Bevölkerung proaktiv zu Hilfsangeboten bei Katastrophen informieren
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die StadtbewohnerInnen im Ortsbezirk 8 über Hilfsangebote im Katastrophenfall zu informieren. Dies soll geschehen, um Bürgerinnen und Bürgern in Krisensituationen schnelle Hilfe und Informationen zu bieten, insbesondere wenn herkömmliche Kommunikationsmittel ausfallen.
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Der Magistrat wird gebeten, die StadtbewohnerInnen im Ortsbezirk 8 über Hilfsangebote im Katastrophenfall zu informieren. Den Bürgerinnen und Bürgern soll mitgeteilt werden, wo sie in der Nähe Informationen und Hilfe erhalten, wenn die klassische Nachrichtenübermittlung (Internet, Telefon, Radio) durch beispielsweise einen Stromausfall unterbrochen ist.
Begründung
Angesichts der sich weltweit zuspitzenden Krisen und Bedrohungsszenarien sind viele Bürgerinnen und Bürger zunehmend verunsichert. Situationen wie der Stromausfall in Berlin verstärken vorhandene Zweifel, ob wir ausreichend auf Katastrophen vorbereitet sind. Auch die Ortsbeiratsmitglieder erreichen besorgte Fragen wie: "Wo erhalte ich Hilfe?" und "Wie erreichen mich Informationen im Katastrophenfall?" Neben Bund und Land muss auch die Stadt Frankfurt aktiv werden. Der Verunsicherung muss dringend entgegengewirkt werden, da zerstörende Kräfte die Situation ausnutzen, um der Demokratie zu schaden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2026OFOF 691/8Bevölkerung proaktiv zu Hilfsangeboten bei Katastrophen informierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8089Bevölkerung proaktiv zu Hilfsangeboten bei Katastrophen informierenDirektanregung
- 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 772Bevölkerung proaktiv zu Hilfsangeboten bei Katastrophen informierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats