Wann endlich endet der Stillstand am alten Hausener Friedhof?
Bericht
Im folgenden Bericht werden aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit alle in den vorangegangenen Berichten bereits gemachten Aussagen wiederholt und je nach Sachstand ergänzt. 1.) Der Magistrat bedauert, dass seit einer ersten Stellungnahme zum Zustand der Mauer viel Zeit verstrichen ist. Zunächst war es erforderlich, die Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung zu ermitteln. 2.) Diese Notwendigkeit einer statischen Begutachtung wurde erst deutlich, nachdem alle zu involvierenden Fachämter ihre Beurteilung abgegeben hatten. 3.) Ein entsprechendes Gutachten wurde im Juni 2023 beauftragt und eine statische Vor-Untersuchung der Standsicherheit der Mauer durchgeführt. Das Gutachten liegt seit August 2023 vor. Daraus resultierten weitergehende Untersuchungen wie z.B. das Angraben von Fundamenten. Diese Maßnahmen wurden beauftragt. Zwischenzeitlich liegt die Einschätzung der Denkmalpflege vor, dass es sich beim Alten Friedhof Hausen wahrscheinlich um ein Bodendenkmal handelt. Zur Einstufung des Denkmalwertes sind deshalb weitere Gutachten erforderlich. Alle Eingriffe in Mauer oder Boden sind genehmigungspflichtig nach Hess. Denkmalschutzgesetz. 4.) Gemäß Gutachten sind weitere noch stehenden Mauerteile einsturzgefährdet. Aus diesem Anlass wurden die Sicherungszäune erheblich erweitert, um eine Gefährdung von Passant:innen auszuschließen. Das Gutachten empfiehlt weiterhin eine Planung für die Sanierung der Mauer zu beauftragen oder den anschließenden Abbruch und ggf. Ersatz der betroffenen Mauern. Seit Sommer 2024 betreut innerhalb des Magistrats das Grünflächenamt die Planung und Umsetzung der Maßnahme. Der Ortsbeirat wurde bei einem Vor-Ort-Termin am 06.03.2025 über den aktuellen Stand informiert. 5.) Siehe Punkt 4. 6.) Zur Begutachtung musste die Mauer im Winter 2024/25 vor dem Beginn der Vogelbrutzeit, vom Bewuchs befreit werden. Nach Entfernung des sehr üppigen Bewuchses kann nun eine konkretere Einschätzung des Schadbildes sowie des Denkmalwertes erfolgen. Gemäß Ortstermin am 06.03.2025 mit OBR und Denkmalamt sind zudem Sondierungen des Untergrundes erforderlich, um festzustellen, ob ein Bodendenkmal vorliegt und ob Kampfmittel vorhanden sind. Diese sind in der 21. KW 2025 erfolgt. Die Auswertungen liegen derzeit noch nicht vor. Im Anschluss können weitere Untersuchungen, z. B. der Fundamente, erfolgen. 7.) Der Magistrat geht grundsätzlich nicht von einer akuten Gefährdung für Leib und Leben von Passanten aus. Falls sich dennoch ein Stein aus der Mauer lösen sollte, ist durch die Bauzaunabsperrung eine hinreichende Sicherheit anzunehmen. Die Stadt Frankfurt am Main haftet bei eventuellen Unfällen. 8.) Erst nach der Entscheidung bezüglich der Art der Mauersanierung, der Denkmalwürdigkeit und dem Abschluss aller erforderlichen Untersuchungen ist die weitere Sanierungsplanung und -vorbereitung möglich. Zum Beginn der Sanierungsarbeiten kann derzeit keine Prognose abgegeben werden. Bis zu deren Abschluss ist eine Nutzung des Areals leider nicht möglich. 9.) Die vorgenannten Maßnahmen sind aus dem laufenden Ergebnishaushalt des liegenschaftsverwaltenden Amtes zu finanzieren. Für diese Mittel werden keine Einzelveranschlagungen im Haushalt angemeldet. Sollte es später, in Abstimmung und im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, zu einer Neu-planung und wesentlichen Umgestaltung der Fläche kommen, wäre dann dies eine investive Maßnahme, die einer Haushaltanmeldung für das nächste Investitionsprogramm bedarf. Der Magistrat bedauert, dass das Verfahren bislang so lang gedauert hat, bittet aber aufgrund der geschilderten Komplexität um Verständnis. Auch die Sanierung oder auch Teilerneuerung der umlaufende Mauer am Alten Friedhof ist eine sehr aufwändige und zeitintensive Maßnahme. Insbesondere die Notwendigkeit, Bauarbeiten von den anliegenden Privatgrundstücken aus durchzuführen, erfordert eine sehr detaillierte Planung und Abstimmung mit allen Beteiligten. Insofern wird eine schnelle Umsetzung nicht realistisch angesehen. Auch dafür bittet der Magistrat um Verständnis.