen, kleine oder größere Organisationen, Vereine oder andere Kulturinitiativen - liegt somit klar auf der künstlerischen Arbeit. Administrative Prozesse und die systematische Dokumentation von Kennzahlen gehören nicht zur Kernkompetenz vieler Kunst- und Kulturschaffender. Viele der geförderten Kulturinstitutionen sind kleine, oft sogar ehrenamtlich getragene Initiativen oder Einzelpersonen. Ihnen fehlen häufig die organisatorischen und personellen Ressourcen sowie die Erfahrung, um Berichtspflichten oder statistische Abfragen effizient und zeitnah zu erfüllen. Administrative Aufgaben stehen im Wettbewerb mit der kreativen oder künstlerischen Arbeit, was dazu führt, dass Berichtsfristen und Anfragen nach Kennzahlen regelmäßig zeitlich nachrangig behandelt werden. Aufgrund der oben genannten Gründe kommt es häufig dazu, dass die angeforderten Kennzahlen unvollständig und/oder verspätet, in seltenen Fällen sogar gar nicht geliefert werden. Dies macht ein individuelles Nachfassen seitens des Kulturamtes - teilweise auch mehrmaliges Erinnern und Hilfestellung - notwendig, um an die benötigten Zahlen zu gelangen. An dieser Stelle sein darauf hingewiesen, dass es sich um rund 200 Zuschussempfangende handelt, die im Produkthaushalt erfasst werden - und damit um die bei Weitem größte Anzahl aller städtischen Ämtern. Es bedarf intensiver Kommunikation und individueller Unterstützung, um den Fördernehmenden die Erfüllung der Anforderungen zu erleichtern. Das Kulturamt arbeitet kontinuierlich daran, die Abläufe einfacher und effizienter zu gestalten. Allerdings lässt sich dieser Arbeitsschritt weder mit einem Programm noch mit einer anderen EDV-gestützten Methode abkürzen. Nur eine Änderung der Darstellung der Zuschüsse im Produkthaushalt der Stadt Frankfurt, bei der auf zusätzliche Informationen seitens der Fördernehmenden (Angabe der Miet-, Personal-, Sach- und sonstigen Kosten sowie Eigenmittel) verzichtet wird, könnte den Prozess verschlanken und damit Ressourcen einsparen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.06.2025, A 352 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6704, 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 30.10.2025 Aktenzeichen: 41

  • Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 315 Betreff: Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen Vorgang: A 336/25 AfD Zu 1.: Folgende Heizungssysteme kommen an den Frankfurter Schulen aktuell prozentual jeweils zur Anwendung: Fossile Energieträger (Gas/Öl): 75,1 % Fernwärme: 14,1 % Pellets: 3,4 % Blockheizkraftwerk: 3,4 % Strom: 2,8 % Sonstige (Wärmepumpe/VRV): 1,1 % Zu 2.: Die Heizungssysteme weisen unterschiedliche Altersstufen auf. So können Gas- und Ölbrennwertkessel beispielsweise eine Lebensdauer von bis zu 35 Jahren erreichen. Der Magistrat kann gegenwärtig keine Aufstellung zum Alter der verschiedenen Systeme zur Verfügung stellen. Zu 3.: Aufgrund des hohen Alters der Heizungsanlage und der veralteten Gebäudeleittechnik an der Otto-Hahn-Schule kam es zeitweise zu technischen Störungen, die trotz regelmäßiger Wartung nicht vollständig vermieden werden konnten. Obwohl defekte Bauteile schnellstmöglich zur Erneuerung beauftragt wurden, führten Liefer- und Wartezeiten für Ausführungstermine dazu, dass Instandsetzungen nicht immer umgehend erfolgen konnten. Hinsichtlich der Unterrichtsausfälle kann der Magistrat drei Tage im Winter 2023 bestätigen. Die beschriebenen Probleme in den Sommermonaten treffen für die Otto-Hahn-Schule nicht zu. Zu 4.: Aktuell befinden sich mehrere Projekte an der Otto-Hahn-Schule in Planung. Die neue Turnhalle wird eine eigene neue Wärmeversorgung erhalten. Ebenso läuft die Planung für den Neubau der Bauteile A+D, hier ist ebenfalls eine neue Wärmeversorgung geplant. Mit Fertigstellung der Projekte ist mit einer erheblichen Verbesserung der Situation zu rechnen. Zu 5.: • Ludwig-Richter-Schule: zweiter Heizkessel defekt • Michael-Grzimek-Schule: allgemeine Störungen und Temperaturabfälle • Otto-Hahn-Schule: Störungen im Bereich der Gebäudeleittechnik • Albrecht-Dürer-Schule: Ausfall Brenner und defekter Druckausgleichsbehälter • Boehleschule: defekter Brenner • Edith-Stein-Schule: Nachfüllanlagen defekt, Ausfall Heizkessel, defekte Lüftungsanlage zur Beheizung der Schulsporthalle • Goldsteinschule: Heizkessel defekt, Heizungsrohre undicht • Helene-Lange-Schule: defekte Heizungsleitungen sowie Lüftungsanlage im Bereich der Schulsporthalle, defekte Pumpen, defekte Druckhaltestation, Nachfüllanlage defekt • IGS 15: Ausfall der Elektroheizungen während Heizperiode aufgrund von Überlastung • Ludwig-Weber-Schule: Probleme mit der Steuerung im Bereich der Gebäudeleittechnik • Paul-Ehrlich-Schule: defekte Motoren und Pumpen • Freiligrathschule: Störung der Gebäudeleittechnik • Münzenbergerschule: Leckage im Rohrleitungssystem, Druckabfall und Ausfall der Brenner • Steffi-Jones-Schule: Leckage im Rohrleitungssystem, Druckabfall und Ausfall der Brenner • Frauenhofschule: wirtschaftlicher Totalschaden (Heizungsanlage wurde in 2023 erneuert) • Hellerhofschule: einer von zwei Heizkesseln defekt • IGS Süd: allgemeine altersbedingte technische Probleme • Martin-Buber-Schule: defekte Abgassonde/Pumpendefekt aufgrund Stromausfalls im Netz • Paul-Hindemith-Schule: einer von zwei Brennern defekt • Bonifatiusschule: defekte Pumpe, störungsanfällige Heizungssteuerung • Engelbert-Humperdinck-Schule: allgemeine Heizungsausfälle/Heizung wurde saniert, Lüftungsanlage Schulsporthalle defekt • Georg-Büchner-Schule: Ausfall der Heizungsanlage aufgrund defekter Pumpe, Heizungssteuerung störanfällig, vier von sechs Lüftungstruhen der Turnhallen ausgefallen • Goethe-Gymnasium: Ausfall der Heizungsanlage aufgrund defekter Pumpe, Heizungssteuerung störanfällig, Pumpe zur Wärmeversorgung Turnhalle defekt • Hermann-Luppe-Schule: Ausfall der Heizungspumpe und Probleme mit der Gebäudeleittechnik • Schwarzburgschule: abgängige Lüftungsanlage im Bereich der Schulsporthalle (Erneuerung bereits erfolgt) • Anne-Frank-Schule: Leckage im Bereich der außenliegenden Heizungsleitungen • Viktor-Frankl-Schule: Leckage im Bereich der außenliegenden Heizungsleitungen • Theobald-Ziegler-Schule: Förderschnecke für Pellettransport defekt Zu 6.: Siehe zu Punkt 5. Zu 7.: • Ludwig-Richter-Schule: defekter Heizkessel wird zurzeit mit einem Hotmobil kompensiert • Michael-Grzimek-Schule: Störungen bestehen weiterhin, konnten jedoch durch hydraulischen Abgleich und Konfigurationsanpassungen verringert werden • Helene-Lange-Schule: Probleme bestehen weiterhin, Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich; Austausch bzw. Sanierung der Anlage erforderlich • Paul-Ehrlich-Schule: Probleme bestehen weiterhin, Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich; Austausch bzw. Sanierung der Anlage erforderlich • Hellerhofschule: Problem mit einem defekten Heizkessel besteht weiterhin • IGS Süd: allgemeine altersbedingte technische Probleme • Paul-Hindemith-Schule: defekter Brenner • Bonifatiusschule: Heizung grundsätzlich alt und störungsanfällig • Engelbert-Humperdinck-Schule: Lüftungsanlage Schulsporthalle defekt, Beheizung via Hotmobil • Georg-Büchner-Schule: Heizung alt und störungsanfällig, Lüftung Turnhalle defekt • Goethe-Gymnasium: Heizung alt und grundsätzlich störungsanfällig Zu 8.: Siehe zu Punkt 7. Zu 9.: Paul-Ehrlich-Schule: Der Heizungsausfall Bauteil A ist auf einen defekten Motor zurückzuführen. Beim Motoraustausch wurde festgestellt, dass ebenfalls der Lüfter defekt ist und ausgetauscht werden muss. Für diesen bestand eine längere Lieferzeit. Die Bauteile wurden ausgetauscht, die Schule wird wieder beheizt. Gymnasium Römerhof: Die Heizungsproblematik am Gymnasium Römerhof hat zur Folge, dass drei Unterrichtsräume, der Chemiebereich und die Bibliothek aktuell nicht ausreichend über die Heizungsanlage beheizt werden können. Die entsprechenden Räumlichkeiten wurden mit Konvektoren ausgestattet und sind ausreichend warm. Derzeit sind Fachfirmen mit der Mangelbeseitigung an der Heizungsanlage beauftragt. Boehleschule: Der Heizungsausfall Anfang Dezember 2024 ist durch einen defekten Brenner entstanden. Das Ersatzteil war nicht sofort lieferbar. Nachdem der neue Brenner eingebaut war, dauerte es weitere zwei Tage, bis die Abnahme durch die zuständige Firma erfolgte. Die gesamte Schule konnte für eine Woche nicht geheizt werden, die Kinder wurden im Distanzunterricht beschult. Zu 10.: Die Preise im Heiztechniksektor sind in den vergangenen fünf Jahren um rund 25 Prozent gestiegen. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Materielle und personelle Engpässe prägten stark den Markt und spiegelten sich in der Preissteigerung für Reparaturen und Wartungsarbeiten wider. Zu 11.: Der Magistrat führt keine Statistik hinsichtlich der Ausfallzeiten von Heizungsanlagen an Schulen. Zu 12.: • Ernst-Reuter-Schule I+II • Heinrich-Kromer-Schule • Otto-Hahn-Schule • Helene-Lange-Schule • Hostatoschule (Außenstelle) • Kasinoschule • Paul-Ehrlich-Schule • Robert-Koch-Schule • Münzenbergerschule • Friedrich-Fröbel-Schule • Gruneliusschule • IGS Süd • Martin-Buber-Schule • Riedhofschule • Anni-Albers-Schule für Mode, Medien und Gestaltung • Engelbert-Humperdinck-Schule • Goethe-Gymnasium • Kerschensteinerschule • Max-Beckmann-Schule sowie im Zusammenhang mit Punkt 13/Fernwärmeausbau die dort genannten Schulen. Zu 13.: Hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung ist in den kommenden Jahren der Anschluss folgender Schulen an das Fernwärmenetz geplant: • Wöhlerschule • Heinrich-Seliger-Schule • Anne-Frank-Schule • Viktor-Frankl-Schule • Hellerhofschule • Georg-Büchner-Schule • Ackermannschule • Bürgermeister-Grimm-Schule • Bergiusschule • Willemerschule • Deutschherrenschule • Gutenbergschule • Bonifatiusschule • Weißfrauenschule • Karmeliterschule • Johanna-Tesch-Schule • Franckeschule • Minna-Specht-Schule • Goldsteinschule • Berufliche Schulen Berta Jourdan (Außenstelle) • Schwarzburgschule • August-Gräser-Schule • Elsa-Brändström-Schule • Bettinaschule • Günderrodeschule • IGS Herder • Helmholtzschule • Dahlmannschule • Brüder-Grimm-Schule • Heinrich-von-Gagern-Gymnasium • Paul-Hindemith-Schule/im Zusammenhang mit dem Neubau des Bildungscampus Gallus Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.10.2025, OA 573 Antrag vom 19.10.2025, OF 785/11 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 12.02.2025, A 336 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 65 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 315 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht); Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 573 2025 1. a) Die Vorlage B 315 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 573 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 785/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: a) Die Vorlage B 315 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 573 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (B 315 = Kenntnis, OA 573 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 573 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FDP, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7008, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Schulische Versorgung für Bergen-Enkheim ausbauen
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 316 Betreff: Schulische Versorgung für Bergen-Enkheim ausbauen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6210 - NR 1042/24 CDU - Zu 1.: Die Schule am Ried ist eine kooperative Gesamtschule, die im Hauptschulzweig einen, im Realschulzweig drei und im Gymnasialzweig vier Züge (120 Schüler:innen pro Zug) aufweist. Lediglich im Gymnasialzweig übersteigt die Zahl der Erst- und Zweitwünsche im Übergang von der vierten in die fünfte Jahrgangsstufe regelmäßig die Aufnahmekapazität der Schule. Eine Überprüfung der Schulplatzkapazitäten, sowohl in der Bildungsregion Ost als auch stadtweit, erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplans 2024-2033, der Anfang 2026 vorliegen wird. Zu 2.: Die Schule am Hang ist eine vierzügige Grundschule, welche in den vergangenen Jahren regelmäßig eine Mehrklasse gebildet hat. Der Neubau der Schule inkl. der Erweiterung auf fünf Züge ist bereits durch den Integrierten Schulentwicklungsplan 2015 - 2019 beschlossen und wird nach aktuellem Kenntnisstand zum Schuljahr 2026/ 2027 die Betriebsreife erreichen. Die Überprüfung der Schulplatzkapazitäten im Grundschulbereich, sowie die daraus folgende Ableitung etwaiger Maßnahmen, erfolgt derzeit im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplans 2024 - 2033, der Anfang 2026 vorliegen wird. Zu 3. und 4.: Mit der Fortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplans 2024 - 2033 werden Grundlagen und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Nach Veröffentlichung können auf diesen Grundlagen Prüfungen und daraus resultierende Maßnahmen für den Standort angestoßen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.10.2024, NR 1042 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 316 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 316 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6869, 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 40-30

  • Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern
    B
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 317 Betreff: Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.03.2023, § 2945 - NR 577/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Der Magistrat begrüßt ausdrücklich das Ziel, den Ausbau von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf städtischen Dächern zu beschleunigen. Die Stadt Frankfurt ergreift seit Beschluss des Antrags "Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Fotovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern" (§ 2945 vom 02.03.2023)" umfangreiche zusätzliche Maßnahmen, um den Ausbau der Solartechnik-Anlagen (insbesondere Photovoltaik-Anlagen) auf den Dachflächen der stadteigenen Gebäude so zu beschleunigen, dass bis 2030 auf einer größtmöglichen Zahl an stadteigenen Gebäuden, die sich aus technischen und wirtschaftlichen Gründen für die Errichtung von Solartechnik-Anlagen eignen, entsprechende Anlagen installiert und in Betrieb genommen werden können. In Ergänzung zum Beschluss "Solaroffensive für Frankfurt III" wurden in den letzten Jahren weitere Anträge und Magistratsvorlagen beschlossen, welche durch ihr Zusammenwirken zu einer starken Beschleunigung der Solarenergie-Nutzung auf städtischen Dächern beitragen: - "Klimaneutralität auf städtischen Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Bauabschnitt" (§ . . vom 08.05.2025, M 53/25) - "Schaffung einer Stelle für den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Dächern" (§ 4994 vom 11.07.2024, E 228/24) - "Schulbauoffensive - Konzept und Projekte 2024" (§ 5161 vom 19.09.2024, M 91/24) - "Sanierungsoffensive für Frankfurt II: Beschleunigung der energetischen Sanierung von stadteigenen Gebäuden" (§ 5160 vom 19.09.2024, NR 991) - "Klimaschutz und Konsolidierung: Schaffung von vier rentierlichen Stellen im Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien" (§ 3563 vom 20.07.2023, E 151/23) - "Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden" (§ 1832 vom 18.02.2022, E 122/22) Durch diese Beschlüsse wurden im Sinne der "Solaroffensive" deutlich verbesserte organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen und zusätzliche Personalkapazitäten und Finanzmittel zum beschleunigten Ausbau der Photovoltaik-Nutzung auf städtischen Dächern bereitgestellt. Zu 1. Das städtische Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien (ABI) geht davon aus, dass 420.000m² Dachfläche der ca. 2.500 stadteigenen Gebäude für die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) geeignet sind. Dies entspricht ca. 50% aller städtischen Dachflächen bzw. ca. 1.250 städtischen Dächern (siehe M 53/25 "Klimaneutrale städtische Dächer"). Das Solarenergiepotential einzelner städtischer Gebäude kann dabei sehr einfach über das Solar-Kataster Hessen eingesehen werden (https://www.lea-hessen.de/buergerinnen-und-buerger/sonnenenergienutzen/solar-ka taster-hessen). Die große Herausforderung besteht jedoch darin, die gemäß Solarkataster geeigneten Dachflächen auf mögliche Ausschlussgründe hin zu untersuchen. Hier müssten für ca. 1.250 städtische Gebäude die Dachstatik, die Qualität und der Zustand der Dachhaut, die Kapazität der Elektroverteilung, das Brandschutzkonzept, die Vandalismusgefahr, lokale Verschmutzungsquellen und andere mögliche Ausschlussgründe bzw. Gründe, welche eine umfangreiche Ertüchtigung oder Sanierung erforderlich machen, vor Ort untersucht werden. Mit den bisher im städtischen Energiemanagement vorhandenen personellen Kapazitäten (eine 50%-Stelle) lassen sich maximal 10 Dächer pro Jahr untersuchen. Durch die Beschlüsse der E 228/24 und der M 53/25 durch die Stadtverordnetenversammlung können die personellen Kapazitäten im ABI in den nächsten Jahren um 13 zusätzliche 100%-Stellen deutlich verstärkt werden. Hinzu kommen weitere fünf Stellen, die im Rahmen des ELENA-Programms für drei Jahre für die energetische Sanierung und erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden gefördert werden und im ABI angesiedelt sein werden und die ebenfalls einen Teil ihrer Kapazitäten zur Unterstützung des Solarenergie-Ausbaus aufwenden können. Der Magistrat geht daher davon aus, dass der Ausbau von PV- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern künftig deutlich schneller umgesetzt werden kann. Je mehr personelle und finanzielle Mittel zwischen 2025 und 2030 für den Ausbau der Solarenergienutzung auf städtischen Dächern bereitgestellt werden, desto mehr Dächer können bis 2030 mit einer Anlage ausgestattet werden. Wenn alle grundsätzlich als geeignet eingestuften städtischen Dachflächen bis 2035 vollständig mit PV-Anlagen belegt werden sollen, müssten zwischen 2025 und 2035 jährlich 42.000 m² Dachfläche saniert werden. Bei Baukosten von 420 €/m² sind das 17,6 Mio. € pro Jahr. Wenn alle grundsätzlich geeigneten städtischen Dachflächen bereits bis 2030 mit PV-Anlagen belegt werden sollen, müssten zwischen 2025 und 2030 jährlich 84.000m² Dachfläche saniert werden. Bei Baukosten von 420 €/m² entspräche das 35,3 Mio. € pro Jahr. Die Kosten für die Solartechnik-Anlagen sind dabei in den jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlagen der betreffenden Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen einzukalkulieren. Zu 2. Der Magistrat verfolgt eine Ausbaustrategie, mit der eine möglichst große Anzahl an städtischen Dachflächen in möglichst kurzer Zeit mit einer größtmöglichen Dachausnutzung bzw. durch kombinierte Solar-Gründächer realisiert werden kann. Wenn möglich, sollen die Anlagen als städtische Anlagen in Eigenregie betrieben werden, da diese für die Stadt finanziell gesehen die attraktivste Lösung darstellen. Um ein möglichst hohes Ausbautempo erreichen zu können, ist es jedoch erforderlich, auch mit mehreren Kooperationspartnern zusammen zu arbeiten, die fremdfinanzierte PV-Anlagen auf vielen städtischen Dächern gleichzeitig realisieren können. Die Stadt Frankfurt arbeitet hierfür mit städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, Bürgerenergiegesellschaften und privaten Unternehmen aus der Region zusammen. In Zusammenarbeit mit diesen unterschiedlichen Kooperationspartnern können die unterschiedlichen Dachflächen mit PV-Anlagen belegt werden. Der Magistrat hat einen Ausbauplan für die Jahre 2025 bis 2030 erstellt, in welchem alle geplanten konkreten Projekte für PV-Anlagen auf städtischen Dächern abgebildet werden (siehe Anhang: Ausbauplan für 2025 bis 2030). Dieser Plan wird im Rahmen des jährlich vorzulegenden kennzahlenbasierten Monitoringberichts aktualisiert und fortgeschrieben. Zu 3. Bei der vertieften Prüfung der potentiell geeigneten städtischen Dachflächen arbeitet die Stadt bereits sehr eng mit verwaltungsexternen Dienstleistern zusammen. Grundsätzlich werden alle Prüftätigkeiten nach außen vergeben, bei welchen dies möglich ist. Das eingeführte Verfahren zur vertieften Eignungsprüfung kann nicht weitergehend an direkt dafür beauftragte Dienstleister delegiert werden, als das bereits gegenwärtig geschieht. Die Begründung liegt in der Sorgfaltspflicht und Prüfpflicht im Rahmen der Betreiberverantwortung des Magistrats. Konkret ist hierbei die statische, brandschutztechnische sowie elektrotechnische Überprüfung vorliegender PV-Projekte durch stadteigene Mitarbeitende gemeint. Im engeren Sinn ist hierbei die statische Prüfung von Dachflächen hinsichtlich der Lastreserven, die Anpassung des Brandschutzkonzeptes sowie die Prüfung der geplanten Integration der PV-Anlage in die Niederspannungshauptverteilung aus Sicht der Elektrosicherheit gemeint. Das Wahrnehmen dieser Verantwortung ist zentraler Bestandteil der Umsetzung von PV-Projekten durch Dritte, wie zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften. Die erfolgreiche Realisierung von PV-Projekten setzt ein effizientes Zusammenspiel beider Projektseiten voraus, welches seit einiger Zeit in die PV-Ausbaustrategie implementiert wurde und aufgrund der hohen Priorität der Schutzziele in den betroffenen Liegenschaften nicht untergeordnet beachtet werden darf. Das bisher angewandte Verfahren zur vertieften Eignungsprüfung der einzelnen potenziell geeigneten städtischen Dächer hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und soll daher fortgesetzt werden. Wenn alle 1.250 potenziell geeigneten städtischen Dachflächen bis 2030 mit PV belegt werden sollen, müssten durchschnittlich 250 Dächer pro Jahr vertieft auf ihre Eignung geprüft werden. Wenn alle 1.250 potenziell geeigneten Dächer bis 2035 mit PV belegt werden sollen, müssten durchschnittlich 125 Dächer pro Jahr geprüft werden. Dies erfordert erhebliche Kapazitäten für die vertiefte Prüfung und die im Anschluss ggf. erforderliche Ertüchtigung bzw. Sanierung. Daher wird weiterhin geprüft, inwiefern künftig städtische Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und ggf. weitere Partner noch stärker in die Prüfung und/oder Ertüchtigung/Sanierung von Dächern einbezogen werden können. Zu 4. Die Regelungen, nach welchen die stadteigenen Dächer zum Zwecke der Installation von Photovoltaikanlagen verpachtet werden, wurden in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt und den Fachstellen im Amt für Bau und Immobilien überarbeitet und stehen auf https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de unter dem Menüpunkt "Regenerative Energiequellen" und dort "Mustervertrag Dachnutzung für Photovoltaikanlagen" und "Prozessbeschreibung Verpachtung einer Dachfläche für den Betrieb einer Photovoltaikanlage" zur Verfügung. Das bisherige Verfahren zur Verpachtung von geprüften städtischen Dachflächen an Dritte zur Installation einer fremdfinanzierten PV-Anlage hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und soll daher fortgesetzt werden. Interessierte Projekt-Träger können sich direkt an das städtische Energiemanagement wenden, um zu erfahren, welche Dachflächen verfügbar sind. Der bislang genutzte Mustervertrag für die Dachpacht hat sich ebenfalls bewährt. Es wird geprüft, ob mehrere technisch geeignete, aber wirtschaftlich unterschiedlich attraktive städtische Dächer künftig im Rahmen von Paketen mit jeweils zwei oder mehreren Dächern an Dritte verpachtet werden können, damit auch wirtschaftlich weniger attraktive Standorte mit Solartechnik-Anlagen ausgestattet werden können. Aus der Prozessbeschreibung geht hervor, dass auch bei der Verpachtung der Dachflächen an Dritte eine große Zahl an technischen Prüfungen und Freigaben bei der Stadt verbleiben müssen. Durch den eingeleiteten Personalaufwuchs im ABI kann die bisherige Ausbaugeschwindigkeit in diesem Verfahren deutlich gesteigert werden. Zu 5. Beim Antritt der aktuellen Koalition im September 2021 waren die personellen Kapazitäten für den Ausbau der Solartechnik-Anlagen auf städtischen Dächern sehr begrenzt. Es bestand lediglich eine einzige 50%-Stelle im ABI für den PV-Ausbau auf städtischen Dächern. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben seitdem durch mehrere Beschlüsse zusätzliche personelle Kapazitäten und finanzielle Eigenmittel bereitgestellt und Fördermittel eingeworben, um den PV-Ausbau auf städtischen Dächern massiv beschleunigen zu können. Durch den Beschluss der Magistratsvorlage "Klimaneutralität auf städtischen Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Bauabschnitt" (§ 6093 vom 08.05.2025, M 53/2025) werden zwölf zusätzliche Stellen und für den ersten Bauabschnitt (2025-2028) 20 Mio. Euro zur Ertüchtigung/Sanierung geeigneter Dächer, zur teilweisen Begrünung und zur Installation von PV-Anlagen bereitgestellt. Im Rahmen der "Schulbauoffensive - Konzept und Projekte 2024" (§ 5161 vom 19.09.2024, M 91/2024) werden zwischen 2024 und 2028 30 priorisierte Neubau- und Sanierungsprojekte für Kitas und Schulen umgesetzt. In all diesen Projekten wird eine größtmögliche PV-Anlage auf den Dächern im jeweiligen Projektbudget einkalkuliert. Durch den Beschluss des Etat-Antrags "Schaffung einer Stelle für den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Dächern" (§ 4994 vom 11.07.2024, E 228/24) wurde eine zusätzliche Stelle im ABI für den PV-Ausbau auf städtischen Dächern geschaffen. Durch den Beschluss "Sanierungsoffensive für Frankfurt II: Beschleunigung der energetischen Sanierung von stadteigenen Gebäuden" (§ 5160 vom 19.09.2024, NR 991) wurde der Magistrat beauftragt, die stadtweite Sanierung von städtischen Gebäuden zu beschleunigen (inkl. Installation mit PV-Anlagen). Durch den Beschluss "Klimaschutz und Konsolidierung: Schaffung von vier rentierlichen Stellen im Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien" (§ 3563 vom 20.07.2023, E 151/23) wurden zusätzliche Stellen im ABI geschaffen, welche teilweise auch den PV-Ausbau unterstützen können. Durch den Beschluss des Etat-Antrags "Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden" (§ 1832 vom 18.02.2022, E 122/22) wurden in 2022 mindestens 500.000 Euro und ab 2023 mindestens 1 Mio. Euro pro Jahr aus dem Topf "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" für den PV-Ausbau auf städtischen Dächern zweckgebunden. Durch die erfolgreiche gemeinsame Bewerbung des städtischen Energiemanagements und des Klimareferats um eine Förderung aus dem ELENA-Programm der EU konnten im ABI für drei Jahre weitere fünf Stellen mit Bezug zum Ausbau der PV auf städtischen Dächern geschaffen werden, die den PV-Ausbau ebenfalls teilweise unterstützen können. Zu 6. Der Magistrat bekräftigt das Ziel, dass bei allen Neubau-, General- oder Dachsanierungsmaßnahmen auf stadteigenen Liegenschaften bis spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bau- bzw. Sanierungsarbeiten Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen mit größtmöglich erreichbarer Leistung in Eigenregie oder in Kooperation mit geeignetem Partner*innen in Betrieb genommen werden. Dies ist auch in den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen so festgelegt. In Einzelfällen kann es jedoch aufgrund besonders schwieriger technischer Gegebenheiten oder verzögert erbrachter Leistungen von verwaltungsexternen Projektpartnern dazu kommen, dass die Anlagen später als ein Jahr nach Abschluss der Bau- bzw. Sanierungsarbeiten in Betrieb genommen werden. Zu 7. Monitoringbericht für das Kalenderjahr 2024: Da nur ein Teil der städtischen Gebäude durch das ABI verwaltet werden, stellt das ABI künftig über eine Ämterabfrage sicher, dass auch die Solartechnik-Anlagen auf den städtischen Gebäuden, die nicht vom ABI verwaltet werden, in den Monitoringbericht aufgenommen werden können. So kann sichergestellt werden, dass der Monitoringbericht ein möglichst vollständiges Lagebild für den PV-Ausbau auf allen städtischen Dächern abgibt. Im Jahr 2024 wurden auf einem städtischen Dach eine PV-Anlagen in Eigenregie in Betrieb genommen: Liegenschaft Inbetriebnahme Leistung (kWp) Betriebshof Nord, Oberschelder Weg 16a 01.07.2024 16 Im Jahr 2024 wurden auf fünf städtischen Dächern fremdfinanzierte PV-Anlagen durch Kooperationspartner in Betrieb genommen: Liegenschaft Inbetriebnahme Leistung (kWp) Investor Gymnasium Riedberg 27.06.2024 422 AHS Solar Josephine-Baker-Schule 08.10.2024 61 FRABEG Schulcampus Westend 03.05.2024 239 Sonneninitiative Lohrberg-Schänke 02.08.2024 30 Mainova PSD-Bank-Arena 31.07.2024 185 GIGA Green PSD-Bank-Arena 17.06.2024 130 GIGA Green Anhang: PV-Ausbauplan für städtische Gebäude im Zeitraum 2025 bis 2030 (Stand: 28.05.2025 / soweit schon Informationen vorhanden, vorläufig) Eigenbetrieb Liegenschaft Inbetriebnahme Leistung (kWp) Diesterweg-Schule und Kinderzentrum Ginnheimer Hohl (KiZ 23) 01.09.2025 75 Grundschule Europaviertel und Kindertagesstätte Neubau 01.09.2025 68 Gymnasium Nord (Westhausen) 01.09.2025 25 Gymnasium Römerhof 01.09.2028 350 Kindertagesstätte Martinus Schwanheim 01.09.2025 26 Schule am Hang und Kinderzentrum Röhrborngasse (KiZ 98 30.08.2026 177 Schule am Ried 01.09.2025 107 Kinderzentrum Eckernförder Straße (KiZ 56) 01.09.2025 75 Kinderzentrum Idsteiner Straße (KiZ 47) 01.09.2025 43 Kinderzentrum Schwarzburgstraße (KiZ 103) 28.02.2025 30 Fremdbetrieb Liegenschaft Inbetriebnahme Leistung (kWp) Investor Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 31.12.2025 134 Sonneninitiative Bertha-Jourdan-Schule 31.12.2025 170 Scholar 4 Schools Carlo-Mierendorff-Schule 31.12.2025 75 Mainova Carl-von-Weinberg-Schule 31.12.2025 200 Mainova Charles-Hallgarten-Schule 31.12.2025 30 Sonneninitiative Europäische Schule 31.12.2026 189 Sonneninitiative Franz-Böhm-Schule 31.12.2025 122 Sonneninitiative Grundschule Kalbach 31.12.2025 30 Mainova Leibnizschule 31.12.2025 175 Sonneninitiative Ludwig-Erhard-Schule 31.12.2025 131 NSK Meisterschule 31.12.2025 59 Sonneninitiative Marie-Curie-Schule mit Schwimmhalle und Kindertagesstätte Himmelsbogen 31.12.2025 350 Mainova Panoramaschule mit Kindertagesstätte Nied Ost St. Lioba 31.12.2025 30 Frankfurt Solar 4 Gbr Paul-Ehrlich-Schule 31.12.2025 99 Sonneninitiative Schulauslagerungsstandort Seehofstraße 45 31.12.2027 212 Sonneninitiative Schule am Mainbogen und Freiligrathschule 31.12.2025 250 Eissporthalle 31.12.2025 90 NSK Deutsche Bank Park und Stadionbad 31.12.2025 560 Mainova Aktuelle Informationen zu den Projekten findet man auf https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de unter dem Menüpunkt "Regenerative Energiequellen" und dort "Liste der Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der Stadt Frankfurt" Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.10.2025, OA 574 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 31.01.2023, NR 577 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 317 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 23 Die GRÜNE-Fraktion formuliert den folgenden mündlichen Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 317 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, dass im Anhang bei der Schule am Mainbogen und der Freiligrathschule der Investor genannt wird." Beschluss: Anregung OA 574 2025 a) Der mündliche Antrag wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. a) Die Vorlage B 317 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 574 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 574 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke (= Annahme) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 317 = Zurückweisung, OA 574 = Ablehnung) FRAKTION (B 317 = Kenntnis, OA 574 = Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 574 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 317 = Kenntnis, OA 574 = vereinfachtes Verfahren) AfD (B 317 = Kenntnis, OA 574 = Ablehnung) FRAKTION (B317 = Kenntnis, OA 574 = Annahme) Gartenpartei (B 317 = Zurückweisung, OA 574 = Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 574 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (B 317 = Kenntnis, OA 574 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (B 317 = Zurückweisung, OA 574 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (B 317 = Kenntnis, OA 574 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 574 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7009, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Barrierefreiheits-Fördermittel auch für barrierefreie Live-Kommunikation verwenden
    M
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.08.2025, M 120 Betreff: Barrierefreiheits-Fördermittel auch für barrierefreie Live-Kommunikation verwenden Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 (M 39) - E 15/06 CDU/GRÜNE, E 32/17 CDU/SPD/GRÜNE - Auf Antrag des Magistrats vom 22.08.2025 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Doppelhaushalt 2024/2025 in der Produktgruppe 10.03 unter der Projektdefinition 5.010865 1 Mio. € p.a. für die Förderung der Barrierefreiheit vorgesehen sind. 2. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass nach derzeitigem Stand davon auszugehen ist, dass für den Haushalt 2026 voraussichtlich 978.000 € zur Verfügung stehen werden. Die Beratungen zum Haushalt 2026 sind jedoch noch nicht abgeschlossen. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Mittel erfolgreich für die Förderung barrierefreier Umbauten öffentlicher Liegenschaften und für die barrierefreie Kommunikation (Digital und Print) öffentlicher Angebote verwendet werden. 4. Vor dem Hintergrund wird der Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Mittel um die Förderung der barrierefreien Live-Kommunikation vor Ort in öffentlichen Angeboten mit sofortiger Wirkung zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Inklusion ist ein wichtiges Ziel der Stadt Frankfurt am Main. Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung dafür. Um Teilhabe für alle Menschen mit und ohne Behinderungen zu erreichen, setzt sich die Stadt Frankfurt am Main aktiv dafür ein, Inklusion und Barrierefreiheit auszubauen. Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet kontinuierlich daran, die entsprechenden Vorgaben und Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den Artikeln 9 (Zugänglichkeit), 21 (Zugang zu Informationen) und 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) zu erfüllen. Für eine funktionierende Teilhabe sind diese Themen gemeinsam zu betrachten und umzusetzen. Teilhabe funktioniert, wenn · die öffentlichen Liegenschaften barrierefrei zugänglich sind, · über die dortigen öffentlichen Angebote barrierefrei informiert wird, · und bei öffentlichen Angeboten auch live vor Ort barrierefrei kommuniziert wird. Ziel ist, diese Teilhabe-Kette vollständig zu realisieren, um Menschen mit Behinderungen nicht von der Teilnahme an öffentlichen Angeboten auszuschließen. B. Alternativen Keine. Erfüllung der Rechtsverpflichtungen ist notwendig. C. Lösung Die Barrierefreiheits-Fördermittel sind ab sofort auch für die Förderung barrierefreier Live-Kommunikation vor Ort in öffentlichen Angeboten einsetzbar. Dieser Verwendungszweck zielt auf öffentliche Veranstaltungen, beispielsweise in den Bereichen Politik, Kultur, Sport, Soziales, Jugend, Netzwerkarbeit, usw. Maßnahmen sind beispielsweise Audiodeskription für blinde Menschen, Gebärdensprachdolmetschen für gehörlose Menschen, Leichte-Sprache-Dolmetschen für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Schriftdolmetschen für gehörlose und schwerhörige Menschen usw. Damit wird die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen auch für Menschen mit Behinderungen möglich. Die Fördermittel für diesen Verwendungszweck werden in der Regel en bloc mit einer Summe pro Jahr an städtische Ämter bzw. Eigenbetriebe vergeben, die dann in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine sachgerechte Verwendung bei eigenen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit vergleichbar öffentlichem Charakter bei freien Trägern und geförderten Institutionen sorgen. D. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse: Siehe Nr. 2 des Tenors. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine. Sonstiges: Entfällt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 20.12.2006, E 15 Vortrag des Magistrats vom 14.09.2007, M 200 Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 39 Etatantrag vom 26.04.2017, E 32 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 11.09.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf Beschlussausfertigung(en): § 6635, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 113

  • Statistik beweist - Frankfurt auf Betonweg
    NR
    22.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2025, NR 1342 Betreff: Statistik beweist - Frankfurt auf Betonweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Grundsatzbeschluss: Die Grüne Lunge wird weiter entsiegelt. Begründung: https://statistikportal.frankfurt.de/statistik_aktuell /2025/FSA_2025_11.html Alleine von 2016 bis 2023 reduziert sich die Vegetationsflächen um 102,8 ha. Der Rückgang ging vor allem zu Kosten der landwirtschaftlichen Flächen (-97,8 ha) und Waldflächen (-15,1 ha) . Der Hitzkollaps und Grundwassermangel darf nicht gefördert werden. Die Stadt wird zunehmend versiegelt, daran gibt es keinen Zweifel mehr. Trotz aller Propaganda, Frankfurt würde auffrischen oder ähnliches. Unkoordinierte brutale Eingriffe haben in der Vergangenheit leider zu viel Ärger geführt. Grundsatzbeschlüsse zu Multifunktionshalle und U4 fallen, mit dem Verlust tausender Bäume. Im Gegenzug sollten Grundsatzbeschlüsse fallen, die die Klimakrise nicht weiter anheizen. Wie den Erhalt der Grünen Lunge. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.01.2025, NR 1101 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1101 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1342 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: CDU, FDP, BFF-BIG und AfD gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Ziffer 2.: CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Annahme); GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR1101 = Ablehnung, NR 1342 = Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1101 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1342 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke (NR 1101 = Annahme, NR 1342 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1101 = Ablehnung, NR 1342 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1101 = Annahme) 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage NR 1342 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD und Linke (= Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1101 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1342 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Gartenpartei gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen Linke und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6582, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum „System Change Camp“ im Grüneburgpark
    NR
    22.08.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2025, NR 1343 Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum "System Change Camp" im Grüneburgpark Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß §50 Absatz 2 HGO und §10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist der gesamte Vorgang der Anmeldung und Durchführung der Versammlung "System Change Camp" vom 14. bis 26. August 2025 im Grüneburgpark. Hierzu zählt sämtliche Kommunikation in Schrift- und Textform, einschließlich aller Besprechungsprotokolle und Aktennotizen zu den Einschätzungen, Maßnahmen und Entscheidungen der zuständigen Versammlungsbehörden, deren Abstimmung untereinander und mit den Anmeldern, z. B. in Kooperationsgesprächen, sowie zwischen den Ämtern und Dezernaten, hier insbesondere dem Ordnungsamt (Dezernat IX Ordnung, Sicherheit und Brandschutz), dem Grünflächenamt (Dezernat X Klima, Umwelt und Frauen), dem Hauptamt (Dezernat I Hauptverwaltung und Sport) und allen weiteren involvierten städtischen Stellen, wie etwa dem Rechtsamt. Begründung: Die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit haben durch eine Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 13. August 2025 von einer angemeldeten Versammlung im Grüneburgpark und damit verbundenen Einschränkungen bei der Nutzung des Parks in der Zeit vom 14. bis 26. August 2025 erfahren. Die Mitteilung erfolgte gerade einmal einen Tag vor Beginn der entsprechenden Maßnahmen und benannte weder die Bezeichnung der Versammlung noch deren Ziele und Inhalte. All das mussten die Stadtverordneten in Folge selbst recherchieren oder erfuhren zu einem späteren Zeitpunkt aus den Medien davon. Für weite Teile der Öffentlichkeit ist nicht nachvollziehbar, dass eine unter Denkmalschutz stehende Parkanlage, die zudem Landschaftsschutzgebiet ist, unter Verweis auf das geltende Versammlungsrecht für ein 14-tägiges Camp zur Verfügung gestellt und den Bürgern unserer Stadt als Naherholungsgebiet in weiten Teilen entzogen wird, ohne dass die zuständigen Versammlungsbehörden bzw. die Stadt Frankfurt offensichtlich nicht einmal den Versuch unternommen haben, eine Verlegung der Versammlung an einen anderen Ort anzuordnen oder auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Stattdessen wiederholt die zuständige Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP) in nicht enden-wollender Stereotypie, eine Verlegung der Versammlung sei nicht möglich gewesen, während die Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez (Grüne) es für problematisch hält, "dass ein zweiwöchiges Zeltcamp als Versammlung mitten im denkmalgeschützten Grüneburgpark - einem sehr sensiblen Naturraum und Landschaftsschutzgebiet - stattfinden darf" und nicht nachvollziehen kann, dass die Versammlung trotz entsprechender Einwände von Seiten ihres Dezernats bzw. des Grünflächenamts "in dieser Form und Dauer an diesem Ort genehmigt worden ist." (FNP vom 18.08.2025). Dementgegen ist es im Jahr 2022 in Hamburg gelungen, die Verlegung der Versammlung "System Change Camp" vom Hamburger Stadtpark in den kleineren Altonaer Volkspark anzuordnen. Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte dem mit der Begründung stattgegeben, das mit dem Camp bezweckte Mittel der Meinungsbildung sei dadurch nicht beeinträchtigt. Um diesen gesamten Vorgang und den Umgang der zuständigen Versammlungsbehörden sowie der Ämter und Dezernate der Stadt Frankfurt mit selbigem durch die Stadtverordnetenversammlung bewerten und politisch aufarbeiten zu können, ist die Kenntnis der zugehörigen Akten unerlässlich. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ältestenausschusses am 18.09.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Anträgen NR 1343 und NR 1346 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 1343 und NR 1346 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (NR 1343 und NR 1346 = Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. a) Den Anträgen NR 1343 und NR 1346 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 1343 und NR 1346 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 2. a) Den Anträgen NR 1343 und NR 1346 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 1343 und NR 1346 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6614, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 00-34-10

  • Anfrage zur aktuellen Situation der Entsiegelung des Carl-von-Noorden-Platzes
    OFOB 5
    22.08.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2025, OF 1478/5 Betreff: Anfrage zur aktuellen Situation der Entsiegelung des Carl-von-Noorden-Platzes Vorgang: OM 771/21 OBR 5; ST 1695/22; OM 3167/22 OBR 5; ST 684/23 Die Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes wurde bereits in mehreren Stellungnahmen (u. a. ST 1695/22 und ST 684/23) ausdrücklich begrüßt. Auch in der Etat-Anregung EA 185 vom 26. April 2024 wurde die Maßnahme erneut gefordert, unter der Voraussetzung, dass Gespräche mit den Privateigentümer\:innen des nördlichen Teils erfolgreich abgeschlossen werden. Die Bürgerinnen und Bürger warten seit Jahren auf eine sichtbare Verbesserung der Platzsituation. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wann ist mit einem Abschluss der Gespräche mit den Privateigentümer\:innen zu rechnen? 2. Wurden für die Entsiegelung und Neugestaltung des Platzes bereits finanzielle Mittel im Haushalt 2024/2025 eingeplant? 3. Gibt es bereits einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme? 4. Welche Zwischenschritte (z. B. Ausschreibung, Planung, Bürgerbeteiligung) sind bis zur Umsetzung noch vorgesehen? Begründung: Der Carl-von-Noorden-Platz ist stark versiegelt und damit nicht mehr zeitgemäß. Die wenigen vorhandenen Grünflächen sind unansehnlich, verschlammen bei Regen und werden häufig zugeparkt. Eine umfassende Aufwertung und Entsiegelung ist dringend notwendig - nicht zuletzt im Sinne der Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 771 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1695 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 684 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1261 2025 Die Vorlage OF 1478/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Basketballfläche am Brückenspielplatz mit Lärmschutz
    OFOB 5
    22.08.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2025, OF 1485/5 Betreff: Basketballfläche am Brückenspielplatz mit Lärmschutz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, beim Umbau des Brückenspielplatzes auf Lärmschutz für die Nachbarschaft zu sorgen. Insbesondere die Basketballfläche ist mit Lärmschutz wie lärmdämmenden Rückwänden und Bodenbelägen auszustatten. Ein Standort wie bisher, weit weg von der Wohnbebauung und im Bereich der Straße und des EIS Gebäudes ist vorzuziehen. Begründung: Rund um den Brückenspielplatz gibt es schon seit vielen Jahren im Sommer abends Konflikte aufgrund von Lärm. Nun hat die Nachbarschaft des Brückenspielplatzes sich besorgt gezeigt, weil die Basketballfläche näher an die Wohnbebauung gerückt werden soll, ohne dass der Lärmschutz für die Nachbarschaft ersichtlich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7420 2025 Die Vorlage OF 1485/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Antrag: Sicherheit für Fahrradfahrer in der Tiroler Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße
    OFOB 5
    22.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2025, OF 1486/5 Betreff: Antrag: Sicherheit für Fahrradfahrer in der Tiroler Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Tiroler Straße sicherer zu gestalten. Dies ist dringlich, in Hinblick auf die Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park und die zahlreichen Schüler, die den Schulweg per Fahrrad zurücklegen. Insbesondere der Bereich zwischen dem Eingang zum Tiroler Park und der Einmündung zur Oppenheimer Landstraße ist zur Zeit für Fahrradfahrer gefährlich. Begründung: Begründung Das Gymnasium Süd zieht für einige Jahre in die Containerlösung im Tiroler Park um. Die Tiroler Straße ist im östlichen Teil sehr eng und es kommt immer wieder zu Situationen, in denen Fahrradfahrer im Bereich des Eingangs zum Tiroler Park durch entgegenkommende Autos abgedrängt und gefährdet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1486/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

  • Einschränkung des Alkoholverkaufs im REWEMarkt in der Textorstraße/Bruchstraße 31
    OFOB 5
    22.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2025, OF 1487/5 Betreff: Einschränkung des Alkoholverkaufs im REWE-Markt in der Textorstraße/Bruchstraße 31 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der Verlängerung des Pachtvertrages mit dem Supermarktbetreiber für das Gebäude Bruchstraße 31 die Verkaufszeiten für Alkohol einzuschränken auf den Zeitraum 9:00 bis 21:00. Damit soll einem Abgleiten gefährdeter Alkoholkonsumenten in die Sucht vorgebeugt werden. Zudem sollen alkoholbedingte Störungen und Gewalttaten eingedämmt und der soziale Friede in der Nachbarschaft geschützt werden. Eine soziale Stabilität des Viertels ist auch im Interesse der städtischen Vermietungsgesellschaft, die hier zahlreiche Immobilien hält und eine ausgewogene Bewohnerstruktur sucht. Begründung: Nachbarn des Martha-Wertheimer-Platzes berichten von alkoholbedingten Belästigungen und Gewalttaten auf dem Platz. Kinder und ältere Menschen vermeiden den Platz und gehen lieber einen Umweg. Die Nachbarschaft nutzt den Platz kaum noch. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1487/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

  • Rückverlagerung der IGS Süd in den Frankfurter Süden spätestens im Sommer 2026
    OFOB 5
    22.08.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2025, OF 1492/5 Betreff: Rückverlagerung der IGS Süd in den Frankfurter Süden spätestens im Sommer 2026 Vorgang: OM 6881/25 OBR 5 Der Magistrat möge alle notwendigen Maßnahmen einleiten, damit die IGS Süd spätestens im Sommer 2026 wieder im Frankfurter Süden unter den vom OBR5 bereits in seinem Antrag vom 25.04.2025, (OF 1400/5) beschriebenen Bedingungen ihre Arbeit aufnehmen kann: 1. spätestens im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027, 2. komplett, 3. in unmittelbare Nähe ihres Standortes und 4. vorzugsweise in Holzständer-Bauweise Begründung: Die unter höchstem Zeitdruck und ohne Beteiligung der Schulgemeinde gefundene aktuelle Notlösung darf nicht mehrere Jahre andauern. Der Frankfurter Süden kann auf die Schulkapazitäten und die für den Ortsbezirk wertvolle pädagogische Arbeit nicht jahrelang verzichten. Die jetzt notwendige tägliche etwa einstündige Schülerbeförderung hin und zurück zum jetzigen Provisorium ist eine unzumutbare Belastung und Benachteiligung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler. Außerdem stellt die Aufteilung der Schule für die Schulgemeinde und die pädagogische Arbeit eine unzumutbare Beeinträchtigung dar. Es muss für die ganze Schule zeitnah - und zwar im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 eine Zusammenführung der kompletten Schule im Frankfurter Süden und vorzugsweise in Holzständer-Bauweise vorzunehmen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.09.2025, OF 1524/5 Antrag vom 29.08.2025, OF 1525/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6881 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7443 2025 1. Die Vorlage OF 1492/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1524/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1525/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke und BFF (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

  • Drohnen statt Hubschrauber bei Stadionveranstaltungen
    OFOB 5
    22.08.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2025, OF 1510/5 Betreff: Drohnen statt Hubschrauber bei Stadionveranstaltungen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, mit Rücksicht auf die Lärmbelästigung der Wohnbevölkerung in den umliegenden Stadtteilen zukünftig die Luftüberwachung bei Veranstaltungen im Waldstadion durch leise Drohnen und nicht mehr durch laute Hubschrauber sicherzustellen. Begründung: Die Hubschrauberüberflüge bei Veranstaltungen im Waldstadion verursachen eine Lärmbelastungen für die Nachbarschaft, zusätzlich zum Fluglärm durch den Flughafen. Diese Lärmbelastung lässt sich vermeiden, wenn Drohnen anstelle von Hubschraubern eingesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OF 1510/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

  • Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Anwohner in Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion ergreifen
    OFOB 1
    22.08.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2025, OF 1511/5 Betreff: Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Anwohner in Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion ergreifen Der Magistrat möge zeitnah alle notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten, damit die berechtigten Interessen der Anwohner Niederrads nicht länger hinter den Interessen der Veranstalter und Bersucher*innen von Großveranstaltungen im Waldstadion ("Deutsche Bank Park") zurückstehen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Zufahrt der Anwohner in ihre Wohnstraßen sowie die behinderungsfreie Durchfahrt von Feuerwehr und Fahrzeugen der Rettungsdienste gewährleistet ist und dass Besucher*innen von Veranstaltungen im Waldstadion nicht Parkplätze im Stadtteil blockieren und ein Verkehrschaos verursachen. Dazu sind Sicherungspersonal und Ordnungskräfte im notwendigen Umfang bereitzustellen und notfalls den Veranstaltern in Rechnung zu stellen, Begründung: Seit Jahren ist bekannt, in welch unerträglichem Umfang die Anwohner Niederrads durch die Begleiterscheinungen der Großveranstaltungen im Waldstadion belastet werden: Lärm, Verkehrshaos und Müll. Aktuell haben Anwohner beschrieben, dass ihnen inzwischen durch Verkehrslenkungsmaßnahmen die Zufahrt in ihre Wohnstraße unmöglich gemacht wurde und dass die zuständigen Ämter auf diesbezügliche Anfragen und Beschwerden nicht angemessen reagieren. Das muss umgehend aufhören. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage OF 1511/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7587 2025 Die Vorlage OF 1511/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Auskunftsersuchen zur Kapazitätsauslastung an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026
    OFOB 5
    22.08.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2025, OF 1519/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur Kapazitätsauslastung an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 Der Magistrat möge zeitnah zu folgenden Fragen Auskunft geben: 1. Welcher Bedarf an Schulplätzen für die einzelnen Schulformen bestand zu Beginn des Schuljahres an den Schulen im Ortsbezirk? 2. Welche Schulen waren gezwungen, die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Kapazitätsgründen abzulehnen? Wie groß war die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die gezwungen waren, auf eine andere als ihre "Wunschschule" auszuweichen? 3. Wieviele Schülerinnen und Schüler waren gezwungen, an Schulen in anderen Stadtteilen auszuweichen? 4. Welche Schulformen waren betroffen? Begründung: Es ist Aufgabe der Städte und Gemeinden, dafür zu sorgen, dass ausreichend Schulangebote zur Verfügung gestellt werden. Wohnortnähe stellt dabei ein besonderes Kriterium dar. Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk 5 dürfen, was das Angebot an Schulplätzen betrifft, gegenüber den Schülerinnen und Schülern anderer Ortsbezirke nicht benachteiligt werden. Dazu ist Transparenz hinsichtlich der Kapazitäten, der Auslastung und des Bedarfs erforderlich. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 73 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1265 2025 Die Vorlage OF 1519/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ansiedlung von Behörden
    STOB 3
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1397 Betreff: Ansiedlung von Behörden Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1163

  • Nied: ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1980/6, 1981/4
    STOB 3
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1398 Betreff: Nied: ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1980/6, 1981/4 Auf der vom Ortsbeirat angefragten Fläche plant die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) die Errichtung von 65 geförderten Wohnungen. Der erste Bauabschnitt wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 starten, die Bauzeit beträgt ca. 18 Monate. Alle entstehenden Wohnungen sind gefördert. Die Außenanlagenumgestaltung wird nach der Errichtung der Gebäude umgesetzt. Hierfür hat die ABG einen Landschaftsarchitekten beauftragt. Die Gebäude werden in Passivhausbauweise errichtet. Die Auflagen zur Wasserhaltung und Begrünung gemäß den städtischen Richtlinien werden bei der Errichtung eingehalten. Die Energieversorgung der Neubauten erfolgt über ein Nahwärmenetz der zentralen Heizzentrale des Hochhauses Heinrich-Stahl-Straße 1. Diese Heizzentrale wird zukünftig durch einen Pelletkessel mit erneuerbaren Energien unterstützt. Weitere PV-Anlagen werden neben den bereits bestehenden Anlagen auf den Neubauten errichtet. Der Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen wurde im Vorfeld abgefragt. Es besteht kein weiterer Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen. Die vorhandene Kindertagesstätte liegt sehr zentral in diesem Gebiet und ist im Bürgerhaus eingebunden. Das bestehende Bürgerhaus steht durchgehend für Aktivitäten uneingeschränkt zur Verfügung. Ein Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wurde ebenfalls abgestimmt und ist Bestandteil der anstehenden Baugenehmigung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6817

  • Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof „Zum Hirsch“
    STOB 2
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1399 Betreff: Erhalt des historischen Gebäudes Gasthof "Zum Hirsch" Der Zustand des Gebäudes Offenbacher Landstraße 289 (ehem. Gasthof "Zum Hirsch") wurde vom Denkmalamt bereits mehrfach, zuletzt im Januar 2025, als unkritisch eingeschätzt. Daran hat sich bis dato nichts geändert. Auch nach einer am 15.07.2025 stattgefunden Ortsbesichtigung muss konstatiert werden, dass nach Auffassung des Denkmalamts im Moment kein konkreter Handlungsbedarf besteht. Erst ein Bauzustand, der die Gefahr schwerster Bauschäden und eines Verlustes des Kulturdenkmals befürchten lässt, rechtfertigt behördliche Schritte. Der Bauaufsicht sind keine aktuellen Planungen zur zukünftigen Nutzung des Gasthofs "Zum Hirsch" bekannt. Nach wie vor hat die Eigentümerin keinen Bauantrag eingereicht. Auch hat die Bauaufsicht in letzter Zeit keine Bauberatungen durchgeführt. Ebenso liegen dem Denkmalamt keine aktuellen Planungen zum Gasthof vor und es gab in jüngerer Zeit keine Abstimmungen mit dem Denkmalamt zu möglichen Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7025

  • Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16
    STOB 4
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1400 Betreff: Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16 zu 1: Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine circa 190 m² große Baulücke, die vollseitig umb aut ist. Das Grundstück befindet sich im Privatbesitz. Daher hat der Magistrat keinen Einfluss auf die Bebauung des Grundstücks Schäfergasse 16. Er macht aber auf die Bebauungsmöglichkeit im Baulückenatlas aufmerksam (Baulücke Nr. 5) zu 2: Für die genannte Liegenschaft existiert seit 01.03.1974 Planungsrecht. Der Bebauungsplan Nr. 1c Nr. 1 setzt ein Kerngebiet, eine GRZ von 0,8 und eine GFZ von 3,0 fest. zu 3: Sobald vom Eigentümer aktives Interesse für eine Bebauung auf seinem Grundstück bekundet wird, wird der Magistrat im Rahmen der Bauberatung die Bebaubarkeit erörtern und bei der Planung unterstützend tätig sein. zu 4: Dieser Bereich befindet sich in einem Kerngebiet, Wohnen kann nur in untergeordneter Rolle vorgesehen werden. Falls Wohnen in den oberen Geschossen vorgesehen wird, wird der Magistrat in der Bauberatung auf das städtische Förderprogramm verweisen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1200

  • Familie-Jürges-Platz: Gedenktafel wieder anbringen
    STOB 4
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1401 Betreff: Familie-Jürges-Platz: Gedenktafel wieder anbringen Der Magistrat begrüßt das Anliegen des Ortsbeirats, die Gedenktafel zur Erinnerung an die Familie Jürges am gleichnamigen Platz zu reinstallieren und hat, um zu einer erneuten Installation beizutragen, nach den weiterhin unklaren Umständen der Entfernung bereits mit Recherchen zum Eigentümer der Tafel begonnen. Im Zuge dieser Recherchen befindet sich der Magistrat derzeit im Austausch mit einer Landesbehörde, die ihrerseits die Eigentumsverhältnisse prüft und gegebenenfalls weitere Schritte einleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7070

  • Betreuungsmöglichkeiten an der Uhlandschule
    STOB 5
    22.08.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1402 Betreff: Betreuungsmöglichkeiten an der Uhlandschule Gemäß dem aktuell vorliegenden integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020-2029 ist eine vierzügige Grundschule zur Entlastung des Grundschulbezirkes Ostend geplant. Für den Überbrückungszeitraum müssen provisorische Lösungen zur räumlichen Erweiterung der Uhlandschule herangezogen werden. Der Magistrat befindet sich hierbei in einem stetigen Prozess der Standortprüfung. Die Gegebenheiten vor Ort mit Gesamtbetrachtung des Geländes (Uhlandschule und Abendhaupt- und Realschule) werden dabei fortlaufend evaluiert. Der beauftragte Mensacontainer für die Schüler*innen der Uhlandschule wurde am 22.04.2025 in Betrieb genommen, sodass ab sofort eine vollständige Essensversorgung für alle Schüler*innen der Uhlandschule im Dreischicht-Modell sichergestellt ist. Der Speiseraum (122,75 m²) des Mensacontainers steht mithin für schulische Zwecke sowie die Betreuung der Schüler*innen am Vor- und Nachmittag zur Verfügung. Darüber hinaus wird derzeit die Küche im Untergeschoss ertüchtigt, sodass auch hier eine vollständige Nutzung im Rahmen der Ganztagsentwicklung gesichert ist. Die anstehende Mehrklassenbildung für das Schuljahr 2025/2026 wird im Hauptgebäude der Uhlandschule sichergestellt. In enger Zusammenarbeit zwischen dem Stadtschulamt und dem Dezernat wurden sowohl die Lösungsvarianten zur Nutzung der Räumlichkeiten der Erasmus-Schule, als auch zur Nutzung der Räume im Gebäude der Abendhaupt- und Realschule sowie die Bereitstellung des Mensacontainers in Betracht gezogen. Nach intensiver Prüfung und Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen wird die Uhlandschule zum kommenden Schuljahr, zusätzliche Räume der Abendhaupt- und Realschule nutzen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6727

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