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Planungssicherheit für die Ziehenschule

Vorlagentyp: V
22 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Ziehenschule plant eine Auslagerung von Teilen der Schule während der Sanierungsphase. Um anstehende Fragen der Eltern und der Schulgemeinschaft zu klären, wird der Magistrat gebeten, mehrere Informationen zu prüfen und mit den Ergebnissen zu berichten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

  1. Welche Standorte, die ortsnäher an der Schule sind, wurden geprüft und mit welchem Ergebnis?
  2. Welche Möglichkeiten der schulinternen Organisation sind denkbar, etwa eine Auslagerung der Mittelstufe und Nutzung der freigewordenen Räume durch die Unterstufe?
  3. Welche Nutzung von benachbarten Schulräumen benachbarter Schulen wurde geprüft und mit welchem Ergebnis?
  4. Für welchen Zeitraum ist die Auslagerung geplant?

Begründung

Die unklare Situation der Auslagerung für die Unterstufe der Ziehenschule sorgt für Unsicherheiten der Eltern und der Schulgemeinschaft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 2. Februar 2026OFOF 1189/9Planungssicherheit für die ZiehenschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Februar 2026Sie sind hier
    VV 1384Planungssicherheit für die Ziehenschule
    Anfrage
  3. 6. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 220Ziehenschule endlich sanieren und erweiternMagistratsbericht
  4. 7. August 2026OFOF 95/9Ziehenschule: Auslagerung während der Sanierung im Ortsbeirat vorstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 2 · 18.06.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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