Terrorabwehr: Finanzierung der Fastnachtszüge umstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine gezielte Umstellung der Finanzierung für Fastnachtszüge vor, um den gestiegenen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden und die ehrenamtlichen Veranstalter zu entlasten. Dies soll durch klare Mittelzuweisungen und eine transparente Förderpolitik geschehen, um die Sicherheit während der Veranstaltungen nachhaltig zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenBericht
Der Magistrat erkennt die hohe Bedeutung traditioneller Feste und Veranstaltungen für die Stadtgesellschaft, das Stadtmarketing und die kulturelle Identität Frankfurts an. Angesichts der sich verschärfenden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Terrorabwehr, steigen die Auflagen für Veranstalter kontinuierlich. Dies führt insbesondere für ehrenamtlich organisierte Brauchtumsveranstaltungen zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Belastungen. Mit dem Magistratsvortrag M 13 "Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung 2026" sollen die Haushaltsmittel für Veranstaltungen und deren Sicherheitsmaßnahmen klar zugeordnet werden, nicht verausgabte Mittel aus dem Tourismusbeitrag zweckgebunden aufgehoben und für die überplanmäßige Förderung von Sicherheitsmaßnahmen 2026 dem federführenden Dezernat IX bereitgestellt werden, um eine rechtlich und haushaltsmäßig korrekte Mittelverwendung sicherzustellen. In den Haushalten der Jahre 2017 bis 2023 waren in der Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit für das Sonderbudget "Frankfurter Feste sichern" folgende Mittelansätze veranschlagt:
- 2017: 500 T€
- 2018: 487 T€
- 2019: 487 T€
- 2020: 350 T€
- 2021: 400 T€
- 2022: kein Haushaltsansatz
- 2023: kein Haushaltsansatz In den Jahren 2024 und 2025 waren die Mittel unter dem Titel "Unterstützung großer Frankfurter Feste mit überregionaler Bedeutung" auf Basis des Etatantrags E 217/2024 in der Produktgruppe 30.04 des Stadtmarketings wie folgt veranschlagt:
- 2024: 750 T€
- 2025: 750 T € Im Entwurf zum Haushalt 2026 sind bislang Mittel in Höhe von 106 T Euro bei Produktgruppe 11.04 eingeplant, für die Jahre 2027 bis 2029 sind jeweils 84 T Euro vorgesehen. Durch den Magistratsvortrag M 13 soll eine darüberhinausgehende Finanzierung in 2026 in Höhe von 1,5 Millionen Euro sicherstellt werden. Eine Neufassung der "Richtlinie zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" wurde durch das federführende Dezernat IX in den Geschäftsgang gegeben. Sie sieht (in Weiterentwicklung der bisherigen Praxis) eine transparente und unbürokratische Verfahrensweise vor. Eine unmittelbare oder automatische Kostenübernahme durch die Stadt Frankfurt am Main ohne Vorleistung der Veranstalter ist darin jedoch nicht vorgesehen und auch nicht praktikabel, weil die veranschlagten Kosten häufig von den tatsächlich entstandenen Kosten abweichen und sichergestellt werden muss, dass mit Steuergeldern sachgerecht umgegangen wird. Zudem kann die Stadt als Zuschussgeberin nicht die Prüfung der Rechnungen durch den jeweiligen Auftraggeber ersetzen. Bei frühzeitiger Antragstellung haben die Veranstalter die Möglichkeit, eine vorläufige Förderzusage und nach Vorlage entsprechender Belege die Fördermittel zu erhalten. Bezüglich der übergeordneten sicherheitspolitischen Verantwortung steht der Magistrat im regelmäßigen Austausch mit dem Hessischen Innenministerium. Das Land Hessen hat für das Jahr 2024 ein Förderprogramm in Höhe von einer Million Euro aufgelegt, das unter anderem die Anschaffung von Terrorsperren sowie Beratungsleistungen der Polizeipräsidien umfasst. Aus Sicht des Magistrats stellt dieses Programm einen ersten Schritt dar, reicht jedoch nicht aus, um die zunehmenden strukturellen Belastungen kommunaler und ehrenamtlicher Veranstalter nachhaltig abzufedern. Der Magistrat befürwortet daher, dass sich das Land Hessen gegenüber dem Bund für eine dauerhafte Übernahme der Kosten allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen einsetzt, die über die direkte Gefahrenabwehr hinausgehen. Die Absicherung gegen Terrorgefahren ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und darf nicht allein auf die Schultern von Kommunen oder zivilgesellschaftlichen Trägern verlagert werden. Dies gilt umso mehr, als dass solche Kosten in zunehmendem Maße in einem sechsstelligen Bereich liegen und für viele Veranstalter existenzbedrohend wirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2025NRNR 1132Terrorabwehr: Finanzierung der Fastnachtszüge umstellenSTVV-Antrag · CDU
- 13. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 WochenBB 55Terrorabwehr: Finanzierung der Fastnachtszüge umstellenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)