Fahrradbügel an der Varrentrappstraße/Ecke Hermann-Wendel-Straße
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Errichtung öffentlicher Fahrradbügel an der Varrentrappstraße/Ecke Hermann-Wendel-Straße. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit keine adäquaten Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden sind, was zu unzureichenden Abstelloptionen führt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Varrentrappstraße im Bereich der Ecke Hermann-Wendel-Straße öffentliche Fahrradbügel zu errichten und 2. mit der Maßnahme nicht zu warten, bis die verschiedenen Baustellenmaßnahmen in diesem Bereich beendet sind.
Begründung
Anwohnende haben darauf hingewiesen, dass es im genannten Bereich trotz zahlreicher Pkw-Stellplätze bislang keine öffentlichen Fahrradabstellmöglichkeiten gibt. Mangels geeigneter Abstellmöglichkeiten werden Fahrräder derzeit an Verkehrsschilderpfosten oder in den Grünflächen abgestellt. Durch die Einrichtung von Fahrradbügeln kann hier mit geringem Aufwand Abhilfe geschaffen werden. Dies sollte idealerweise zeitnah geschehen und nicht erst nach Abschluss der in diesem Bereich laufenden Bauarbeiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2026OFOF 1381/2Fahrradbügel an der Varrentrappstraße/Ecke Hermann-Wendel-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8214Fahrradbügel an der Varrentrappstraße/Ecke Hermann-Wendel-StraßeDirektanregung
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1400Fahrradbügel an der Varrentrappstraße/Ecke Hermann-Wendel-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme