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Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: V
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine zeitnahe Information über die möglichen Standorte für E-Ladesäulen in der Dornbuschsiedlung sowie über den Zeitpunkt der Bedarfsanalyse im Ortsbezirk 9. Die Anwohner zeigen seit Jahren Interesse an der Umsetzung von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Fragen an den Magistrat

1. wo in der Dornbuschsiedlung und speziell auf dem Parkplatz hinter dem Haus Dornbusch Flächen für E-Ladesäulen reserviert bzw. genehmigt werden können; 2. wann im Rahmen des Open Market eine Bedarfsanalyse für den Ortsbezirk 9 vorliegt.

Begründung

Anwohner der Wohngebäude hinter dem Haus Dornbusch haben schon seit Jahren mehrmals nachgefragt und ihr Interesse an E-Ladesäulen im öffentlichen Raum angemeldet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2026OFOF 1194/9Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Februar 2026Sie sind hier
    VV 1386Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 9
    Anfrage
  3. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1234Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 9Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 2 · 18.06.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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