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- Bahnhofsgebiet I: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile?STOB 123.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 367 Betreff: Bahnhofsgebiet I: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile? Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Nach Auswertung der Statistiken zu allgemeinen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist keine Verdrängung der offenen Drogenszene aus dem Bahnhofsviertel heraus in die umliegenden Stadtteile festzustellen, wenn gleich nicht von der Hand zu weisen ist, dass Klientel auch außerhalb des Bahnhofsgebiets Konsummöglichkeiten wahrnimmt. Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar: Während im Bahnhofsviertel selbst nach einem Anstieg im Vorjahr für das Jahr 2024 wieder ein deutlicher Rückgang der registrierten Betäubungsmitteldelikte zu verzeichnen ist, zeigen die Daten der umliegenden Stadtteile keine korrespondierenden Steigerungsraten, die auf einen "Spill-Over-Effekt" hindeuten würden. Gallus: Entgegen der Befürchtung einer Verlagerung zur Galluswarte ist in dem Stadtteil eine beständig rückläufige Tendenz zu beobachten. Die Fallzahlen im Bereich der allgemeinen Betäubungsmittelkriminalität haben sich hier über die letzten Jahre kontinuierlich nach unten entwickelt und erreichten 2024 den niedrigsten Stand im betrachteten Zehn-Jahres-Zeitraum. Im spezifischen Bereich der Galluswarte wurden keine Feststellungen getroffen, die auf eine Szeneverlagerung hindeuten. Innenstadt & Gutleutviertel: Auch in diesen Bereichen, die das Mainufer sowie das direkte Stadtzentrum umfassen, sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Es lässt sich hier kein Anstieg feststellen, der auf eine verstärkte Präsenz des Drogenhandels hindeutet. Westend-Süd: Im Bereich des südlichen Westends bewegen sich die Zahlen auf einem konstant niedrigen Niveau mit leicht sinkender Tendenz gegenüber dem Vorjahr. Soweit dort Schwerstabhängige anzutreffen sind, handelt es sich lediglich um Einzelfälle und ebenfalls um kein neuartiges Phänomen. Eine kausale Verdrängung aus dem Bahnhofsgebiet konnte hier nicht verifiziert werden. Sachsenhausen-Nord: Für das südliche Mainufer, das Areal um den Metzlerpark sowie das Vergnügungsviertel "Alt-Sachsenhausen", weist die Statistik ebenfalls eine rückläufige Entwicklung bei Verstößen gegen das BtMG aus. Handel aus Fahrzeugen: Der Betäubungsmittelhandel aus Fahrzeugen heraus ist ein weit bekanntes Phänomen und beschränkt sich nicht auf spezifische Hotspots. An den in der Anfrage explizit genannten Örtlichkeiten wurden diesbezüglich keine auffälligen Häufungen oder besonderen Feststellungen getätigt. Fazit: Die polizeiliche Kriminalstatistik liefert keine Belege für eine Verlagerung der Betäubungsmittelkriminalität in die benannten Nachbarstadtteile. Die positive Entwicklung rückläufiger Fallzahlen im Bahnhofsviertel geht nicht zulasten der umliegenden Quartiere. Die genannten Bereiche sind in die Kontrolltätigkeit der Landespolizei einbezogen und werden zudem regelmäßig bestreift." Das Drogenreferat und die Stadtpolizei führen dazu aus, dass der Kontrolldruck der Ordnungsbehörden dazu führt, eine Verlagerung der Drogenszene temporär zu begünstigen. Davon betroffen sind unter Umständen die Grünanlagen und die Verkehrsbauwerke im Umfeld. Es besteht die Möglichkeit, dass aufsuchende Projekte der Drogenhilfe vor Ort, bedarfsabhängig, tätig werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1319
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzenSTOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 368 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen Das Grundanliegen der OM 6041 wurde mit der Stellungnahme 251 zur OM 7055 vom 02.02.2026 bereits beantwortet. Für die Grünanlage im Bereich des Spielplatzes Adalbertstraße wird der Magistrat per Allgemeinverfügung ein temporäres Alkohol- und Rauchverbot für die gesamte Grünanlage Adalbertstraße gemäß § 7 der Grünanlagensatzung aussprechen. Ebenso wird per Allgemeinverfügung temporär der Zugang zu der Grünanlage ab 18 Uhr gesperrt. Dies wird entsprechend mit Schildern kenntlich gemacht. Damit hat der Magistrat die Voraussetzungen geschaffen, Verstöße als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und für eine Befriedung der Situation auf dem Spielplatz Adalbertstraße zu sorgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bänke und Abfalleimer auf dem Weg zum KesselbruchweiherSTOB 523.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 369 Betreff: Bänke und Abfalleimer auf dem Weg zum Kesselbruchweiher Bänke im Wald ziehen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach sich. Diese Problematik hat sich im Zuge des Klimawandels noch weiter verschärft, denn laut Waldzustandsbericht 2025 weisen 97,7 % der Bäume eine mindestens leichte Schädigung auf. Dieser prekäre Waldzustand hat zwangsläufig direkte Auswirkungen auf die von der Abteilung StadtForst des Frankfurter Grünflächenamtes bereitgestellte Erholungsinfrastruktur. Um die Sicherheit an den Bänken zu garantieren, kontrollieren die Förster:innen sämtliche Bänke im halbjährlichen Turnus. Infolge der genannten Klimaschäden hätten im direkten Umfeld der Bänke, zur Herstellung der Verkehrssicherheit vor Ort regelrechte Kahlschläge durchgeführt werden müssen. Dies wäre weder der Waldgesundheit noch dem Naturschutz oder der Erholungswirkung des Stadtwaldes zuträglich gewesen. Aus diesem Grund wurde entschieden, einige Bänke in gefährdeten Bereichen abzubauen und an neuen Standorten wiederaufzustellen. Der Magistrat ist bemüht, zeitnah alternative Bankstandorte im Rahmen der Möglichkeiten und im Sinne der Sicherheit der Waldbesucher:innen auszuweisen. Bezüglich der Mülleimer ist zu sagen, dass sich an den allermeisten Waldeingängen weiterhin "Waschbär-sichere" Mülleimer befinden. Beim Betreten und beim Verlassen des Waldes bzw. konkret des Forstreviers Oberrad ist also eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit vorhanden. Damit zählt die Stadt Frankfurt zu einer der letzten Kommunen, die überhaupt noch im Wald Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle anbietet. Andere Großstädte haben längst sämtliche Papierkörbe aus dem Wald entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7823
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Illegale Taxistände, Teil 2STOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 370 Betreff: Illegale Taxistände, Teil 2 Der Magistrat entspricht der Anregung und organisiert einen Ortstermin in der Senckenberganlage Ecke Robert-Mayer-Straße. Dabei ist die Teilnahme des Straßenverkehrsamts, des Radfahrbüros, der Städtischen Verkehrspolizei und des Amts für Straßenbau und Erschließung vorgesehen. Eingeladen werden zudem Polizei, Ortsbeirat 2, Vertretende der Taxivereinigung und des Melià Hotels. Ziel ist es, den Standort für einen Taxistand zu identifizieren und in der Folge umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7662
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Pflege und Rückschnitt des Baumbestands in der Alfred-Delp-StraßeSTOB 523.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 371 Betreff: Pflege und Rückschnitt des Baumbestands in der Alfred-Delp-Straße Der Baumbestand auf dem Spielplatz wird regelmäßig im Rahmen von Regelkontrollen überprüft. Dabei wird insbesondere die Verkehrssicherheit der Bäume beurteilt. Erforderliche Maßnahmen wie das Entfernen von Totholz oder Rückschnitte werden nur dann durchgeführt, wenn eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit festgestellt wird. Nach Prüfung durch die zuständige Fachabteilung liegt im vorliegenden Fall keine Gefährdung der Verkehrssicherheit vor. Entsprechend sind derzeit keine Pflegemaßnahmen oder Schnittarbeiten erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7815
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wasserlache vor der Buchhandlung Eselsohr dauerhaft verhindernSTOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 372 Betreff: Wasserlache vor der Buchhandlung Eselsohr dauerhaft verhindern Der Magistrat hat die Örtlichkeit überprüft und festgestellt, dass der Sinkkasten verstopft ist. Eine Reinigung war wegen parkender Fahrzeuge allerdings nicht unmittelbar möglich. Der Magistrat wird daher zeitnah eine entsprechende Haltverbotsregelung veranlassen, um die Zugänglichkeit sicherzustellen und den Sinkkasten reinigen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1303
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Basketballfläche am Brückenspielplatz mit LärmschutzSTOB 523.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 373 Betreff: Basketballfläche am Brückenspielplatz mit Lärmschutz Das Thema Lärm ist bekannt und wird bei der Planung der Umgestaltung des Brückenspielplatzes berücksichtigt. In diesem frühen Stadium der Planung sind die Details der Ausstattung noch nicht endgültig ausgearbeitet, jedoch wird in jedem Fall eine lärmdämmende Rückwand und ein lärmdämmender Bodenbelag angestrebt. Der Basketballkorb befindet sich vor dem E. I. S.-Gebäude und ist so angeordnet, dass sich das Spielfeld in der Mitte des Hauptweges befindet. Aufgrund der bestehenden erheblichen Nutzungskonflikte zwischen spielenden Kindern, Fußgängern und Radfahrern sieht die in Bearbeitung befindliche Planung eine Verlegung der Basketballfläche aus dem Bereich des Hauptweges auf die Spielplatzseite des Platzes vor. Der Verlust an Abstand zu den Wohnungen wird durch eine modernisierte lärmdämmende Ausstattung kompensiert. Weiter entfernte Standortalternativen gibt es aufgrund des Spielplatzes, des Hauptweges, des wertvollen Baumbestandes und denkmalschutzrelevanter Belange nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7420
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Taubenplage im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/Waidmannstraße/Oskar-Sommer-StraßeSTOB 523.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 374 Betreff: Taubenplage im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/Waidmannstraße/Oskar-Sommer-Straße Die Unterführung Stresemannallee ist dem Magistrat als Taubenhotspot bekannt. Sofern die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen ihres Streifendienstes eine Person beim verbotenen Taubenfüttern antreffen, wird stets ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Alle zwei Wochen wird die Unterführung durch die FES per Hochdruckreiniger sondergereinigt. In den Wintermonaten kann diese Leistung ausfallen, weil vorhandenes Personal für die Schneeräumung eingesetzt werden muss. Die aktuelle Vergrämung wurde von der DB angebracht und wurde in der Vergangenheit nach Reparaturen regelmäßig durch Unbekannte wieder aufgeschnitten. Nach aktuellem Planungsstand wird die VGF den Bereich der verkoteten Oberleitungen Ende Februar 2026 reinigen und vergrämen lassen, die Seitenbereiche der Brücke sollen Ende März 2026 im Auftrag der DB folgen. Durch die geplanten Maßnahmen ist von einer deutlichen Entschärfung des Taubenhotspots auszugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1331
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einen mutigen Arzt ehren - Hans Mausbach in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufnehmenSTOB 823.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 375 Betreff: Einen mutigen Arzt ehren - Hans Mausbach in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufnehmen Der Magistrat hat Dr. Hans Mausbach in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7845
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-PlatzSTOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 376 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz Der Magistrat weist darauf hin, dass es sich bei dem in der Anfrage beschriebenen Häuschen auf dem Erich-Fromm-Platz/Ecke Liebigstraße um eine Umspannanlage der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) handelt. Das Grundstück selbst ist Eigentum der Stadt Frankfurt. Die Niederspannungsverteiler bzw. Schaltstellen der Mainova AG stehen grundsätzlich nicht für eine Gestaltung durch Dritte zur Verfügung. Die nicht bereits durch Werbung beanspruchten Niederspannungsverteiler und Schaltstellen, sowie weitere Versorgungsgebäude der Mainova und ihrer Tochtergesellschaften sind ein Teil der kritischen Infrastruktur, deren Zugänglichkeit und Unversehrtheit für die Aufrechterhaltung der Versorgungszuverlässigkeit sicherheitsrelevant ist und oberste Priorität hat. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu unzulässigen Graffiti-Bemalungen an Versorgungsgebäuden. Selbst nach erfolgter Reinigung traten schnell erneute Verschmutzungen auf. Eine dauerhaft angelegte, abgestimmte Verschönerung der Anlage durch künstlerische Gestaltung könnte dazu beitragen, weitere Schmierereien zu verhindern. Vor diesem Hintergrund zeigen sich Mainova und NRM grundsätzlich offen für eine künstlerische Gestaltung der in der Anregung beschriebenen Anlage am Erich-Fromm-Platz/Ecke Liebigstraße. Zur Umsetzung des Vorhabens ist der Abschluss eines Gestattungsvertrags zwischen der Mainova AG, der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH sowie der Künstlerin bzw. dem Künstler erforderlich. Zudem sind die technischen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung zu berücksichtigen und im Vorfeld mit der NRM abzustimmen. Die Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung, insbesondere hinsichtlich der Motivauswahl und der Auswahl der Künstlerin bzw. des Künstlers, liegt bei der Stadt Frankfurt am Main und erfolgt in Abstimmung mit der Mainova AG und der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7654
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neues Nutzerauswahlverfahren für den ParadieshofSTOB 523.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 377 Betreff: Neues Nutzerauswahlverfahren für den Paradieshof Mit Bezug zu den letzten Stellungnahmen ST 589 vom 25.03.2024 und ST 903 vom 10.06.2025 kann der Magistrat folgenden neuen Sachstand berichten. Da nun ein Beschluss über einen Baukostenzuschuss gefasst werden konnte, bereitet der Magistrat, hier federführend das Amt für Bau und Immobilien, die Konzeptvergabe vor. Sobald das Exposé mit allen erläuternden Rahmenbedingungen erstellt, eine Jury eingesetzt und die Auswahlkriterien verabschiedet sind, wird dies veröffentlicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2138
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ehemaliges Schulgebäude Diezer Straße 10STOB 823.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 378 Betreff: Ehemaliges Schulgebäude Diezer Straße 10 Die Diezer Straße 10 steht als Teil einer Gesamtanlage gemäß § 2 (3) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) unter Denkmalschutz und ist damit aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Die Anbringung einer Informationstafel ist im Grundsatz denkbar, bedarf jedoch im Vorfeld gemäß § 18 HDSchG der Abstimmung mit und der Genehmigung durch das Denkmalamt Frankfurt. Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) plant eine Instandsetzung des heute als Wohnhaus genutzten Gesamtgebäudes in den nächsten Jahren. Im ersten Schritt werden Untersuchungen der Bestandsgebäude erfolgen. Im Anschluss werden die engen Abstimmungen zur Umsetzung mit den Denkmalämtern starten. Die ABG ist grundsätzlich bereit, eine Infotafel an dem Gebäude, im Zusammenhang mit einer Sanierung, zu integrieren. Die notwendigen Abstimmungen mit den Denkmalämtern, die Anschaffung, Bereitstellung und Montage wird durch das Kulturamt koordiniert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5598
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Alle Stadtteilfeste im Ortsbezirk 8 sichern und Sicherheitskosten tragenSTOB 823.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 379 Betreff: Alle Stadtteilfeste im Ortsbezirk 8 sichern und Sicherheitskosten tragen Dem Magistrat ist bewusst, dass die steigenden sicherheitspolitischen Anforderungen -insbesondere im Bereich der Terrorabwehr - für ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen erhebliche finanzielle und organisatorische Belastungen verursachen. Vor diesem Hintergrund arbeitet der Magistrat derzeit daran, den Festetopf in den kommenden Haushaltsjahren dauerhaft zu verankern, um die Frankfurter Feste langfristig zu sichern. Denn die traditionellen Stadtteilfeste leisten einen wichtigen Beitrag zur lokalen Identität und prägen die Initiative "Frankfurt erleben" maßgeblich. Parallel dazu sollen die bestehenden Förder- und Zuwendungsprozesse stadtweit überprüft und besser aufeinander abgestimmt werden. Ziel ist es, eine verlässliche Bereitstellung von Veranstaltungsbudgets sicherzustellen und parallele Förderwege zu reduzieren. Dies erfordert sowohl interne Abstimmungen innerhalb der Verwaltung als auch, wo notwendig, politische Entscheidungen. Im Entwurf des Haushalts 2026-2029 sind hierfür im Jahr 2026 Mittel in Höhe von 106 T Euro sowie für die Jahre 2027 bis 2029 jeweils 84 T Euro vorgesehen. Auch im Hinblick auf die übergeordnete sicherheitspolitische Verantwortung steht der Magistrat im engen Austausch mit dem Hessischen Innenministerium. Das Land Hessen hat für 2024 ein Förderprogramm über eine Million Euro aufgelegt, das unter anderem die Anschaffung von Terrorsperren und Beratungsleistungen der Polizeipräsidien umfasst. Dieses Programm ist ein wichtiger erster Schritt, mindert jedoch die zunehmenden strukturellen Belastungen für kommunale und ehrenamtliche Veranstalter nur begrenzt. Daher unterstützt der Magistrat die Forderung, dass sich das Land Hessen gegenüber dem Bund für eine dauerhafte Übernahme der allgemeinen Sicherheitskosten einsetzt, die über die unmittelbare Gefahrenabwehr hinausgehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6750
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung der Verkehrssituation und Barrierefreiheit in der Ludwig-Rehn-Straße und am CarlWeigertPlatzSTOB 523.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 380 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation und Barrierefreiheit in der Ludwig-Rehn-Straße und am Carl-Weigert-Platz Vorläufige Stellungnahme: Zu 1: Die Anregung wurde der Städtischen Verkehrspolizei weitergeleitet, die für die Kontrolle widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge zuständig ist. Zu 2: An den vorhandenen Querungsstellen sind Bordsteinabsenkungen bereits vorhanden. Eine weitergehende bauliche Umgestaltung des Bereichs ist derzeit nicht geplant. Zu 3: Zu diesem Punkt sind noch ämterübergreifende Abstimmungen nötig. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6108
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Botanische Führungen im Nizza sichtbar kommunizierenSTOB 123.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 381 Betreff: Botanische Führungen im Nizza sichtbar kommunizieren Es finden jährlich drei bis vier Führungen im Nizza statt. In diesem Jahr sind vier Termine vorgesehen. An den Führungen nehmen regelmäßig jeweils 20 Personen teil. Die Führungen im Nizza werden über Pressemeldungen angekündigt. Zudem sind die Termine im gedruckten Veranstaltungsprogramm von GartenRheinMain enthalten. Zusätzlich sind sie im Veranstaltungskalender auf der Webseite von GartenRheinMain zu finden. Das Grünflächenamt wird im Schaukasten über einen QR-Code auf diesen Veranstaltungskalender verweisen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7767
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Sitzbänke rund um das Nizza am MainSTOB 123.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 382 Betreff: Mehr Sitzbänke rund um das Nizza am Main Der Magistrat wird die Anregung des OBR 1 wie beschrieben umsetzen und 6 weitere Bänke an geeigneten Stellen aufstellen. Der Magistrat weist vorsorglich darauf hin, dass an den genannten Stellen damals aufgrund von Beschwerden alle Bänke in dem Bereich zurückgebaut wurden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7768
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachfrage zu B 251: 10.000 neue BäumeSTOB 323.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 383 Betreff: Nachfrage zu B 251: 10.000 neue Bäume Vorläufige Stellungnahme: Die Baumdatenbank des Grünflächenamts dient in erster Linie der rechtssicheren Verwaltung und Kontrolle des städtischen Baumbestands. Sie ist aktuell an die vier Unterhaltungsbezirke Ost, Mitte, Nord und West gekoppelt. Eine direkte Zuordnung von Baumfällungen und Nachpflanzungen sowie neu geschaffener Baumstandorte zu einzelnen Ortsbezirken oder Stadtteilen erfolgt nicht. Wie bereits in der ST 1427 vom 01.09.2025 zur OM 6832, Ersatz für gefällte Bäume, mitgeteilt, sind für die Pflanzsaison Herbst 2025 - Winter 2026 Baumpflanzungen in Höhe von 362 Bäumen geplant. Die Baumarbeiten laufen derzeit noch und die finale Auswertung der Baumdatenbank hat noch nicht stattgefunden. Die endgültigen Ergebnisse zu den Baumpflanzungen im Stadtgebiet liegen erst Anfang April 2026 vor. Erst dann können die Zahlen für den Unterhaltungsbezirk Ost veröffentlicht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.10.2025, V 1308
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinderhaus und JugendhausSTOB 123.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 384 Betreff: Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinderhaus und Jugendhaus Im Zuge der Umsetzung des Bildungscampus Gallus werden für das Kinderhaus und das Jugendhaus Ausweichräumlichkeiten benötigt. Diese Räume müssen für die gesamte Bauzeit zur Verfügung stehen und für die Durchführung von Kinder- und Jugendarbeit hinreichend geeignet sein. Außerdem sollten sie eine räumliche Nähe zu dem zu ersetzenden Angebot aufweisen. Der Mietvertrag für die als "private Grünfläche-Parkanlage" festgesetzte Fläche endet zum 30.04.2026, eine Verlängerung ist nicht möglich und vom privaten Eigentümer nicht gewünscht. Der Rückbau der Containeranlage ist bereits in Auftrag gegeben. Die Containeranlage in der Stephensonstraße steht demnach nicht als Ausweichoption zur Zwischennutzung für das Kinderhaus und Jugendhaus zur Verfügung. Es wird auf die Stellungnahmen B 336 vom 09.09.2024 sowie ST 187 vom 03.02.2025 verwiesen. Hinsichtlich der Auslagerung des Kinderhauses und Jugendhauses ist von den am Projekt beteiligten Akteuren (Projektleitung "Bildungscampus Gallus", Jugend- und Sozialamt sowie involvierte Träger) eine geeignete Lösung zu entwickeln und abzustimmen, die eine fachlich angemessene Aufrechterhaltung des Angebots für Kinder und Jugendliche gewährleistet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7777
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehenSTOB 323.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 385 Betreff: Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der "Roten Eule" ziehen Zu a. Im Planungsbezirk Nordend beträgt die Versorgungsquote der unter Dreijährigen mit insgesamt 532 Betreuungsplätzen in den Einrichtungen sowie 93 Plätzen in der Kindertagespflege 49%. Die Betreuungssituation im Alterssegment der Kindergartenkinder ist mit insgesamt 1.431 Plätzen sowie 104% Versorgungsquote gesichert. Da im Planungsbezirk am Stichtag 30.06.2025 insgesamt 1.378 Kinder dieser Altersgruppe lebten, entsteht hier ein Überangebot von 53 Betreuungsplätzen, das von den Familien aus den benachbarten Stadtteilen genutzt werden kann. Die Holzhausenschule, Schwarzburgschule sowie die Merianschule setzen den Pakt für den Ganztag um, d.h. die Betreuung aller Kinder ist sichergestellt. Die Betreuung der Grundschulkinder an der Comeniusschule wird durch 287 Hortplätze sichergestellt. Die Versorgungsquote gemessen an der Anzahl aller Schülerinnen und Schüler der Comeniusschule beträgt 75 %. Kita-Planungsbezirk Dornbusch mit dem Schulbezirk Heinrich-Seliger-Schule: Die Versorgung der unter Dreijährigen im Schulbezirk Heinrich-Seliger-Schule beträgt mit insgesamt 157 Betreuungsplätzen in den Einrichtungen sowie 23 Plätzen in der Kindertagepflege 40 %. Die aktuelle Versorgung der Kinder im Kindergartenalter mit insgesamt 369 Plätzen beträgt 71%. Kindern im Grundschulalter stehen im Schulbezirk Heinrich-Seliger-Schule insgesamt 300 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon 152 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) der Heinrich-Seliger-Schule sowie 146 Plätze in Horten. Die Versorgungsquote, gemessen an der Anzahl aller Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Seliger-Schule, beträgt 70%. Kita-Planungsbezirk Westend mit den Schulbezirken Engelbert-Humperdinck-Schule und Elsa-Brändström-Schule: Die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren liegt hier bei 41% (281 Plätze, davon 241 in den Einrichtungen und 40 in der Kindertagespflege). Die Versorgungsquote für Kindergartenkinder beträgt 67% mit 515 Betreuungsplätzen. Die beiden Grundschulen setzten den Pakt für den Ganztag am Schulstandort um. Die Versorgungsquote für unter Dreijährige liegt in der Innenstadt bei 52% (203 Plätze, davon 172 in den Einrichtungen und 31 in der Kindertagespflege). Die Versorgungsquote für Kindergartenkinder beträgt 91% mit 351 Plätzen. Die Liebfrauenschule soll nach aktueller Planung ab dem Schuljahr 2026/2027 den Pakt für den Ganztag umsetzen. Der Kita-Planungsbezirk Bornheim mit den Schulbezirken Kirchnerschule und Valentin-Senger-Schule hat eine Versorgungsquote für unter Dreijährige von 66% mit insgesamt 378 Plätzen für 288 Kinder. Auch die Kindergartenversorgung stellt sich mit 111% und 724 Plätzen sehr gut dar. Die Valentin-Senger-Schule setzt bereits den Pakt für den Ganztag um. Die Kirchnerschule wird voraussichtlich zum Schuljahr 2026/2027 dem Pakt beitreten. Zu b. Heinrich-Seliger-Schule Kinderzentrum Fritz-Tarnow Straße: Neubau mit Erweiterung wird derzeit geplant. Kinderzentrum Eckernförderstraße: befindet sich aktuell bereits in der Auslagerung. IGS Eschersheim Kinderzentrum Victor-Gollancz-Weg: Neubau und Erweiterung ab 2027. Kita St. Josef: bislang liegt noch keine konkrete Planung vor. Comeniusschule Das Kinderzentrum Gellertstraße wird voraussichtlich aufgrund einer Sanierung zum 01.02.26 für 1,5 Jahre in die Container des Anne-Frank-Parks ausgelagert. Kita St. Michael (Pfarrei St. Josef): Risse im Gebäude, das Oratorium soll saniert/umgebaut werden. Der Schülerladen Räuberhöhle ist derzeit in der Saalburgstraße ausgelagert. Das Haupthaus in der Rotlintstraße wird derzeit saniert. Holzhausenschule Kinderhaus Cronstettenstraße: eine Planung zur Sanierung wird angestrebt. Das Kinderzentrum Siesmayerstraße wird 2026 ausgelagert und saniert. Elsa-Brändström-Schule (Westend): Kita St. Antonius: Sanierung der bestehenden Gruppen und Erweiterung (17 Kindergartenplätze und 10 Hortplätze) im laufenden Betrieb geplant. Engelbert-Humperdinck-Schule (Westend): Kita I Leerbachstr: wird aktuell saniert und ist in der Friedberger Anlage ausgelagert. Die Fertigstellung und der Rückzug sind für Ende 2026 angedacht. Nezabudka Westend: Sanierungsvorhaben des Eigentümers ab März 2027 angekündigt. Die Einrichtung soll für den Sanierungszeitraum ausgelagert werden. Kita 2sonMas: Die Kita ist letzter verbleibender Mieter in der Liegenschaft. Der Träger geht von einem Sanierungsbedarf der Immobilie aus. Aufgrund fehlender Rückmeldung seitens des Eigentümers konnte bislang keine konkrete Planung erfolgen. Der Träger sucht vorsorglich nach alternativen Räumlichkeiten. Liebfrauenschulbezirk: Der Kindergarten der Paulsgemeinde wird in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung geschlossen, der Ortsbeirat ist hierüber bereits informiert. Zu c. Bei der Planung von Auslagerungsstandorten steht die Sicherung des bestehenden Betreuungsangebotes mit möglichst geringen Einschränkungen im Vordergrund. Entsprechend ist ein Standort im selben Stadtteil oder in räumlicher Nähe anzustreben. Zu d. Seitens des Magistrats wird weiterhin ein regelmäßiger Austausch mit dem jeweiligen Träger verfolgt. Die Liegenschaften, in denen Kinderbetreuungseinrichtungen untergebracht sind und die sich im Eigentum der Stadt befinden, werden regelmäßig begangen und geprüft. Die diesbezüglichen internen Abläufe werden stetig hinterfragt und angepasst. Vor dem Hintergrund des ab August 2026 geltenden Rechtsanspruchs wird insbesondere darauf hingewirkt, dass zum Schuljahr 2026/2027 eine entsprechende Betreuung für die Anspruchsteller gewährleistet werden kann. Zu e. Der Magistrat prüft eine Sanierung oder einen Ersatzneubau am Standort der Roten Eule. Hierzu finden aktuell Gespräche statt. Die entfallenen Plätze werden nach wie vor benötigt. Darüber hinaus plant der Träger der Kita Kunterbunt (Dornbusch) eine Erweiterung um 6 Kindergartenplätze. Zu f. Im Planungsbezirk Nordend sind folgende Maßnahmen in Planung und Prüfung: Der Träger Stadtteilwerkstatt e.V. erweitert sein Angebot nach Umzug um 6 Hortplätze. Die städtische Einrichtung Kinderzentrum Siesmayerstraße plant eine bedarfsgerechte Anpassung ihres Angebots. Nach der Erweiterung entstehen hier 24 Plätze für unter Dreijährige sowie 21 neue Plätze für Kindergartenkinder. Im Planungsbezirk Dornbusch sind aktuell folgende Maßnahmen in der Planung und Prüfung: In zwei städtischen Kinderzentren sind Erweiterungsmaßnamen in Planung und Prüfung: Im Kinderzentrum Eckernförder Straße gibt es eine Erweiterung um 23 Kindergarten- sowie um 12 Hortplätze. Im Kinderzentrum Fritz-Tarnow-Straße ist eine Erweiterung um 40 Plätze für Kindergartenkinder geplant. Die Schaffung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zwei Kindergartengruppen sowie eine weitere Erweiterung einer Einrichtung um 6 Kindergartenplätze sind in Prüfung. Im Planungsbezirk Westend sind folgende Maßnahmen in Planung und Prüfung: Eine neue Einrichtung im Rahmen eines Sanierungsprojektes Hochhaus am Park mit 20 Plätzen für unter 3-Jährige. Die Trägerschaft für diese Einrichtung übernimmt der Verein Kindheitspädagogen e.V. Die ev. Kita der St. Katharinengemeinde in der Leerbachstraße plant, ihr Angebot um 42 Plätze für Kindergartenkinder zu erweitern. In der Kindertagestätte St. Antonius in der Bettinastraße wird das Betreuungsangebot um 17 Kindergarten- sowie um 10 Hortplätze erweitert. Weitere Erweiterungen der Betreuungsangebote verschiedener Träger sind aktuell in Prüfung. Im Planungsbezirk Innenstadt sind folgende Maßnahmen in Planung und Prüfung: Im Rahmen der Großbaumaßnahme FOUR in der Neue-Schlesinger-Gasse ist eine Einrichtung mit zehn U3 sowie 60 Kindergartenplätzen geplant. In der Stiftstraße ist ebenfalls eine Einrichtung im Rahmen der Wohnungsbaumaßnahme geplant. Hier entstehen zehn U3-Plätze sowie 20 Plätze für Kindergartenkinder in der Trägerschaft des Träger 55 e.V. Der städtische Eigenbetrieb Kita Frankfurt prüft eine Erhöhung des Platzangebotes im Kinderzentrum 81 Seilerstraße um 21 Kindergartenplätze. Der Evangelische Regionalverband Frankfurt und Offenbach prüft die Umwandlung seiner Interims-Kita "Friedberger Anlage" in ein regelhaftes Angebot. In Planungsbezirk Bornheim sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen in Planung, in verschiedenen Einrichtungen werden bedarfsgerechte Umwandlungen des Platzangebotes geprüft. Zu g. Die geplante Unterkunft für Geflüchtete und Wohnungslose liegt im Schulbezirk der Valentin-Senger-Schule und somit im Kita-Planungsbezirk Bornheim. Dort gibt es eine sehr gute Versorgungssituation, die bereits über die städtischen Versorgungsziele hinausgeht. Der benachbarte Theobald-Ziegler-Schulbezirk ist ebenfalls gut versorgt. Die durch den Zuzug von Familien in die Unterkunft entstehenden neuen Bedarfe können im Bestand der Betreuungsangebote gut abgebildet werden, sodass hier keine Erweiterung der Platzkapazitäten erforderlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.12.2025, V 1345
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann gibt es endlich eine Lösung für die Kleintierzuchtanlage Heddernheim?STOB 823.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 386 Betreff: Wann gibt es endlich eine Lösung für die Kleintierzuchtanlage Heddernheim? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der oben genannten Angelegenheit nicht fristgerecht antworten zu können, da dezernatsübergreifender Abstimmungsbedarf besteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.09.2025, V 1269
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABGEinfamilienhäusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stocktVOB 1123.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.02.2026, V 1393 entstanden aus Vorlage: OF 827/11 vom 03.02.2026 Betreff: Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABG-Einfamilienhäusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stockt Der Magistrat wird gebeten, die voraussichtlichen Mehrkosten zu beziffern, die sich für Mieter von ABG-Einfamilienhäusern in den kommenden Jahren ergeben, wenn die Gaspreise steigen, die alten Heizungen aber nicht saniert oder erneuert werden. Begründung: In der Logik der Energiewende sollen die Gaspreise infolge der CO2-Bepreisung steigen. Das könnte für Mieter der ABG negative Folgen haben, wenn die Heizungen nicht saniert werden. Über eventuelle Absichten der ABG zur Sanierung ist nichts bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1027
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Baumverlust im Fechenheimer WaldVOB 1123.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.02.2026, V 1394 entstanden aus Vorlage: OF 828/11 vom 01.02.2026 Betreff: Baumverlust im Fechenheimer Wald Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Abteilung oder welches Amt hat die Fällung der 39 gefällten Bäume im Fechenheimer Wald Anfang 2025 in Auftrag gegeben? 2. Wie sah der Vertrag zur Ausführung aus? 3. Wie wurde die Fläche gekennzeichnet, in der explizit nicht gerodet werden sollte? 4. Was stand explizit zur Verwendung des gefällten Baummaterials in dem Vertrag? 5. Wie wurde die Ausführung des Auftrages abgenommen? Begründung: Anfang 2025 wurden alte Eichen im Fechenheimer Wald gefällt, und zwar in der eigens ausgewiesenen Rückzugsfläche (CEF-Fläche). Diese Fläche soll den Bestand der streng geschützten Käfer und Fledermäuse im Fechenheimer Wald unterstützten und wurde als Ausgleichsfläche für die genehmigten Baumfällungen definiert. Der Ortsbeirat fragt sich, warum Baumfällungen in Auftrag gegeben worden sind und warum nicht kontrolliert worden ist, dass das Altholz in dem Gebiet bleibt, sondern mehrheitlich wirtschaftlich genutzt werden konnte. Der Fechenheimer Wald ist an der Stelle durch die Schneisen, die für den Autobahnbau gefällt worden sind, geschwächt und alle Eingriffe müssen hier besonders streng kontrolliert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Flurschäden EschbachtalVOB 1423.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.02.2026, V 1395 entstanden aus Vorlage: OF 269/14 vom 09.02.2026 Betreff: Flurschäden Eschbachtal Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann, von wem und auf wessen Kosten die Flurschäden im Eschbachtal beseitigt werden, welche offenbar im Zuge der Arbeiten zum Vernässen der Eschbachaue entstanden sind. Anbei befindet sich ein Foto der Schäden. Foto: eigene Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 802
VOB 14AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainVOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.02.2026, V 1416 entstanden aus Vorlage: OF 1371/2 vom 27.01.2026 Betreff: Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am Main Vorgang: OA 434/24 OBR 16; ST 1132/24 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. Welche Möglichkeiten werden seitens der Stadt zusätzlich ergriffen, um Missbrauch und negative Auswirkungen der Nutzung von Feuerwerk und Böllern künftig zu verhindern? 2. Welche Kosten sind der Stadt Frankfurt zuletzt durch das Zünden von privatem Feuerwerk und Böllern entstanden - z. B. durch zusätzliche Einsätze der Polizei, Rettungskräfte, Personenschäden, Sachbeschädigungen, Reinigung öffentlicher Flächen? 3. Ob und unter welchen Umständen kann ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden? 4. Welche konkreten Vorschriften für Verbotszonen im Ortsbezirk 2 bestehen und können diese Zonen deutlicher als bislang für alle sichtbar gemacht werden - z. B. mittels Kennzeichnung vor Ort und digital abrufbaren Karten? Gemeint sind hier insbesondere die Verbotszonen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und besonders brandempfindliche Gebäude (z. B. Fachwerkhäuser). 5. Wie wird zukünftig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet und welche Sanktionen werden bei Nichteinhaltung verhängt? 6. Wie kann zudem gewährleistet werden, dass auch vor und nach Silvester kein Feuerwerk und keine Böller gezündet werden und wie wird dies kontrolliert bzw. welche Sanktionen kommen hier zum Tragen? 7. Welche menschen-, tier-, umweltfreundlichen Alternativen (wie z. B. extra ausgewiesene Böllerzonen, die von Fachleuten kontrolliert werden) könnte die Stadt zu Silvester organisieren - insbesondere, wenn man die Kosten hierfür den tatsächlich in Ziffer 2. entstandenen Kosten gegenüberstellt? Begründung: Jährlich kommt es in der Silvesternacht zu einer hohen Zahl an Unfällen, Verletzungen, Sachschäden sowie erheblichen Belastungen für Rettungskräfte, Polizei (die selbst angegriffen werden) und Krankenhäusern. Zudem entstehen massive Lärm-, Feinstaub- und Stressbelastungen für Menschen, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Tiere. Für viele Menschen (mit und ohne Tiere) ist die Situation derart unerträglich, dass sie z. B. am Frankfurter Flughafen in der Silvesternacht Zuflucht suchen. Menschen und Tiere, die diese Möglichkeit nicht haben, sind Böllern und Feuerwerk schutzlos ausgeliefert. Vor allem für (Wild-)Tiere und Menschen mit Kriegserfahrung sind die Geräusche traumatisierend. Die gesetzlich vorgeschriebenen Verbotszonen von 200 Metern rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen (siehe dazu Stellungnahme ST 1132) wurden zumindest im Ortsbezirk 2 zu Silvester an fast allen Kirchen, Schulen, Altenheimen und beispielsweise auch am Elisabethenkrankenhaus nicht eingehalten. Es ist eine stärkere Kontrolle nötig. Aktuelle Debatten auf Bundes- und kommunaler Ebene zeigen, dass vermehrt über lokale Böllerverbote diskutiert wird und in mehreren Städten bereits Zonen mit Feuerwerksverboten eingeführt wurden. Diese haben die Kosten und negativen Auswirkungen allerdings bislang nicht signifikant eindämmen können. Für das kommende Silvester sollte die Stadt nachbessern und alle Maßnahmen ergreifen, die in ihrer Macht stehen, um die Belastungen durch Böller und Feuerwerk deutlich zu reduzieren. Dieses Auskunftsersuchen soll Transparenz über Status quo und Handlungsoptionen der Stadt schaffen und damit einen Beitrag zur Diskussion über ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot in Frankfurt leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.01.2024, OA 434 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1132 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1044 Aktenzeichen: 32-4
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer LandstraßeVOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.02.2026, V 1417 entstanden aus Vorlage: OF 1387/2 vom 01.02.2026 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße so angepasst werden kann, dass eine vollständige Querung der Fahrbahn für zu Fuß Gehende in einem Zug möglich ist und wie sichergestellt werden kann, dass das Verweilen auf der Mittelinsel die Ausnahme und nicht die Regel ist; 2. wie Grünphasen und Räumzeiten so bemessen werden können, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen, Kinder oder Personen mit Kinderwagen bzw. Rollatoren die Kreuzung sicher und ohne Zeitdruck überqueren können; 3. welche Möglichkeiten bestehen, zu Fuß Gehenden an dieser stark frequentierten Querungsstelle durch eine entsprechende Vorrangschaltung eine höhere Priorität einzuräumen und 4. welche verkehrstechnischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Aspekte einer entsprechenden Anpassung entgegenstehen und wie diese ggf. überwunden werden können. Eine perspektivische bauliche oder verkehrliche Umgestaltung des Bereichs darf nicht als Begründung dienen, kurzfristig umsetzbare Verbesserungen der Ampelschaltung aufzuschieben. Begründung: Die Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße zählt zu den bedeutendsten und am stärksten frequentierten Verkehrsknotenpunkten im Ortsbezirk 2. Sie verbindet das Westend mit Bockenheim und wird täglich von zahlreichen zu Fuß Gehenden genutzt - darunter Studierende, Beschäftigte der umliegenden Einrichtungen, Anwohnende sowie Besucher*innen. Die derzeitige Ampelschaltung führt regelmäßig dazu, dass die Querung nur abschnittsweise möglich ist und ein Zwischenhalt auf der Mittelinsel erforderlich wird. Dies erschwert insbesondere älteren Menschen, mobilitätseingeschränkten Personen sowie Familien mit Kindern eine sichere und stressfreie Überquerung. Eine zeitgemäße, menschengerechte Verkehrsplanung muss sich an den Bedürfnissen der schwächsten Verkehrsteilnehmenden orientieren. An einem zentralen Standort wie diesem sollte eine vollständige, barrierearme Querung in einem Zug die Regel und nicht die Ausnahme sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1263 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Bushaltestelle der Außenstelle der Georg-Büchner-Schule (Grundstufe) auf der Schloßstraße vor den Schuleingang verlegenVOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.02.2026, V 1418 entstanden aus Vorlage: OF 1382/2 vom 02.02.2026 Betreff: Bushaltestelle der Außenstelle der Georg-Büchner-Schule (Grundstufe) auf der Schloßstraße vor den Schuleingang verlegen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die momentane Bushaltestelle für den Schulbus der Außenstelle der Georg-Büchner-Schule (Grundstufe) direkt vor den Schuleingang verlegt werden kann. Begründung: Mit der Eröffnung der Außenstelle der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule im Januar 2026 wurde für den Schulbus eine Bushaltestelle notdürftig einige Meter entfernt der Schule eingerichtet. Seit den ersten Tagen des neuen Schulbetriebes kam es hier immer wieder zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen. Die Bushaltestelle (Höhe Schloßstraße 35A) konnte zeitweise vom Schulbus nicht direkt angefahren werden, was zur Folge hatte, dass die Kinder an der nächsten offiziellen Bushaltestelle "Schönhof" oder sogar direkt auf der Straße aussteigen mussten, da der umfunktionierte Parkstreifen weiterhin von Autos zugeparkt wurde. Die Grundschulkinder werden deshalb aktuell von Schulkräften vom Bus abgeholt, da an der Bushaltestelle, wie auch beim Queren der Nebenstraße (Mühlgasse) ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. Dies bedeutet einen zusätzlichen personellen und logistischen Aufwand, der den regulären Lehrbetrieb stört. Direkt vor dem Schuleingang befinden sich in einer Einbuchtung mehrere Parkplätze, die einfach und sehr übersichtlich als klar erkennbare Schulbus-Haltestelle umfunktioniert werden könnten. Die Umlegung der Bushaltestelle direkt vor den Schuleingang würde somit ein sicheres Ankommen der Grundschulkinder gewährleisten und den regulären Schulbetrieb nicht stören. Aktuelle Bushaltestelle an der Schloßstraße 35A. Bereich vor dem Schuleingang, Schloßstraße 29, der als neue Bushaltestelle umfunktioniert werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1266 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Budgetmittel für den Bürgerverein BerkersheimOFOB 1022.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2026, OF 1245/10 Betreff: Budgetmittel für den Bürgerverein Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat 10 stellt dem Bürgerverein Berkersheim finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1000 Euro für die Pflege und Erhaltung des Ehrenmals in der Straße im Klingenfeld zur Verfügung. Begründung: Der Bürgerverein Berkersheim kümmert sich schon seit Jahren um das Ehrenmal in der Straße im Klingenfeld und sorgt so für die Sichtbarkeit und das Gedenken der Gefallenen in den beiden Weltkriegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 484 2026 Die Vorlage OF 1245/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach: Schul- und Kindergartenweg in Unterliederbach sichernOFOB 622.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2026, OF 1471/6 Betreff: Unterliederbach: Schul- und Kindergartenweg in Unterliederbach sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, sich mit den Betreibern bzw. den Vermarktern in Verbindung zu setzen, um die beiden Plakat-Rahmen auf der Hunsrückstraße gegenüber Hausnummer 33 zu entfernen oder so anzupassen, dass der Gehweg für Kinder, insbesondere auf dem Weg zur Kita Wartburg und zur Karl-von-Ibell-Schule, wieder ausreichend breit und sicher begehbar ist. - An den Plakatwänden werden GfA - Gesellschaft für Außenwerbung und Plakatunion genannt. Begründung: Die beiden Plakat-Rahmen hängen an einem bereits engen Gehweg und verschmälern diesen zusätzlich. Dadurch entsteht eine gefährliche Engstelle, die insbesondere für Kinder auf dem Schul- und Kindergartenweg ein Sicherheitsrisiko darstellt. Eine Entfernung oder Anpassung der Plakat-Rahmen verbessert die Sicherheit und Zugänglichkeit für die kleinen Fußgängerinnen und Fußgänger deutlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.02.2026, OF 1463/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8167 2026 1. Die Vorlage OF 1463/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1741/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1471/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Sofortige Behebung der unhaltbaren Zustände an der Niddaschule - Gesundheit und Bildung der Kinder dürfen nicht länger warten!OFOB 622.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2026, OF 1477/6 Betreff: Nied: Sofortige Behebung der unhaltbaren Zustände an der Niddaschule - Gesundheit und Bildung der Kinder dürfen nicht länger warten! Der Ortsbeirat nimmt mit großer Sorge die aktuelle Situation an der Niddaschule im Stadtteil Nied zur Kenntnis. Die Schulgemeinde ist in Aufruhr, sorgt sie sich doch um die physische und psychische Gesundheit der Kinder. Die Missstände in den einzelnen Gebäuden sind hinlänglich bekannt und wurden bereits durch mehrere Anträge des Ortsbeirats aufgegriffen. 1. Gesundheitsgefährdende Situation im Pavillon (ESB und Frühbetreuung) Vor den Weihnachtsferien 2025/2026 kam es zu einem Gasaustritt. Seitdem ist die Heizungsanlage im Pavillon defekt. Seit nunmehr zwei Monaten finden Frühbetreuung, Mittagessen und die nachschulische Betreuung (ESB) in ungeheizten Räumen statt! Dass Kinder in Winterjacken bei Kälte essen und Hausaufgaben machen müssen, ist in einem Land wie Deutschland ein inakzeptabler Zustand. 2. Stillstand beim Neubau der Turnhalle trotz bereitstehender Mittel Seit über zehn Jahren wird ein Neubau der Turnhalle versprochen. Die aktuelle Halle ist bei kleinsten Witterungseinflüssen (Regen, Schnee, Laub) aufgrund statischer Mängel gesperrt, was zu massivem Unterrichtsausfall führt und die körperliche Gesundheit der Schüler beeinträchtigt. Dies beeinträchtigt nicht nur das Schulleben, sondern auch die Nachmittagsangebote der Vereine im Stadtteil. In der Schulelternbeiratssitzung vom 18. Februar 2026 wurde seitens der Elternschaft die Aufforderung an die Schulleitung herangetragen, die Halle für den Sportunterricht zu schließen, bis seitens der Stadt eine Lösung für den Sportunterricht und die Gesundheit der Kinder geschaffen wird. Dem Schulelternbeirat liegen Informationen vor, dass die Gelder für den Neubau bereitstehen. 3. Drohendes Scheitern der Ganztagsbetreuung, für die es ab dem neuen Schuljahr einen Rechtsanspruch gibt Die Niddaschule ist aktuell für ein Ganztagskonzept nicht vorbereitet. Es fehlt an jeglicher Infrastruktur: Es gibt keine Mensa: Die Kinder müssen über den Hof pendeln, um Essen in Containern zu holen, und sollen in Klassenzimmern essen, die dafür nicht ausgelegt sind. Es gibt keine anderen Räume als die Klassenzimmer: Dies ist keine qualifizierte Betreuung, sondern bloße "Aufbewahrung" unter widrigen Umständen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat in Person von Stadträtin Weber wird dringend aufgefordert, ohne weitere schuldhafte Verzögerung endlich zu handeln und die unhaltbaren Zustände an der Niddaschule unverzüglich zu beheben. Folgende Punkte sind noch vor der Kommunalwahl am 15. März im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Stadtteil Nied zu beantworten: - Wann wird die Heizung im Pavillon repariert, sodass sie dem Schulalltag wieder zur Verfügung steht? - Wann wird der schon lange baufällige Pavillon abgerissen und durch einen Neubau oder zumindest durch klimaresistente Container ersetzt? - Wann beginnt konkret der Abriss und Neubau der Turnhalle (Abruf der Gelder)? - Mit welchem Konzept wird die Essensverteilung ab dem neuen Schuljahr organisiert, um diesen Aspekt der Ganztagsbetreuung zu verbessern? - Wie gelingt es dem Schulamt, auf Basis der aktuellen räumlichen Situation ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 im Sommer die räumlichen Voraussetzungen für ein lernförderndes Schulumfeld zu garantieren? Begründung: Die Schulleitung ist in der Wahrnehmung des Schulelternbeirats engagiert und bemüht. Die Einsturzgefahr der Turnhalle allein ist Grund genug für die Dringlichkeit des Antrags. Der Ortsbeirat unterstützt mit dem Antrag den Wunsch der Schulelternschaft die drängenden Themen der Niddaschule endlich anzupacken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse:
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst, Unterliederbach - Ersatzhaltestelle Linie 50 einrichtenOFOB 622.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2026, OF 1478/6 Betreff: Höchst, Unterliederbach - Ersatzhaltestelle Linie 50 einrichten der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die Linie 50 nach der Haltestelle Höchst Bahnhof mit Fahrt Richtung Unterliederbach möglichst schnell eine Ersatzhaltestelle im Bereich zwischen der Eisenbahnbrücke über die Liederbacher Straße und der Fußgängerampel hinter der Baustelleneinrichtung einzurichten, so dass diese näher an dem wegen der Sperrung der Liederbacher Straße stillgelegten Halt "Peter-Bied-Straße" liegt und sich damit für die Menschen aus den Straßen westlich der Liederbacher Straße und nördlich der Gebeschusstraße der Weg von der Bushaltestelle nach Hause um ca. 300 m verkürzt. Begründung: Wegen Kanalarbeiten ist die Liederbacher Straße für motorisierten Verkehr bis mindestens Oktober 2026 gesperrt. Die Busse Richtung Unterliederbach werden umgeleitet, biegen vom Höchster Busbahnhof kommend nach der Eisenbahnbrücke in die Gebeschusstraße ein und nutzen die Haltestelle Höchst Bahnhof-Nordseite. Diese liegt ca. 300 m von der Kreuzung Liederbacher Straße/Gebeschusstraße entfernt. Für mobilitätseingeschränkte Menschen, die nördlich der Gebeschusstraße und dann auch noch westlich der Liederbacher Straße wohnen, ist dieser zusätzliche 300m lange Weg eine wesentliche Erschwernis zu den Einschränkungen, die die Sperrungen der Haltestellen in der Liederbacher Straße bedeuten. Ein zusätzlicher Halt nahe der Kreuzung bedeutet eine Erleichterung für den Alltag, um nach Besorgungen oder Arztbesuchen wieder nach Hause zu kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse:
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Buslinien 51, 62 und 78 verbessernOFOB 622.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2026, OF 1479/6 Betreff: Buslinien 51, 62 und 78 verbessern Buslinien 51, 78 und 62 werden nur unzureichend bedient. Die eingesetzten Busse sind einer Stadt wie Frankfurt nicht würdig und sollten sofort außer Dienst gestellt werden. Die Zuverlässigkeit der Linien muss schnell verbessert werden. Die Beobachtung des Antragstellers, dass Busse häufig auf der Strecke ausfallen wird durch entsprechende Berichte aus der Bevölkerung bestätigt. Hier eine Auswahl: "Morgens [fährt] innerhalb einer Stunde nur ein Bus, und der ist kurz (kleiner Bus), sodass die Leute an der Bushaltestelle zurückbleiben." "Auf der Linie 51 werden aktuell ausrangierte Busse der Stadtwerke Stuttgart eingesetzt. Diese erkennt man an den zwei Türen anstatt drei Türen ...". "Das Problem erlebe ich auch ständig, zwischen Nied Kirche und Niederrad Linie 51. Z.B. gestern Morgen wieder. Bus ausgefallen, dann kam ein uraltes Fahrzeug, überfüllt, und der Fahrer musste fast an jeder Haltestelle aussteigen, um die mittlere Tür manuell zu schließen. (...) Was sind das für Zustände." "Der Bus um 06.02 fällt seit zwei Wochen aus." "Jeden Morgen ist es das gleich Schema. In Richtung Niederrad fahren drei Stück hintereinander, aber nach Höchst keiner. Kurz vor 07.40 Uhr fährt ein Bus "Bitte nicht einsteigen". (...) Das gleich Problem mit der 78, entweder fährt er nicht oder nur bis zur Hahnstraße." "Bei der 62 ist es auch nicht besser. Entweder komme ich nicht rechtzeitig zur Schicht oder nach dem Schluss der Schicht ist keiner da." "An Sonntag sind zwei Busse hintereinander ausgefallen, sodass ich mit anderthalbstündiger Verspätung endlich losfahren konnte." Am Samstag den 21.02.2026 vormittags hat diese Misere ihre vorläufigen Höhepunkt erreicht, als ein Bus der Linie 51 mit einem leckenden Treibstofftank durch Schwanheim fuhr, sodass die Feuerwerk den auslaufenden Treibstoff hat bergen müssen. Der Bus fiel selbstverständlich aus und wurde nach Stunden schließlich abgeschleppt. Auch dieser Bus hatte ein Dieburger Kennzeichen, wie die vielen anderen vollkommen veralteten Busse, die hier zu Einsatz kommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, Magistrat wird aufgefordert Auskunft zu den folgenden Fragen zu geben bzw. die erbetenen Informationen bereitzustellen: 1. Gibt es einen Übersicht zum Baujahr und Herkunft der auf den Linien 51, 78 und 62 eingesetzten Busse? 2. Sofern der Magistrat über eine Übersicht über Ausfälle und Verspätungen bei den genannten Buslinien vorliegt, möge er diese Übersicht vorlegen. 3. Sofern dem Magistrat eine solche Übersicht nicht vorliegt, möge er die Gründe hierfür benennen. 4. Wie beurteilt der Magistrat die Qualität der Bedienung der genannten Buslinien durch die eingesetzten Busunternehmen? 5. Lassen sich unterschiede hinsichtlich der Qualität der von den verschiedenen Busunternehmen erbrachten Leistungen feststellen? 6. Werden schlechte Busunternehmen sanktioniert und wenn ja, wie? 7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um rasch eine Verbesserung der untragbaren Situation zu erreichen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse:
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Zunahme von Vandalismus und Sachbeschädigungen - Maßnahmen zur Stärkung von Sicherheit und Prävention im StadtteilOFOB 622.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2026, OF 1480/6 Betreff: Nied: Zunahme von Vandalismus und Sachbeschädigungen - Maßnahmen zur Stärkung von Sicherheit und Prävention im Stadtteil Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. gemeinsam mit der Polizei zu prüfen, ob zeitlich befristete Schwerpunktkontrollen in den Abend- und Nachtstunden in Nied durchgeführt werden können, insbesondere an bekannten Hotspots; 2. zu prüfen, ob besonders betroffene Bereiche (z. B. Friedhof, Bereich ehemaliges Rathaus, S-Bahnhof Nied, Sportanlage Alemannia Nied) durch verbesserte Beleuchtung oder andere bauliche Maßnahmen gesichert werden können; 3. zu prüfen, welche präventiven Maßnahmen der Jugendhilfe, mobilen Jugendarbeit oder Streetwork im Stadtteil verstärkt eingesetzt werden können, um gefährdete Gruppen frühzeitig zu erreichen; 4. dem Ortsbeirat ein aktuelles Lagebild zu Vandalismus- und Sachbeschädigungsdelikten im Stadtteil Nied (insbesondere Friedhof, S-Bahnhof, Sportanlagen, öffentliche Einrichtungen) vorzulegen; Begründung: In den vergangenen Monaten ist es im Stadtteil Nied wiederholt zu Sachbeschädigungen und Vandalismus gekommen. Betroffen sind unter anderem: - der Friedhof Nied (Beschädigung von Grabstätten), - öffentliche Bücherschränke, - Schaukästen, - Sportanlagen (Beschädigung von Netzen und Kunstrasen der Alemannia Nied), - private Grundstücke im Wohnbereich (u.a. Kurt-Blaum-Str.). Diese Vorfälle führen zu erheblicher Verunsicherung in der Bevölkerung und verursachen wiederkehrende Schäden für öffentliche und private Träger. Ein koordiniertes Vorgehen von Polizei, Ordnungsamt, Jugendhilfe und weiteren Akteuren ist notwendig, um Ursachen zu erkennen, Prävention zu stärken und weitere Schäden zu verhindern. Ziel des Antrags ist es, durch abgestimmte Maßnahmen dem zunehmenden Vandalismus gegenzusteuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse:
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Errichtung eines Soccer-Courts (Mini-Spielfeld) auf der Sportanlage des FC Union 07 Niederrad e. V.OFOB 522.02.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2026, OF 1695/5 Betreff: Errichtung eines Soccer-Courts (Mini-Spielfeld) auf der Sportanlage des FC Union 07 Niederrad e. V. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob auf der derzeit ungenutzten, großen Freifläche vor dem Vereinsheim der FC Union 07 e. V. Niederrad die Errichtung eines Minispielfeldes (Soccer Court) möglich ist, um zusätzliche Trainings- und Spielflächen insbesondere für Bambini- und Jugendmannschaften zu schaffen. Begründung: Die FC Union 07 e. V. Niederrad leistet seit vielen Jahren eine nachweislich engagierte und erfolgreiche sportliche Jugendarbeit. Aufgrund steigender Mitgliederzahlen aktuell: 4 Herren- und 17 Jugendmannschaften mit ca. 280 aktiven Kindern steht dem Verein jedoch lediglich ein älterer Kunstrasenplatz zur Verfügung, wodurch erhebliche Kapazitätsengpässe im Trainings- und Spielbetrieb bestehen. Zudem wird Platz auch noch vom Frankfurter FC Victoria genutzt. Die Einrichtung eines Minispielfeldes würde: - zusätzliche Trainingsmöglichkeiten in Kleingruppen schaffen, - die Trainingsqualität durch strukturierte Spielformen verbessern, - das unkontrollierte Verlassen des Balls aus dem Spielfeldbereich verhindern, - den bestehenden Hauptplatz spürbar entlasten - und weiteren Kindern in Niederrad die Ausübung des Fußballsports ermöglichen. Die bislang ungenutzte Fläche vor dem Vereinsheim erscheint nach erster Einschätzung hinsichtlich Lage, Größe und Zugänglichkeit sehr geeignet, um eine solche Anlage zu realisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8256 2026 Die Vorlage OF 1695/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung des Glauburgfestes 2025 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ (E 92/2023)OFOB 320.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2026, OF 1009/3 Betreff: Unterstützung des Glauburgfestes 2025 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E 92/2023) Der Ortsbeirat möge beschließen, das Glauburgfest am 29.06.2025 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz angesichts des entstandenen Defizits mit 6.000 € aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) zu bezuschussen. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für mehr Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Die Einzelaufstellungen für die beiden Feste liegen vor und können jederzeit eingesehen werden. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 34 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.02.2026, OF 1001/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 143 2026 1. Die Vorlage OF 1001/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1009/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1009/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung des Weihnachtsbasars 2025 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ (E 92/2023)OFOB 320.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2026, OF 1010/3 Betreff: Unterstützung des Weihnachtsbasars 2025 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E 92/2023) Der Ortsbeirat möge beschließen, den Weihnachtsbasar am 07.12.2025 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz angesichts des entstandenen Defizits mit 4.565 € aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) zu bezuschussen. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 34 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.02.2026, OF 1002/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 144 2026 1. Die Vorlage OF 1002/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1010/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1010/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten - Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiierenOFOB 220.02.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2026, OF 1391/2 Betreff: Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten - Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiieren Der Ortsbeirat 2 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemeinsam mit Vertreter*innen der Deutschen Bahn und der VGF im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 2 über den aktuellen Sachstand der Planungen zum Ausbau des Westbahnhofs sowie zur künftigen Verkehrsführung, Mobilität und Gestaltung im Bahnhofsumfeld zu berichten, 2. gemeinsam mit der Deutschen Bahn, den zuständigen städtischen Ämtern, dem Ortsbeirat, den Kinder- und Seniorenbeauftragten, sowie Vertreter*innen der FBAG zeitnah einen "Runden Tisch Westbahnhof" zu initiieren, 3. im Rahmen dieses Dialogprozesses zu prüfen, welche zeitlich und technisch noch möglichen Ergänzungen und Verbesserungen an den vorliegenden Planungen vorgenommen werden können, insbesondere im Hinblick auf eine sichere, barrierefreie, sozial gerechte Nutzung des Westbahnhofs und eine attraktive und sichere Gestaltung des angrenzenden öffentlichen Raums. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: - die barrierefreie und sichere Erreichbarkeit aller Bahnsteige auch bei Ausfall des Aufzugs, - ausreichende Bewegungsflächen auf den Bahnsteigen für Menschen mit Mobilitäts- oder Wahrnehmungseinschränkungen, Personen mit Kinderwagen oder Gepäck sowie Radfahrende, - Prüfung ergänzender Rampenlösungen bzw. alternativer barrierearmer Erschließungen (z.B. Lauf- oder Rollbänder mit geringer Steigung), - ausreichende Dimensionierung des Aufzugs zur Vermeidung von Engpässen in Verkehrsspitzenzeiten, - barrierefreie und sichere Erreichbarkeit der umliegenden Einrichtungen, insbesondere des Jobcenters, des Bernusparks, des SAALBAU Schönhof (MÜZ) sowie des Schönhofviertels, - Prüfung einer verbesserten, barrierefreien Anbindung des Schönhofgeländes, - Überprüfung und ggf. Neuordnung der Buslinienführung und Haltestellennutzung im Umfeld, - Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes für unterschiedliche Tages- und Nutzungszeiten (einschließlich technischer Ausfälle, Randzeiten und Nachtstunden), - Entwicklung eines nachhaltigen Reinigungskonzepts, um den Westbahnhof attraktiv und sauber zu machen und Aufenthaltsqualität zu erreichen, - Einrichtung klar erkennbarer und barrierefrei nutzbarer Notruf- und Hilfesysteme, - Maßnahmen zur Reduzierung akustischer Belastungen im Umfeld des Bahnhofs. Bei allen Maßnahmen sollen die Belange von Kindern und Schüler*innen sowie von Menschen mit Mobilitäts- oder Wahrnehmungseinschränkungen besonders berücksichtigt werden. Begründung: Anregungen der Seniorenbeauftragten des Ortsbezirks 2 plus einzelne Ergänzungen. Viele der angesprochenen Punkte betreffen grundlegende Fragen der Barrierefreiheit, Sicherheit und sozialen Teilhabe. Der Westbahnhof ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk 2. Er verbindet Bockenheim mit dem Schönhofviertel und weiteren angrenzenden Quartieren und wird täglich von Pendler*innen, Schüler*innen, älteren Menschen sowie Nutzer*innen sozialer Einrichtungen frequentiert. Die bisher vorgestellten Planungen lassen in mehreren Punkten offen, ob die Anforderungen an eine inklusive, barrierefreie und sichere Infrastruktur ausreichend erfüllt werden. Insbesondere bei Ausfall technischer Anlagen (z.B. Aufzügen), in Verkehrsspitzenzeiten oder in Randzeiten müssen funktionierende Alternativen und Unterstützungsstrukturen gewährleistet sein. Angesichts des fortgeschrittenen Planungsstandes ist es erforderlich, kurzfristig zu klären, welche Ergänzungen noch möglich sind. Zudem sollten erste Vorstellungen zur Gestaltung der öffentlichen Räume rund um den Westbahnhof sowie der künftigen Verkehrsführungen diskutiert werden. Ein transparenter Dialogprozess unter Beteiligung aller relevanten Akteur*innen kann dazu beitragen, praktikable und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Der Westbahnhof soll nicht nur technisch modernisiert, sondern als sicherer, inklusiver und stadtverträglicher Mobilitätsknoten für alle Generationen gestaltet werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 47 Die Vorlage OF 1391/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8218 2026 Die Vorlage OF 1391/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stralsunder Straße: Was passiert mit dem Parkplatz?OFOB 220.02.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2026, OF 1392/2 Betreff: Stralsunder Straße: Was passiert mit dem Parkplatz? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine andere Nutzung des Parkplatzes am Ende der Stralsunder Straße zur Eschersheimer Landstraße geplant ist, ein Bauvorhaben beantragt ist und wer Eigentümer des Grundstücks ist. Sollte das Grundstück im Eigentum der Stadt Frankfurt stehen, dann sollte der Parkplatz gereinigt werden und dafür Sorge getragen werden, dass keine abgemeldeten Fahrzeuge dort illegal abgestellt werden und bleiben. Wildes Parken an der Stralsunder Straße sollte geahndet werden, an der Straße befindet sich auch eine Kita, die Verkehrssicherheit ist teilweise erheblich beeinträchtigt. Begründung: Die Antragstellerin hat am 26.12.2025 ein illegal abgestelltes Fahrzeug auf dem oben benannten Parkplatz gesehen. Aufgrund der Feiertage war es sonst relativ ruhig an der Stralsunder Straße. Es herrschte kein Universitätsbetrieb. Universitätsmitarbeiter und Studenten sind wahrscheinlich die häufigsten Nutzer des Parkplatzes. Die Antragstellerin hat sodann die Universität angeschrieben. Erst am 20.02.2026 erhielt die Antragstellerin die Antwort, dass sich entgegen der ersten Annahme, das Gelände nicht im Eigentum der Universität befinde. Daher bittet der Ortsbeirat nunmehr den Magistrat,die Lage weiterzuverfolgen. Es dient zur Kenntnis, dass ein Anwohner den Ortsbeirat angeschrieben hat. Es liege regelmäßig viel Müll an der Straße und dem Parkplatz, die Nutzer parkten häufig auch die Straße zu und schließlich führe dies mitunter zu gefährlichen Situationen auch rund um die Kita. Dieses Fahrzeug war sowohl am 26.12.2025 als auch am 20.02.2026 dort zu sehen (eigene Aufnahme der Antragstellerin). Zugeparkte Straße mit dem Parkplatz (Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8219 2026 Die Vorlage OF 1392/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD und FDP gegen 1 Linke (= Ablehnung); 2 CDU, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Folgende Kreuzungen im Ortsbezirk 7 für sicheres Fahrradfahren gestaltenOFOB 720.02.2026 · die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2026, OF 616/7 Betreff: Folgende Kreuzungen im Ortsbezirk 7 für sicheres Fahrradfahren gestalten Der Magistrat wird gebeten, in die Liste der umzugestaltenden Kreuzungen folgende Problempunkte aufzunehmen: - Ludwig-Landmann-Straße/Hausener Weg: hier fehlt jegliche Orientierung für die FahrradfahrerInnen, die in den Hausener Weg einbiegen wollen; - Ortseingang Rödelheim Lorscher Straße/Holzweg=Gontardstraße/Glashüttener Straße: für FahrradfahrerInnen keine gesonderte Führung, ein Einfädeln nicht möglich - Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße: für Geradeausfahrer und Linksabbieger problematisch Begründung: Fahrradfahren muss sicher sein, vor allem in den Bereichen, in denen sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer begegnen und kreuzen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 15 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8271 2026 1. Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 616/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. 4 GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Nieder-Eschbach!OMOB 1520.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8093 entstanden aus Vorlage: OF 404/15 vom 28.01.2026 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Nieder-Eschbach! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten Grünen Zimmer verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des Lkw-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt wird dem Magistrat mitgeteilt, dass der Ortsbeirat die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Nieder-Eschbach ablehnt. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch frei werdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Stadtteil zu investieren. Angemerkt sei noch die Feststellung, dass es sich bei Nieder-Eschbach sowieso um einen am Stadtrand mitten im Grünen gelegenen Stadtteil handelt. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen Euro belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 Euro nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 Euro zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Stadtteil bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. In einem ländlich geprägten Stadtteil wie Nieder-Eschbach passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer in Nieder-Eschbach zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die frei werdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen; - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern; - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf"; - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Nieder-Eschbach erzielen, jedoch nicht mit einer Alibimaßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Dieselbetriebener Lkw bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 750 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherstellung des Winterdienstes im Eingangsbereich (inkl. des Nebeneingangs) des Bürgeramtes an der DeuilLaBarreStraße in Nieder-EschbachOMOB 1520.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8094 entstanden aus Vorlage: OF 405/15 vom 02.02.2026 Betreff: Sicherstellung des Winterdienstes im Eingangsbereich (inkl. des Nebeneingangs) des Bürgeramtes an der Deuil-La-Barre-Straße in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass im Eingangsbereich (inkl. des Nebeneingangs) des Bürgeramtes bei Schnee- und Eisglätte ein regelmäßiger und ordnungsgemäßer Winterdienst (Räumen und Streuen) durchgeführt wird. Begründung: Der Eingangsbereich des Bürgeramtes wird täglich von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht, darunter auch ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität. Gerade bei winterlichen Witterungsverhältnissen besteht dort eine erhöhte Rutsch- und Unfallgefahr. Die aktuell im Eingangsbereich angebrachten Schilder lassen darauf schließen, dass an dieser Stelle kein Winterdienst erfolgt bzw. die Verantwortung hierfür ausgeschlossen wird. Dies steht aus Sicht des Ortsbeirates im Widerspruch zur Verkehrssicherungspflicht und zu dem Anspruch, öffentliche Einrichtungen sicher und barrierearm zugänglich zu machen. Ein verlässlicher Winterdienst trägt wesentlich zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher bei und beugt Unfällen sowie möglichen Haftungsfragen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkürzung der Leerungsintervalle der Abfalleimer am Parkplatz vor dem Bürgeramt und am Bücherschrank an der Deuil-La-Barre-StraßeOMOB 1520.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8095 entstanden aus Vorlage: OF 406/15 vom 02.02.2026 Betreff: Verkürzung der Leerungsintervalle der Abfalleimer am Parkplatz vor dem Bürgeramt und am Bücherschrank an der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Leerungsintervalle der regelmäßig überfüllten Abfalleimer am Parkplatz vor dem Bürgeramt und am Bücherschrank vor dem Bürgeramt verkürzt werden. Begründung: Die dort aufgestellten Abfalleimer sind häufig überfüllt, sodass sich der Müll auf dem Boden verteilt. Dies führt nicht nur zu einem unschönen Erscheinungsbild vor dem Bürgeramt und am Bücherschrank, der zum Verweilen einladen sollte, sondern auch zu einer erhöhten Verschmutzung der Umgebung. Durch eine häufigere Leerung könnte das Problem wirksam behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 749 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027OMOB 1520.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8096 entstanden aus Vorlage: OF 407/15 vom 02.02.2026 Betreff: Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die konkreten Planungen sowie den vorgesehenen Zeitplan zur Einführung bzw. Umsetzung der Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027 zu informieren. Insbesondere wird um Auskunft zu folgenden Fragestellungen gebeten: 1. Wie sehen die inhaltlichen Vorstellungen des Magistrats zur Ausgestaltung der Mittagsversorgung (z. B. Organisationsform, Essensanbieter, Räumlichkeiten) aus? 2. Ab welchem Zeitpunkt ist die Mittagsversorgung für welche Schülerzahl geplant bzw. vorgesehen? 3. Gibt es bereits bekannte Herausforderungen oder Abhängigkeiten aus der Erfahrung an anderen Schulen, die den Zeitplan beeinflussen könnten? Begründung: Die verlässliche Mittagsversorgung ist ein zentraler Bestandteil des schulischen Alltags und insbesondere für Familien von großer Bedeutung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die betroffenen Jahrgänge tritt ab dem 1. August 2026 in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen rechtlichen Anspruch auf ganztägige Förderung. In der Ortsbeiratssitzung am 16.01.2026 konnte die zuständige Dezernentin Sylvia Weber keine Auskünfte konkreter Natur hierzu geben. Um den Ortsbeirat sowie die Schulgemeinschaft transparent zu informieren und gegebenenfalls unterstützend begleiten zu können, ist daher eine frühzeitige und konkrete Darstellung der Planungen und des Zeitplans durch den Magistrat erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 788
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beschleunigung von Abriss und Neubau der Gymnastikhalle und der Sporthalle 1 der OttoHahnSchule, Vorlage Zeitplan, Maßnahmen zur Stabilisierung des HallendachesOMOB 1520.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8097 entstanden aus Vorlage: OF 408/15 vom 02.02.2026 Betreff: Beschleunigung von Abriss und Neubau der Gymnastikhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule, Vorlage Zeitplan, Maßnahmen zur Stabilisierung des Hallendaches Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die konkret geplanten Maßnahmen zum Abriss und Neubau der Gymnastikhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule darzulegen und dabei insbesondere folgende Punkte zu erläutern: 1. Konkreter Zeitplan für Abriss und Neubau; 2. Stand der Planung und des Genehmigungsverfahrens; 3. Übergangslösungen für den Sportunterricht während der Bauphase für die Schülerinnen und Schüler, wie auch für die örtlichen Sportvereine; 4. Beschreibung der eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Sporthallendaches. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, das Projekt mit der gebotenen Priorität zu behandeln und dem Ortsbeirat sowie den betroffenen Akteuren vor Ort endlich Transparenz und Planungssicherheit zu geben. Begründung: Der Abriss und der Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach verschoben, unter anderem aufgrund unzureichender Haushaltsmittel. Die fortwährende Verzögerung ist für die Otto-Hahn-Schule wie auch für die örtlichen Sportvereine nicht länger hinnehmbar. In der Ortsbeiratssitzung am 16.01.2026 wurde die Schulbauoffensive vorgestellt. Obwohl in einer der vorgestellten Folien mit dem Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule schon 2025 begonnen werden sollte, werden die Schule und die Vereine weiterhin vertröstet. Es besteht dringender Bedarf an verlässlichen Informationen zu den weiteren Schritten und dem verbindlichen Zeitplan. Eine frühzeitige Planung und Umsetzung ist notwendig, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden und die Sportinfrastruktur für die kommenden Jahre sicherzustellen. Das Dach der Sporthalle weist eine Bauweise auf, die identisch mit der der Eislaufhalle in Bad Reichenhall ist, die 2006 einstürzte, nachdem es geschneit hatte. Das Gebäude hat darüber hinaus weitere schwere bauliche Mängel. Umso unverständlicher ist es, dass dieses Bauprojekt bislang nicht prioritär behandelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 786
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit auf der Deuil-La-Barre-Straße - Schutz von Schulkindern im Bereich der Zebrastreifen nahe der U-Bahn-StationOMOB 1520.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8098 entstanden aus Vorlage: OF 409/15 vom 02.02.2026 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Deuil-La-Barre-Straße - Schutz von Schulkindern im Bereich der Zebrastreifen nahe der U-Bahn-Station Vorgang: OM 2152/22 OBR 15; ST 1993/22 Der Magistrat wird gebeten, sich der Verkehrssituation auf der Deuil-La-Barre-Straße anzunehmen, insbesondere im Bereich der Zebrastreifen in unmittelbarer Nähe der U-Bahn-Station, und zu prüfen und darüber zu informieren, - wie die Sicherheit an den genannten Zebrastreifen verbessert werden kann; - welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen (z. B. bauliche Veränderungen, bessere Beschilderung, Geschwindigkeitsreduzierung, verstärkte Kontrollen) möglich und sinnvoll sind; - ob bereits Erkenntnisse oder Unfallstatistiken zu diesem Bereich vorliegen. Begründung: In diesem Abschnitt kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, da Autofahrende die Zebrastreifen nicht ausreichend beachten und Fußgängerinnen und Fußgänger - insbesondere Schulkinder - häufig nicht oder nur zögerlich die Straße queren können. Mehrfach wurde beobachtet, dass Fahrzeuge trotz wartender Kinder nicht anhalten oder mit überhöhter Geschwindigkeit passieren. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, zumal viele Kinder diesen Bereich täglich auf ihrem Schulweg nutzen. Ziel ist es, den Schulweg für Kinder sicherer zu gestalten und die Einhaltung der Verkehrsregeln durch Autofahrende nachhaltig zu verbessern. Bereits im Jahr 2022 befasste sich der Ortsbeirat mit der Problematik (OM 2152 und ST 1993), leider verbesserte sich die Situation nicht. Deshalb bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dort erneut tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2152 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1993 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1009 Beratung im Ortsbeirat: 15
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nutzung des Darmstädter Hofes als Bürgerhaus auch über das Jahr 2030 hinaus gewährleistenOMOB 1520.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8099 entstanden aus Vorlage: OF 410/15 vom 02.02.2026 Betreff: Nutzung des Darmstädter Hofes als Bürgerhaus auch über das Jahr 2030 hinaus gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass der Darmstädter Hof auch weiterhin und über das Jahr 2030 hinaus als Bürgerhaus für Vereine und Initiativen genutzt werden kann; 2. sich zeitnah mit dem Inhaber darüber zu verständigen, wie der Fortbestand als Bürgerhaus gewährleistet werden kann. Begründung: Der Darmstädter Hof ist in diesem Stadtteil die einzige Einrichtung für Vereins- und Bürgertätigkeiten. Ohne ihn stehen keine vergleichbaren Räumlichkeiten zur Verfügung. Am Rande der Sitzung des Ortsbeirats am 16.01.2026 wurde durch den Inhaber des Darmstädter Hofes mitgeteilt, dass seitens der Stadt Frankfurt am Main im Januar 2026 keine Mietzahlungen erfolgt waren (was zwischenzeitlich nachgeholt wurde). Wenn der Magistrat keine Einigung mit dem Eigentümer über das Jahr 2030 hinaus herbeiführt, steht der Darmstädter Hof für eine reguläre Nutzung für Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zur Verfügung, was nicht in seinem Sinne sein kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 594 Aktenzeichen: 60-1
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherheit des offiziellen Schulwegs zur Grundschule erhöhenOMOB 1520.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8100 entstanden aus Vorlage: OF 411/15 vom 05.02.2026 Betreff: Sicherheit des offiziellen Schulwegs zur Grundschule erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am nördlichen Ende der Prager Straße eine Querungshilfe (Zebrastreifen o. A.) aufgebracht werden kann. Begründung: Der südliche Gehsteig des Urseler Wegs, der u. A. die Gleise der U-Bahn-Strecke und die Prager Straße kreuzt, ist ein offizieller Schulweg zur Michael-Grzimek-Schule. Eltern meldeten mehrfach gefährliche Situationen bei der Überquerung der Straße, besonders wenn Schüler ohne begleitende Erwachsene unterwegs sind. Die Prager Straße ist durch Buslinien und Elterntaxis zeitweise stark frequentiert. Ein Zebrastreifen mit entsprechender Beschilderung würde dort auf querende Fußgänger besser hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1161 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - GrünGürtelPark westlich von Nieder-EschbachVOB 1520.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.02.2026, V 1391 entstanden aus Vorlage: OF 402/15 vom 25.01.2026 Betreff: GrünGürtel-Park westlich von Nieder-Eschbach Im Ortsbeirat 15 wurde der Antrag diskutiert, die noch existierenden Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach (zwischen der Homburger Landstraße, Züricher Straße und Anna-Lindt-Allee endgültig in den GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach zu integrieren, auch um diese Freiflächen (mit deren extrem guten Bodenqualitäten) trotz vorhandener Begehrlichkeiten vor weiterer Bebauung zusätzlich zu schützen. Dabei ergab sich (auch von den mitdiskutieren Landwirten) die Frage, ob durch die Integration dieser Freiflächen mögliche Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung durch Vorschriften der EU ergeben. Die Frage, ob und in wie weit solche Einschränkungen der EU bereits die landwirtschaftliche Nutzung im Bereich des bereits existierenden Teils des GrünGürtel-Parks südlich von Nieder-Eschbach (zwischen Homburger Landstraße, dem Harheimer Weg und dem Eschbach) beeinflussen, konnte (auch von den anwesenden Landwirten) nicht beantwortet werden. Der Antrag wurde bei Stimmengleichheit (bis zur Beantwortung der o. a. Frage) abgelehnt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Gibt es seitens der EU Einschränkungen für die vorhandene Landwirtschaft bei der vollständigen Aufnahme der Freifläche westlich von Nieder-Eschbach in den GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach? - Oder sind solche Einschränkungen seitens der EU in Vorbereitung? - Gibt es solche Einschränkungen (seitens der EU) bereits für den sich südlich von Nieder-Eschbach befindenden Teils des GrünGürtel-Parks? - Wenn es solche Einschränkungen gibt, welche sind diese? Nicht gemeint sind bereits bisherige Einschränkungen durch Ausweisung der Freifläche als Landschaftsschutzgebiet I. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 751 Antrag vom 25.05.2026, OF 16/15 Aktenzeichen: 79-0
VOB 15AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegVOB 1520.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.02.2026, V 1392 entstanden aus Vorlage: OF 403/15 vom 26.01.2026 Betreff: Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Vorgang: OM 6016/24 OBR 15; ST 766/25 In der Stellungnahme ST 766 wurde dem Ortsbeirat der im Betreff genannte Streckenabschnitt die Tempo-30-Ausweisung zugesagt. Zitat letzter Absatz: "Demzufolge wird der Anregung aufgrund der im in Rede stehenden Abschnitt vorhandenen drei Fußgängerüberwege in Höhe Homburger Landstraße 843 und 869 sowie unmittelbar südlich der Einmündung Urseler Weg nunmehr entsprochen." Leider ist die Ausweisung bisher nicht umgesetzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu berichten, wann eine Tempo-30-Ausweisung auf dem Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg erfolgt. Begründung: Der relativ gerade Streckenabschnitt verleitet zu höheren Geschwindigkeiten. Die in der Stellungnahme erwähnten Fußgängerüberwege werden u. a. vielfach von Schulkindern genutzt. Seit geraumer Zeit ist der Streckenabschnitt auch wieder für den Radverkehr freigegeben (trotz des begleitenden Fuß- und Radweges). Die Ausweisung kann aus Sicht des Ortsbeirats durch das Stellen des Verkehrszeichens 274-30 am Kreisel Deuil-La-Barre-Straße beziehungsweise der Einmündung Urseler Weg recht einfach erfolgen (ggfs. auch an den Einmündungen des Günter-Vogt-Rings und des Wilhelm-Flögel-Rings). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1010 Beratung im Ortsbeirat: 15
VOB 15AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Trägerkonzept für das SuchthilfezentrumNR19.02.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2026, NR 1545 Betreff: Trägerkonzept für das Suchthilfezentrum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvortrag M 205 "Trägervergabe Suchthilfezentrum" wird mit folgender Maßgabe für den Betrieb des Suchthilfezentrums beschlossen: 1. Steuerung Die Steuerung innerhalb des Hilfezentrums (insbesondere Zugang und niedrigschwelliger Erstkontakt, Orientierung im Haus, Wegeführung) erfolgt zentral durch das Drogenreferat der Stadt Frankfurt nach dem WINDIB-Prinzip. Das Drogenreferat wird mit eigener Präsenz im Haus verortet und übernimmt eine übergeordnete Koordinations- und Steuerungsrolle innerhalb der Multi-Träger-Struktur des Hilfezentrums. 2. Clearing Das Clearing (Prüfung akuter Gefährdungslagen, Abklärung individueller Hilfebedarfe, Aufzeigen von Ausstiegsperspektiven, Einleitung von Anschlussmaßnahmen) liegt in der Zuständigkeit eines multiprofessionellen Teams, bestehend aus Sozialarbeiter*innen aller am Betrieb des Suchthilfezentrums beteiligten Träger. 3. WINDIB als verbindlicher gemeinsamer Rahmen WINDIB wurde gemeinsam von allen beteiligten Trägern mitentwickelt und bildet damit den verbindlichen fachlichen und organisatorischen Rahmen für das Projekt. WINDIB bildet damit zugleich den fachlichen Bezugsrahmen für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung niedrigschwelliger Angebote der Drogenhilfe insgesamt. Dies bedeutet ausdrücklich: Alle beteiligten Träger arbeiten entlang der WINDIB-Logik, insbesondere mit Blick auf Ausstiegsorientierung, strukturierte Übergänge, klare Zuständigkeiten sowie eine gesteuerte Fallführung. Niedrigschwelligkeit dient dabei als Einstieg in weiterführende Hilfen - nicht als Selbstzweck. 4. Medizinisch-psychiatrischer Bereich Der medizinisch-psychiatrische Bereich wird durch die Malteser verantwortet. Substitutionsbehandlungen werden von JJ durchgeführt. Die fachliche Begleitung und Qualitätssicherung des Hilfezentrums - insbesondere an den Schnittstellen zwischen medizinischer Versorgung, psychiatrischer Stabilisierung und Suchthilfe - erfolgt in enger Kooperation mit den psychiatrischen Kliniken in Frankfurt. Um eine zielführende Kooperation zu gewährleisten werden verbindliche Kooperationsvereinbarungen getroffen. Der dazu einzuberufende Beirat wird von Dr. Mathias Luderer verantwortet. 5. Aufgabenteilung der Träger · der Träger Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. (JJ) wird beauftragt, die Konsumbereiche innen und außen und den Café- und Aufenthaltsbereich sowie Substitutionsbehandlungen durchzuführen · die Träger "Integrative Drogenhilfe e.V. (idh) und die "Aidshilfe Frankfurt" (AHF) als kooperierende Träger werden beauftragt, das Hygienecenter, die Notübernachtung inklusive Tagesruhebereich sowie den Frauenbereich zu betreiben · der Träger "Malteser Suchthilfe Frankfurt" wird beauftragt, den medizinisch-psychiatrischen Bereich zu betreiben Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 205 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 129 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1545 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD (= Ablehnung); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und Volt (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 205 und NR 1540 = Ablehnung, NR 1545 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (M 205 und NR 1540 = Enthaltung, NR 1545 = Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1545 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 205, NR 1540 und NR 1545 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 205 und NR 1540 = Enthaltung, NR 1545 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1545 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7335, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 53-6
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Gutscheine für mietrechtliche Beratung nach Dringlichkeit vergebenNR19.02.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2026, NR 1546 Betreff: Gutscheine für mietrechtliche Beratung nach Dringlichkeit vergeben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 6/26 wird wie folgt ergänzt: 1. Unter "C. Lösung" auf Seite 2 wird der Satz "Zudem wird davon ausgegangen, dass es sich um arbeitsintensive Fälle handelt, die über die Beratung durch städtische Stellen nicht mehr abgedeckt werden können." in "Zudem werden Gutscheine gezielt an Mietparteien mit dringendem Beratungsbedarf ausgegeben, deren Fall somit eine zeitnahe, arbeitsintensive Betreuung verlangt." geändert. 2. Es wird jährlich ein quantitativer Bericht über die Anzahl der in Anspruch genommenen Gutscheine veröffentlicht, der zudem den Zeitraum der Inanspruchnahme sowie die Verteilung auf die jeweiligen Mieter*innenvereine erfasst. Begründung: Die mietrechtliche Beratung ist ein wichtiger Baustein, um Mieter*innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Aufgrund steigender Miet- und Lebenshaltungskosten können sich jedoch nicht alle betroffenen Mieter*innen eine Mitgliedschaft in einem Mieter*innenverein leisten. Die Ausstellung von Gutscheinen kann hier eine konkrete Unterstützung bieten. Sie hilft besonders vielen Menschen mit kleinem Einkommen, die überproportional von Verdrängung und Wohnungsverlust betroffen sind. Anstatt den Fokus bei der Ausstellung der Gutscheine auf arbeitsintensive Fälle zu legen, sollte er auf der Dringlichkeit liegen. Bei Konflikten mit den Vermietenden ist häufig rasches Handeln und Reaktionsfreudigkeit gefragt, vor allem, wenn wichtige Fristen eingehalten werden müssen. Im schlimmsten Fall droht Wohnungslosigkeit, wenn Fristen verstreichen. Dies kann verhindert werden, wenn die Vergabepraxis sich prioritär nach der Dringlichkeit richtet. Zur Gewährleistung von Transparenz und Evaluation soll jährlich ein Bericht veröffentlicht werden, aus dem hervorgeht, wie viele Personen zu welchem Zeitpunkt und bei welchem Verein eine mietrechtliche Beratung in Anspruch genommen haben. Dabei handelt es sich um einen quantitativen Bericht, für den keine inhaltliche Evaluation durch den Mieter*innenverein erforderlich ist. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 6 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 63 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1546 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 6 = Ablehnung, NR 1546 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) AfD (M 6 = Ablehnung) Gartenpartei (M 6 = Annahme, NR 1546 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Yilmaz (M 6 und NR 1546 = Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1546 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 6 und NR 1546 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 6 = Annahm, NR 1546 = Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1546 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7338, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 64-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.