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Tourismusbeitrag: Mehr Transparenz und breitere Mitwirkung bei der Mittelvergabe

Vorlagentyp: NRBFF
2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung soll beschließen, den Tourismusbeitrag zu reformieren, um mehr Transparenz und Mitwirkung bei der Mittelvergabe zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die bisherige Praxis in Bezug auf die Mittelvergabe nicht transparent ist und die kulturelle Vertretung im Beirat für Tourismus fehlt. Ziel ist es, die Unterstützung für den Kulturbereich zu erhöhen und die empfangenen Mittel transparent zu verwalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

1. der Tourismusbeitrag pro Person und Übernachtung wird von zwei Euro auf fünf Prozent der Übernachtungskosten pro Person geändert (§ 4), 2. im Tourismusbeirat werden zwei zusätzliche Plätze für Vertreter*innen der Kultur geschaffen. Folgende Änderungen in § 8 (2) 2.1 "Der Beirat besteht aus 14 Mitgliedern." 2.2 Ergänzung: "6. zwei Vertreter*innen des Kulturbereichs, z. B. aus der Koalition der Freien Szene." 2.3 Die geplanten Änderungen aus M 83/2024 werden zurückgenommen und es heißt wieder: "Den Vorsitz führt ein Mitglied nach § 8 (2) Nr. 4." 3. der Verteilungsschlüssel für die Mittelvergabe wird dahingehend geändert, dass der Kulturbereich 30 Prozent erhält, 4. die Empfehlungen des Tourismusbeirats zur Mittelvergabe der Gelder aus der Tourismusabgabe werden halbjährlich unaufgefordert veröffentlicht (§ 8). 5. Änderung in § 8 (4): "Der Beirat für Tourismus tagt öffentlich."

Begründung

Bei der Mittelvergabe der Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag ist weiterhin ein großes Defizit hinsichtlich Transparenz, demokratischer Mitbestimmung und gerechter Repräsentation zu verzeichnen. Die Einnahmen aus den Tourismusbeiträgen sind durch die Erhebung des Beitrags von Geschäftsreisenden deutlich gestiegen. Es ist längst überfällig, dass diese Mittelvergabe transparent gemacht wird, sodass Vertreter*innen der Opposition sowie die Zivilgesellschaft Einsicht erhalten. Der Beirat für Tourismus, der Empfehlungen zur Mittelvergabe ausspricht und aus je zwei Mitgliedern der IHK Frankfurt, der Tourismus+Congress GmbH (TCF) und Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sowie drei Stadtverordneten und drei Stadträt*innen besteht, tagt nicht öffentlich. Außerdem fehlen bei seiner Zusammensetzung Vertreter*innen der Kulturszene, die maßgeblich und essentiell für den Tourismus in Frankfurt am Main ist. Die Kulturveranstaltungen der freien Szene locken jährlich mehrere Hunderttausend Besucher*innen in die Stadt. Diese mangelnde Repräsentation im Tourismusbeirat muss dringend behoben werden. Zudem ist die Forderung der Koalition der Freien Szene Frankfurt, den Anteil für die Kulturszene bei der Mittelvergabe auf 30 Prozent anzuheben, mehr als gerechtfertigt angesichts der chronischen Unterfinanzierung des Kultursektors, den bisherigen und andauernden Kürzungen im Kulturbereich und der prekären Lebenssituation vieler Kulturschaffender. Die Einnahmen der Tourismusabgabe müssen zur Unterstützung und Sicherung der künstlerischen Produktion in der Stadt verwendet werden. Die dezidierte Funktion des Tourismusbeirats zur Beratung bei der "Verwendung des Aufkommens des Tourismusbeitrages" trägt zur Entscheidung der Mittelvergabe bei. Um sicherzustellen, dass diese Gelder für nachhaltige Maßnahmen zur Stadtentwicklung ausgegeben werden, die der Allgemeinheit zu Gute kommen, bedarf es der Transparenz bei dieser Entscheidung und einer Veröffentlichung der Beratung hierzu. Aus diesem Grund fordern wir die halbjährliche Berichterstattung über die Empfehlung sowie die Umsetzung der bereits beschlossenen Berichterstattung der Vergabe (vgl. Beschlussausfertigung 31.3.2022 § 1469 zu NR 315 2022). Das Koalitionsversprechen der Regierung zur Verbesserung der Transparenz bei der Verwendung von städtischen Geldern ist bisher nicht zufriedenstellend umgesetzt worden. Die Bemessung des Tourismusbeitrags sollte nicht als pauschaler Beitrag festgelegt sein, sondern vielmehr prozentual, wie es u.a. in der Stadt München gemacht wird, um den Betrag damit sozial verträglicher zu gestalten und den finanziellen Möglichkeiten der Tourist*innen anzupassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. August 2025 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 41 · 18.09.2025
TO I, TOP 4
Beraten
a) Den Anträgen NR 1343 und NR 1346 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 1343 und NR 1346 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (NR 1343 und NR 1346 = Ablehnung)Gartenpartei (NR 1343 und NR 1346 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (NR 1343 und NR 1346 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 18.09.2025
TO II, TOP 39
Beraten
1. a) Den Anträgen NR 1343 und NR 1346 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 1343 und NR 1346 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 2. a) Den Anträgen NR 1343 und NR 1346 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 1343 und NR 1346 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

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