Vorkaufssatzung für das "Kleine Einkaufszentrum"
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Anregung betrifft das kommunale Vorkaufsrecht für das "Kleine Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße. Ein Vorkaufsrecht soll dazu dienen, die Kontrolle über die Immobilie zu sichern und eine Neuordnung des Areals zu ermöglichen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
Thomas-Mann-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt #cleanffm: Mittel für Personal, Sach und Dienstleistungen einstellen Durchführung einer intensiven Kampagne im Ortsbezirk 827.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- 1. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Bebauu14.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Thomas-Mann-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, - ob für die Grundstücke und Gebäude des "Kleinen Einkaufszentrums" in der Thomas-Mann-Straße 6 ff. ein kommunales Vorkaufsrecht besteht; - sofern dies nicht der Fall ist, ob beabsichtigt ist, ein entsprechendes Vorkaufsrecht durch Satzung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 für die Flurstücke Niederursel, Flur 15, Flurstück Nr. 19/1, 20/1, 21/1 sowie 40/219 und 40/218 zu begründen.
Begründung
Das "Kleine Einkaufszentrum" beschäftigt die Bewohnerinnen und Bewohner der Nordweststadt, den Ortsbeirat 8 und den Magistrat bereits seit vielen Jahren. Viele Teile der Gebäude sind sichtbar in die Jahre gekommen, und auch das gesamte Umfeld lädt kaum noch zum Verweilen ein. Der Ortsbeirat setzt sich deshalb seit Langem für eine Neuordnung des Areals ein. Ziel ist es, hier wieder einen lebendigen Ort zu schaffen - mit attraktiven Wohnungen, guten Einkaufsmöglichkeiten, sozialen Angeboten und ansprechenden Freiflächen. Entsprechend wurde das "Kleine Einkaufszentrum" auch im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur behutsamen Erneuerung der Nordweststadt Frankfurt schon 2011 als eines der wichtigen Themenfelder aufgegriffen. Um bei einem möglichen Verkauf in der Zukunft die Kontrolle über die Immobilie und die Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu verlieren, ist ein verankertes Vorkaufsrecht ein entscheidender Schritt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2026OFOF 684/8Vorkaufssatzung für das „Kleine Einkaufszentrum“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8085Vorkaufssatzung für das „Kleine Einkaufszentrum“Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme