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- Finanzierung eines Spielmobils mit Hüpfburg und KistenrutscheOIBOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2026, OIB 494 entstanden aus Vorlage: OF 1393/2 vom 23.02.2026 Betreff: Finanzierung eines Spielmobils mit Hüpfburg und Kistenrutsche Der Ortsbeirat finanziert mit einem Betrag von bis zu 900 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget die Bereitstellung eines Spielmobils mit Hüpfburg und Kistenrutsche im Rahmen des Bartholomäusfestes am 14. Juni 2026, dem Gemeindefest der Griechisch-Orthodoxen Kirchengemeinde Prophet Elias Frankfurt. Sämtliche darüber hinaus gehende Belange (organisatorische, versicherungsrechtliche etc.) gehen zulasten der benannten Gemeinde. Der Ortsbeirat stellt allein die Finanzierung des Spielmobils sicher. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen und alle weiteren Schritte direkt mit der benannten Kirchengemeinde abzusprechen und umzusetzen. Begründung: Siehe anliegendes Schreiben der Kirchengemeinde. Die Ortsbeiräte haben laut Auskunft von Annette Passarge, Kinderbeauftragte für Bockenheim, ihr Budget auch für Spielmobile zu benutzen. Anlage 1 (ca. 216 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Reinigung illegaler Graffiti im OrtsbezirkOIOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 23.02.2026, OI 141 entstanden aus Vorlage: OF 1309/2 vom 13.11.2025 Betreff: Reinigung illegaler Graffiti im Ortsbezirk Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; NR 1378/25 GRÜNE/SPD/Volt; Beschl. d. Stv.-V., §&n bsp;6803/25 Der Magistrat wird gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), und vom 06.11.2025, § 6803 (NR 1378), gebeten, aus dem Sondertopf "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" 15.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um die öffentlichen Flächen im Ortsbezirk von illegalen Graffiti zu reinigen. Im Ortsbezirk ist eine deutliche Zunahme illegaler Graffiti festzustellen. Diese tragen erheblich zur Verschandelung des öffentlichen Raumes bei und beeinträchtigen das Sicherheits- und Sauberkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Die Entfernung solcher Schmierereien ist notwendig, um das Stadtbild zu erhalten und das Wohlbefinden im Stadtteil zu stärken. Vor allem verschlüsselte extremistischen Botschaften wie z. B. der auf dem Foto sichtbare Zahlencode 161 sind umgehend zu entfernen. Quellen: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Versandpaket: 04.03.2026
OIOB 2Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Unterstützung des KuFü-Festes 2026 in BockenheimOIOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 23.02.2026, OI 142 entstanden aus Vorlage: OF 1369/2 vom 01.02.2026 Betreff: Unterstützung des KuFü-Festes 2026 in Bockenheim Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, das nicht kommerzielle KuFü-Fest am 30. Mai 2026 mit einem Beitrag in Höhe von 6.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sind zweckgebunden für die Kosten der Anmietung der Toiletten und des Geschirrmobils, der Stromversorgung/Stadtentwässerung, die Vergütung der Künstler*innen sowie für Sanitätsdienste einzusetzen und sollen an den Verein Begegnen in Bockenheim e. V. überwiesen werden. Das nicht kommerzielle KuFü-Fest hat in den vergangenen 15 Jahren insgesamt sechsmal stattgefunden und besitzt aus Sicht vieler Besucherinnen und Besucher ein Alleinstellungsmerkmal als Stadtteilfest in Bockenheim. Es verbindet ein niedrigschwelliges Mitmach- und Bühnenprogramm mit der aktiven Einbindung regionaler Künstler*innen, Initiativen, Vereine und Aktionsgruppen. Ein besonderer Fokus liegt auf Themen wie Migration und Flucht, Gentrifizierung sowie gesellschaftlichem Zusammenhalt. Das Fest schafft damit einen offenen Ort der Begegnung und des Austauschs und macht die Vielfalt der Bewohner*innen Bockenheims sichtbar und erlebbar. 2026 soll dieser Charakter durch ein zusätzliches partizipatives Angebot im Raum "Kunst und Demokratie" weiter gestärkt werden. Ziel ist es, demokratische Teilhabe auf künstlerischer Ebene erfahrbar zu machen und über Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Für die Durchführung des Festes ist ein Gesamtbudget von rund 20.000 Euro veranschlagt. Aktuell besteht eine Finanzierungslücke von 7.200 Euro. Der beantragte Zuschuss des Ortsbeirats würde helfen, unverzichtbare Infrastrukturkosten zu decken und damit die Durchführung des Festes zu sichern. Insbesondere die Kosten für die Anmietung der Toiletten und des Geschirrmobils sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Zudem sollen die beteiligten Künstler*innen künftig fair honoriert werden. Mit der beantragten Unterstützung leistet der Ortsbeirat 2 einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des kulturellen und demokratischen Miteinanders im Stadtteil Bockenheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 04.03.2026
OIOB 2Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der VerkehrssicherheitOMOB 1123.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8101 entstanden aus Vorlage: OF 822/11 vom 01.02.2026 Betreff: Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen: 1. Am Seckbacher Ried: a) die Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Seckbacher Ried wird umgekehrt. Die Einbahnstraße verläuft von der Friesstraße zur Kruppstraße, die Durchfahrt ist weiterhin nur für Pkw erlaubt; b) verbesserter Schutz für den Fußverkehr auf dem Gehweg durch Ergänzung fehlender Poller oder vergleichbarer Maßnahmen; c) beidseitige Führung des Radverkehrs auf der Straße, durchgehend Piktogramme auf beiden Straßenseiten oder sonstige Maßnahmen für ein sicheres Miteinander von Pkw- und Radverkehr. 2. Friesstraße: a) Kreuzung Friesstraße/Am Seckbacher Ried: Hinweise auf querenden Radverkehr und Piktogramme zur besseren Sichtbarkeit des Radverkehrs. Überfahrsicherer Anschluss der Außenkante des Gehweges zur Friesstraße, z. B. durch Bordsteinergänzung; b) ab Friesstraße 26 (letzte Einfahrt Equinix): Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 Tonnen, um das Drehen auf dem Radweg in der Straße Am Seckbacher Ried zu verhindern und Verlegung der Parkplätze von der rechten Seite auf die Straße. Dies soll die Straße künstlich verengen und den Verkehr verlangsamen. Eventuell eine zusätzliche Sperrfläche auf dem Gehweg für E-Roller; c) Tempo-30-Schild auf Mitte der Friesstraße ergänzen: Radweg ist nur einseitig, erhöhter Lieferverkehr und rückwärts fahrende und rangierende Lkw; d) bei den Einfahrten bzw. Ausfahrten der Unternehmen werden Kfz mit einem Schild "nur rechts bzw. links abbiegen erlaubt - Ausnahme Pkw" auf das Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 Tonnen in der Straße Am Seckbacher Ried hingewiesen. Erlaubt ist die Abbiegung in Richtung Borsigallee. 3. Kruppstraße: a) Kreuzung Kruppstraße/Am Seckbacher Ried: Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Hinweise auf einmündenden und abbiegenden Radverkehr zur Voltenseestraße (Schulweg), überfahrsicherer Anschluss der Außenkante des Gehweges zur Kruppstraße, z. B. durch Bordsteinergänzung; b) Maßnahmen zur Verengung der Fahrbahn am Ende der Kruppstraße, um Pkw- und Lkw-Verkehr zu signalisieren, dass am Ende der Straße nicht gewendet werden kann. Begründung: Am Ortstermin am 14.01.2026 nahmen Vertreter und Vertreterinnen der ansässigen Unternehmen, der Wirtschaftsförderung, des Straßenverkehrsamtes, der Bürgerinitiative "Wir wohnen hier", des Fahrradbüros und des Ortsbeirates teil. Der Ortsbeirat ist sich einig, dass die Umkehrung der Einbahnstraße grundsätzlich realisiert werden kann. Die definierten Maßnahmen zielen darauf ab, dass Lkw nicht bis zum Ende der Friesstraße bzw. der Kruppstraße fahren und dann versuchen zu wenden, sondern vorher schon wenden, wenn sie sich verfahren haben. Zudem soll der Radverkehr an den beiden Kreuzungen besser geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1245 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne VersiegelungOMOB 1123.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8102 entstanden aus Vorlage: OF 824/11 vom 01.02.2026 Betreff: Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne Versiegelung Vorgang: OM 6053/24 OBR 10; ST 610/25; OM 7909/26 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt Folgendes zu beachten: 1. Änderungen an der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt liegen auf der Gemarkung Seckbach und sind dem Ortbeirat 11 zur Abstimmung vorzulegen. Falls bereits Planungen vorliegen (ST 610/25), sind diese dem Ortsbeirat 11 zugänglich zu machen. 2. Die Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sollte optimiert werden, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Als mögliche Maßnahme kommt eine Einfädelungsspur auf der bestehenden Straßenfläche in Betracht. Alternativ sollte geprüft werden, ob das Tempolimit vor der Auffahrt auf 50 km/h reduziert werden kann. Begründung: Viele Autofahrerinnen und Autofahrer nutzen die Hofhausstraße aus Seckbach sowie aus dem Preungesheimer Bogen, um auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt oder zur Auffahrt auf die A661 zu gelangen. Der Verkehr aus Bad Vilbel kommend ist auf 80 km/h limitiert. Das Einfahren aus dem Stand auf eine Straße mit 80-km/h-Verkehr ist schwierig und birgt Sicherheitsrisiken. Etwa 350 Meter weiter beginnt das Frankfurter Stadtgebiet, wo das Tempolimit auf 50 km/h reduziert wird. Bürgerinnen und Bürger äußern daher regelmäßig den Wunsch nach einer sichereren Auffahrt. Der Ortsbeirat unterstützt diese Forderung ausdrücklich, sofern keine neuen Flächen versiegelt werden. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, die vorhandene dreispurige Straßenfläche so zu nutzen, dass eine Einfädelungsspur eingerichtet werden kann. Sollte diese Lösung aus verkehrstechnischen Gründen nicht realisierbar sein, befürwortet der Ortsbeirat alternativ eine Reduzierung des Tempolimits unmittelbar vor der Auffahrt, um die Situation zu entschärfen. Da dieser Bereich zur Gemarkung Seckbach gehört, ist der Ortsbeirat 11 an der Planung zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6053 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610 Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7909 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1280 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Eine Stadtteilküche für den RiederwaldOMOB 1123.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8103 entstanden aus Vorlage: OF 826/11 vom 03.02.2026 Betreff: Eine Stadtteilküche für den Riederwald Vorgang: EA 12/25 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und an welchen Standorten im Stadtteil Riederwald die Einrichtung einer Stadtteilküche im städtischen Eigenbetrieb möglich ist; 2. wie gewährleistet werden kann, dass dort montags bis freitags mittags und abends gesunde Mahlzeiten zu einem günstigen Preis - für Kinder kostenfrei - angeboten werden und 3. wie gewährleistet werden kann, dass in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Akteuren eine Stadtteilküche im Stadtteil verankert werden kann und zudem die Räumlichkeiten für ehrenamtliche Aktivitäten an Wochenenden zur Verfügung gestellt werden können. Dabei soll insbesondere auch geprüft werden, ob das leer stehende Restaurant der ABG, Am Erlenbruch 94, als Standort infrage kommen könnte. Die Prüfung soll ergebnisoffen erfolgen und gegebenenfalls alternative Räumlichkeiten im Riederwald einbeziehen. Begründung: Die Einrichtung einer Stadtteilküche im Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt kann ein wichtiger Schritt sein, um das soziale Miteinander im Stadtteil zu stärken und die Versorgung mit gesunden, bezahlbaren Mahlzeiten für alle zu gewährleisten. Stadtteilküchen sind öffentlich zugängliche Orte im Stadtteil, an denen alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, gemeinsam günstig und gesund zu essen. Solche Küchen sind mehr als reine Essensausgaben: Sie können als Begegnungsorte dienen, die Gemeinschaft und Teilhabe fördern, und sind Teil einer zukunftsorientierten öffentlichen Infrastruktur, die auf die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft eingeht. Stadtteilküchen leisten einen Beitrag zur Sorge-Infrastruktur, indem sie insbesondere Menschen mit geringem Einkommen entlasten, stehen aber ausdrücklich allen offen, wirken damit sozialer Vereinzelung entgegen und haben somit auch eine demokratiefördernde Wirkung. Darüber hinaus bieten Stadtteilküchen die Chance, regionale Lieferketten zu stärken. Durch den bevorzugten Einkauf von regionalen Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung können lokale Wertschöpfung und eine klima- und biodiversitätsfreundliche Ernährung gefördert werden. Damit wirken Stadtteilküchen als Ankerpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung und regionale Wirtschaftskreisläufe. Die Stadt Frankfurt hat sich selbst vor zehn Jahren im Jahr 2015 mit der Unterzeichnung des Milan Urban Food Policy Pact dazu verpflichtet, ein faires, nachhaltiges und inklusives Ernährungssystem zu fördern. Die Einrichtung von Stadtteilküchen wäre ein konkreter Schritt, diese Selbstverpflichtung mit Leben zu füllen. Mit einer Stadtteilküche im Riederwald kann die Stadt Frankfurt einen wichtigen Beitrag zu mehr Ernährungsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und nachhaltiger Stadtentwicklung leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.11.2025, EA 12 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 809 Aktenzeichen: 51
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wieso wurde nur ein Teilbetrag der in der Etatanregung EA 38/24 genannten Beträge ausgezahlt?OMOB 1123.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8104 entstanden aus Vorlage: OF 829/11 vom 08.02.2026 Betreff: Wieso wurde nur ein Teilbetrag der in der Etatanregung EA 38/24 genannten Beträge ausgezahlt? Vorgang: EA 38/24 OBR 11; ST 1605/25 Der Magistrat wird aufgefordert, die genauen Gründe zu benennen, warum von der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Etatanregung vom 15.04.2024, EA 38, zum Doppelhaushalt 2024/2025 nur ein Teilbetrag an den Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. ausgezahlt wurde, während die Vereine Projekt Oase, Mensch und Tier im Einklang e. V. sowie Wildtierfreunde Hanau e. V. leer ausgingen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 22.09.2025, ST 1605, nur pauschal rechtliche Gründe genannt, ohne ins Detail zu gehen. Für zukünftige Etatanregungen ist es aber wichtig, die genauen rechtlichen Hintergründe für das Auszahlungshemmnis zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 38 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1605 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 736 Aktenzeichen: 20-10
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die BöllerverbotszoneOMOB 1123.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8105 entstanden aus Vorlage: OF 830/11 vom 08.02.2026 Betreff: Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die Böllerverbotszone Der Magistrat wird aufgefordert, Gebiete rund um tierschutzrelevante Einrichtungen, beispielsweise Tierheim Frankfurt e. V., in die Böllerverbotszone aufzunehmen. Begründung: Vielerorts ist das Zünden von Böllern in Frankfurt mittlerweile eingeschränkt oder ganz verboten. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Zonen rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude. Auch rund um den Zoo mit seinen tierischen Mitbewohnern ist Feuerwerk tabu. Was jedoch nicht im Fokus steht, sind die ortsansässigen Tierschutzvereine. Auch dies sind sensible Orte und sollten neben dem Zoo mit in die Böllerverbotszone aufgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 886 Aktenzeichen: 32-0
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des UrnbergwegsOMOB 1423.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8106 entstanden aus Vorlage: OF 254/14 vom 11.10.2025 Betreff: Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs Der Bebauungsplan Nr. 910 für das Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs befindet sich gegenwärtig in der Umsetzung und nimmt mit zahlreich geplanten Grünflächen im Verkehrsbereich Gestalt an. Hierbei zeichnet sich nun ab, dass sowohl das Straßenbegleitgrün mit Bäumen und Großsträuchern als auch die Wesersandsteine als Poller unmittelbar an den privaten Grundstücksgrenzen angelegt werden und teilweise die Zugänge zu den Gartenbereichen erschweren und verhindern. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Wesersandsteine mit für den Zugang zu den Gärten auskömmlichem Abstand zu setzen und entsprechend Bäume und Sträucher nicht im direkten Zugangsbereich zu pflanzen. Begründung: Zahlreiche Anwohner im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs wurden erst unmittelbar zu Beginn der Baumaßnahmen über die tatsächliche Gestaltung der Verkehrsflächen informiert und zeigen sich zunehmend irritiert, da neben der Entfernung zahlreicher Parkmöglichkeiten auch Zu- und Ausgang zu den rückwärtigen Flächen (Gärten) teilweise deutlich erschwert oder sogar das Mitführen eines Fahrrads unmöglich gemacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 683
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Reinigung des Wegs zwischen Grundschule und JägerstegOMOB 1423.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8107 entstanden aus Vorlage: OF 268/14 vom 09.02.2026 Betreff: Reinigung des Wegs zwischen Grundschule und Jägersteg Der Magistrat wird gebeten, eine regelmäßige Überprüfung des Zustands des Wegs zwischen der Grundschule und dem Jägersteg und eine bedarfsweise Reinigung des Wegs vorzunehmen. Begründung: Der Weg ist eine beliebte Spaziergänger- und Radfahrerstrecke. Nach kräftigen Niederschlägen verschlammt der Weg regelmäßig stark und wird für Spaziergänger und Radfahrer zu einer Zumutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1303 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Keine Mittelkürzungen an Integrierten GesamtschulenOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8204 entstanden aus Vorlage: OF 1370/2 vom 06.02.2026 Betreff: Keine Mittelkürzungen an Integrierten Gesamtschulen Der Magistrat wird gebeten, sich auf Landesebene mit allen möglichen Maßnahmen gegen eine Kürzung der Mittel für Integrierte Gesamtschulen einzusetzen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass die Kürzungen umgehend zurückgenommen werden. Begründung: Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen hat aktuell die Streichung der Zuweisung für Binnendifferenzierung an Integrierten Gesamtschulen verkündet. Aus diesen Mitteln werden Lehrkräfte für Förderangebote, zusätzliche Lernzeiten, präventive Unterstützung etc. finanziert. Im Ortsbezirk 2 wären davon direkt die Georg-Büchner-Schule und die Johanna-Tesch-Schule betroffen sowie der Auslagerungsstandort der IGS Süd. Da Integrierte Gesamtschulen einen wichtigen Beitrag zur Bildung breiter Bevölkerungsgruppen leisten, sind diese Kürzungen nicht hinnehmbar. Von den Kürzungen sind insbesondere Schüler*innen betroffen, die auf individuelle Unterstützung angewiesen sind. Denn dann können pädagogische Förderangebote nicht mehr gewährleistet werden. Bildung darf nicht vom finanziellen Wohlstand abhängig sein. Bildungsmittel müssen gerecht und fair über alle gesellschaftlichen Lebenswelten verteilt werden. Quellen: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/ein-schlag-ins -gesicht-integrierte-gesamtschulen-kritisieren-kuerzungen-bei-lehrerstunden-v1,g esamtschulen_kuerzungen-100.html www.gew-hessen.de/details/kultusministerium-streicht-s tellen-an-integrierten-gesamtschulen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 769 Aktenzeichen: 40-30
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Spielplatz im Alten Rebstockpark parallel zur Bebauung planenOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8205 entstanden aus Vorlage: OF 1373/2 vom 08.02.2026 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark parallel zur Bebauung planen Vorgang: OM 3321/22 OBR 2; ST 2032/23 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme ST 2032 angekündigt, das Thema Spielplatz im Alten Rebstockpark wieder aufzugreifen. Der Ortsbeirat und der Kinderbeauftragte sollen in die Planung mit einbezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass sich die Planungen am Römerhof konkretisieren. Der zu erwartende Zuzug von Kindern, aber auch Jugendlichen, sollte wie 2023 avisiert, Anlass bieten, die Planung eines Spiel-/Bolzplatzes wieder aufzugreifen. Aufgrund der Nähe zum Feldbahnmuseum, das ein beliebtes Ausflugsziel für Familien bietet, empfiehlt der Ortsbeirat, auch das Museum einzubeziehen. Es dient zur Kenntnis, dass ein Mitglied des Museumsvorstands einem Ortsbeiratsmitglied gegenüber Interesse an einem Spielplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zum Museum geäußert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 965 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anwohnende der Jordanstraße vor Lärm und Licht schützenOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8206 entstanden aus Vorlage: OF 1374/2 vom 08.02.2026 Betreff: Anwohnende der Jordanstraße vor Lärm und Licht schützen Der Magistrat wird aufgefordert, die Kioske in der Jordanstraße in einer temporär verstärkten Kontrollphase regelmäßig, engmaschig und anlassunabhängig zu überprüfen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass - nach 22:00 Uhr keinerlei Außenbestuhlung mehr im öffentlichen Straßenraum steht; - die Betreiber ihre Gäste aktiv zur Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten anhalten, bei Verstößen einschreiten und einen Aufenthalt auf dem Gehweg vor den Kiosken nach 22:00 Uhr unterbinden und - durch die Beleuchtung der Kioske keine unzumutbare Lichtbelästigung der Nachbarschaft entsteht. Der Magistrat wird ebenfalls aufgefordert, bei weiterhin fortlaufenden Verstößen die zur Verfügung stehenden ordnungsrechtlichen Mittel anzuwenden und zu prüfen, ob die Genehmigung zum Betreiben einer Außengastronomie entzogen werden kann. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, auf die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH als Eigentümerin einzuwirken, sodass der Zugang zum Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 dauerhaft durch ein verschließbares Tor gesichert ist. Begründung: Die erwähnte Wohngegend gilt als Hotspot für nächtliche Lärmbelästigung. Anwohnende berichten mehrfach gegenüber dem Ortsbeirat von nächtlichem rücksichtslosem Verhalten. Die Zustände sind ebenfalls polizeibekannt. So stellt die Landespolizei gegenüber der Frankfurter Rundschau fest: "Im Bereich rund um den Kiosk waren wir im letzten halben Jahr mehrfach anlassbezogen wegen Ruhestörung im Einsatz." Auch die Stadtpolizei spricht in selbigem Artikel von mehreren Beschwerden wegen Lärmbelästigung in den vergangenen Monaten. Zusätzlich führt die intensive Außenbeleuchtung der Kioske zu erheblichen Beeinträchtigungen, insbesondere durch dauerhaft eingeschaltete, direkt in Wohnräume einstrahlende Beleuchtung. Der ungesicherte Innenhof der benannten Liegenschaft wird ebenfalls zum nächtlichen Verweilen und Lärmen genutzt. Der Einbau eines verschließbaren Tores stellt ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel dar, um dieses Treiben wirksam zu unterbinden und die Nachtruhe der Anwohnenden wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1110 Aktenzeichen: 32-4
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wochenmarkt an der Bockenheimer Warte stärken und in einem lebendigen KulturcampusKonzept weiterentwickelnOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8207 entstanden aus Vorlage: OF 1375/2 vom 08.02.2026 Betreff: Wochenmarkt an der Bockenheimer Warte stärken und in einem lebendigen Kulturcampus-Konzept weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Situation und Perspektive des Wochenmarktes an der Bockenheimer Warte einschätzt, nachdem sich mehrere alteingesessene Marktbeschicker zurückziehen und ihre Waren ab 2026 nicht mehr auf dem beliebten Wochenmarkt anbieten werden. Insbesondere ist die Frage von Interesse, ob neue Marktstände die entstehende Angebotslücke füllen werden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu einer aktiven städtischen Förderung der Zukunftsperspektive des Bockenheimer Wochenmarktes vorzulegen. Hierzu wird insbesondere das Folgende angeregt: 1. Die Stadt Frankfurt sollte den Wochenmarkt an der Bockenheimer Warte als Teil des Kulturcampus-Konzepts verstehen und entsprechend gezielter und aktiver als bislang bewerben. Denkbar wäre u. a. eine gezielte Plakatkampagne in den Stadtteilen Bockenheim und Westend; 2. Eine Kooperation des Wochenmarkts an der Bockenheimer Warte mit der Schirn sowie anderen Kultureinrichtungen am Bockenheimer Campus könnte Synergien schaffen; 3. Die Stadt Frankfurt sollte aktiv potenzielle neue Marktstände für den Wochenmarkt an der Bockenheimer Warte ansprechen und den Einstieg neuer Marktbeschicker bzw. -händler durch Anreize erleichtern; 4. Die Standgebühren des jeweiligen Wochenmarktes in Frankfurt sind so zu gestalteten bzw. zu flexibilisieren, dass diese sich umsatzabhängig an der tatsächlichen wirtschaftlichen Auskömmlichkeit des einzelnen Marktstandes orientieren können - anstatt diese lediglich pauschal nach Quadradmeter und Stadtlage zu erheben; 5. Das Konzept zur Zukunftsperspektive des Bockenheimer Wochenmarktes sollte mit allen Beteiligten - Händlern und Händlerinnen, Anwohnerschaft, Ortsbeirat und Verwaltung (u. a. die HFM - Managementgesellschaft für Hafen und Markt) - erarbeitet werden, um gemeinsam Ideen einzubringen und tragfähige Lösungen zu entwickeln; 6. Bei der weiteren Beplanung des Kulturcampus sollten zudem die Belange des Bockenheimer Wochenmarktes mitgedacht werden. Insbesondere im Hinblick auf den Bestand des Wochenmarktes in etwaigen Bau- und Umbauphasen sowie auch infrastrukturellen Verbesserungen für den Wochenmarkt (Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen). Begründung: Im Gespräch mit den Marktbeschickern werden die aktuellen Herausforderungen deutlich: Der zeitliche Aufwand für den Betrieb eines Marktstandes rentiert sich zunehmend nicht mehr, da die Umsätze sinken, und Personal immer schwerer zu finden ist. Der Wochenmarkt an der Bockenheimer Warte ist seit über 35 Jahren fester Bestandteil des Stadtteils. Jeden Donnerstag verwandelt er den Platz in einen lebendigen Treffpunkt, an dem Menschen aus der Nachbarschaft bei frischem Obst und Gemüse, Back- und Fleischwaren und bei einem Glas Wein ins Gespräch kommen. Hier begegnen sich Jung und Alt, Studierende und Familien, Alteingesessene und Neu-Bockenheimer - der Markt ist gelebte Stadtteilkultur. Umso besorgniserregender ist die Nachricht, dass zum Jahreswechsel drei Stände den Markt verlassen werden: eine Metzgerei, ein Gemüsestand und ein Bäcker. Diese Händlerinnen und Händler haben teils seit Jahrzehnten bei Wind und Wetter mit bester Laune und großem Engagement für Qualität und faire Preise gesorgt. Ihr Weggang ist nicht nur ein wirtschaftlicher, sondern vor allem ein kultureller und sozialer Verlust für Bockenheim. In der weiteren Perspektive muss bei der künftigen Umgestaltung des Geländes am Campus Bockenheim auch der Bockenheimer Wochenmarkt mitgedacht werden, und zwar im Hinblick auf den Bestand des Wochenmarktes in etwaigen Bau- und Umbauphasen sowie auch infrastrukturellen Verbesserungen für den Wochenmarkt (Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen). Diese Punkte wird der Ortsbeirat u. a. aufgreifen, wenn eine konkrete Umsetzungsplanung für den Kulturcampus ansteht. Bockenheim befindet sich in einer Phase des Umbruchs. Mit dem Wegzug der Universität ins Westend hat der Stadtteil einen wichtigen Frequenzbringer verloren. Gleichzeitig bietet die Entwicklung des Kulturcampus neue Chancen: Die Schirn hat gerade in der ehemaligen Dondorf-Druckerei ihre Türen geöffnet und zeigt, wie kulturelle Belebung gelingen kann. Soweit mit der Perspektive eines Kulturcampus Bockenheim neue - nunmehr lebendige - Impulse gesetzt werden, muss der Wochenmarkt am selben Ort als gewachsener Stadtteiltreffpunkt fraglos erhalten und gestärkt werden. Notwendig wird es auch sein, durch gezielte Werbung wieder neue Kundschaft aus den benachbarten Stadtteilen für den Bockenheimer Wochenmarkt zu erschließen. Daher die Forderung nach einem erneuerten Konzept für den Bockenheimer Wochenmarkt am entstehenden Kulturcampus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Pkw-Parken auf dem ehemaligen Parkplatz des Kaufhauses Woolworth (Zugang Juliusstraße) wieder möglich?OMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8208 entstanden aus Vorlage: OF 1376/2 vom 08.02.2026 Betreff: Pkw-Parken auf dem ehemaligen Parkplatz des Kaufhauses Woolworth (Zugang Juliusstraße) wieder möglich? Vorgang: OM 7650/25 OBR 2; ST 164/26 Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf die Stellungnahme ST 164 zu prüfen und zu berichten, 1. ob - soweit der private Eigentümer derzeit keine Fortführung der Wohnbauplanungen beabsichtigt (ST 164) - der ehemalige Parkplatz des Kaufhauses Woolworth (Zugang Juliusstraße) mittel- oder kurzfristig den Pkw-Parkraum in Bockenheim sinnvoll ergänzen könnte; 2. ob der Eigentümer des ehemaligen Parkplatzes des Kaufhauses Woolworth das Pkw-Parken auf dem Grundstück, das seit einiger Zeit frei zugänglich ist, bis auf Weiteres duldet; 3. ob die Stadt Frankfurt, falls der Eigentümer das Pkw-Parken auf dem Grundstück bis auf Weiteres duldet, diese zwischenzeitliche Nutzung durch geeignete Maßnahmen nach Absprache mit dem Eigentümer unterstützen möchte. Begründung: Der Pkw-Parkraum in Bockenheim ist chronisch zu knapp. Dies gilt insbesondere auch in den Abendstunden für die Anwohnerinnen und Anwohner, die einen Pkw-Parkplatz suchen. Ggf. lässt sich die seit Jahren brachliegende Fläche des ehemaligen Parkplatzes des Kaufhauses Woolworth (Zugang Juliusstraße) einer sinnvollen Zwischennutzung als Pkw-Parkraum zuführen. Dies gilt insbesondere, wenn der private Eigentümer derzeit keine Fortführung der Wohnbauplanungen beabsichtigen sollte. Das Gelände des ehemaligen Parkplatzes ist seit Längerem durch offene Tore frei zugänglich. Unklar ist allerdings, ob der Eigentümer es duldet, wenn auf seinem Grundstück geparkt wird. Daher wäre es wünschenswert, wenn der Eigentümer sich hierzu äußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7650 Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 164 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8211 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 934
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8209 entstanden aus Vorlage: OF 1377/2 vom 28.01.2026 Betreff: Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagern Der Magistrat wird gebeten, das auf dem Alten Friedhof Bockenheim in direkter Nachbarschaft zur Prophet Elias Gemeinde aufgestellte Taubenhaus an einen geeigneteren Standort zu verlagern. Begründung: Die griechisch-orthodoxe Prophet Elias Gemeinde in der City West ist die größte Kirchengemeinde in Frankfurt und Umgebung mit 250 bis 300 Kirchenbesuchern jeden Sonntag. Durch das auf dem Gelände des Alten Friedhofs Bockenheim in direkter Nachbarschaft zur Kirche aufgestellte Taubenhaus werden das Kirchengebäude und die Gemeindemitglieder durch Taubenkot unverhältnismäßig stark beeinträchtigt. Für das Taubenhaus soll ein neuer Standort gefunden werden, an dem diese Probleme nicht auftreten. Taubenhaus im Park Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.05.2026, OF 45/2 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 161 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1099 Initiative vom 17.08.2026, OI 17 Aktenzeichen: 67-4
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mobilitätsstationen in Bockenheim optimal gestaltenOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8210 entstanden aus Vorlage: OF 1378/2 vom 01.02.2026 Betreff: Mobilitätsstationen in Bockenheim optimal gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. am Standort Am Weingarten den bestehenden E-Scooter-Abstellbereich baulich gegen Falschparker abzusichern; 2. die kürzlich installierten Fahrradbügel vor dem Stadtteilbüro Bockenheim in der Leipziger Straße 91 kurzfristig zu überprüfen und an einen geeigneteren Standort abseits des Gehweges zu versetzen; 3. zunächst Fahrradbügel dort zu installieren, wo sie vom Ortsbeirat beantragt wurden und erst nach Umsetzung der Ortsbeiratsanregungen zusätzliche Fahrradstellplätze zu schaffen. Begründung: Mobilitätsstationen sind ein wichtiges Instrument, um den Umstieg zwischen Verkehrsmitteln im Alltag zu erleichtern und die nachhaltige Mobilität im Stadtteil zu stärken. Sie bündeln Angebote wie Fahrradabstellanlagen, Sharing- und Mikromobilitätsangebote (z. B. E-Scooter) und tragen dazu bei, den öffentlichen Raum geordnet und effizient zu nutzen. Gerade in einem dicht bebauten Stadtteil wie Bockenheim sind klar strukturierte, gut platzierte und konfliktarme Mobilitätsangebote entscheidend, um den Umweltverbund (Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr) attraktiv zu machen und die Aufenthaltsqualität zu sichern. Zu Ziffer 1.: Da E-Scooter durch Geofencing ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden können, führt das regelmäßige Zuparken dieser Fläche durch Kfz dazu, dass das System faktisch nicht nutzbar ist. Dies hat typische negative Folgeeffekte: E-Scooter werden irgendwo im Umfeld abgestellt, Wege werden eingeengt und es entstehen Konflikte mit dem Fußverkehr. Eine bauliche Sicherung gegen falsch abgestellte Fahrzeuge ist daher notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Mobilitätsstation zu gewährleisten und Fehlablagen zu reduzieren. Zu Ziffer 2.: Es ist zu begrüßen, dass vor dem Stadtteilbüro Bockenheim zusätzliche Fahrradbügel geschaffen wurden. Der aktuell gewählte Standort mittig vor dem Eingang des ExZess/Stadtteilbüros (Leipziger Straße 91) erweist sich jedoch als unglücklich: Die Bügel blockieren nutzbare Aufenthaltsflächen, die insbesondere in den Sommermonaten zum Verweilen und für Außengastronomie genutzt werden, obwohl ausreichend Platz z. B. zulasten eines Kfz-Stellplatzes in der näheren Umgebung zur Verfügung stünde. Eine kurzfristige Korrektur des Standorts würde die Aufenthaltsqualität verbessern, Nutzungskonflikte vermeiden und die Akzeptanz der Maßnahme erhöhen. Zu Ziffer 1.: Zu Ziffer 2.: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 992
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bitte um Einbeziehung in die Planung von MobilitätsstationenOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8211 entstanden aus Vorlage: OF 1388/2 vom 14.02.2026 Betreff: Bitte um Einbeziehung in die Planung von Mobilitätsstationen Vorgang: V 1165/25 OBR 3; ST 1506/25; OM 8208/26 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, künftig den Ortsbeirat und die Anlieger (Anwohner, Gewerbetreibende) über die Einrichtung von Mobilitätsstationen zu informieren und ggfs. auf deren Anregungen einzugehen. Begründung: Der Ortsbeirat hat die Stellungnahme ST 1506 zur Kenntnis genommen. Dennoch regt der Ortsbeirat an, dass hier eine Abstimmung mit den Anliegern erfolgt. Auch aus der Anregung OM 8208 geht hervor, dass Menschen, die vor Ort leben bzw. die Infrastruktur des Ortsbezirks nutzen, andere Standorte vorschlagen würden, als bisher für die Mobilitätsstationen ausgewählt wurden. Enge Abstimmung mit dem Ortsbeirat und den Menschen vor Ort zeigt daher angezeigt zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1506 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8208 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1398 Aktenzeichen: 66-3
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradbügel auf der Sperrfläche vor der Rohmerstraße 24OMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8212 entstanden aus Vorlage: OF 1379/2 vom 01.02.2026 Betreff: Fahrradbügel auf der Sperrfläche vor der Rohmerstraße 24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der langgezogenen Sperrfläche vor der Liegenschaft Rohmerstraße 24 Fahrradbügel installiert werden können. Hierzu sollen einzelne der dort vorhandenen Poller durch Fahrradbügel ersetzt werden. Bei positiver Prüfung wird der Magistrat gebeten, die Maßnahme zeitnah umzusetzen. Begründung: Die bestehende Sperrfläche vor der Rohmerstraße 24 bietet Potenzial für eine funktionale Aufwertung. Durch die Installation von Fahrradbügeln könnte zusätzlicher, geordneter Abstellraum geschaffen werden, wodurch das wilde Abstellen von Fahrrädern an Schildern oder in Grünflächen vermieden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1047 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsberuhigung in der OhmstraßeOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8213 entstanden aus Vorlage: OF 1380/2 vom 27.01.2026 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Ohmstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in der Ohmstraße - ab der Straße An der Dammheide bis zur Galvanistraße - weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen (wie z. B. Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß Verkehrszeichen 325 der StVO) umgesetzt werden können. Begründung: In genanntem Straßenabschnitt (Teil des Schulwegplans) ist die Straße zu eng für den aktuellen Verkehr (Auto- und Anlieferverkehr, Fahrradgegenverkehr). Der Abstand zu aufgehenden Türen der geparkten Autos (Dooring-Zone) wird nicht gewährleistet. Zudem verläuft die Ohmstraße an mehreren Parks mit Spielplätzen entlang (Karl-Schwarzschild-Platz, Celsiusplatz, Gisela-Eckhardt-Platz). Das ständige Parken von Lieferverkehr (inkl. Essenslieferboten der zahlreichen Restaurants/Lebensmittelläden) führt zudem zur Unübersichtlichkeit und erheblichem Gefährdungspotenzial. Eine Verkehrsberuhigung könnte das Gefahrenpotenzial reduzieren und die Aufenthaltsqualität und Querungssicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1401 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradbügel an der Varrentrappstraße/Ecke Hermann-Wendel-StraßeOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8214 entstanden aus Vorlage: OF 1381/2 vom 01.02.2026 Betreff: Fahrradbügel an der Varrentrappstraße/Ecke Hermann-Wendel-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Varrentrappstraße im Bereich der Ecke Hermann-Wendel-Straße öffentliche Fahrradbügel zu errichten und 2. mit der Maßnahme nicht zu warten, bis die verschiedenen Baustellenmaßnahmen in diesem Bereich beendet sind. Begründung: Anwohnende haben darauf hingewiesen, dass es im genannten Bereich trotz zahlreicher Pkw-Stellplätze bislang keine öffentlichen Fahrradabstellmöglichkeiten gibt. Mangels geeigneter Abstellmöglichkeiten werden Fahrräder derzeit an Verkehrsschilderpfosten oder in den Grünflächen abgestellt. Durch die Einrichtung von Fahrradbügeln kann hier mit geringem Aufwand Abhilfe geschaffen werden. Dies sollte idealerweise zeitnah geschehen und nicht erst nach Abschluss der in diesem Bereich laufenden Bauarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1400 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsfluss an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße erhöhen: gesperrte Spur freigebenOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8215 entstanden aus Vorlage: OF 1385/2 vom 01.02.2026 Betreff: Verkehrsfluss an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße erhöhen: gesperrte Spur freigeben Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße aus Richtung Messe kommend die Linksabbiegerspur, die derzeit wegen der Baustelle auf der Bockenheimer Landstraße gesperrt ist, für den geradeaus fahrenden Verkehr Richtung Siesmayerstraße freigegeben werden kann, und bei positivem Prüfergebnis die Maßnahme umzusetzen. Begründung: Die Linksabbiegerspur ist derzeit gesperrt. Nicht zuletzt wegen der vielen Rechtsabbieger staut sich der Verkehr häufig an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Siesmayerstraße/ Mendelssohnstraße. Da das Linksabbiegen derzeit ohnehin nicht gestattet ist, könnte die Spur zur Entlastung der Kreuzung zum geradeaus Fahren freigegeben werden, zumal der Gegenverkehr aus Richtung Siesmayerstraße nicht gleichzeitig grün bekommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1399 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kulturcampus: Platz für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) und die Bürger BockenheimsOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8216 entstanden aus Vorlage: OF 1389/2 vom 18.02.2026 Betreff: Kulturcampus: Platz für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) und die Bürger Bockenheims Der Magistrat wird gebeten, die Dondorf-Druckerei für freie Künstler und ortsansässige Initiativen zu öffnen bzw. geöffnet zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 789 Aktenzeichen: 41
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5OMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8217 entstanden aus Vorlage: OF 1390/2 vom 23.02.2026 Betreff: Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5 Vorgang: OM 7398/25 OBR 2; ST 2037/25 Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Anregung OM 7398 gebeten zu veranlassen, dass die derzeit an der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße als Bodenplatte eingelassene Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim auf den Fußweg vor dem Gebäude in der Schloßstraße 5 verlegt wird. Der Magistrat wird außerdem gebeten, in Fortführung der in der Anregung OM 7395 zugesagten Maßnahmen, die Gedenkplatte im Zuge der Umsetzung erneut zu reinigen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, für die Gedenkplatte künftig regelmäßige Reinigungsintervalle festzulegen, mindestens einmal jährlich sowie zeitnah vor dem 9. November. Begründung: Die ehemalige Synagoge in Bockenheim stand auf dem Grundstück der heutigen Schloßstraße 5. Die dort vorgesehene Anbringung der Gedenkplatte war zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich, sodass sie ersatzweise als Bodenplatte an der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße eingelassen wurde. Der Text der Gedenkplatte lautet "Hier stand ...". Diese Formulierung trifft am derzeitigen Standort nicht zu. Die Verlegung der Gedenkplatte an den historischen Standort vor dem Gebäude in der Schloßstraße 5 stellt daher eine eindeutige historische Zuordnung sicher und ist aus inhaltlichen wie erinnerungskulturellen Gründen geboten. Zudem ist der gegenwärtige Standort seit vielen Jahren wiederholt Gegenstand von Beratungen im Ortsbeirat. Die Situation vor Ort ist dauerhaft problematisch, da sich an dieser Stelle ein gastronomischer Betrieb befindet, dessen Außenbestuhlung regelmäßig über der Gedenkplatte angeordnet ist. Dies beeinträchtigt die Wahrnehmbarkeit der Gedenkplatte sowie die Nutzung des Ortes als angemessenen Erinnerungsort. Im Rahmen eines am 5. Februar 2026 durchgeführten Ortstermins mit dem zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung (ABI) wurde die örtliche Situation gemeinsam mit Mitgliedern des Ortsbeirats sowie des Geschichtsvereins Freunde Bockenheims e. V. geprüft. Dabei bestand Einvernehmen der Beteiligten, dass eine Verlegung der Gedenkplatte an den historischen Standort umsetzbar ist. Die räumlichen Gegebenheiten auf dem Fußweg vor dem Gebäude Schloßstraße 5 ermöglichen das Einlassen der Gedenkplatte. Mit der Anregung OM 7398 hatte der Ortsbeirat den Magistrat bereits um Prüfung einer Verlegung gebeten. In der hierzu ergangenen Stellungnahme ST 2037 wurde unter anderem mitgeteilt, dass die Gedenkplatte im Herbst 2025 gereinigt worden sei. Der aktuelle Zustand der Platte lässt diese Reinigung jedoch nicht erkennen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit verbindlicher und regelmäßiger Reinigungsintervalle. Regelmäßige Reinigungsintervalle, mindestens einmal jährlich sowie insbesondere eine Reinigung zeitnah vor dem 9. November, tragen dazu bei, die Würde des Erinnerungsortes dauerhaft zu sichern und dessen Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Derzeitiger Standort der Gedenkplatte an der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße. Die Gedenkplatte ist als Bodenplatte im öffentlichen Gehwegbereich eingelassen. Übersichtssituation des Fußwegs vor dem Gebäude Schloßstraße 5. Darstellung der räumlichen Gegebenheiten für eine mögliche Einlassung der Gedenkplatte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7398 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2037 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 979 Aktenzeichen: 41
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten - Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiierenOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8218 entstanden aus Vorlage: OF 1391/2 vom 20.02.2026 Betreff: Westbahnhof barrierefrei, sicher und zukunftsfähig gestalten - Dialogprozess und Ergänzungen zur Umbauplanung initiieren Der Magistrat wird gebeten, 1. gemeinsam mit Vertreter*innen der Deutschen Bahn und der VGF im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 2 über den aktuellen Sachstand der Planungen zum Ausbau des Westbahnhofs sowie zur künftigen Verkehrsführung, Mobilität und Gestaltung im Bahnhofsumfeld zu berichten; 2. gemeinsam mit der Deutschen Bahn, den zuständigen städtischen Ämtern, dem Ortsbeirat, den Kinder- und Seniorenbeauftragten, sowie Vertreter*innen der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) zeitnah einen "Runden Tisch Westbahnhof" zu initiieren; 3. im Rahmen dieses Dialogprozesses zu prüfen, welche zeitlich und technisch noch möglichen Ergänzungen und Verbesserungen an den vorliegenden Planungen vorgenommen werden können, insbesondere im Hinblick auf eine sichere, barrierefreie und sozial gerechte Nutzung des Westbahnhofs und eine attraktive und sichere Gestaltung des angrenzenden öffentlichen Raums. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: - die barrierefreie und sichere Erreichbarkeit aller Bahnsteige auch bei Ausfall des Aufzugs; - ausreichende Bewegungsflächen auf den Bahnsteigen für Menschen mit Mobilitäts- oder Wahrnehmungseinschränkungen, Personen mit Kinderwagen oder Gepäck sowie Radfahrende; - Prüfung ergänzender Rampenlösungen bzw. alternativer barrierearmer Erschließungen (z. B. Lauf- oder Rollbänder mit geringer Steigung); - ausreichende Dimensionierung des Aufzugs zur Vermeidung von Engpässen in Verkehrsspitzenzeiten; - barrierefreie und sichere Erreichbarkeit der umliegenden Einrichtungen insbesondere des Jobcenters, des Bernusparks, des SAALBAU Schönhof (Müz) sowie des Schönhofviertels; - Prüfung einer verbesserten barrierefreien Anbindung des Schönhofgeländes; - Überprüfung und ggf. Neuordnung der Buslinienführung und Haltestellennutzung im Umfeld; - Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes für unterschiedliche Tages- und Nutzungszeiten (einschließlich technischer Ausfälle, Randzeiten und Nachtstunden); - Entwicklung eines nachhaltigen Reinigungskonzepts, um den Westbahnhof attraktiv und sauber zu machen und Aufenthaltsqualität zu erreichen; - Einrichtung klar erkennbarer und barrierefrei nutzbarer Notruf- und Hilfesysteme; - Maßnahmen zur Reduzierung akustischer Belastungen im Umfeld des Bahnhofs. Bei allen Maßnahmen sollen die Belange von Kindern und Schüler*innen sowie von Menschen mit Mobilitäts- oder Wahrnehmungseinschränkungen besonders berücksichtigt werden. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung der Seniorenbeauftragten des Ortsbezirks 2 mit einzelnen Ergänzungen. Viele der angesprochenen Punkte betreffen grundlegende Fragen der Barrierefreiheit, Sicherheit und sozialen Teilhabe. Der Westbahnhof ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk 2. Er verbindet Bockenheim mit dem Schönhofviertel und weiteren angrenzenden Quartieren und wird täglich von Pendler*innen, Schüler*innen, älteren Menschen sowie Nutzer*innen sozialer Einrichtungen frequentiert. Die bisher vorgestellten Planungen lassen in mehreren Punkten offen, ob die Anforderungen an eine inklusive, barrierefreie und sichere Infrastruktur ausreichend erfüllt werden. Insbesondere bei Ausfall technischer Anlagen (z. B. Aufzügen), in Verkehrsspitzenzeiten oder in Randzeiten müssen funktionierende Alternativen und Unterstützungsstrukturen gewährleistet sein. Angesichts des fortgeschrittenen Planungsstandes ist es erforderlich, kurzfristig zu klären, welche Ergänzungen noch möglich sind. Zudem sollten erste Vorstellungen zur Gestaltung der öffentlichen Räume rund um den Westbahnhof sowie der künftigen Verkehrsführungen diskutiert werden. Ein transparenter Dialogprozess unter Beteiligung aller relevanten Akteur*innen kann dazu beitragen, praktikable und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Der Westbahnhof soll nicht nur technisch modernisiert, sondern als sicherer, inklusiver und stadtverträglicher Mobilitätsknoten für alle Generationen gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2026, OM 86 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Stralsunder Straße: Was passiert mit dem Parkplatz?OMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8219 entstanden aus Vorlage: OF 1392/2 vom 20.02.2026 Betreff: Stralsunder Straße: Was passiert mit dem Parkplatz? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine andere Nutzung des Parkplatzes am Ende der Stralsunder Straße zur Eschersheimer Landstraße geplant ist, ein Bauvorhaben beantragt ist und wer Eigentümer des Grundstücks ist. Sollte das Grundstück im Eigentum der Stadt Frankfurt stehen, wird der Magistrat gebeten, den Parkplatz zu reinigen und dafür Sorge zu tragen, dass keine abgemeldeten Fahrzeuge dort illegal abgestellt werden und dort verbleiben. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, wildes Parken an der Stralsunder Straße zu ahnden, da sich an der Straße auch eine Kita befindet, sodass die Verkehrssicherheit teilweise erheblich beeinträchtigt ist. Begründung: Ein Ortsbeiratsmitglied hat am 26.12.2025 ein illegal abgestelltes Fahrzeug auf dem oben benannten Parkplatz gesehen. Aufgrund der Feiertage war es sonst relativ ruhig an der Stralsunder Straße. Es herrschte kein Universitätsbetrieb. Universitätsmitarbeiter und Studenten sind wahrscheinlich die häufigsten Nutzer des Parkplatzes. Das Ortsbeiratsmitglied hat sodann die Universität angeschrieben. Erst am 20.02.2026 erhielt das Ortsbeiratsmitglied die Antwort, dass sich - entgegen der ersten Annahme - das Gelände nicht im Eigentum der Universität befindet. Daher bittet der Ortsbeirat nunmehr den Magistrat, die Lage weiterzuverfolgen. Es dient zur Kenntnis, dass ein Anwohner den Ortsbeirat angeschrieben hat. Es liege regelmäßig viel Müll an der Straße und dem Parkplatz, die Nutzer parkten häufig auch die Straße zu, und schließlich führe dies mitunter zu gefährlichen Situationen auch rund um die Kita. Dieses Fahrzeug war sowohl am 26.12.2025 als auch am 20.02.2026 dort zu sehen. Zugeparkte Straße mit dem Parkplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Arbeit der Ortsbeiräte erleichtern - Übersicht der zu besetzenden EhrenämterOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8220 entstanden aus Vorlage: OF 1367/2 vom 09.02.2026 Betreff: Arbeit der Ortsbeiräte erleichtern - Übersicht der zu besetzenden Ehrenämter Der Magistrat wird gebeten, mit Beginn der Wahlperiode 2026 bis 2031 eine vollständige Übersichtsliste aller durch den Ortsbeirat zu benennenden (vorzuschlagenden) Ehrenämter zu erstellen und dem neu gewählten Ortsbeirat als Arbeitshilfe zur Verfügung zu stellen. Im Einvernehmen mit dem Büro der Stadtverordnetenversammlung sollen die Fachämter diese Übersichtsliste in Zukunft aktuell halten. Der Ortsbeirat 2 regt an, dies für alle Ortsbeiräte einzuführen und in den Webauftritten der Ortsbeiräte auf frankfurt.de zu veröffentlichen. Begründung: Den Ortsbeiräten liegt bisher keine Liste vor, die nach Ortsbezirk zusammengefasst darstellt, für welche Positionen und Ehrenämter samt Stellvertretungen der Ortsbeirat dem Magistrat Personalvorschläge zu unterbreiten hat, z. B. Sozialbezirksvorsteher:innen, Schiedspersonen, Kinderbeauftragte, Seniorenbeauftragte. Das bisherige Verfahren beruht stattdessen auf einzelnen Meldungen der Ämter für das jeweilige zu besetzende Ehrenamt, wenn bspw. durch das Ausscheiden einer Person eine Nachbesetzung erforderlich wird. Eine gebündelte Übersicht, wie viele Ehrenämter überhaupt besetzt werden müssen, liegt den Ortsbeiräten und dem für ihre Betreuung zuständigen Büro der Stadtverordnetenversammlung nicht vor. Insbesondere für neugewählte - aber auch langjährige - Mitglieder des Ortsbeirates ist daher nicht immer ersichtlich, um welche Besetzung sich verantwortlich gekümmert werden muss. Da unter anderem das Jugend- und Sozialamt in den letzten Jahren vermehrt Hinweise gegeben hat, dass eine zügige Besetzung mit geeigneten und verantwortungsbewussten Personen sehr wichtig wäre, scheint es angebracht, den Mitgliedern der Ortsbeiräte auch eine entsprechende Übersicht der zu besetzenden Ehrenämter zur Verfügung zu stellen. Die Fachämter könnten diese im Sinne der Ortsbeiräte und in Rücksprache mit dem Büro der Stadtverordnetenversammlung aktuell halten. Eine Veröffentlichung auf frankfurt.de wäre ebenfalls sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 980 Aktenzeichen: 00-34-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Überdachte Bushaltestelle „Messeparkhaus“OMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8221 entstanden aus Vorlage: OF 1372/2 vom 08.02.2026 Betreff: Überdachte Bushaltestelle "Messeparkhaus" Der Magistrat wird gebeten, überdachte Wartebereiche an der Bushaltestelle "Messeparkhaus" beiderseits zu errichten. Begründung: Die Haltestelle am Messeparkhaus wird mit wachsender Anwohnerschaft zunehmend von mehr Personen genutzt. Überdachte Wartebereiche bieten den Fahrgästen zuverlässigen Schutz vor Regen und Wind und verbessern den Komfort erheblich - insbesondere, da zudem oft längere Wartezeiten durch erhöhtes Verkehrsaufkommen entstehen. Ein witterungsgeschützter Bereich steigert die Aufenthaltsqualität und fördert die Nutzung des ÖPNV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 973 Aktenzeichen: 92-13
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bequemer sitzen auf dem Spielplatz AppelsgasseOMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8222 entstanden aus Vorlage: OF 1383/2 vom 08.01.2026 Betreff: Bequemer sitzen auf dem Spielplatz Appelsgasse Der Magistrat wird gebeten, für die Sitzmöglichkeiten auf der Mauer auf dem Spielplatz Appelsgasse zwei Bankauflagen anzuschaffen und zu installieren. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung der Kinderbeauftragten. Aktuell besteht die Sitzmöglichkeit, auf einer Mauer Platz zu nehmen. Um den Sitzkomfort gegenüber dem Verweilen auf kühlen und ggf. feuchten Stein zu erhöhen, wird um die Installation der Auflagen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 963 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einfahrt frei halten!OMOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8223 entstanden aus Vorlage: OF 1384/2 vom 08.01.2026 Betreff: Einfahrt frei halten! Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mittels Sperrstreifen und Stahlabweisern auf der Fahrbahn (siehe Foto) die Zufahrten zu den Liegenschaften Unterlindau 15 und Niedenau 42 vor illegalem Parken zu schützen. Begründung: Es handelt sich um einen dringenden Wunsch der Hausverwaltung bzw. von Einzeleigentümern der beiden Liegenschaften, da kaum ein Tag vergeht an dem die Einfahrten zu den Grundstücken nicht durch illegal geparkte Fahrzeuge sehr erschwert oder gänzlich unmöglich gemacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1274 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schriftzug „Panoramabad“STOB 423.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 347 Betreff: Schriftzug "Panoramabad" Die BäderBetriebe Frankfurt unterstützen den hohen Stellenwert für den Erhalt des Schriftzuges "Panoramabad". Es stehen aktuell verschiedene Überlegungen für den künftigen Standort an. Sobald sich diese konkretisieren, wird gerne der Ortsbeirat 4 eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7833
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner StraßeSTOB 1523.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 348 Betreff: Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße Die zwischen den Fachämtern abgestimmte und den Festsetzungen des B 923 zu Grunde gelegte verkehrliche Vorplanung ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Entlang der Ortsrandstraße sind beidseitig von der Fahrbahn abgetrennte Rad- und Gehwege vorgesehen, die in einem Teilabschnitt flächensparend mit einem Wirtschaftsweg kombiniert wurden. Am Kreisverkehr sind umlaufend Gehwege vorgesehen. Der Radverkehr wird hier im Mischverkehr geführt. In Richtung Norden wurde Vorsorge getroffen, ggf. im Zuge eines Ausbaus der Homburger Landstraße möglichen Radweg direkt anzuschließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7784
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sachstand Bauvorhaben Im WiesengrundSTOB 1223.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 349 Betreff: Sachstand Bauvorhaben Im Wiesengrund Für das angesprochene Grundstück in der Gemarkung Kalbach, Flur 15, Flurstück 64/2, gab es zuletzt Mitte 2024 eine Bauberatung. Angefragt war die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohneinheiten. Eine Wohnnutzung ist an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig. Ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage wurde bisher jedoch nicht eingereicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2025, V 1336
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sachstand hinsichtlich des Glasfaserausbaus im Stadtteil Kalbach-RiedbergSTOB 1223.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 350 Betreff: Sachstand hinsichtlich des Glasfaserausbaus im Stadtteil Kalbach-Riedberg Zum in der Anregung angesprochenen Zeitplan teilt die Telekom Deutschland auf Anfrage mit, dass der Ausbau noch fehlender Glasfaserarbeiten in Kalbach witterungsabhängig Ende Februar beginnen und bis zur Jahresmitte 2026 abgeschlossen sein soll. Hinsichtlich des Ausbaugebiets Frankfurt Riedberg ist ein Ausbauzeitraum seitens des Unternehmens bis Frühjahr 2027 avisiert. Alle Kunden, die einen Auftrag erteilt haben, werden im Glasfaserportal der Telekom auf einen voraussichtlichen Ausbautermin hingewiesen. In Frankfurt-Riedberg sind bereits die ersten Trassen verlegt worden. Durch Witterungseinflüsse können allerdings auch hier kurzfristige Unterbrechungen der Ausbauaktivitäten entstehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7841
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Die Tafel am „Herkules Brunnen“ endlich anbringen!STOB 923.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 351 Betreff: Die Tafel am "Herkules Brunnen" endlich anbringen! Der Magistrat beabsichtigt, die Tafel parallel zur Wiederinbetriebnahme des Brunnens zu installieren, um die größtmögliche Aufmerksamkeit für die wichtige historische Einordnung zu generieren. Die zuständigen Fachämter befinden sich bezüglich der Sanierungsarbeiten im regelmäßigen Austausch. Der Ortsbeirat wird über den Abschluss der Sanierungsarbeiten, die mindestens bis zum Sommer 2026 andauern werden, unaufgefordert informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7796
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zivilschutz in Bergen-EnkheimSTOB 1623.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 352 Betreff: Zivilschutz in Bergen-Enkheim Antwort zu den Fragen 1, 3 und 4: Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 1750 vom 08.08.2022. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und den Bundesländern ein nationales Schutzraumkonzept. Die Veröffentlichung des nationalen Schutzraumkonzepts wurde für das Jahr 2026 angekündigt, das die weitere Planung der Zivilschutzmaßnahmen in Frankfurt am Main bestimmt. In der Zwischenzeit laufen vorbereitende Maßnahmen. Antwort zur Frage 2: Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 2103 vom 29.11.2021. In der Zwischenzeit erfolgte eine EU-weite Ausschreibung der Fachplanung für ein Sirenennetz für das Stadtgebiet Frankfurt am Main. Mit den Planungsarbeiten wurden begonnen, sie sind aber aktuell noch nicht abgeschlossen. Die Sirenenstandorte werden so ausgewählt, dass eine bestmögliche Schallausbreitung erreicht werden kann. Das Ergebnis der Fachplanung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2026 erwartet. Nach Fertigstellung der Planung wird der Magistrat über das Ergebnis informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1334
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wiederherstellung des Friedhofs EschersheimSTOB 923.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 353 Betreff: Wiederherstellung des Friedhofs Eschersheim zu 1: Der Bauprozess hat sich unter anderem verzögert, weil die Deutsche Bahn statt des in der zugrunde liegenden Vereinbarung festgelegten Ersatzgebäudes ausschließlich eine Entschädigungszahlung leisten wollte. Der Magistrat hat dies abgelehnt und besteht weiterhin auf die Errichtung eines Ersatzgebäudes durch die Deutsche Bahn. Nach einigem Schriftverkehr sowie einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten besteht inzwischen Konsens. Eine weitere Verzögerung ist entstanden, weil die Deutsche Bahn vorgeschlagen hat, den Ersatzbau in einer alternativen Bauweise zu errichten. Eine bereits an die Deutsche Bahn übersandte Zusatzvereinbarung zur Bauausführung musste daher erneut aufgesetzt werden. Der Magistrat geht davon aus, dass die Vereinbarung noch zu Beginn des Jahres 2026 von allen Beteiligten unterzeichnet wird. Das Toilettengebäude wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres erstellt werden. Der provisorische Toilettencontainer war zunächst auch außerhalb von Beerdigungen geöffnet. Aufgrund von Vandalismusschäden und extremen Verschmutzungen wurde entschieden, das WC nur noch dann zu öffnen, wenn Friedhofspersonal vor Ort ist. Das ist hauptsächlich an Beerdigungstagen der Fall. zu 2: Aufgrund unklarer Grenzverläufe war eine zeitaufwendige Abstimmung hinsichtlich der Flächenzuständigkeiten erforderlich. Der Bau eines Zaunes sowie die Begrünung des Bereichs sind für das Frühjahr 2026 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7795
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bäume auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße pflanzenSTOB 923.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 354 Betreff: Bäume auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße pflanzen Der Anregung wird entsprochen - aufgrund des bestehenden Altbaumbestands werden zwei Bäume gepflanzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7787
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Boulderwand für Erwachsene im Hafenpark errichtenSTOB 423.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 355 Betreff: Boulderwand für Erwachsene im Hafenpark errichten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Frist keine abschließende Antwort geben zu können. Das zuständige Fachamt wird die Voraussetzungen für eine Boulderwand im Hafenpark prüfen und den Ortsbeirat über das Ergebnis informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7358
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Berkehrsheimer EhrenmalSTOB 1023.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 356 Betreff: Berkehrsheimer Ehrenmal Der Magistrat wird mit der Evangelischen Michaelisgemeinde in Kontakt den treten und auf die bestehenden Eigentümerpflichten und die innerstädtischen Zuständigkeiten hinweisen. Sollten zukünftig bei Grünpflegemaßnahmen Beschädigungen am Ehrenmal ersichtlich sein, werden wir die Eigentümerin darüber informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7538
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einführung eines Self-Service-Angebots am Kleinmüllplatz EnkheimSTOB 1623.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 357 Betreff: Einführung eines Self-Service-Angebots am Kleinmüllplatz Enkheim Nach Rückmeldung der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH ist aufgrund der positiven Erfahrungen und Ergebnisse mit dem Self-Service-Angebot am Kleinmüllplatz Bergen auch die Einführung eines entsprechenden Self-Service-Angebots am Standort Enkheim geplant und soll zeitnah umgesetzt werden. Der Magistrat befürwortet die Ausweitung des Self-Service-Angebots. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7627
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)STOB 1023.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 358 Betreff: Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745) Zu 1. Die lange Prüfdauer für die Aufstellung der Starkwindschirme an der Berkersheimer Grundschule ergibt sich aus mehreren Faktoren. Neben der Ergänzung des ursprünglich vorgesehenen Umfangs der Maßnahme, handelt es sich um die Beschaffung technisch aufwendiger Starkwindschirme, deren Planung, statische Ausführung und Montage besonderen sicherheits- und vergaberechtlichen Anforderungen unterliegen. In Verbindung mit dem hierfür notwendigen Ausschreibungsverfahren sowie geltenden brandschutz- und ordnungsrechtlichen Vorgaben führte dies zu einem erhöhten zeitlichen Aufwand. Ergänzend machten personelle Engpässe eine Priorisierung laufender Aufgaben erforderlich. Aus Gründen des Brand- und Rettungsschutzes wurde der Bedarf daraufhin auf einen Starkwindschirm im hinteren Schulhofbereich reduziert. Für diesen war keine Ausschreibung erforderlich, sodass die Umsetzung zeitnah erfolgen konnte. Der Starkwindschirm ist seit Oktober 2025 ordnungsgemäß aufgestellt. Die Schule wurde über den jeweiligen Sachstand informiert. Zu 2. Die Feuerwehraufstellfläche muss nicht sichtbar mit Markierungen ausgezeichnet sein. Bei der Gefahrenverhütungsschau im Juni 2026 hat die Feuerwehr darauf hingewiesen, dass sich im Bereich des ursprünglich geplanten Standorts die Feuerwehrstellfläche befindet. Zu 3. Durch die nicht vorhandene Markierung war die Feuerwehrstellfläche nicht bekannt. Zu 4. Die Kommunikation zu schulischen Belangen erfolgt in erster Linie mit der Schulleitung. Der Magistrat ist bemüht, die Anfragen des Ortsbeirates zeitnah zu beantworten. Zu 5. Die brandschutzrechtliche Bewertung der geplanten Standorte erfolgte im Rahmen einer Gefahrenverhütungsschau durch die Branddirektion im Juni 2025. Dieser konkrete Nutzungskonflikt konnte erst im Zuge einer örtlichen Begehung abschließend geklärt werden. Die Schulbauoffensive der Stabstelle Schulbau ist mit dem Sonnenschutz der Berkersheimer Grundschule nicht befasst (siehe M 95 / 2024). Die Verkehrssicherungspflicht und somit auch das Thema Brandschutz obliegt dem Amt für Bau und Immobilien. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7759
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Müllprobleme im Frankfurter BogenSTOB 1023.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 359 Betreff: Müllprobleme im Frankfurter Bogen Dem Magistrat ist der hohe Nutzungsdruck und eine entsprechende Beschwerdelage der zurückliegenden Betrachtungsjahre am Gravensteiner Platz durchaus bekannt. Insofern wurde mit der letzten Satzungsänderung zum 01.01.2026 die Reinigungshäufigkeit dem tatsächlichen Reinigungsbedürfnis angepasst. Mit der Erhöhung der Reinigungsklasse (von Reinigungsklasse I auf Reinigungsklasse II) kommt der Magistrat der Forderung nach mehr Sauberkeit und mehr Papierkorbleerungen zukünftig nach. Der Gravensteiner Platz (RKL II) wird insofern ab dem 01.01.2026 zweimal wöchentlich gereinigt. Dabei werden alle losen Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter aufgenommen. Auch die Papierkorbleerungen erfolgen dann in diesem regelmäßigen Turnus, sodass sich auch das Papierkorbvolumen der angebrachten Papierkörbe faktisch verdoppelt. Den vorübergehenden Auffälligkeiten der Vergangenheit wird dementsprechend entgegengewirkt, sodass sich die gewünschte Verbesserung der Sauberkeitseindrücke dauerhaft ergeben sollte und die erforderliche Reinigungsleistung sichergestellt ist. Konkrete Auffälligkeiten können gerne auch direkt über das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) gemeldet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7910
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterstützung der Jubiläumsfeier des Athletik-Sportvereins Griesheim 1900 e. V.STOB 623.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 360 Betreff: Unterstützung der Jubiläumsfeier des Athletik-Sportvereins Griesheim 1900 e. V. Der Magistrat stellt dem Athletik-Sportverein Griesheim 1900 e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 Euro für die Jubiläumsfeier des Vereins zum 125-jährigem Bestehen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.03.2025, OIB 389
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen zum Schutz gegen eine Verlagerung der Drogenszene nach SachsenhausenSTOB 523.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 361 Betreff: Maßnahmen zum Schutz gegen eine Verlagerung der Drogenszene nach Sachsenhausen Die Stadtpolizei verzeichnet im Bereich des Mainufers und der nahegelegenen Grünanlagen gelegentlich vereinzelte Drogenkonsumenten. Aus diesem Grund wurden bereits die Bestreifungen der Örtlichkeiten ausgeweitet. Eine Verlagerung der Drogenszene kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden. Sofern in Zukunft Bedarf bestehen sollte, können aufsuchende Projekte der Drogenhilfe vor Ort tätig werden. In dem Zusammenhang wurde die originär zuständige Landespolizei über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Die Auswertung der PKS-Daten zeigt für das Jahr 2024 einen deutlichen Rückgang der registrierten Fallzahlen. Die Gesamtzahl der Rauschgiftdelikte sank von 459 Fällen im Vorjahr auf 265 Fälle im Jahr 2024. Dies stellt den niedrigsten Wert im Betrachtungszeitraum seit 2015 dar. Auch im Bereich des illegalen Handels/Schmuggels ist ein Rückgang von 17 Fällen (2023) auf vier Fälle (2024) zu verzeichnen. Der statistische Rückgang ist maßgeblich auf die entfallende Strafbarkeit von Cannabis-Besitz zurückzuführen. Da Cannabis keinen Verstoß mehr gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) darstellt, werden diese Sachverhalte statistisch nicht mehr in der früheren Form erfasst. Die neu eingeführten Straftatbestände gem. §34 KCanG spielen mit lediglich fünf erfassten Fällen im Jahr 2024 quantitativ eine untergeordnete Rolle. Hinsichtlich der von Ihnen angeführten Bereiche - Spielplätze, Grünanlagen und das Schulumfeld - lassen die aktuellen Auswertungen keine statistische Schwerpunktbildung erkennen. Auch nach Rücksprache mit dem Ansprechpartner der regionalen Kriminalitätsbekämpfung der örtlich zuständigen Polizeidirektion Süd liegen dort keine entsprechenden Bürgerbeschwerden oder Anzeigen vor, die auf eine Verlagerung der Szene hindeuten. Ungeachtet dessen werden diese Örtlichkeiten weiterhin konsequent in die allgemeine Streifentätigkeit einbezogen. Zusammenfassend lässt sich aus den vorliegenden Zahlen für das Jahr 2024 kein statistischer Anstieg der Rauschgiftkriminalität in Sachsenhausen ableiten." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7413
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Anette MönichSTOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 362 Betreff: Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Anette Mönich Der Magistrat hat Anette Mönich in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7858
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baumbestand Kurt-Schumacher-Straße und Konrad-Adenauer-StraßeSTOB 123.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 363 Betreff: Baumbestand Kurt-Schumacher-Straße und Konrad-Adenauer-Straße Zu 1: Der Magistrat beurteilt den Zustand der Baumhaseln im Mittelstreifen der Straße als äußerst ungünstig. Im Gegensatz dazu befinden sich die dort vorhandenen Platanen und Ulmen in einem zufriedenstellenden Zustand. Zu 2: Für eine nachhaltige Verbesserung ist eine umfassende Sanierung des Standorts erforderlich, insbesondere durch den Einbau geeigneter Substrate, die Schaffung ausreichender Wurzelräume sowie eine generelle Optimierung der Standortbedingungen. Es gibt Planungsansätze aber noch keine konkreten Maßnahmenvorschläge. Zu 3: Eine intensivere Baumpflege wird aktuell nicht als zielführend angesehen. Zu 4: Aufgrund der derzeit ungünstigen Standortverhältnisse sind für die bevorstehende Baumpflanzzeit keine Nachpflanzungen vorgesehen. Zu 5: Grundsätzlich wird bei allen Baumpflanzungen auf eine resiliente Artenauswahl geachtet. Ohne diese werden keine Nachpflanzungen vorgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1318
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?STOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 364 Betreff: Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)? Der entsprechende Letter of Intent wurde Ende des Jahres 2025 von der Stadt Frankfurt, vertreten durch die Dezernate Kultur und Wissenschaft, Planen und Wohnen sowie Finanzen, Beteiligungen und Personal, die Goethe-Universität, die ABG Frankfurt Holding, das Offene Haus der Kulturen e.V. und den AStA der Goethe-Universität unterzeichnet. Die Absichtserklärung sieht vor, dass das Studierendenhaus durch das Land Hessen als Träger der Universität nicht, wie bislang vereinbart, nach dem Auszug des AStA und dem Ende der universitären Nutzung, sondern bereits vorher an die ABG Frankfurt Holding übertragen wird, um die Nachnutzung als "Offenes Haus der Kulturen" schon heute vorzubereiten und teilweise bereits zu realisieren. Die Eigentumsübertragung ist derzeit für das Jahr 2028 vorgesehen, die Stadt und die ABG werden sich in Gesprächen mit dem Land Hessen und der Universität für einen früheren Übergabezeitpunkt einsetzen. Derzeit wird ein erster Workshop zwischen den Nutzerinnen und Nutzern, der Stadt Frankfurt und der ABG Frankfurt Holding abgestimmt, um ein dem Gebäude und seiner künftigen Nutzung angemessenes Sanierungskonzept zu erarbeiten. Die Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sollen im laufenden Betrieb und in enger Absprache mit den derzeitigen Nutzerinnen und Nutzern realisiert werden. Die Stadt wird langfristig das gesamte Gebäude an den Verein Offenes Haus der Kulturen e.V. zu einem vergünstigten Mietzins und einem angemessenen Beitrag zu den Betriebskosten vermieten, der eine gemeinwohlorientierte, nicht profit-orientierte Nutzung des Gebäudes ermöglicht und mit der ursprünglichen Idee - dem Stiftungszweck des Studierendenhauses - einhergeht. Die Stadt wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem Verein abschließen. Der Verein "Offenes Haus der Kulturen" wird als Generalmieter gegenüber den weiteren Nutzerinnen und Nutzern im Haus auftreten. Der AStA der Goethe-Universität erhält solange ein Nutzungsrecht im Studierendenhaus, bis ein neues Studierendenhaus realisiert und der neue Standort bezogen ist. Die Räumlichkeiten werden dem AStA von der Stadt Frankfurt, bei Übernahme der entsprechenden Betriebs- und Nebenkosten sowie Verwaltungskosten durch die Goethe-Universität, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mit den weiteren Nutzerinnen und Nutzer schließt der Verein Offenes Haus der Kulturen e.V. als Generalmieter Untermietverträge ab. Sobald der AStA das neue Studierendenhaus am Campus Westend bezogen hat und somit dem AStA neue Räumlichkeiten von der Universität nachgewiesen wurden, wird das Studierendenhaus in Bockenheim komplett vom Verein Offenes Haus der Kulturen e.V. verwaltet und der AStA verlässt das Gebäude auf dem Campus Bockenheim. Die Nutzungen Studierendenwohnen und Kinderbetreuung sollen langfristig im Gebäude stattfinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7401
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernenSTOB 523.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 365 Betreff: Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen Der Anregung wird entsprochen, die Betonsockel werden entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7824
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schallschutz im Lotte-Specht-ParkSTOB 123.02.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 366 Betreff: Schallschutz im Lotte-Specht-Park Wie bereits in der Stellungnahme zur OM 7313 ST 1955 aus 2025 erläutert, erzeugt die städtebauliche Situation im Bereich des Lotte-Specht-Parks einen Trichtereffekt des Schalls zwischen den Häusern. Die Gegebenheiten der baulichen Grundstruktur des Quartiers können nicht geändert werden. Auf Grund der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung können keine Maßnahmen umgesetzt werden, die nicht der Verkehrssicherungspflicht unterliegen. Der Magistrat wird bei freigegebenem Haushalt im Herbst 2026 zur Erhöhung der Begrünung eine umlaufende Heckenbepflanzung umsetzen. Eine gleichzeitige Verringerung der Schallwirkung wird dadurch jedoch leider nicht erzielt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1322
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.