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  • Club Voltaire retten - Ankauf des Gebäudes durch die Stadt Frankfurt
    NR
    19.02.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2026, NR 1547 Betreff: Club Voltaire retten - Ankauf des Gebäudes durch die Stadt Frankfurt Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.05.2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt nimmt unverzüglich Verhandlungen mit den Eigentümer*innen des Hauses Kleine Hochstraße 5 auf. Ziel der Gespräche ist der Erhalt des seit 1962 dort ansässigen Club Voltaires sowie dessen Ankauf durch die Stadt. 2. Ein Abriss ist gemäß der Erhaltungssatzung M 81 aus dem Jahr 1988 ausgeschlossen. Eine Abrissgenehmigung wird nicht erteilt. Begründung: Der Club Voltaire steht vor dem Aus. Ende 2026 läuft der Mietvertrag mit den Eigentümer*innen des Hauses in der Kleinen Hochstraße 5 aus und soll nicht verlängert werden. Es droht ein Verkauf an einen meistbietenden Investor, der die Miete angesichts der hervorragenden Innenstadtlage und den damit verbundenen hohen Renditeerwartungen derart in die Höhe treiben würde, dass ein Fortbestehen des Clubs unmöglich würde. Neben drastischen Mietsteigerungen sind auch der Abriss des intakten Gebäudes sowie ein hochpreisiger Neubau wahrscheinlich. Frankfurt würde durch einen Verkauf einen seiner wichtigsten politischen Räume für Profitzwecke verlieren. Das muss um jeden Preis verhindert werden. Der Club Voltaire strahlt mit seinem vielfältigen politischen Programm weit über Frankfurt heraus. Seit fast 65 Jahren bietet er Raum für Debatten, Kunst, Kultur und Begegnung. Zudem ist er einer der wenigen bezahlbaren Orte in der Innenstadt, die nicht der Profitmaximierung dienen. Der Club Voltaire ist dabei weit mehr als eine traditionsreiche Kneipe. Er ist ein Dreh- und Angelpunkt für kritisches Denken mit einer langjährigen Geschichte - und daher unverzichtbar. Im Club kommen verschiedenste Gruppierungen, Initiativen, Parteien und stadtpolitisch Aktive zusammen. Ein Raum der Begegnung und der politischen Streitkultur wie dieser ist in Frankfurt einmalig. Nur durch den Ankauf durch einen verantwortungsvollen Akteur kann der Club erhalten werden. Da er aufgrund seiner gemeinwohlorientierten Ausrichtung nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um den Ankauf selbst zu stemmen, soll die Stadt Frankfurt das Haus erwerben und somit das Fortbestehen des Clubs dauerhaft sichern. Nur wenn die Liegenschaft aus der Verwertungslogik des profitorientierten Immobilienmarktes herausgenommen wird, kann eine soziale Nutzung langfristig ermöglicht werden. Das 160 Jahre alte Haus hat den Zweiten Weltkrieg überlebt und ist intakt. Es fällt architektonisch besonders in einer Umgebung auf, die von teuren, gesichtslosen Neubauten geprägt ist, und muss daher erhalten bleiben. Die Erhaltungssatzung aus dem Jahr 1988 zielt darauf ab, "die Veränderung alteingesessener Betriebe durch Lebensmittel- und gastronomische Ketten, Boutiquen u.a.m. zu verhindern" (M 81 vom 18. März 1988, S. 1). Der Club Voltaire liegt im Gebiet der Erhaltungssatzung. Daher fällt er unter den Schutz der Erhaltungssatzung, die hier konsequent Anwendung finden muss. Ein Abriss des historischen Gebäudes darf seitens der Stadt nicht genehmigt werden, denn die Satzung beinhaltet, dass "ein beantragter Abbruch, Umbau oder die Änderung von baulichen Anlagen gegebenenfalls versagt werden [kann], um den städtebaulichen und stadtstrukturell typischen Charakter des Bereichs Freßgass zu erhalten" (Vgl. ebd., S. 2). Die Stadt Frankfurt darf nicht länger tatenlos dabei zusehen, wie wertvolle Kulturorte aus Profitgründen für immer zerstört werden. Die Stadt muss endlich proaktiv Gespräche führen, das Haus in öffentliches Eigentum überführen und so den Bestand des Club Voltaire dauerhaft absichern. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1547 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1547 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1547 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1547 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1547 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 7365, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 § 303, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 25.08.2026

  • Kein Verlust von Veranstaltungsfläche am Merianplatz
    NR
    19.02.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 19.02.2026, NR 1548 Betreff: Kein Verlust von Veranstaltungsfläche am Merianplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1, Die aktuellen Planungen zur Entsiegelung und Umgestaltung des Merianplatzes werden mit sofortiger Wirkung gestoppt, bis eine Lösung und eine langfristige Planungssicherheit für das Bergstraßenfest berücksichtigt sind. 2. Der Magistrat soll darlegen, aus welchem Grund der Merianplatz trotz fehlender Priorisierung im Entsiegelungskonzept für dieses Projekt ausgewählt wurde, obwohl hierfür weder Haushaltsmittel bereitstehen noch aufgrund der bestehenden Haushaltssperre derzeit Mittel verfügbar sind. Begründung: Der Merianplatz ist im städtischen Entsiegelungskonzept nicht als vorrangige Fläche vorgesehen. Dennoch soll dort ein umfangreiches Umgestaltungsprojekt umgesetzt werden, das erhebliche Kosten verursacht und die nutzbare Fläche deutlich verkleinern würde. Dadurch wäre das beliebte Berger Straßenfest in seiner bisherigen Form gefährdet, ebenso wie das offene und lebendige Erscheinungsbild des Platzes, das wesentlich zur besonderen Atmosphäre des Stadtteils beiträgt. Grundsätzlich ist eine sachgerechte Begrünung und der Ersatz geschädigter Bäume sinnvoll. Eine überzogene Entsiegelung, die zentrale Stadtteilnutzungen wie das Berger Straßenfest einschränkt, ist jedoch abzulehnen. Es ist festgelegt, dass die Einschränkung etablierter Nutzungen bei der Priorisierung und Durchführung von Entsiegelungsmaßnahmen nach den verabredeten Regeln immer als wichtiges Kriterium zu berücksichtigen war. Dies ist hier erkennbar nicht erfolgt. Eine nachhaltige Stadtentwicklung braucht Augenmaß, offene Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie eine nachvollziehbare Priorisierung der Projekte. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1548 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1548 wird abgelehnt. Abstimmung: a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1548 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1548 wird abgelehnt. Abstimmung: a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7366, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 61-00

  • Mobilität für alle sozial gerecht gestalten
    NR
    19.02.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2026, NR 1549 Betreff: Mobilität für alle sozial gerecht gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die NR 1516/26 wird wie folgt ergänzt: Bei Punkt Drei werden folgende Unterpunkte geändert: · Straßen mit mehr als einem Autofahrstreifen pro Richtung sind nicht nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig Bei Punkt Drei werden folgende Unterpunkte ergänzt: · Bereits bestehende ÖPNV-Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut · Kreuzungen und Querungen werden nach dem Prinzip SiGlinde gestaltet. Wie folgt ergänzen: 4. Der Magistrat wirkt über seine Mitglieder im Aufsichtsrat auf den RMV ein, um die Preisgestaltung im Öffentlichen Nahverkehr sozial gerecht zu gestalten. Begründung: Die autogerechte Bauweise der Vergangenheit darf nicht weitergeführt werden. Neu gebaute Quartiere haben daher keine Notwendigkeit für Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen pro Richtung, und dies sollte sich auch in etwaigen Vorgaben widerspiegeln. Den Anspruch Versorgung, medizinische Einrichtungen, Schulen und Kinderbetreuung sowie Anschluss an den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) innerhalb von höchstens 15 Minuten zu erreichen, ist erstrebenswert. Jedoch sind viele bereits bestehende Haltestellen noch nicht barrierefrei ausgebaut. Der Radentscheid Frankfurt hat ein Modell für sichere Kreuzungen entworfen: "Sichere, gerechte und Lindgrüne Kreuzungen", sogenannt SiGlinde. Diese Kreuzungen gehen besonders auf die Bedürfnisse von Fußgänger*innen ein und sorgen für eine nachhaltigere Nutzung der Kreuzungsbereiche durch Begrünungen. Dieses Modell sollte bei neuen Quartieren direkt geplant werden und wo möglich in bestehenden Quartieren integriert werden. Mobilität für alle ist nur möglich, wenn der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) günstiger wird. In den letzten Jahren sind immer wieder Vergünstigungen für bestimmte Personengruppen erwirkt worden, das Tarifangebot ist jedoch viel zu unübersichtlich und bei seltenen Fahrten schrecken die hohen Preise die Menschen vom Umstieg auf den ÖPNV ab. Daher muss der Magistrat über seine Aufsichtsratsmitglieder auf den RMV einwirken, um eine sozial gerechte Preisgestaltung im ÖPNV zu erwirken. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2026, NR 1516 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 86 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1516 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1549 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (Ziffer 1. Satz 1 sowie Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 1. Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 3. = Ablehnung) zu 2. Linke und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (NR 1516 = Ablehnung, NR 1549 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 56 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1516 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1549 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (Ziffer 1. Satz 1 sowie Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 1. Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 3. = Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. CDU, FDP und AfD; GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke (NR 1516 = Annahme) BFF-BIG (NR 1516 und NR 1549 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (NR 1516 = Ablehnung, NR 1549 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1516 = Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1516 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1549 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (Ziffer 1. Satz 1 sowie Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 1. Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 3. = Ablehnung) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1516 =Ablehnung, NR 1549 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1516 und NR 1549 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1516 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1549 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Knacker, Luxen, Dr. Langner, Nagel, Huber, Dr. Mehler-Würzbach und Görres sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (Ziffer 1. Satz 1 sowie Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 1. Sätze 2 und 3 sowie Ziffer 3. = Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7312, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 66-0

  • Ersatzneubau Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 15
    OAOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2026, OA 591 entstanden aus Vorlage: OF 678/8 vom 02.02.2026 Betreff: Ersatzneubau Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 15 Vorgang: M 170/13, Beschl. d. Stv.-V., § 3871/13 Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass mit dem geplanten Ersatzneubau des Kinderzentrums Bernadottestraße zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden und die Nordweststadt ein neues, modernes Kinderzentrum erhält. Angesichts des weiterhin hohen und perspektivisch steigenden Bedarfs - insbesondere im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 sowie den fortgesetzten Bedarf im Hortbereich - ist das Vorhaben für den Stadtteil von besonderer Bedeutung. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 15, wird unter den folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Maßvolle bauliche Ausgestaltung und Einhaltung städtischer Standards: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 83d Nr. 1 sieht für das Grundstück eine eingeschossige Bebauung vor. Sollte im weiteren Verfahren eine Befreiung von dieser Festsetzung erforderlich werden, ist sicherzustellen, dass die Bebauung höchstens zwei Vollgeschosse und keine zusätzlichen Dachaufbauten umfasst, um die städtebauliche und nachbarschaftliche Verträglichkeit des Ersatzneubaus sicherzustellen. Darüber hinaus ist das städtische Standard-Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871 (M 170), einzuhalten. Eine Ausweitung auf pädagogisch oder architektonisch wünschenswerte Maximalflächen ist aus Kostengründen zu vermeiden. 2. Erhalt des Baumbestandes: Der vollständige Erhalt des vorhandenen Baumbestandes ist verbindlich sicherzustellen. Baumfällungen oder Eingriffe in den gewachsenen Grünbestand sind auszuschließen. 3. Zeitplan: Der Magistrat stellt der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 8 seinen aktualisierten Zeitplan für den Umzug der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) in die Holzmodulanlage Am Forum 60 vor und sichert die Auslagerung an diesen Standort verbindlich ab. Begründung: Der Ersatzneubau des Kinderzentrums Bernadottestraße ist dringend erforderlich und wird vom Ortsbeirat ausdrücklich unterstützt. Gleichzeitig besteht ein weiterhin hoher Bedarf an Betreuungsplätzen in der Nordweststadt, der sich insbesondere mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 weiter verstärken wird. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass der Neubau zügig, wirtschaftlich und unter Einhaltung der städtebaulichen Vorgaben umgesetzt wird. Eine maßvolle bauliche Ausgestaltung, die Wahrung der nachbarschaftlichen Verträglichkeit sowie der vollständige Erhalt von Grün- und Spielflächen tragen zur Akzeptanz des Projekts im Quartier bei und sichern die Qualität des Wohnumfelds. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 15 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 170 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 850 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 15 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1538 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 591 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1538) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 15 = Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 1538, NR 1538 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 15 = Ablehnung, NR 1538 = Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 15 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1538 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1538), AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1538) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. und 3. Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 15, NR 1538 und OA 591 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 15 = Annahme, NR 1538 = Ablehnung, OA 591 = vereinfachtes Verfahren) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 15 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1538 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1538), AfD, Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1538) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, FDP, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. und 3. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7341, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 40-4

  • Sindlingen: Was macht eigentlich der Ausbau eines Feldweges („Hofheimer Weg“) zwischen Sindlingen und Hattersheim zu einem Rad und Fußweg?
    OFOB 6
    19.02.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2026, OF 1476/6 Betreff: Sindlingen: Was macht eigentlich der Ausbau eines Feldweges ("Hofheimer Weg") zwischen Sindlingen und Hattersheim zu einem Rad- und Fußweg? Vorgang: OA 522/07 OBR 6; M 111/11; ST 2802/22 Nach vierjähriger Planungszeit wurde vom Magistrat mit der M 111 im Jahr 2011 die Vorplanung zum Ausbau eines Feldweges zum Rad- und Fußweg nach Hattersheim vorgelegt und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, eine baureife Planung zu erstellen, den Grunderwerb zu tätigen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Nach jetzt 15 Jahren der Vorarbeit wird der Magistrat deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Wie ist der Stand der Planungen ? Sind die erforderlichen Grundstücke inzwischen erworben ? Wann ist mit Vorlage der baureifen Planung zu rechnen ? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.10.2007, OA 522 Vortrag des Magistrats vom 10.06.2011, M 111 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2802 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse:

  • Fahrradstellplatz zwischen Raimundstraße 98 und 100 schaffen
    OMOB 9
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8074 entstanden aus Vorlage: OF 1184/9 vom 30.01.2026 Betreff: Fahrradstellplatz zwischen Raimundstraße 98 und 100 schaffen Der Magistrat wird gebeten, zwischen der Raimundstraße 98 und 100 einen Fahrradstellplatz - möglicherweise mit Omegabügeln - zu installieren. Begründung: Die Kapazitäten an Stellplätzen für Fahrräder sind in der Umgebung erschöpft und zusätzliche würden den öffentlichen Bereich entlasten. Der Stellplatz ist außerdem problematisch, denn je nachdem welches Fahrzeug dort abgestellt wird, sind die anderen aus beiden Zufahrten in den fließenden Verkehr kommenden Verkehrsteilnehmer sehr schwer zu sehen. Zusätzlich gibt es eine Absperrung für Gasanschluss, die oft blockiert ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1029 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterirdische Glascontainer zwischen Wöhlerschule und Dornbuschkirche
    OMOB 9
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8075 entstanden aus Vorlage: OF 1187/9 vom 05.02.2026 Betreff: Unterirdische Glascontainer zwischen Wöhlerschule und Dornbuschkirche Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung der Fernwärmebauarbeiten bei der Wiederherstellung des Platzes vor der Dornbuschkirche und der Umgestaltung der Parkwannen in der Carl-Goerdeler-Straße einen Standort für unterirdische Glascontainer unter Berücksichtigung der Beschlusslage zur Entsiegelung des Platzes einzuplanen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Befestigung des Zugangswegs zur Sportanlage Bertramswiese
    OMOB 9
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8076 entstanden aus Vorlage: OF 1195/9 vom 17.02.2026 Betreff: Befestigung des Zugangswegs zur Sportanlage Bertramswiese Der Magistrat wird gebeten, den Weg zwischen dem Eingang zur Sportanlage und dem Fußgängerüberweg über die Bertramstraße zu befestigen. Begründung: Im Zuge der Neuanlage der Sportplätze ist der Eingang um ca. 20 Meter nach Westen verschoben worden. Die Nutzer der Sportanlage sind daher gezwungen, vom Fußgängerüberweg zum Eingang über die Grünfläche zu laufen, die dadurch bereits beschädigt wurde. Einen anderen Weg gibt es aber nicht, wenn sie zuvor die Bertramstraße sicher überqueren wollen. Der Weg muss daher befestigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.02.2026, OF 1188/9 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1000

  • Radbügel unter der Brücke der U-BahnStation „Niddapark“
    OMOB 9
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8077 entstanden aus Vorlage: OF 1191/9 vom 01.02.2026 Betreff: Radbügel unter der Brücke der U-Bahn-Station "Niddapark" Am Eingang des Niddaparks bzw. unter der Autobrücke und U-Bahn-Haltestellte "Niddapark" befinden sich einige wenige Radbügel. Gerade im Sommer reichen diese aber bei Weitem nicht aus und Elektrofahrräder werden oft am Zaun auf der gegenüberliegenden Straßenseite o. ä. befestigt. Dabei findet sich gerade unter der Autobrücke viel Platz. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, entsprechend Radbügel aufzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob an dieser Stelle für diejenigen eine Luftpumpstation für Fahrräder angebracht werden kann, die vor der Radtour in den Niddapark ihre Reifen mit Luft versorgen wollen oder müssen. Es handelt sich dabei um fest installierte Luftpumpen, die als Nothilfe gedacht sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1002

  • Familienlots*innen-Angebot für den Ortsbezirk 9 prüfen
    OMOB 9
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8078 entstanden aus Vorlage: OF 1193/9 vom 02.02.2026 Betreff: Familienlots*innen-Angebot für den Ortsbezirk 9 prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein vergleichbarer Bedarf für das Angebot der Familienlots*innen, wie es aktuell in den Ortsbezirken 1 und 6 eingerichtet wurde, auch im Ortsbezirk 9 besteht. Der Ortsbeirat vermutet, dass auch Menschen in seinem Zuständigkeitsgebiet von einem solchen Angebot profitieren könnten. Sofern ein vergleichbarer Bedarf im Ortsbezirk 9 durch den Magistrat anerkannt wird, wird er gebeten, ein solches Angebot baldmöglichst auch für den Ortsbezirk 9 einzurichten und z. B. am Sozialrathaus Dornbusch anzusiedeln. Begründung: Bei dem neuen Angebot im Ortsbezirk 1 handelt es sich um ein vom Jugend- und Sozialamt gefördertes Pilotprojekt, das seit November 2024 im Gallus, Gutleutviertel, Bahnhofsviertel und in Griesheim läuft. Drei Familienlots*innen des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e. V. beraten dort Familien niedrigschwellig und anonym zu Behördenangelegenheiten, Anträgen auf Sozialleistungen sowie Deutschkursen und begleiten bei Bedarf zu Ämtern. Auch in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim leben Familien mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und vielfältigen Beratungsbedarfen. Für viele Eltern ist das deutsche Behörden- und Sozialleistungssystem komplex und schwer zu durchschauen - unabhängig davon, in welchem Stadtteil sie wohnen. Das Pilotprojekt hat sich bereits bewährt: 35 Familien aus allen Schichten werden betreut, und die Rückmeldungen zeigen, dass schon kurze Beratungen große Wirkung entfalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 807 Aktenzeichen: 51

  • Planungen zu Neubau/Sanierung der Maybachbrücke
    OMOB 9
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8079 entstanden aus Vorlage: OF 1196/9 vom 16.02.2026 Betreff: Planungen zu Neubau/Sanierung der Maybachbrücke Vorgang: OM 4836/23 OBR 9; V 770/23 OBR 9; ST 338/24; ST 505/24 Wie der Presse zu entnehmen war, ist die Maybachbrücke mittlerweile so marode, dass die U-Bahnen diese nicht mehr gleichzeitig befahren dürfen, sondern aufeinander warten müssen. Diese Nachricht reiht sich ein in solche aus der Vergangenheit, die dazu führten, dass die jeweils linke Fahrspur für den Schwerlastverkehr nicht mehr nutzbar ist und die Bahn zum Schutz ihrer Anlagen unter der Brücke einen Kollapsrahmen installieren musste. Der Magistrat hat zuletzt mit Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 505, berichtet, dass die Planungen für den Neubau der Brücke Am Weißen Stein (Gleisanlagen) "angestoßen" worden seien. Die Ausschreibung der Ingenieurleistungen befinde sich "noch in der Aufstellung", die Leistungen seien danach europaweit auszuschreiben. Ergebnisse aus der Vorplanung seien zu Beginn des Jahres 2026 zu erwarten. Sobald Ergebnisse vorlägen, würden diese im Ortsbeirat präsentiert. Zur Maybachbrücke (Nidda) wurde zuletzt mit Stellungnahme vom 09.02.2024, ST 338, mitgeteilt, dass diese in Teilbereichen rechnerische Defizite aufweise, die aktuelle Bauwerksprüfung 2023 laufe noch, eine Aussage zu den notwendigen Instandsetzungsarbeiten könne noch nicht abschließend gegeben werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. alle für die Sanierung aller Bestandteile sowohl der Maybachbrücke als auch der Brücke Am Weißen Stein erforderlichen Maßnahmen zu priorisieren und maximal zu beschleunigen; 2. dem Ortsbeirat umgehend über den Stand und die Ergebnisse der Prüfungen, Ausschreibungen, Planungen sowie der Absprachen mit der Deutschen Bahn bezüglich der Einrichtung von Sperrpausen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.10.2023, V 770 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4836 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 505 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1297 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verschmutzung im Bereich des Taxistandes und der Bushaltestelle „Dornbusch“ in der Straße Am Dornbusch
    OMOB 9
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8080 entstanden aus Vorlage: OF 1197/9 vom 16.02.2026 Betreff: Verschmutzung im Bereich des Taxistandes und der Bushaltestelle "Dornbusch" in der Straße Am Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, den Reinigungsintervall für die Straße Am Dornbusch zunächst probeweise von Klasse I auf Klasse II anzuheben, sodass der Reinigungsintervall von einmal wöchentlich auf zweimal wöchentlich verdoppelt wird. Abhängig von den Ergebnissen wird der Magistrat bereits jetzt gebeten, bei der nächsten Änderung der Satzung über die Straßenreinigung die Reinigungsklasse für die Straße Am Dornbusch anzupassen. Begründung: Die Straße Am Dornbusch ist ausweislich des Straßenverzeichnisses zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt in der Reinigungsklasse I eingeordnet und wird damit einmal wöchentlich gereinigt. Der Bereich der Bushaltestelle und des Taxistands in dieser Straße wird aber regelmäßig so stark verschmutzt, dass eine Reinigung einmal pro Woche nicht ausreicht. Der Reinigungsintervall muss daher verkürzt werden. In der Zeit bis zur nächsten Änderung der Satzung über die Straßenreinigung soll erprobt werden, ob eine Verdopplung des Reinigungsintervalls ausreichend ist, oder ob eine Einstufung in die Klasse III erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 951 Aktenzeichen: 79-4

  • Änderung des Strukturkonzepts
    OMOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8081 entstanden aus Vorlage: OF 676/8 vom 22.01.2026 Betreff: Änderung des Strukturkonzepts Der Magistrat wird gebeten, am Strukturkonzept zum Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee folgende Änderungsvorschläge zu berücksichtigen: 1. Der Fußgängerbereich im Osten zur Olof-Palme-Straße und zur U-Bahn-Haltestelle "Sandelmühle" wird doppelt so breit angelegt, wie bisher angegeben. Die öffentliche Grünfläche entlang der Olof-Palme-Straße wird mindestens auf Straßenbreite verbreitert. 2. Die Gebäuderiegel von Baufeld C und D, parallel zur Olof-Palme-Straße, werden nicht höher als maximal drei Stockwerke (Erdgeschoss plus zwei Ebenen), dafür wird in Baufeld E (parallel zum Polizeirevier) aufgestockt. Begründung: Im Hinblick auf eine Klimaveränderung in unseren Breiten ist es geboten, kältere Luftmassenströme, die aus dem Naturschutzgebiet Riedwiese kommen, in der Flächenanordnung bei größeren Siedlungsprojekten zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl die Wege- und Platzplanung als auch die Nutzung der Gebäude. Die Lage zur einstrahlenden Sonne im Süden und Westen des Baugebietes oder in Richtung kühlender Luftmassenströme aus Nordost/Ost hat großen Einfluss auf das Wohlbefinden der Menschen, die die Wege und Gebäude nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 836 Aktenzeichen: 61-00

  • Aufstellungsbeschluss-Änderung Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee
    OMOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8082 entstanden aus Vorlage: OF 677/8 vom 02.02.2026 Betreff: Aufstellungsbeschluss-Änderung Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee Vorgang: M 201/25 Der Magistrat wird in Bezug auf den Vortrag vom 28.11.2025, M 201, gebeten, die folgenden Änderungen zu berücksichtigen: 1. Die Gebäuderiegel von Baufeld C und D - parallel zur Olof-Palme-Straße - werden nicht höher als maximal drei Vollgeschosse (III) gebaut, dafür wird in Baufeld E aufgestockt; 2. Die Fußgängerbereiche werden von gepflegten Grünstreifen und Beeten heimischer Pflanzen arrondiert; 3. Der in Südlage befindliche Quartiersplatz an der Lurgiallee wird mit hochwachsenden, breitkronigen Bäumen, mit Beeten heimischer Pflanzen und einem Brunnen gestaltet. Es bleibt genügend Platz für Infowagen oder kleinere Veranstaltungen; 4. Ergänzend zu den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Fuß- und Radwegestruktur entlang der Erschließungsstraßen Lurgiallee und Olof-Palme-Straße werden zum Erhalt der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der beiden Straßen die Inanspruchnahme und ggf. der Erwerb von zusätzlichen, bereits jetzt großzügig versiegelten Randflächen an den Straßen geprüft, um in der Lurgiallee und in der Olof-Palme-Straße mehr Platz für alle Verkehrsteilnehmer (U-Bahn, Fußgänger, Rad, Auto) zu schaffen. Begründung: Der Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs der Büros Teleinternetcafe Architektur und Urbanismus GmbH (Berlin), c/o Zukunft - Büro für Stadtplanung und Stadtentwicklung und Treibhaus Landschaftsarchitektur (jeweils Hamburg) hat den Ortsbeirat im Wesentlichen sehr überzeugt. Auch die vom Ortsbeirat geforderte Durchlässigkeit für Luftströme zwischen den Baufeldern C und D ist im Strukturkonzept umgesetzt, sollte aber noch etwas breiter gefasst werden. Die Herausnahme der Grundschule aus dem Planverfahren beschleunigt hoffentlich den Neubau, der dringend gebraucht wird. Entlang der beiden Haupterschließungsstraßen gibt es sehr viel ungenutzte Flächen, die teils privat sind. Um insbesondere in der Olof-Palme-Straße zwischen dem "Auftaktplätzchen" und der Anschlussstelle an die A 661 einen weiterhin halbwegs fließenden Verkehr sicherzustellen, sollte eine Inanspruchnahme zusätzlicher Randflächen an der Straße geprüft werden, damit auch für einen Radweg genügend Platz vorhanden ist. Beim Quartiersplatz und den Fußgängerzonen dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden (Paul-Arnsberg-Platz, Riedbergplatz usw.). Er muss von Anfang an schattig und wasserdurchlässig geplant werden, aber auch Platz für kleinere Veranstaltungen (z. B. Sicherheitsmobil) bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 201 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 838 Aktenzeichen: 61-00

  • Erweiterung der Raumkapazitäten der Römerstadtschule
    OMOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8083 entstanden aus Vorlage: OF 679/8 vom 02.02.2026 Betreff: Erweiterung der Raumkapazitäten der Römerstadtschule Der Magistrat wird gebeten, das derzeit noch bestehende Zeitfenster vor der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage für die geplante neue Turnhalle der Römerstadtschule zu nutzen, um zu prüfen, wie zusätzliche Unterrichtsräume am Standort geschaffen werden können. Dabei sollen insbesondere folgende Optionen geprüft und dargestellt werden: 1. eine Aufstockung der geplanten Turnhalle; 2. Anbauten oder sonstige bauliche Erweiterungen am Schulstandort. Begründung: Die vor einigen Jahren erst fertiggestellte neue Römerstadtschule stößt angesichts steigender Schülerzahlen bereits jetzt wieder an ihre Kapazitätsgrenzen. Bereits heute werden ursprünglich anders geplante Räume - etwa der Erste-Hilfe-Raum - für den Unterricht genutzt. Diese Entwicklung deutet auf einen kurzfristig weiter steigenden Raumbedarf hin. Hinzu kommt, dass durch die Änderung der Schulbezirksgrenzen inzwischen auch Kinder aus Heddernheim an die Römerstadtschule wechseln, da die Robert-Schumann-Schule dort dauerhaft überbelegt ist. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll und wirtschaftlich, vor dem Bau der Turnhalle weitere bauliche Erweiterungen mitzudenken, um zusätzliche Klassenräume zu schaffen und spätere, deutlich kostenintensivere Nachrüstungen zu vermeiden. Eine frühzeitige Prüfung erhöht die Planungssicherheit und trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung des Schulstandorts bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1133 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

  • Einrichtung einer Schulschranke im Bereich der Oberfeldstraße/Heilmannstraße an der Europäischen Schule
    OMOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8084 entstanden aus Vorlage: OF 682/8 vom 02.02.2026 Betreff: Einrichtung einer Schulschranke im Bereich der Oberfeldstraße/Heilmannstraße an der Europäischen Schule Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Oberfeldstraße und der Heilmannstraße im Umfeld der Europäischen Schule im Rahmen des Frankfurter Konzepts "Schulstraßen" eine sogenannte Schulschranke einzurichten. Dabei sollen insbesondere geeignete Standorte und Zeitfenster, die technische und organisatorische Umsetzung und mögliche Hol- und Bringzonen außerhalb des unmittelbaren Schulumfelds festgelegt werden. Begründung: Die Verkehrssituation, besonders in der Oberfeldstraße, aber auch in der Heilmannstraße, ist zu Schulbeginn seit langer Zeit unzumutbar. Durch Elterntaxis werden Anwohnerstraßen regelmäßig vollständig zugeparkt, Garagenzufahrten blockiert und Fahrzeuge halten mitten auf der Fahrbahn. Trotz mehrfacher Termine zur Schulwegsicherung sowie wiederholter Einsätze der Verkehrspolizei mit Bußgeldern konnte keine nachhaltige Verbesserung erreicht werden. Besonders problematisch ist, dass Müllabfuhr und andere größere Fahrzeuge zeitweise nicht mehr durch die Straße gelangen, was zusätzlich die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge und im Ernstfall auch die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge gefährdet, was zwischenzeitlich tatsächlich schon einige Male vorgekommen ist. Das Instrument der Schulstraße mit sogenannten Schulschranken wird in Frankfurt bereits erprobt und bietet die Möglichkeit, die Elterntaxis zu den sensiblen Zeiten zu reduzieren - zumal die Europäische Schule bereits über eine Hol- und Bringzone verfügt, die aber offenbar in den Augen der Eltern zu weit vom Eingang entfernt liegt -, die Schulwegsicherheit zu erhöhen und gleichzeitig Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten. Eine Prüfung und die dringend nötige Umsetzung eines solchen Modells erscheinen daher geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Vorkaufssatzung für das „Kleine Einkaufszentrum“
    OMOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8085 entstanden aus Vorlage: OF 684/8 vom 02.02.2026 Betreff: Vorkaufssatzung für das "Kleine Einkaufszentrum" Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, - ob für die Grundstücke und Gebäude des "Kleinen Einkaufszentrums" in der Thomas-Mann-Straße 6 ff. ein kommunales Vorkaufsrecht besteht; - sofern dies nicht der Fall ist, ob beabsichtigt ist, ein entsprechendes Vorkaufsrecht durch Satzung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 für die Flurstücke Niederursel, Flur 15, Flurstück Nr. 19/1, 20/1, 21/1 sowie 40/219 und 40/218 zu begründen. Begründung: Das "Kleine Einkaufszentrum" beschäftigt die Bewohnerinnen und Bewohner der Nordweststadt, den Ortsbeirat 8 und den Magistrat bereits seit vielen Jahren. Viele Teile der Gebäude sind sichtbar in die Jahre gekommen, und auch das gesamte Umfeld lädt kaum noch zum Verweilen ein. Der Ortsbeirat setzt sich deshalb seit Langem für eine Neuordnung des Areals ein. Ziel ist es, hier wieder einen lebendigen Ort zu schaffen - mit attraktiven Wohnungen, guten Einkaufsmöglichkeiten, sozialen Angeboten und ansprechenden Freiflächen. Entsprechend wurde das "Kleine Einkaufszentrum" auch im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur behutsamen Erneuerung der Nordweststadt Frankfurt schon 2011 als eines der wichtigen Themenfelder aufgegriffen. Um bei einem möglichen Verkauf in der Zukunft die Kontrolle über die Immobilie und die Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu verlieren, ist ein verankertes Vorkaufsrecht ein entscheidender Schritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • U-Bahn-Station „Heddernheimer Landstraße“: kühle und schützende Orte schaffen
    OMOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8086 entstanden aus Vorlage: OF 688/8 vom 02.02.2026 Betreff: U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße": kühle und schützende Orte schaffen Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zu erarbeiten, um die dreieckige Rasenfläche südlich der Wendeschleife mit kleinen begrünten Schattenplätzen auszustatten. Die Gestaltung sollte Folgendes enthalten: - eine Begrünung mit flachwurzelnden Sträuchern und Bäumen; - einfache Unterstände, die vor Sonne und Regen schützen; - verschiedenartige Sitzangebote; - einen wasserführenden Graben oder eine Wasserrinne. Begründung: Die Bahnsteige der U-Bahn und die angrenzenden Flächen werden im Sommer durch die Mittagssonne stark aufgeheizt. Die bisher ungenutzte dreieckige Rasenfläche schließt südlich höhengleich an die Bahnsteigkante an und wird nördlich durch die Wendeschleife sowie östlich durch die Ausfahrtstraße des Müllheizkraftwerks begrenzt. Es handelt sich um eine kleine Fläche, die ein Angebot von Schattenplätzen zum Warten oder Verweilen bieten kann, wenn z. B. bepflanzte Nischen mit schützenden Unterständen und Sitzgelegenheiten entstehen. Mit relativ geringem Kosten- und Arbeitsaufwand und auch mit Berücksichtigung der unterirdischen Infrastruktur kann so ein kühlender und schützender Ort für die Pendler oder die Mittagspause der Arbeitnehmer entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1188 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Zufahrt auf die RosaLuxemburgStraße prüfen betrifft: Fahrzeuge aus dem Müllheizkraftwerk in Heddernheim
    OMOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8087 entstanden aus Vorlage: OF 689/8 vom 02.02.2026 Betreff: Zufahrt auf die Rosa-Luxemburg-Straße prüfen betrifft: Fahrzeuge aus dem Müllheizkraftwerk in Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, um zu überprüfen, ob es die Möglichkeit gibt, für Fahrzeuge, die aus dem Müllheizkraftwerk (MHKW) Heddernheim kommen, eine direkte Auffahrt auf die Rosa-Luxemburg-Straße herzustellen (Richtung Oberursel). Dabei ist zu prüfen, 1. ob eine Auffahrt (Rampe) auf die Abbiegespur, die von der Dillenburger Straße kommt und rechts auf die Rosa-Luxemburg-Straße führt, realisierbar ist. Eine Auffahrt sollte besonders im Bereich der Stützmauer schräg gegenüber dem Tor des MHKW geprüft werden; 2. ob eine Zubringerbrücke auf die Rosa-Luxemburg-Straße über die U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" realisierbar ist. In beiden Varianten wird ausschließlich eine Einfahrt auf die Fahrspur stadtauswärts berücksichtigt. Für beide Varianten sollen in der Machbarkeitsstudie der technische und finanzielle Aufwand beurteilt werden. Begründung: Die schweren und oft sehr langen Müllfahrzeuge fahren heute aus dem Müllheizkraftwerk zur oberen Heddernheimer Landstraße, rechts auf die Dillenburger Straße, über die Brücke, um dann links über die Rosa-Luxemburg-Straße zur A66 oder zur Innenstadt zu gelangen. Im Bereich der oberen Heddernheimer Landstraße ist ein Wohn-Gewerbe-Mischgebiet: Neben der störenden Lärmbelastung, manchmal auch Geruchsbelastung, kommt es bei dichter Folge der Müllfahrzeuge zu Behinderungen und Einschränkungen des Fahrrad-, Fußgänger- und einfahrenden Individualverkehrs. Eine direkte Ausfahrt für die Müllfahrzeuge bedeutet für das Stadtviertel bessere Arbeits- und Lebensbedingungen und würde auch zur Entlastung der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße beitragen, über die die Zufahrt zum Nordwestzentrum stattfindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1425 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Radfahren auf dem Gehweg in der Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße erlauben
    OMOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8088 entstanden aus Vorlage: OF 690/8 vom 26.01.2026 Betreff: Radfahren auf dem Gehweg in der Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße erlauben Der Magistrat wird gebeten, in der Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße Richtung Alt-Niederursel das Radfahren auf dem Gehweg durch das Anbringen des Verkehrszeichens 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" zu erlauben. Begründung: Die meisten Radler fahren an der Herzbergstraße auf den Bürgersteig, da durch die Bordsteinabsenkung und die Pflanzkübel der Eindruck entsteht, dass der Radweg schon hier beginnt. Diese bislang verbotene Nutzung des Bürgersteigs soll erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 975 Aktenzeichen: 32-1

  • Bevölkerung proaktiv zu Hilfsangeboten bei Katastrophen informieren
    OMOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8089 entstanden aus Vorlage: OF 691/8 vom 26.01.2026 Betreff: Bevölkerung proaktiv zu Hilfsangeboten bei Katastrophen informieren Der Magistrat wird gebeten, die StadtbewohnerInnen im Ortsbezirk 8 über Hilfsangebote im Katastrophenfall zu informieren. Den Bürgerinnen und Bürgern soll mitgeteilt werden, wo sie in der Nähe Informationen und Hilfe erhalten, wenn die klassische Nachrichtenübermittlung (Internet, Telefon, Radio) durch beispielsweise einen Stromausfall unterbrochen ist. Begründung: Angesichts der sich weltweit zuspitzenden Krisen und Bedrohungsszenarien sind viele Bürgerinnen und Bürger zunehmend verunsichert. Situationen wie der Stromausfall in Berlin verstärken vorhandene Zweifel, ob wir ausreichend auf Katastrophen vorbereitet sind. Auch die Ortsbeiratsmitglieder erreichen besorgte Fragen wie: "Wo erhalte ich Hilfe?" und "Wie erreichen mich Informationen im Katastrophenfall?" Neben Bund und Land muss auch die Stadt Frankfurt aktiv werden. Der Verunsicherung muss dringend entgegengewirkt werden, da zerstörende Kräfte die Situation ausnutzen, um der Demokratie zu schaden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 772 Aktenzeichen: 37-3

  • Wasserfontänen für den Martin-Luther-King-Park
    OMOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8090 entstanden aus Vorlage: OF 692/8 vom 02.02.2026 Betreff: Wasserfontänen für den Martin-Luther-King-Park Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im westlichen Teil des Martin-Luther-King-Parks eine kleine Anlage mit Wasserfontänen errichtet werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, 1. ob die unter dem Kanaldeckel (Mitte der Wiese) gelegene Wasserleitung Trinkwasser führt; 2. ob hieraus ein Rohr mit mehreren Düsen für Wasserfontänen verlegt werden kann; 3. ob rund um den Bereich des Kanaldeckels ebene Steinplatten oder Kantsteine verlegt werden können, sodass eine kleine Plattform entsteht; 4. wie der Abfluss von Sprüh- bzw. Fontänenwasser an dieser Stelle möglich wäre. Begründung: Wasserfontänen an dieser Stelle wären für Kinder und Erwachsene in heißen Sommern eine willkommene Erfrischung. Der Ententeich im Park ist fürs Baden und Abkühlen nicht geeignet. Der westliche Teil des Martin-Luther-King-Parks, in dem auch die Fitnessanlage liegt, ist im Westen und im Norden von einer dichten und mehrstöckigen Bebauung umgeben, sodass wenig abkühlende Luftströme einfließen. Eine kleine Anlage mit Wasserfontänen würde die Aufenthaltsqualität im Park erheblich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 968 Aktenzeichen: 67-0

  • Winterdienst
    OMOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8091 entstanden aus Vorlage: OF 693/8 vom 03.02.2026 Betreff: Winterdienst Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat den Schneeräumungsplan für Gehwege des Ortsbeirats 8 im Geoportal Frankfurt+ zur Verfügung zu stellen, aus dem hervorgeht, welche Flächen von der Stadt Frankfurt und welche privat geräumt werden müssen. Die Schneeräumung erfolgt nach für den Bürger undurchsichtigem Muster. Dazu stellvertretend Beispiele: Im Bereich Weißkirchener Weg 37 bis 39 wird der Gehweg bis zur Grundstücksgrenze dieser Liegenschaft geräumt (in Richtung Wendehammer). Der Rest des Weges wird vom Räumdienst weiter befahren, aber mit hochgestelltem Besen. Er bleibt ungeräumt. Die angrenzenden Wege vor dem Weißkirchener Weg 7, 7 a und 9 werden geräumt, ebenfalls die Wege vor Weißkirchener Weg 41 bis 43. Der Weg der Verbindung von Weißkirchener Weg 7 bis 9 zum Gerhart-Hauptmann-Ring 1 wird geräumt, nicht aber der nach rechts abbiegende Abhang (Weg), der zum Weißkirchener Weg (Richtung Hausnummer 59) führt. Dies sind stellvertretend nur zwei Beispiele, die für Bürger nicht nachvollziehbar sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass neben der FES auch private Grundstücksbesitzer Schneeräumung betreiben müssen. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 994 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 91-20

  • Hundekottütenspender und Mülleimer im Feld
    OMOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8092 entstanden aus Vorlage: OF 694/8 vom 03.02.2026 Betreff: Hundekottütenspender und Mülleimer im Feld Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Endes des verlängerten Dorfwiesenweges (siehe Plan Nummer 1) einen Hundekottütenspender aufzustellen. Ein Pate für diesen Spender ist vorhanden. Da Hundekottütenspender ohne die entsprechenden Mülleimer nicht effizient sind, wird der Magistrat weiterhin gebeten, an den vorhanden Bänken (Nummern 2 bis 5 des Planes) krähensichere Mülleimer zu installieren. Begründung: Die Wege im Feld werden von vielen Hundehaltern frequentiert. Bedauerlicherweise kommt es häufig vor, dass sie die Hinterlassenschaft Ihrer Tiere nicht richtig entsorgen. Die Installation eines Spenders für Hundekotbeutel und der dazugehörigen Abfallbehälter könnte diesem Problem entgegenwirken. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1092 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

  • Lieferparkplätze für das Blumengeschäft hinter dem Haus Dornbusch
    VOB 9
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1383 entstanden aus Vorlage: OF 1186/9 vom 05.02.2026 Betreff: Lieferparkplätze für das Blumengeschäft hinter dem Haus Dornbusch Es gibt wohl seitens des Magistrats die Zusage, zwei Lieferparkplätze in der Nähe des Blumenladens einzurichten. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat Auskunft zu erteilen, wo und wann diese wichtigen Parkplätze eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1062 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

  • Planungssicherheit für die Ziehenschule
    VOB 9
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1384 entstanden aus Vorlage: OF 1189/9 vom 02.02.2026 Betreff: Planungssicherheit für die Ziehenschule Derzeit steht die Entscheidung bei Familien an, welche weiterführende Schule künftig ausgewählt wird. Im Raum steht eine Auslagerung von Teilen der Schule während der Sanierungsphase nach Bonames. Dies betrifft in erster Linie die Unterstufe der Schule. Eine Nutzung des ehemaligen Straßenbahndepots komme laut Dezernat nicht in Frage, ebenso wenig ein Aufstellen von Containern im Schulhof, weil nicht genug Platz vorhanden sei. Die unklare Situation der Auslagerung für die Unterstufe der Ziehenschule sorgt für Unsicherheiten der Eltern und der Schulgemeinschaft. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten und die Ergebnisse auch an die Schule zu übermitteln: 1. Welche Standorte, die ortsnäher an der Schule sind, wurden geprüft und mit welchem Ergebnis? 2. Welche Möglichkeiten der schulinternen Organisation sind denkbar, etwa eine Auslagerung der Mittelstufe und Nutzung der freigewordenen Räume durch die Unterstufe? 3. Welche Nutzung von benachbarten Schulräumen benachbarter Schulen wurde geprüft und mit welchem Ergebnis? 4. Für welchen Zeitraum ist die Auslagerung geplant? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ortsbezirk 9 nicht vergessen: Sirenen zum Bevölkerungsschutz installieren
    VOB 9
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1385 entstanden aus Vorlage: OF 1192/9 vom 30.01.2026 Betreff: Ortsbezirk 9 nicht vergessen: Sirenen zum Bevölkerungsschutz installieren An 160 Standorten in Frankfurt sollen wieder Sirenen installiert werden - auf Gebäuden der Feuerwehr, auf Schulen und Bürgerhäusern. 40 davon sollen noch in diesem Jahr installiert werden. Der Magistrat wird gebeten zu informieren, an welchen Standorten im Ortsbezirk 9 Sirenen geplant sind, wann diese installiert werden und wie die Prioritäten gesetzt werden. Immerhin benötigen 50.000 Menschen im Ortsbezirk zeitnahe Informationen im Katastrophenfall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 774

  • Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 9
    VOB 9
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1386 entstanden aus Vorlage: OF 1194/9 vom 05.02.2026 Betreff: Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat zeitnah zu informieren, 1. wo in der Dornbuschsiedlung und speziell auf dem Parkplatz hinter dem Haus Dornbusch Flächen für E-Ladesäulen reserviert bzw. genehmigt werden können; 2. wann im Rahmen des Open Market eine Bedarfsanalyse für den Ortsbezirk 9 vorliegt. Begründung: Anwohner der Wohngebäude hinter dem Haus Dornbusch haben schon seit Jahren mehrmals nachgefragt und ihr Interesse an E-Ladesäulen im öffentlichen Raum angemeldet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1234 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Denkmalgerechte Instandsetzung der Ernst-Reuter-Schulen Hier: Werke zeitgenössischer Künstler
    VOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1387 entstanden aus Vorlage: OF 680/8 vom 02.02.2026 Betreff: Denkmalgerechte Instandsetzung der Ernst-Reuter-Schulen Hier: Werke zeitgenössischer Künstler Mit der denkmalgerechten Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen wird ein vergleichsweise junges Baudenkmal der Nachkriegsmoderne wieder für Schüler- und Lehrergenerationen ertüchtigt. Die Nordweststadt erhält zudem ihr städtebaulich gesehen zentrales Schulzentrum in neuer, aber denkmalgerechter Form zurück. Beim Bau der Nordweststadt sind zur Gestaltung von Freiflächen viele Kunstwerke damals zeitgenössischer Künstler aufgestellt worden, zum Beispiel "Die Wasserorgel" von Hermann Goepfert (1926 bis 1982), die früher auf dem Walter-Möller-Platz stand. Im Schulzentrum waren angeblich zwölf solcher Werke verbaut: - Betonrelief an der Sporthalle (Siegfried Reich) - Sandsteinrelief am Durchgang zum ehemaligen Tagesheim (Heinz Heierhoff) - Plastik "Hänsel und Gretel" in der Aula (Willi Schmidt) - Betonglaswand an der Pausenhalle des B-Baus (Albert Burkhard) - Wandrelief am Treppenhaus des E-Baus (Werner Scheib) - Figur (Fritz Wotruka) - Plastik (Reg Butler) - Bronzefigur (Joannis Avramidis) - Holzskulptur (Hans Steinbrenner) - Spiegelobjekt (Hermann Goepfert) - Glasplastik (Hans König) - Bronzefigur (Jaques Delahaye) Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Kunstwerke sind noch vorhanden und werden nach der Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen wieder zu sehen sein? Werden diese zusammen mit ihren Urhebern durch geeignete Beschriftung erklärt? 2. Welche Kunstwerke werden entfernt? Warum und was geschieht mit ihnen? 3. Welche Kunstwerke sind bereits abgebaut, verkauft oder verschwunden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Funde und Befunde beim Kita-Neubau von St. Sebastian
    VOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1388 entstanden aus Vorlage: OF 681/8 vom 02.02.2026 Betreff: Funde und Befunde beim Kita-Neubau von St. Sebastian Der Kindergarten der katholischen Pfarrei am Kirchort St. Sebastian, Ernst-Kahn-Straße 45 bis 47, wird neu gebaut. Aktuell soll es einen Baustopp geben, weil das Denkmalamt die Flächen untersucht. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die folgende Frage zu beantworten: Welche Funde und Befunde sind bei den Grabungen festgestellt worden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 728 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 150 Aktenzeichen: 60-3

  • Aktueller Sachstand zur Weiterführung der Regionaltangente West
    VOB 8
    19.02.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1389 entstanden aus Vorlage: OF 685/8 vom 02.02.2026 Betreff: Aktueller Sachstand zur Weiterführung der Regionaltangente West Die aktuellen Bauarbeiten zur Erschließung des Haltepunkts "Praunheim" und die Grundsatzentscheidung zur Errichtung des "Stadtteils der Quartiere" mit einem ersten Bauabschnitt im Bereich Praunheim werfen Fragen zu den konkreten nächsten Schritten zur Weiterführung der Regionaltangente West (RTW) in das Nordwestzentrum (NWZ) auf ("Abschnitt Nord Stufe 2"). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Variante wird aktuell weiterverfolgt beziehungsweise soll die RTW wie bisher geplant über einen Haltepunkt "Praunheimer Weg" Richtung NWZ geführt werden? 2. Welcher Nutzen-Kosten-Indikator ist für den "Abschnitt Nord Stufe 2" bisher ermittelt und wird dieser aufgrund der Stadterweiterung Nordwest neu berechnet? 3. Welche Zeitschiene ist bei dieser Planung vorgesehen und ab wann fahren die Züge frühestens? 4. Welche Vorplanungen gibt es für die Streckenführung (oberirdisch, Trog, Tunnel)? 5. Welche Abhängigkeiten bestehen (Europäische Schule/Ernst-Reuter-Schulen, Wohnungsbau, Ortsumfahrung Praunheim)? 6. Welche konkreten städtischen Planungsschritte für den "Abschnitt Nord Stufe 2" laufen bereits? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1192 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-14

  • Kulturcampus: Platz für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) und die Bürger Bockenheims
    OFOB 2
    18.02.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2026, OF 1389/2 Betreff: Kulturcampus: Platz für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) und die Bürger Bockenheims Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. der HfMDK, sofern sie eine Realisierung des Neubaus auf dem Kulturcampus weiterverfolgt, ein zusammenhängendes Grundstück auf dem südlichen Campus anzubieten, auf dem die HfMDK als Neubau errichtet werden kann, 2. dieses primäre Ziel im Interesse einer optimalen Entwicklung des gesamten Stadtteils zu verfolgen und dafür,soweit das Juridicum dem entgegensteht, dieses zurückzubauen, und 3. die Dondorf Druckerei für freie Künstler und ortsansässige Initiativen zu öffnen bzw. geöffnet zu lassen. Begründung: Eine moderne HfMDK mit allen Fakultäten an einem Ort wäre deutlich attraktiver als die derzeit geplante Verteilung auf Standorte nördlich und südlich der Bockenheimer Landstraße. Deswegen sollte, wenn die HfMDK ihren Standort an den Kulturcampus verlegen möchte, ein zusammenhängendes Grundstück angeboten werden. Die zu erwartenden ca. 1400 Studenten würden den Stadtteil beleben. Sie würden viel Zeit hier in Bockenheim verbringen. Die Dondorf Druckerei müsste für den Betrieb der HfMDK komplett umgebaut und für den Stadtteil aus betrieblichen Gründen verschlossen werden. Es fänden dort keine Veranstaltungen mehr für die Bürger Bockenheims statt. Dies wäre nach der Historie und der Bedeutung, die das Gebäude für den Stadtteil gewonnen hat, bedauerlich. Schließlich könnten auf dem sogenannten Tortenstück, neben dem Bockenheimer Depot zur Bockenheimer Landstraße hin, sowie am südlichen Rand des Kulturcampus' noch Wohnungen entstehen, um den Anforderungen an eine Mischnutzung gerecht zu werden. Dem Frankfurt Lab könnte das Grundstück neben der Dondorf Druckerei, in dem sich derzeit auch Ausstellungsflächen der Schirn befinden, angeboten werden. So wäre auch dieser Bereich belebt. Derzeit ist die Brache zwischen der Universitätsbibliothek und der Dondorf Druckerei eher trist und bietet wenig Aufenthaltsqualität. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.02.2026, OF 1386/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der Linke wird über die Vorlage OF 1386/2 ziffernweise abgestimmt. Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 1389/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8216 2026 1. Die Vorlage OF 1386/2 wird abgelehnt. 2. 1. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 1389/2 werden abgelehnt. 2. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 1389/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: 5 GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Annahme); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 3 CDU und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, 1 CDU, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 3 CDU, SPD und 1 Linke (= Ablehnung)

  • Fehler aus Europagarten und Paul-Arnsberg-Platz nicht wiederholen
    NR
    17.02.2026 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2026, NR 1544 Betreff: Fehler aus Europagarten und Paul-Arnsberg-Platz nicht wiederholen Die Stadtverodnetenversammlung möge beschließe: Es werden keine Bäume gefällt auf dem Bruchfeldplatz, bevor diese Fragen geklärt sind: In der M24 muss klar kommuniziert werden, welche Bäume gefällt werden, welche Nummern die Bäume haben und warum die Bäume gefällt werden sollen. Dies muss unverzüglich nachgeholt werden. Aussage wie "Ein zentrales Anliegen der Planung ist der Erhalt und die Ergänzung des bestehenden Baumbestands. Insgesamt werden 26 bestehende Bäume erhalten" muss ergänzt werden, ob die Gesamtzahl vielleicht 49 lautet und daher über 20 Bäume sinnlos gefällt werden! Begründung: Wer keine Bäume integrieren kann, kann auch keine Menschen integrieren. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 24 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 18.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 82 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 24 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1544 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 24= Annahme, NR 1544 = Ablehnung) Gartenpartei (M 24 = Ablehnung, NR 1544 = Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 66 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 24 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 24.02.2026 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1544 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke und BFF-BIG (M 24 = Annahme, NR 1544 = Ablehnung) Gartenpartei (M 24 = Ablehnung, NR 1544 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 24 = Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 24 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 24.02.2026 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1544 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 24 = Ablehnung, NR 1544 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 24 und NR 1544 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 24 = Annahme, NR 1544 = Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 24 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 24.02.2026 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1544 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7350, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 61-0

  • Befestigung des Zugangswegs zur Sportanlage Bertramswiese
    OFOB 9
    17.02.2026 · GRÜNE, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2026, OF 1195/9 Betreff: Befestigung des Zugangswegs zur Sportanlage Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Weg zwischen dem Eingang zur Sportanlage und dem Fußgängerüberweg über die Bertramstraße zu befestigen. Im Zuge der Neuanlage der Sportplätze ist der Eingang um ca. 20 m nach Westen verschoben worden. Die Nutzer der Sportanlage sind daher gezwungen, vom Fußgängerüberweg zum Eingang über die Grünfläche zu laufen, die dadurch bereits beschädigt wurde. Einen anderen Weg gibt es aber nicht, wenn sie zuvor die Bertramstraße sicher überqueren wollen. Der Weg muss daher befestigt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.02.2026, OF 1188/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8076 2026 1. Die Vorlage OF 1188/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1195/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

  • Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen
    OFOB 4
    17.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2026, OF 601/4 Betreff: Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahren, die durch den Straßenverkehr auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 entstehen, zu beseitigen. Hierfür sind alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Konkrete Maßnahmen, die in eigener Zuständigkeit realisierbar sind, werden prioritär behandelt. Mit Hinweis auf die Unfallstatistik sind andere zuständige Akteure gleichfalls mit hoher Priorität einzubeziehen, um die Unfallgefahren zu eliminieren. Vorrangig sind folgende Maßnahmen zu prüfen: Um Unfallfolgen künftig zu minimieren, ist auf der Straße im Ortsbezirk 4 eine durchgängige Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h anzuordnen. Um zu vermeiden, dass Parallelstraßen zur Hanauer Landstraße als Ausweichroute genutzt werden, wird in der Ferdinand-Happ-Straße, in der Lindleystraße und allen weiteren Querstraßen flächendeckend Tempo 30 angeordnet. Der Abschnitt der Hanauer Landstraße von der Einmündung Grusonstraße bis zur Einmündung Leibbrandstraße wird zwischen den Straßenbahngleisen mit einer Leitschwelle inklusive Schraffenbaken (Verkehrszeichen 628 STVO) ausgestattet, sodass Linksabbiegen nicht mehr möglich ist. Der Magistrat stellt die Ergebnisse seiner Überlegungen im Ortsbeirat 4 vor. Begründung: In einer Studie der Allianzversicherung, die die Verkehrsunfallstatistik für die Bundesrepublik Deutschland und weitere Quellen auswertet, wird die Hanauer Landstraße als die gefährlichste Straße Deutschlands bezeichnet, weil hier im Jahr 2024 59 Verkehrsunfälle zu verzeichnen waren. Der Magistrat sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Straße diesen zweifelhaften Titel möglichst schnell wieder verliert. Das Verhindern des Linksabbiegens im Abschnitt Grusonstraße bis Leibbrandstraße würde eine Angleichung der Verkehrssituation in der Hanauer Landstraße bedeuten, wie sie gegenwärtig schon im Abschnitt vom Allerheiligen Tor bis zur Bärenstraße und vom Ernst-Achilles-Platz bis zur Einmündung Grusonstraße besteht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.12.2025, OF 588/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8112 2026 1. Die Vorlage OF 588/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 601/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • Planungen zu Neubau/Sanierung der Maybachbrücke
    OFOB 9
    16.02.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2026, OF 1196/9 Betreff: Planungen zu Neubau/Sanierung der Maybachbrücke Wie der Presse zu entnehmen war, ist die Maybachbrücke mittlerweile so marode, dass die U-Bahnen diese nicht mehr gleichzeitig befahren dürfen, sondern aufeinander warten müssen. Diese Nachricht reiht sich ein in solche aus der Vergangenheit, die dazu führten, dass die je-weils linke Fahrspur für den Schwerlastverkehr nicht mehr nutzbar ist und die Bahn zum Schutz ihrer Anlagen unter der Brücke einen Kollapsrahmen installieren musste. Der Magistrat hat zuletzt im März 2024 (ST 505 v. 08.03.2024) berichtet, dass die Planungen für den Neubau der Brücke Am Weißen Stein (Gleisanlagen) "angestoßen" worden seien. Die Ausschreibung der Ingenieurleistungen befinde sich "noch in der Aufstellung", die Leistun-gen seien danach europaweit auszuschreiben. Ergebnisse aus der Vorplanung seien zu Beginn des Jahres 2026 zu erwarten. Sobald Ergebnisse vorlägen, würden diese im Ortsbeirat präsen-tiert. Zur Maybachbrücke (Nidda) wurde zuletzt im Februar 2024 (ST 338 v. 09.02.2024) mitge-teilt, dass diese in Teilbereichen rechnerische Defizite aufweise. die aktuelle Bauwerksprü-fung 2023 laufe noch, eine Aussage zu den notwendigen Instandsetzungsarbeiten könne noch nicht abschließend gegeben werden. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - alle, für die Sanierung aller Bestandteile sowohl der Maybachbrücken als auch der Brücken Am Weißen Stein erforderlichen Maßnahmen zu priorisieren und maximal zu beschleunigen. - dem Ortsbeirat umgehend über den Stand und Ergebnisse der Prüfungen, Ausschreibungen, Planungen sowie der Absprachen mit der Bahn bezüglich der Einrichtung von Sperrpausen zu berichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8079 2026 Die Vorlage OF 1196/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verschmutzung im Bereich des Taxistandes und der Bushaltestelle „Dornbusch“ in der Straße Am Dornbusch
    OFOB 9
    16.02.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2026, OF 1197/9 Betreff: Verschmutzung im Bereich des Taxistandes und der Bushaltestelle "Dornbusch" in der Straße Am Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Reinigungsintervall für die Straße Am Dornbusch zunächst probeweise von Klasse I auf Klasse II anzuheben, so dass der Reinigungsintervall von 1 x wöchentlich auf 2 x wöchentlich verdoppelt wird. Abhängig von den Ergebnissen wird bereits jetzt beantragt, bei der nächsten Änderung der Satzung über die Straßenreinigung die Reinigungsklasse für die Straße Am Dornbusch anzupassen. Begründung: Die Straße Am Dornbusch ist ausweislich des Straßenverzeichnisses zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt in der Reinigungsklasse I eingeordnet und wird damit 1 x wöchentlich gereinigt. Der Bereich der Bushaltestelle und des Taxistands in dieser Straße wird aber regelmäßig so stark verschmutzt, dass eine Reinigung einmal pro Woche nicht ausreicht. Der Reinigungsintervall muss daher verkürzt werden. In der Zeit bis zur nächsten Änderung der Satzung über die Straßenreinigung soll erprobt werden, ob eine Verdopplung des Reinigungsintervalls ausreichend ist, oder ob eine Einstufung in die Klasse III erforderlich ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8080 2026 Die Vorlage OF 1197/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Auskunftsersuchen zum Planungsstand des Neubaus der IGS 15
    OFOB 6
    16.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2026, OF 1473/6 Betreff: Nied: Auskunftsersuchen zum Planungsstand des Neubaus der IGS 15 Ursprünglich war von Seiten der Stadträtin Weber geplant, die Pläne zum Neubau der IGS 15 am 13. Januar 2026 im Ortsbeirat vorzustellen. Diese Vorstellung, die auch Bestandteil der Einladung zur Ortsbeiratssitzung im Januar 2026 war, wurde abgesagt. Stattdessen sollte die Planung im Rahmen der Veranstaltung zur Schulbauoffensive West am 27. Januar 2026 vorgestellt werden. Diese Vorstellung wurde jedoch erneut - noch am Tag der Veranstaltung - durch das Dezernat abgesagt. Bürger*innen, Schulbeirät*innen und Mitglieder des Ortsbeirats hatten sich auf diese Vorstellung eingestellt, wurden jedoch erneut und diesmal sehr kurzfristig vertröstet. Der Vorschlag, die Planung der IGS 15 nun am 24. Februar 2026 in der letzten Sitzung der Wahlperiode im Ortsbeirat vorzustellen, wurde zwar während der Vorstellung der Schulbauoffensive West freundlich zur Kenntnis genommen, in der Einladung zur 44. Sitzung des Ortsbeirats 6 am 24. Februar 2026 ist die Vorstellung jedoch nicht aufgeführt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat folgendes beschließen: Der Ortsbeirat nimmt die mehrmalige Verschiebung der Vorstellung des Schulneubaus der IGS 15 im Stadtteil Nied mit großer Irritation zur Kenntnis und fragt nach den inhaltlichen Gründen für diese Verschiebungen. Der Ortsbeirat fordert die Stadträtin Weber auf, in der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirats nach der Kommunalwahl Auskunft über den dann vorliegenden Planungsstand zu geben. Begründung: Die wiederholte, kurzfristige Absage der angekündigten Vorstellungen der Pläne zum Neubau der IGS 15 ist aktuell nicht nachvollziehbar. Daher soll der Ortsbeirat nach § 4 Abs. 9 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte vom Magistrat einen entsprechenden Bericht einfordern, der dann - innerhalb der 12-Wochen-Frist - idealerweise von Stadträtin Weber persönlich in der Sitzung am 5. Juni vorgelegt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8173 2026 Die Vorlage OF 1473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Akute bauliche Notlage an der Niddaschule - Sofortmaßnahmen und verbindlicher Zeitplan
    OFOB 6
    16.02.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2026, OF 1474/6 Betreff: Nied: Akute bauliche Notlage an der Niddaschule - Sofortmaßnahmen und verbindlicher Zeitplan Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. unverzüglich darzulegen, wann die Heizungsanlage im Pavillon der Niddaschule wieder funktionsfähig ist und welche Übergangsmaßnahmen bis dahin ergriffen werden; 2. zu prüfen und mitzuteilen, wann der baulich marode Pavillon abgerissen und mindestens durch funktionale, beheizte Container ersetzt wird; 3. verbindlich mitzuteilen, wann der Abriss und Neubau der Turnhalle beginnt und warum bislang - trotz seit Jahren bekannter Notwendigkeit und mehrfacher politischer Initiativen - keine Umsetzung erfolgt ist; 4. darzulegen, wie die räumlichen Voraussetzungen für den ab Sommer geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Niddaschule konkret sichergestellt werden sollen (Mensa, Betreuungsräume, Bewegungsflächen); 5. dem Ortsbeirat einen verbindlichen Gesamtzeitplan für alle baulichen Maßnahmen vorzulegen. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits seit Jahren mehrfach mit der baulichen Situation der Niddaschule befasst. Im letzten Antrag vom 09.11.2025 wurde um einen detaillierten Sachstandsbericht zu Machbarkeitsstudie, Zeitplan und Finanzierung des Neubaus der Turnhalle sowie des Erweiterungsbaus gebeten Zudem wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 die Bereitstellung von Planungsmitteln für den kombinierten Neubau von Turnhalle und Erweiterungsbau (inkl. Mensa und Betreuungsräumen) beantragt. Trotz jahrelanger Initiativen ist bis heute keine sichtbare bauliche Verbesserung erfolgt. Inzwischen hat sich die Lage weiter zugespitzt: Seit einem Gasaustritt vor den Weihnachtsferien ist die Heizungsanlage im Pavillon defekt. Frühbetreuung, Mittagessen und Nachmittagsbetreuung finden seit Wochen in ungeheizten Räumen statt. Das Pavillongebäude gilt als statisch problematisch und baulich überholt. Die bestehende Turnhalle ist witterungsbedingt regelmäßig gesperrt. Fällt Schnee, Laub oder Regen auf das Dach, ist die Halle anscheinend einsturzgefährdet und wird gesperrt. Eine funktionsfähige Mensa existiert nicht. Zusätzliche Räume für den ab Sommer verpflichtenden Ganztag stehen nicht zur Verfügung. Die Situation ist für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie die Betreuungsträger nicht länger tragbar. Der Ortsbeirat teilt ausdrücklich die wachsende Sorge der Elternschaft. Vor dem Hintergrund des ab Sommer geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist es nicht hinnehmbar, dass grundlegende infrastrukturelle Voraussetzungen fehlen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, nicht nur erneut zu berichten, sondern konkrete, verbindliche Zeit- und Maßnahmenpläne vorzulegen und kurzfristige Übergangslösungen sicherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse:

  • Nied: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Oeserstraße (Höhe Hausnummer 155)
    OFOB 6
    16.02.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2026, OF 1475/6 Betreff: Nied: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Oeserstraße (Höhe Hausnummer 155) Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Oeserstraße in Höhe Hausnummer 155 (vor dem Lidl) zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten. Insbesondere wird gebeten: - die Markierung, Beschilderung und Beleuchtung des Fußgängerüberwegs zu überprüfen (Sichtbarkeit, Zustand, Erkennbarkeit insbesondere aus Richtung Wald kommend), - temporäre Geschwindigkeitsmessungen durchführen zu lassen, um das tatsächliche Fahrverhalten objektiv zu erfassen, - eine Schulwegbegehung gemeinsam mit Polizei, Schule und Elternvertretung durchzuführen, - ergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu prüfen, wie z. B.: Fahrbahneinengungen, zusätzliche Beschilderung (insbesondere aus Richtung Wald), Versetzen oder Ergänzen der Verkehrszeichen, eine digitale Geschwindigkeitsanzeige ("Smiley"). Sofern sich aus den Prüfungen ergibt, dass die derzeitige Ausgestaltung des Fußgängerüberwegs nicht ausreicht, wird der Magistrat gebeten, auch weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen - einschließlich einer Lichtsignalanlage - zu prüfen. Begründung: Der Fußgängerüberweg vor dem Lidl in der Oeserstraße wird von vielen Bürgern genutzt, darunter auch Schulkindern. Aus der Bürgerschaft wird berichtet, dass Fahrzeuge insbesondere aus Richtung Wald kommend mit erhöhter Geschwindigkeit in den Ort einfahren und häufig nicht rechtzeitig vor dem Überweg anhalten. Eine Petition mit rund 200 Unterschriften unterstreicht eine wahrgenommene Problemlage. Auch im Rahmen von Gesprächen mit der örtlichen Polizei wurde die Situation als zumindest prüfenswert eingeschätzt. Ziel des Antrags ist es, die Situation objektiv bewerten zu lassen und auf Grundlage belastbarer Daten geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu ergreifen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse:

  • Kreuzung Hans-Bethe-Straße/Otto-Schott-Straße sicherer für Fußgänger machen
    OFOB 12
    16.02.2026 · GRÜNE, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2026, OF 670/12 Betreff: Kreuzung Hans-Bethe-Straße/Otto-Schott-Straße sicherer für Fußgänger machen Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Hans-Bethe-Straße / Otto-Schott-Straße die häufigen Querungen von Fußgängerinnen und Fußgängern besser abzusichern durch die folgenden Maßnahmen: - Rotfärbung des Kreuzungsbereichs - Weiße Fahrbahnmarkierungen an den drei Zufahrten (auch aus Richtung Norden, für die von dort kommenden Radfahrer) - Piktogramme Achtung Kinder (Verkehrszeichen 136) zum Schutz der Kinder vom naheliegenden Spielplatz (siehe Bild) Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Vom stark genutzten Riedbergplatz laufen gerade Kinder, oft aber auch Erwachsene unbedarft über die hier besonders einladende Querung der Otto-Schott-Straße. Mit den oben genannten Mitteln erhalten die Straßenverkehrsteilnehmer zusätzliche, deutliche Hinweise auf die Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8272 2026 Die Vorlage OF 670/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Tiefgarageneinfahrt Hans-Bethe-Straße gegen Falschparker sichern
    OFOB 12
    16.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2026, OF 671/12 Betreff: Tiefgarageneinfahrt Hans-Bethe-Straße gegen Falschparker sichern Der Magistrat wird gebeten, die Tiefgarageneinfahrt zwischen der Hans-Bethe-Straße 1 und 3 durch eine Zick-Zack-Linie (Verkehrszeichen 299) auf der abgesenkten Bordsteinfläche zu kennzeichnen, um eine missbräuchliche Nutzung dieser Fläche zum Halten oder Parken zu unterbinden. Ersatzweise können hier auch Fahrradbügel gesetzt werden, da auch bei parkenden Rädern die Sicht auf die Hans-Bethe-Straße bei der Ausfahrt noch möglich ist. Begründung: In der genannten Zufahrt parken oft zusätzliche Fahrzeuge, wodurch die Ein- und Ausfahrt gefährlicher und schlechter einsehbar wird. Die Bodenmarkierung stellt eine günstige Möglichkeit dar, um das gewünschte Verhalten hier zu betonen. Die Alternative der Fahrradständer würde zusätzliche Fahrradstellplätze schaffen, verhindert aber auch in Ausnahmefällen ein Befahren der Fläche. In den Aufnahmen eines populären Kartendienstes ("Streetview") ist ein Beispiel für die genannte Situation zu sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 7 Es besteht Einvernehmen, über den letzten Satz des Tenors getrennt von der restlichen Vorlage abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8273 2026 Die Vorlage OF 671/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Letzter Satz des Tenors: CDU und FDP gegen GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 2 SPD und Linke (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme

  • U8 im 10-Minuten-Takt
    OFOB 12
    16.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2026, OF 672/12 Betreff: U8 im 10-Minuten-Takt Der Magistrat wird gebeten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die U-Bahn-Anbindung des Riedbergs zu verbessern, indem die U8 in der Hauptverkehrszeit (HVZ) im 10-Minuten-Takt fährt. Falls dies im Hinblick auf die Fahrplangestaltung auf der A-Strecke südlich von Heddernheim nicht möglich ist, sind Alternativen zu prüfen, um den Zweck der Maßnahme zu erreichen. So könnten die zum aktuellen Fahrplan eingeführten Verstärkungsfahrten auf die gesamte HVZ ausgedehnt werden oder (ggf. testweise) die U8 am Zeilweg als Zwei-Wagen-Zug mit einem weiteren Zwei-Wagen-Zug der U1 gebündelt werden (Flügelzug-Konzept). Begründung: Die U8 hat den Riedberg bereits in der Vergangenheit im 10-Minuten-Takt bedient. Dieses Angebot wurde aufgrund akuter Personalknappheit eingeschränkt. Mittlerweile konnte die VGF erfreulicherweise weitere Fahrerinnen und Fahrer gewinnen und ausbilden, aber der Takt wurde bei 15 Minuten beibehalten. Für den Herbst 2026 ist die Einweihung der Neubauten für Mathematik und Informatik auf dem Uni-Campus Riedberg der Goethe Universität geplant und bis zu 5.500 Studierende kommen als weitere ÖPNV-Nutzer am Riedberg hinzu. Der Fahrplan muss dieser Nachfragesteigerung Rechnung tragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8274 2026 Die Vorlage OF 672/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • U9 häufiger in Doppeltraktion
    OFOB 12
    16.02.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2026, OF 673/12 Betreff: U9 häufiger in Doppeltraktion Der Magistrat wird gebeten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die U-Bahn-Anbindung des Riedbergs zu verbessern, indem die U9 nicht nur morgens, sondern auch erneut ab dem frühen Nachmittag mit Zwei-Wagen-Züge fährt und so den Schülerverkehr z. B. von der Otto-Hahn-Schule in Richtung Kalbach, Riedberg und Nordweststadt besser unterstützt. Geeignete Zeiträume dafür sollten idealerweise mit der Otto-Hahn-Schule und ggf. weiteren weiterführenden Schulen entlang der Strecke abgestimmt werden. Begründung: Die U9, Frankfurts kürzeste U-Bahn-Linie, verkehrt oft mit nur einem Wagen (25m). In der Morgenzeit werden zumeist Zwei-Wagen-Züge eingesetzt, aber gerade am frühen Nachmittag kommt es oft zu überfüllten Bahnen, wenn zahlreiche Klassen der Otto-Hahn-Schule gleichzeitig Unterrichtsende haben. Eine gezielte Verlängerung der U-Bahn-Züge kann die Überfüllung wirksam entschärfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8275 2026 Die Vorlage OF 673/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mittel für die Einweihung des Rundwanderwegs Kalbach-Riedberg
    OFOB 12
    16.02.2026 · CDU, GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2026, OF 678/12 Betreff: Mittel für die Einweihung des Rundwanderwegs Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die öffentliche Einweihung des Rundwanderwegs Kalbach-Riedberg wird aus dem Budget für Öffentlichkeitsarbeit des Ortsbeirates 12 ein Betrag von bis zu 500,- € zur Verfügung gestellt, sofern die bei der IG Riedberg e. V. vorhandenen Restmittel hierfür nicht mehr ausreichen. Die Einreichung der tatsächlich angefallenen Kosten erfolgt durch die Ortsvorsteherin. Begründung: Der ehemalige KinderWanderWeg Riedberg von 2012 war dringend sanierungsbedürftig. In umfassender Zusammenarbeit mehrerer Schulklassen unter Koordinierung durch die Kinderbeauftragten und die Ortsvorsteherin sowie mit freundlicher Unterstützung durch zahlreiche weitere Freiwillige und Firmen konnte der Weg zum Rundwanderweg Kalbach-Riedberg erweitert und erneuert werden. Die Einweihung Anfang März soll in einem festlichen Rahmen stattfinden, bei dem auch einfache Getränke und Häppchen angeboten werden sollen. Die Unterstützung des Ortsbeirates dient somit gleichermaßen der Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Identifikation der Menschen im Stadtteil mit ihrer unmittelbaren Umgebung. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 678/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parkdruck im Frankfurter Westen systematisch begegnen - Modell „Feierabendparken“ prüfen
    OFOB 6
    15.02.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2026, OF 1472/6 Betreff: Parkdruck im Frankfurter Westen systematisch begegnen - Modell "Feierabendparken" prüfen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Im Hinblick auf den zunehmenden Parkdruck in den westlichen Stadtteilen wird der Magistrat gebeten, 1. geeignete Flächen für das Modell "Feierabendparken" im Ortsbezirk 6 zu identifizieren (z. B. Supermarkt- oder Gewerbeparkplätze, die abends oder nachts ungenutzt sind) und die rechtlichen, verkehrlichen sowie versicherungstechnischen Rahmenbedingungen darzustellen; 2. mit Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden und Betreibern von Parkraumbewirtschaftung aktiv in Kontakt zu treten, um privat oder gewerblich genutzte Stellflächen außerhalb der Geschäftszeiten für Anwohnerinnen und Anwohner zugänglich zu machen; 3. auf dieser Grundlage geeignete Pilotstandorte im Frankfurter Westen zu benennen und die Umsetzung eines Modellprojekts vorzubereiten; 4. dem Ortsbeirat zeitnah über die geführten Gespräche, die Ergebnisse der Prüfung sowie einen möglichen Zeitplan zu berichten. Begründung: In zahlreichen deutschen Städten - darunter Augsburg, Hamburg und Düsseldorf - wird das sogenannte "Feierabendparken" bereits erfolgreich praktiziert. Dabei werden Parkplätze, die tagsüber durch Kundinnen und Kunden genutzt werden, in den Abend- und Nachtstunden digital verwaltet für Anwohnende geöffnet. So können vorhandene Flächen effizienter genutzt werden, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Die technische Umsetzung ist mittlerweile erprobt, da viele Betreiber bereits Kennzeichenerfassungssysteme einsetzen. Es bedarf daher keiner grundlegenden neuen Infrastruktur, sondern vor allem einer aktiven Koordination und Unterstützung durch die Stadt. Die jüngsten Entwicklungen in Sossenheim - insbesondere in der Marienberger Straße - verdeutlichen exemplarisch, wie hoch der Parkdruck ist und wie sensibel Einschränkungen im ruhenden Verkehr wahrgenommen werden. Wenn Stellplätze entfallen oder stärker kontrolliert werden, müssen parallel zusätzliche legale Parkmöglichkeiten erschlossen werden. Ein kooperatives Modell wie das "Feierabendparken" kann hierzu einen pragmatischen und kurzfristig realisierbaren Beitrag leisten und zugleich Teil eines übergeordneten, transparenten Parkraummanagements im Frankfurter Westen sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse:

  • Bitte um Einbeziehung in die Planung von Mobilitätsstationen
    OFOB 2
    14.02.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2026, OF 1388/2 Betreff: Bitte um Einbeziehung in die Planung von Mobilitätsstationen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, künftig den Ortsbeirat und Anlieger (Anwohner, Gewerbetreibende) über die Einrichtung von Mobilitätsstationen zu informieren und ggfs. auf deren Anregungen einzugehen Begründung: Die Antragstellerin hat die ST 1506/3 vom 05.09.2025 zur Kenntnis genommen. Dennoch regt der Ortsbeirat an, dass hier eine Abstimmung mit den Anliegern erfolgt. Auch aus der Anregung OF 1378/2 geht hervor, dass Menschen, die vor Ort leben bzw. die Infrastruktur des Ortsbezirks nutzen andere Standorte vorschlagen würden, als bisher für die Mobilitätsstationen ausgewählt wurden. Enge Abstimmung mit dem Ortsbeirat und den Menschen vor Ort zeigt daher angezeigt zu sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.02.2026, OF 1378/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8210 2026 Anregung an den Magistrat OM 8211 2026 1. Die Vorlage OF 1378/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1388/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL

  • Calisthenics-Anlage für den Schwarzen Platz
    B
    13.02.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.02.2026, B 54 Betreff: Calisthenics-Anlage für den Schwarzen Platz Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.10.2025, § 6644 - OI 69/24 OBR 8, B 360/25 - Es gibt keinen neuen Sachstand. Der Magistrat begrüßt weiterhin die Initiative des Ortsbeirats. Mit der Planung zur Errichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Gelände des Platzes kann aufgrund fehlender personeller Kapazitäten zurzeit leider noch nicht begonnen werden. Der Magistrat wird seine Prioritäten dahingehend anpassen, dass mit der Planung noch in diesem Jahr begonnen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 05.09.2024, OI 69 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 360 Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 232 Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 18.02.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 54 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da es keinen neuen Sachstand gibt. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 23, 1. Sitzung des OBR 8 vom 07.05.2026 Aktenzeichen: 52-2

  • Terrorabwehr: Finanzierung der Fastnachtszüge umstellen
    B
    13.02.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.02.2026, B 55 Betreff: Terrorabwehr: Finanzierung der Fastnachtszüge umstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7088 - NR 1132/25 CDU - Der Magistrat erkennt die hohe Bedeutung traditioneller Feste und Veranstaltungen für die Stadtgesellschaft, das Stadtmarketing und die kulturelle Identität Frankfurts an. Angesichts der sich verschärfenden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Terrorabwehr, steigen die Auflagen für Veranstalter kontinuierlich. Dies führt insbesondere für ehrenamtlich organisierte Brauchtumsveranstaltungen zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Belastungen. Mit dem Magistratsvortrag M 13 "Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung 2026" sollen die Haushaltsmittel für Veranstaltungen und deren Sicherheitsmaßnahmen klar zugeordnet werden, nicht verausgabte Mittel aus dem Tourismusbeitrag zweckgebunden aufgehoben und für die überplanmäßige Förderung von Sicherheitsmaßnahmen 2026 dem federführenden Dezernat IX bereitgestellt werden, um eine rechtlich und haushaltsmäßig korrekte Mittelverwendung sicherzustellen. In den Haushalten der Jahre 2017 bis 2023 waren in der Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit für das Sonderbudget "Frankfurter Feste sichern" folgende Mittelansätze veranschlagt: · 2017: 500 T€ · 2018: 487 T€ · 2019: 487 T€ · 2020: 350 T€ · 2021: 400 T€ · 2022: kein Haushaltsansatz · 2023: kein Haushaltsansatz In den Jahren 2024 und 2025 waren die Mittel unter dem Titel "Unterstützung großer Frankfurter Feste mit überregionaler Bedeutung" auf Basis des Etatantrags E 217/2024 in der Produktgruppe 30.04 des Stadtmarketings wie folgt veranschlagt: · 2024: 750 T€ · 2025: 750 T € Im Entwurf zum Haushalt 2026 sind bislang Mittel in Höhe von 106 T Euro bei Produktgruppe 11.04 eingeplant, für die Jahre 2027 bis 2029 sind jeweils 84 T Euro vorgesehen. Durch den Magistratsvortrag M 13 soll eine darüberhinausgehende Finanzierung in 2026 in Höhe von 1,5 Millionen Euro sicherstellt werden. Eine Neufassung der "Richtlinie zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" wurde durch das federführende Dezernat IX in den Geschäftsgang gegeben. Sie sieht (in Weiterentwicklung der bisherigen Praxis) eine transparente und unbürokratische Verfahrensweise vor. Eine unmittelbare oder automatische Kostenübernahme durch die Stadt Frankfurt am Main ohne Vorleistung der Veranstalter ist darin jedoch nicht vorgesehen und auch nicht praktikabel, weil die veranschlagten Kosten häufig von den tatsächlich entstandenen Kosten abweichen und sichergestellt werden muss, dass mit Steuergeldern sachgerecht umgegangen wird. Zudem kann die Stadt als Zuschussgeberin nicht die Prüfung der Rechnungen durch den jeweiligen Auftraggeber ersetzen. Bei frühzeitiger Antragstellung haben die Veranstalter die Möglichkeit, eine vorläufige Förderzusage und nach Vorlage entsprechender Belege die Fördermittel zu erhalten. Bezüglich der übergeordneten sicherheitspolitischen Verantwortung steht der Magistrat im regelmäßigen Austausch mit dem Hessischen Innenministerium. Das Land Hessen hat für das Jahr 2024 ein Förderprogramm in Höhe von einer Million Euro aufgelegt, das unter anderem die Anschaffung von Terrorsperren sowie Beratungsleistungen der Polizeipräsidien umfasst. Aus Sicht des Magistrats stellt dieses Programm einen ersten Schritt dar, reicht jedoch nicht aus, um die zunehmenden strukturellen Belastungen kommunaler und ehrenamtlicher Veranstalter nachhaltig abzufedern. Der Magistrat befürwortet daher, dass sich das Land Hessen gegenüber dem Bund für eine dauerhafte Übernahme der Kosten allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen einsetzt, die über die direkte Gefahrenabwehr hinausgehen. Die Absicherung gegen Terrorgefahren ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und darf nicht allein auf die Schultern von Kommunen oder zivilgesellschaftlichen Trägern verlagert werden. Dies gilt umso mehr, als dass solche Kosten in zunehmendem Maße in einem sechsstelligen Bereich liegen und für viele Veranstalter existenzbedrohend wirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.02.2025, NR 1132 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 8 Versandpaket: 18.02.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 148, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 32-0

  • Für eine saubere Stadt
    B
    13.02.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.02.2026, B 56 Betreff: Für eine saubere Stadt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6786 - NR 1357/25 GRÜNE/SPD/Volt - Der Magistrat hat sich der Thematik angenommen und erste konkrete Schritte in die Wege geleitet. Dazu zählen detaillierte fachliche Prüfungen ebenso wie ein intensiver Austausch mit anderen Kommunen, die vergleichbare Regelungen bereits eingeführt haben oder sich aktuell in der Vorbereitungsphase befinden. Parallel dazu führt der Magistrat Gespräche mit Vertreter:innen der lokalen Wirtschaft, um mögliche Auswirkungen, praktische Herausforderungen sowie potenzielle Ausnahmetatbestände frühzeitig zu erkennen und in die weitere Ausarbeitung des Konzepts einfließen zu lassen. Darüber hinaus steht der Magistrat hinsichtlich aller Fragen rund um den Einsatz von Mehrwegverpackungen in engem Austausch mit den relevanten Akteur:innen. Die Erfahrungen aus Tübingen verdeutlichen, dass die Entwicklung, Abstimmung und rechtssichere Umsetzung einer kommunalen Verpackungssteuer einen erheblichen zeitlichen Vorlauf benötigt. Dort vergingen von der ersten Initiative bis zur tatsächlichen Einführung rund zwei Jahre. Angesichts der Größe Frankfurts, der Vielzahl betroffener Betriebe, der komplexen Verwaltungsstrukturen sowie des erforderlichen Ressourceneinsatzes ist auch hier von einem mindestens vergleichbaren Zeithorizont auszugehen. Nur ein solcher Vorlauf stellt sicher, dass eine mögliche Verpackungssteuer den besonderen Anforderungen einer Großstadt gerecht wird, tragfähig gestaltet ist und erfolgreich realisiert werden kann. Der Magistrat wird die notwendigen Prüfungen konsequent fortsetzen und der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.09.2025, NR 1357 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.02.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, AfD und Volt gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 55, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 21-1

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