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- Verbesserung der Verkehrssicherheit am Übergang Gleisfeldpark/Pariser StraßeOMOB 124.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8202 entstanden aus Vorlage: OF 1882/1 vom 04.01.2026 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Übergang Gleisfeldpark/Pariser Straße Im Gleisfeldpark werden Radfahrer über den östlichen Gehweg geführt. Um die Verkehrssituation für Radfahrer zu vereinfachen, wurden die Bordsteine an der Pariser Straße abgeflacht. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, im Bereich der ehemaligen Parkbucht, in den Radfahrer vom Gleisfeldpark kommen und über einen abgesenkten Bordstein auf die Pariser Straße geführt werden, geeignete bauliche Abgrenzungsmaßnahmen umzusetzen, insbesondere je einen rot-weißen Poller am Beginn und Ende des abgesenkten Bordsteins sowie einen in der Mitte zwischen den beiden Pollern, um das unzulässige Überparken des für Radfahrer angedachten Bereichs wirksam zu verhindern (s. Fotos). Begründung: Die angedachte Radverkehrsführung endet unmittelbar in einer ehemaligen Parkbucht und wird an dieser Stelle auf die Fahrbahn geführt. In der Praxis parken Fahrzeuge regelmäßig über die ausgeschilderte Parkbucht hinaus in den Übergangsbereich des Radverkehrs (s. Anlage). Dadurch wird der notwendige Raum für Radfahrer eingeschränkt oder vollständig blockiert. Diese Situation führt zu gefährlichen Ausweichbewegungen entlang des Gehwegs oder beim Einfädeln des Radverkehrs in den fließenden Verkehr. Radfahrer werden gezwungen, unvermittelt zwischen parkenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn zu fahren. Die bestehende Markierung ist offenkundig nicht ausreichend, um regelkonformes Parken sicherzustellen. Poller oder vergleichbare bauliche Elemente haben sich in vergleichbaren Situationen als wirksames und dauerhaftes Mittel erwiesen, um Parkverstöße zu verhindern und Verkehrsflächen eindeutig zuzuordnen. Der Antrag dient damit der präventiven Gefahrenabwehr, der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der eindeutigen Ordnung des Verkehrsraums. Vorschlag Poller, Quelle: Privat Falschparker auf dem Radweg, Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 997
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sperrmüll-Bußgelder kommunizierenOMOB 124.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8203 entstanden aus Vorlage: OF 1884/1 vom 03.02.2026 Betreff: Sperrmüll-Bußgelder kommunizieren Der Magistrat wird aufgefordert, die Menschen in Frankfurt durch eine Kampagne zu den am 01.10.2025 erhöhten Bußgeldern zu illegalem Sperrmüll im öffentlichen Raum zu informieren. Hierbei kommen zum Beispiel folgende Informationskanäle in Frage: Postwurfsendungen, Informationen im öffentlichen Raum und Aushänge in Immobilien. Begründung: Medial hatten die Bußgelderhöhungen im Oktober 2025 die Aufmerksamkeit auf die Vermüllung des öffentlichen Raums gelenkt. Nun soll eine leicht verständliche Kommunikationskampagne den korrekten Umgang mit Sperrmüll erklären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der QuartiereOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8257 entstanden aus Vorlage: OF 586/7 vom 05.01.2026 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere Der Ortsbeirat nimmt positiv zur Kenntnis, dass in der Vorlage M 169 im Kapitel "Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung" auch der Punkt XV. aufgenommen wurde. Dieser lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu erarbeiten." Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass dabei folgende Maßnahmen umgesetzt werden sollten: - Umgestaltung der Graebestraße mit Platzgestaltung (Maßnahme 1 des Rahmenplans); - Umnutzung der Praunheimer Werkstätten, verbunden mit der Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs (Maßnahmen 4, 5 des Rahmenplans). Durch die Umnutzung der Praunheimer Werkstätten mit Schaffung weiterer u. a. kultureller, sozialer und gastronomischer Angebote soll den Bewohnern:innen Praunheims künftig ein niedrigschwelliger Nachbarschaftstreff mit Auftaktfunktion am Schnittpunkt von Nidda und Nidda-Altarm zur Verfügung stehen. Gleichwohl werden die neuen Baugebiete auch neue Belastungen für die bereits im Umfeld wohnenden Menschen mit sich bringen. Es ist daher unerlässlich, zusätzliche Belastungen zu minimieren und erkennbare Vorteile für die Bürger:innen zu realisieren. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, bei der weiteren Umsetzung der M 169 Folgendes zu berücksichtigen: 1. Der Baustellenverkehr wird nicht über die bestehenden Zufahrtswege abgewickelt, sondern regelhaft über den bereits existierenden Anschluss an die BAB 5 in Höhe Taunusblick, wo später ein Park-and-Ride-Parkplatz mit sogenanntem CYC-Hub entstehen soll. 2. Bevor die neuen Wohnungen im Quartier "Produktives Praunheim" bezogen werden, sind die Regionaltangente West - mindestens bis zur geplanten Haltestelle im Quartier - sowie der Verknüpfungspunkt zur U7 fertigzustellen. 3. Die Quartierserschließungsstraßen im "Produktiven Praunheim" und im Lachgrabenquartier werden so geplant, dass eine Zusatzbelastung für das bestehende Straßennetz weitestgehend ausgeschlossen werden und eine Verkehrsberuhigung für den Bereich Alt-Praunheim im Sinne des Rahmenplans Praunheim erfolgen kann. 4. Die soziale Infrastruktur (z. B. Kitas, Schulen, Seniorenbetreuung) in den neuen Wohnquartieren wird so dimensioniert, dass vorhandene bzw. zu erwartende Defizite in den bisherigen Wohnquartieren ausgeglichen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1057 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen aus dem Rahmenplan „Ortsmitte Praunheim“ endlich realisierenOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8258 entstanden aus Vorlage: OF 587/7 vom 04.01.2026 Betreff: Maßnahmen aus dem Rahmenplan "Ortsmitte Praunheim" endlich realisieren Vorgang: OA 476/14 OBR 7; OA 542/20 OBR 7; ST 1922/22 Der Magistrat wird gebeten, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen aus dem Rahmenplan "Ortsmitte Praunheim" zu erarbeiten. Begründung: Die Maßnahmen zur Gestaltung des Ortsmittelpunktes, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Reduzierung der Verkehrsbelastung wurden im Zuge des Rahmenplans "Ortsmitte Praunheim" erarbeitet. Vieles wartet seit vielen Jahren auf die Planung bzw. wurde noch nicht umgesetzt. Die bislang nur provisorische Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten kann nur als erster Schritt gesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.02.2014, OA 476 Anregung vom 10.03.2020, OA 542 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1922 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 726 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verlängerung der U7 und/oder der Regionaltangente West bis zum NordwestzentrumOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8259 entstanden aus Vorlage: OF 601/7 vom 10.02.2026 Betreff: Verlängerung der U7 und/oder der Regionaltangente West bis zum Nordwestzentrum Der Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (GVP-Schiene) legt den strategischen Rahmen für die langfristige Entwicklung des schienengebundenen ÖPNV-Systems fest. Es werden die Maßnahmen identifiziert, die den Zielen der Stadt bestmöglich entsprechen und Aussicht auf Förderung haben. Es ist daher davon auszugehen, dass Maßnahmen, die im GVP-Schiene nicht zur Weiterverfolgung empfohlen werden, weder kurz- noch mittelfristig realisiert werden. Für Praunheim sind drei untersuchte Maßnahmen relevant: - U-003: Verlängerung Praunheimer Landstraße - Nordwestkrankenhaus - U-090: Praunheim - Stadtteil der Quartiere - Riedberg - U-015: Verlängerung der U7 bis zum Nordwestzentrum Die Maßnahmen U-003 und U-090 sollen nicht weiterverfolgt werden. Die Maßnahme U-015 befindet sich laut dem Ergebnisbericht weiter in Untersuchung, so dass die Maßnahmen bislang keine Empfehlung zur Weiterverfolgung hat. Dies ist bedauerlich, da die 2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verlängerung der U-Bahnlinie U7 (damals U6) über die Heerstraße hinaus bis zur Verknüpfung mit der Regionaltangente-West bereits im Bau ist. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um Folgendes gebeten: 1. Die Untersuchungen zur Maßnahme U-015 (Verlängerung der U7 bis Nordwestzentrum) werden schnellstmöglich abgeschlossen; 2. Im Falle eines positiven Nutzen-Kosten-Indikators (NKI > 1) wird die Maßnahme nachträglich in den Gesamtverkehrsplan übernommen; 3. Im Fall eines negativen Kosten-Nutzen-Indikators werden umgehend Alternativen zur schienengebundenen Erschließung des Stadtteils der Quartiere untersucht; 4. Folgende Alternativen in diesem Fall werden geprüft: - Verlängerung der U7 über Praunheim - Lachgrabenquartier - Neu-Weststadt mit Anbindung an die A-Linie - Verlängerung der U7 über Praunheim - Lachgrabenquartier - Neu-Weststadt ohne Anbindung an die A-Linie Dem Ortsbeirat sind zudem schnellstmöglich die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen vorzustellen. Dabei ist auf folgende Fragen einzugehen: - Ist mit einem positiven NKI zu rechnen? - Welche Linienführung, insbesondere zwischen Praunheimer Weg und Nordwestzentrum (Bau-Bestand) wird untersucht? - Wie wird der Bau-Bestand (Schulgebäude, Wohnhäuser, Einkaufszentrum, Straßen) berücksichtigt? - Wann ist mit einem Abschluss der Untersuchung zu rechnen und welche Zeitschiene ist für die Umsetzung vorgesehen? - In welcher Größenordnung befinden sich (grob) die Kosten und wie hoch könnte die Bezuschussung sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1311 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kreuzung in Alt-Praunheim sicherer machenOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8260 entstanden aus Vorlage: OF 602/7 vom 10.02.2026 Betreff: Kreuzung in Alt-Praunheim sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der endgültigen Kreuzungsgestaltung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten mindestens einen Fußgängerüberweg zum Bücherschrank einzurichten. Begründung: Der kleine Platz mit Bücherschrank und zwei Sitzbänken war zu Fuß schon immer schwer zu erreichen. Die aktuelle Kreuzungsgestaltung hat zwar den Weg über die Straße verkürzt, aber die Querung nicht wesentlich erleichtert. Ein Überweg an der Abzweigung In der Römerstadt/Alt-Praunheim würde die Querung für zu Fuß Gehende sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.04.2026, OF 8/7 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 20 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1023 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entlastung von Alt-PraunheimOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8261 entstanden aus Vorlage: OF 603/7 vom 10.02.2026 Betreff: Entlastung von Alt-Praunheim Durch die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird eine leistungsfähige Ortsumfahrung, die Praunheim vom Durchgangsverkehr entlasten könnte, verhindert. Durch neue, dichte Wohnbebauung (Größenordnung Höchst) und neue Arbeitsplätze wird auch der Individualverkehr weiter enorm ansteigen. Vor Jahrzehnten gab es in der Haingrabenstraße einen Zweirichtungsverkehr. Durch den Praunheimer Kreisel ließe sich die Haingrabenstraße von Westen her anbinden. Der West-Ost-Verkehr ließe sich splitten: Über die Haingrabenstraße in Richtung Nordweststadt und über Alt-Praunheim in Richtung Heddernheim und Hausen sowie von Hausen in Richtung Heddernheim und Nordweststadt. So könnte der Ortskern vom quälenden Durchgangsverkehr entlastet und eine Umgestaltung des Quartiers besser umgesetzt werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob unter zumutbaren Bedingungen wieder ein Zweirichtungsverkehr in der Haingrabenstraße eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1024
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Das Ufer des Nidda-Altarms der Natur zurückgebenOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8262 entstanden aus Vorlage: OF 604/7 vom 10.02.2026 Betreff: Das Ufer des Nidda-Altarms der Natur zurückgeben Das nördliche Ufer des Nidda-Altarms in Alt-Praunheim war ursprünglich als Vogelrückzugsgebiet angelegt und eingezäunt. Im hinteren Bereich in Richtung Graebestraße ist der Heckenbewuchs auf beiden Uferseiten unterbrochen, hier wurde bis vor einigen Jahren zum Zehntscheunenfest eine Ponton-Brücke errichtet. Der dadurch entstandene Raum wird jetzt immer wieder als Parkfläche bis zum Ufer missbraucht (siehe anliegendes Foto). Auch der hintere Abschnitt des Verbindungswegs zwischen Fritz-Lennig-Anlage und Graebestraße, der als Zufahrt für die dortigen Anlieger für den Autoverkehr freigegeben ist, wird auf der Uferseite teilweise so zugeparkt, dass der Rad- und Fußverkehr behindert wird. Da die Wiese am Niddaradweg, wo das Festzelt des Zehntscheunenfestes und auch über Jahre ein Zirkuszelt stand, zukünftig aufgrund ökologischer Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr für solche Nutzungen zur Verfügung stehen wird, kann auch eine Ponton-Brücke zur Überquerung des Nidda-Altarms nicht mehr wiedererrichtet werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - das Ufer des Nidda-Altarms im oben angegebenen Bereich nachzubepflanzen und durch geeignete Mittel, wie große Steine, vor parkenden Pkw zu schützen; - den Weg durch geeignete Mittel, wie intensive Bepflanzung und Verbotsschilder für den Fuß- und Radverkehr, von parkenden Autos freizuhalten. . . Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1309 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Neue Parkplätze in der Siedlung PraunheimOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8263 entstanden aus Vorlage: OF 605/7 vom 10.02.2026 Betreff: Neue Parkplätze in der Siedlung Praunheim Wegen des hohen Parkdrucks in der Heinrich-Lübke-Siedlung (sozialer Wohnungsbau) wird das Parken auf dem 1,50 Meter breiten Bürgersteig vor dem Parkhaus durch Beschilderung gestattet. Dies ist offensichtlich möglich, da die Fußgänger ausnahmslos den gegenüberliegenden Bürgersteig vor den Wohnhäusern, also gegenüber dem Parkhaus in der Heinrich-Lübke-Straße 1, nutzen. In der Pützerstraße gegenüber der Häuser mit den Hausnummern 96 bis 102 wird der etwa zwei Meter und teils 4,50 Meter breite Bürgersteig, der von den rückwärtigen Gärten begrenzt wird, weder von Fußgängern noch von Rollstuhlfahren und erst recht nicht von Personen mit Kinderwagen genutzt. Der Neuschnee in diesem Winter zeigte, dass es keine Fußspuren gab, da die Fußgänger den Bürgersteig vor den Wohnhäusern nutzen, wie man auch in den anderen Jahreszeiten beobachten kann. Hier wäre es angebracht, ähnlich wie in der Heinrich-Lübke-Straße zu verfahren. Das Parken auf dem etwa 6,50 Meter breiten Bürgersteig vor den Häusern Am Ebelfeld 141 bis 171 wurde jahrzehntelang geduldet. In letzter Zeit wird dieses Parken mit Bußgeld geahndet. Laut städtischer Auskunft wäre das Parken erst erlaubt, wenn auf Antrag des Ortsbeirates entsprechende Markierungen vorhanden wären, da der Bürgersteig breit genug ist. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. das Parken durch Ausschilderung auf dem Bürgersteig in der Pützerstraße gegenüber der Häuser 96 bis 102 und 2. durch Ausschilderung und Markierung das Parken auf dem Bürgersteig in der Straße Am Ebelfeld vor den Häusern 141 bis 171 erlaubt werden kann. . Quelle:privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1022
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-SiedlungOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8264 entstanden aus Vorlage: OF 606/7 vom 08.02.2026 Betreff: Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-Siedlung Vorgang: OM 4681/15 OBR 7 Mit Anregung des Ortsbeirats vom 03.11.2015, OM 4681, hat der Ortbeirat den Magistrat gebeten, im Benehmen mit der ABG die im Rahmen der Sanierung entfernten Absperrungen zur freien Einfahrt in den Innenbereich der Siedlung wieder anzubringen. Diesem Wunsch wurde Anfang 2016 Rechnung getragen. Nun berichten Anwohnende, dass wieder vermehrt illegal im Innenbereich geparkt und gefahren wird. Auch sei ein reger Elterntaxi-Verkehr zur Kita "Praunheimer Spatzen" zu beobachten. Da die Straßen im Innenbereich der Siedlung offiziell in Obhut der ABG stehen, sieht sich die städtische Verkehrspolizei in diesem Fall als nicht zuständig. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, erneut im Benehmen mit der ABG dafür zu sorgen, dass der Verkehr innerhalb der Siedlung wieder effektiv auf die genehmigten und erforderlichen Nutzungen begrenzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4681 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1021 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufstellung einer seniorengerechten BankOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8265 entstanden aus Vorlage: OF 607/7 vom 10.02.2026 Betreff: Aufstellung einer seniorengerechten Bank Der Magistrat wird gebeten, eine seniorengerechte Bank im Bereich der Adlerwiese (Praunheim) in der Nähe zum Spielplatz aufzustellen. Begründung: Bezugnehmend auf die Erfordernisse der älteren Bevölkerung im Stadtteil ist es erforderlich, eine seniorengerechte Parkbank aufzustellen. Sie dient insbesondere dazu, Personen mit leichten motorischen Behinderungen ein erleichtertes Aufstehen zu ermöglichen. Nach Auskunft des Grünflächenamts sind bereits in mehreren Parkanlagen diese Bänke aufgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 989 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wartehalle für Bushaltestelle „Große Nelkenstraße“OMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8266 entstanden aus Vorlage: OF 608/7 vom 09.02.2026 Betreff: Wartehalle für Bushaltestelle "Große Nelkenstraße" Vorgang: OM 337/16 OBR 7; ST 1224/16; V 460/22 OBR 7; ST 1059/23 Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Große Nelkenstraße" in Richtung Industriehof, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1059, zugesagt, umgehend mit einer (mobilen) Wartehalle auszustatten. Außerdem wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wann der barrierefreie Ausbau der Haltestelle erfolgt. Begründung: Das Aufstellen einer Wartehalle an der Bushaltestelle "Große Nelkenstraße" in Fahrtrichtung Rödelheimer Bahnhof ist seit mehr als zehn Jahren ein Anliegen des Ortsbeirats 7, das immer noch nicht berücksichtigt worden ist. Versprochen wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1059, dass die Wartehalle ab dem Jahr 2025 aufgestellt werden soll: "Die Haltestelle wird voraussichtlich ab dem Jahr 2025 barrierefrei ausgebaut. Im Zuge dessen wird auch wieder eine ortsfeste Wartehalle aufgestellt. (...) Sollte sich der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle Große Nelkenstraße Richtung Industriehof wider Erwarten doch länger hinziehen, kann dort stattdessen eine mobile Wartehalle aufgestellt werden." . Foto (Pauls) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 337 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1224 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 460 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1313 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Eine seniorengerechte Bank für HausenOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8267 entstanden aus Vorlage: OF 609/7 vom 09.02.2026 Betreff: Eine seniorengerechte Bank für Hausen Der Magistrat wird gebeten, in der öffentlichen Grünanlage an der Kreuzung Hausener Obergasse und Bachmannstraße eine seniorengerechte Sitzgelegenheit aufzustellen. Diese sollte nach Möglichkeit am westlichen Ende der Grünfläche (parallel zur Bachmannstraße) mit Sicht auf die Grünanlage platziert werden. Begründung: Die oben genannte Grünfläche wird nach Absprache zwischen Grünflächenamt, der Bürger:innenvereinigung Hausen e. V. und dem Ortsbeirat demnächst aufgewertet. Als Teil dieser Aufwertung soll eine Sitzgelegenheit ergänzt werden, die aktuell in näherer Umgebung fehlt. Dies soll auch den Bewohner:innen des nahegelegenen Seniorenzentrums zugutekommen, weshalb die Sitzgelegenheit möglichst seniorengerecht ausgeführt sein sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2026, ST 1013 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verstärkte und regelmäßige Kontrollen durch Ordnungsamt und Stadtpolizei in der RadilostraßeOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8268 entstanden aus Vorlage: OF 611/7 vom 10.02.2026 Betreff: Verstärkte und regelmäßige Kontrollen durch Ordnungsamt und Stadtpolizei in der Radilostraße Der Magistrat wird gebeten, in der Radilostraße die Kontrollen durch das Ordnungsamt sowie durch die Stadtpolizei deutlich zu verstärken und diese regelmäßig durchzuführen. Dabei soll insbesondere auf die ordnungsgemäße Sicherung des Außenmobiliars der ansässigen Gewerbebetriebe sowie auf die Einhaltung der Sauberkeits- und Abfallvorschriften geachtet werden. Begründung: Gewerbetreibende in der Radilostraße beschweren sich zunehmend über Missstände im öffentlichen Raum. Insbesondere ungesichertes oder achtlos abgestelltes Außenmobiliar einzelner Betriebe liegt regelmäßig im Straßenraum oder wird durch Wind verweht. Zusätzlich wird eine zunehmende Vermüllung festgestellt. Diese Situation führt zu erheblichem Unmut bei den ordnungsgemäß handelnden Betrieben und beeinträchtigt sowohl das Erscheinungsbild der Straße als auch die Aufenthaltsqualität für Kundinnen und Kunden sowie Passantinnen und Passanten. Regelmäßige und sichtbare Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Stadtpolizei sind erforderlich, um die Einhaltung der geltenden Regelungen sicherzustellen, Missstände konsequent zu unterbinden und für mehr Ordnung und Sauberkeit in der Radilostraße zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 937 Aktenzeichen: 32-4
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Info-Tafel in Bahnhofsnähe nach Neugestaltung Bahnhofsunterführung in RödelheimOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8269 entstanden aus Vorlage: OF 612/7 vom 08.02.2026 Betreff: Info-Tafel in Bahnhofsnähe nach Neugestaltung Bahnhofsunterführung in Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, eine mindestens zwei Quadratmeter große Info-Tafel mit Regenschutz in Bahnhofsnähe in Rödelheim aufzustellen. Der Ortsbeirat wird eine Einrichtung benennen, die sich darum kümmert, dass keine Vermüllung stattfindet und abgelaufene Informationen beseitigt werden. Begründung: Durch die angestrebte Neugestaltung der Bahnhofsunterführung in Rödelheim wird dieser Platz für die niedrigschwellige Informationsverteilung (Lesungen, Führungen, Sportkurse etc.) per ausgedruckter Zettel im Stadtteil entfallen. Dieser Ort bot bisher Schutz vor Regen und eine hohe Frequenz an Passant*innen. Um hierfür eine Alternative zu schaffen, wird der Magistrat gebeten, an geeigneter Stelle für Abhilfe zu sorgen, indem eine Fläche zur Verfügung gestellt wird, an der diese Informationen per Papier und Tesa auf Augenhöhe veröffentlicht werden können. Geeignete Orte könnten nahe der Fahrradständer am Baruch-Baschwitz-Platz, auf dem Arthur-Stern-Platz neben dem Blumenbeet der Initiative "Bahnhofsgrün" oder am Schaukasten Radilostraße/Ecke Marquardstraße sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 999
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am NiddauferOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8270 entstanden aus Vorlage: OF 613/7 vom 10.02.2026 Betreff: Kennzeichnung und Information bei Jagdausübung am Niddaufer Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und sicherzustellen, dass bei Jagdausübungen im Bereich des Niddaufers, insbesondere in stark frequentierten Naherholungsbereichen, künftig deutliche Kennzeichnungen und Hinweise für die Öffentlichkeit angebracht werden. Zudem soll darauf hingewirkt werden, dass jagdausübende Personen klar erkennbar gekennzeichnet sind und diese auf die besondere Situation in öffentlichen Erholungsräumen Rücksicht nehmen. Begründung: Am 30.01.2026 fand, nach Auskunft der Polizei, eine ordnungsgemäß angemeldete Jagd auf Kormorane am Niddaufer statt. Im Bereich unter der Autobahnbrücke sowie auf Höhe des neuen Fließwehrs in Sossenheim kam es dabei zu Schussabgaben, obwohl sich Spaziergängerinnen und Spaziergänger mit Hund in nur etwa 30 Metern Entfernung aufhielten. Der jagdausübende Mann war nicht als Jäger erkennbar, es gab keinerlei Hinweisschilder oder Absperrungen, die auf eine laufende Jagd aufmerksam gemacht hätten. Trotz der offensichtlichen Nähe zu Erholungssuchenden wurde geschossen, was zu erheblichem Erschrecken und gesundheitlicher Beeinträchtigung (anhaltendes Klingeln in den Ohren) führte. Auch wenn die Jagd rechtlich zulässig und angemeldet war, wurde die Situation subjektiv als befremdlich, verunsichernd und gefährlich wahrgenommen. Das Niddaufer ist ein stark genutzter Naherholungsraum für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie Hundehalterinnen und Hundehalter. Eine bessere Information für die Öffentlichkeit sowie eine klare Kennzeichnung jagdlicher Aktivitäten können dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden, Ängste zu reduzieren und die Akzeptanz rechtlich zulässiger Jagdausübung zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 938 Aktenzeichen: 32-0
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Folgende Kreuzungen im Ortsbezirk 7 für sicheres Fahrradfahren gestaltenOMOB 724.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8271 entstanden aus Vorlage: OF 616/7 vom 20.02.2026 Betreff: Folgende Kreuzungen im Ortsbezirk 7 für sicheres Fahrradfahren gestalten Vorgang: B15/26 Der Magistrat wird gebeten, in die Liste der umzugestaltenden Kreuzungen folgende Problempunkte aufzunehmen: - Ludwig-Landmann-Straße/Hausener Weg: hier fehlt jegliche Orientierung für die FahrradfahrerInnen, die in den Hausener Weg einbiegen wollen; - Ortseingang Rödelheim Lorscher Straße/Holzweg übergehend in Gontardstraße/Glashüttener Straße: für FahrradfahrerInnen gibt es keine gesonderte Führung, ein Einfädeln ist nicht möglich; - Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße: für Geradeausfahrer und Linksabbieger problematisch Begründung: Fahrradfahren muss sicher sein, vor allem in den Bereichen, in denen sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer begegnen und kreuzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 15 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1312 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bus zum Main Bad BornheimVOB 424.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1396 entstanden aus Vorlage: OF 592/4 vom 30.01.2026 Betreff: Bus zum Main Bad Bornheim Vorgang: OM 5631/20 OBR 4; ST 1890/20 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob 1. die Detailabstimmungen für eine weitere Bushaltestelle der Linie OF-103 (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1890) abgeschlossen sind und mit welchem Ergebnis; 2. es Überlegungen gibt hinsichtlich des barrierefreien Erreichens des neuen Bades; 3. die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schulschwimmens mit Bussen gebracht werden und wie diese Busse dort wenden; 4. es während Großveranstaltungen kein Schülerschwimmen gibt. Begründung: Es erreichen uns häufig Nachfragen zur barrierefreien und direkten Erreichbarkeit des Main Bades Bornheim. Von mobilitätseingeschränkten Personen wird der Weg von der U-Bahn-Station "Eissporthalle" zum Schwimmbad als zu weit betrachtet, eine direkte Busanbindung erscheint notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5631 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1890 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1191 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 4AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Anbringung einer Gedenktafel an der Wertheim-VillaVOB 424.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1397 entstanden aus Vorlage: OF 593/4 vom 08.02.2026 Betreff: Anbringung einer Gedenktafel an der Wertheim-Villa Vorgang: OM 4851/23OBR 4; ST 521/24; OM 6329/25 OBR 4; ST 669/25; OM 7133/25 OBR 4; ST 1674/25 Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, wie weit das Projekt einer dem Unternehmer Joseph Wertheim gewidmeten Gedenktafel an der in der Arnsburger Straße/Ecke Habsburgerallee errichteten Villa fortgeschritten ist und wann die konkrete Umsetzung erfolgen kann. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 8. März 2024, ST 521, hat der Magistrat festgehalten, dass "Joseph Wertheim als sozial verantwortlich handelnder Nähmaschinenfabrikant, Mäzen und liberaler Stadtverordneter zu den Vertretern eines selbstbewussten jüdischen Bürgertums" gehörte, "das die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung Frankfurts maßgeblich prägte". Der Magistrat folgert: "Aus stadtgeschichtlicher Sicht wird deshalb die Anbringung einer Tafel an der Villa Wertheim (Ecke Arnsburger Straße/Habsburgerallee) befürwortet." Mit Stellungnahme vom 22.04.2025, ST 669, hat der Magistrat eine Gedenktafel aus Edelstahl vorgeschlagen, deren Anbringung sich im veranschlagten Kostenrahmen halten würde. In zwei Anträgen und Stellungnahmen seitens des Magistrats wurde der Finanzierungsrahmen gesetzt. Der Ortsbeirat ist über den aktuellen Projektstand und die konkrete Umsetzung nicht informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4851 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 521 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6329 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 669 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7133 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1674 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2026, ST 1015
VOB 4AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Höchst: Neugestaltung der Bolongarostraße vorantreibenVOB 624.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1398 entstanden aus Vorlage: OF 1437/6 vom 05.02.2026 Betreff: Höchst: Neugestaltung der Bolongarostraße vorantreiben Vorgang: V 795/23 OBR 6; ST 882/25 Die Bolongarostraße ist eine der zentralen Straßen und Identifikationsorte im Stadtteil Höchst. Sie prägt nicht nur das Stadtbild, sondern ist zugleich Einkaufsstraße, Aufenthaltsraum und historischer Bezugspunkt des Stadtteils. Trotz ihrer Bedeutung befindet sich die Bolongarostraße seit Jahren in einem städtebaulich unbefriedigenden Zustand, der zunehmend als Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und Besucher wahrgenommen wird. Die seit Langem angekündigte Neugestaltung stellt eine große Chance für die nachhaltige Aufwertung und Attraktivitätssteigerung von Höchst dar. In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 882, wurde dargelegt, dass es aufgrund personeller Engpässe sowie noch ausstehender Förderverfahren zu erheblichen Verzögerungen gekommen ist und ein Baubeginn erst deutlich nach 2026 realistisch erscheint. Unabhängig davon besteht weiterhin ein dringender Handlungsbedarf. Um zu verhindern, dass die Neugestaltung der Bolongarostraße erneut in den Hintergrund rückt, ist es erforderlich, den aktuellen Stand der Planungen transparent darzustellen und die nächsten Schritte klar zu benennen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird die Planung zur Neugestaltung der Bolongarostraße konkret wieder aufgenommen bzw. fortgeführt? 2. Welche Planungsschritte sind für die Jahre 2026 ff. vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf die Aktualisierung der Ausführungsplanung und der Kostenberechnung? 3. Wie stellt der Magistrat sicher, dass die Neugestaltung der Bolongarostraße im Rahmen des Verkehrskonzepts, der RTW und des FRM 3 trotz der genannten Verzögerungen weiterhin prioritär behandelt wird? 4. In welchem zeitlichen Rahmen ist aus heutiger Sicht mit dem Abschluss der Planungen und der Einleitung der baulichen Umsetzung zu rechnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2023, V 795 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 882 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1306 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Höchst: Erhalt, Pflege und perspektivische museale Einbindung des AntoniterklostersVOB 624.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1399 entstanden aus Vorlage: OF 1442/6 vom 05.02.2026 Betreff: Höchst: Erhalt, Pflege und perspektivische museale Einbindung des Antoniterklosters Das ehemalige Antoniterkloster in Höchst stellt ein herausragendes kulturhistorisches Zeugnis für den Stadtteil dar. Das Gebäude verfügt über historisch wertvolle Bauteile wie einen Kapitelsaal, originale Fußböden, Stuckdecken sowie eine in Teilen außergewöhnlich bedeutende Dachkonstruktion. Insbesondere die oberen Geschosse und das Dachgeschoss besitzen nach Einschätzung sachkundiger Kreise einen hohen denkmalgeschichtlichen Wert. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, das Antoniterkloster stärker in den Blick zu nehmen und dessen Potenziale für den Stadtteil Höchst aktiv zu nutzen. Neben dem künftig museal genutzten Bolongaropalast könnte das Antoniterkloster - etwa als ergänzende Ausstellungsfläche in Form einer Außenstelle im Bereich der Räumlichkeiten des 1. Obergeschosses sowie des Dachbodens - einen wichtigen Beitrag zur Darstellung der Höchster Geschichte leisten. Gleichzeitig würde eine regelmäßige Nutzung dazu beitragen, das Gebäude zu beleben und einem schleichenden baulichen Verfall entgegenzuwirken. Der bloße Erhalt im Sinne minimaler Sicherungsmaßnahmen wird der historischen Bedeutung des Antoniterklosters nicht gerecht. Vielmehr sollte das Gebäude als wertvolles Kulturgut verstanden werden, das gepflegt, erhalten und in ein langfristiges Nutzungskonzept eingebunden werden muss. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche denkmalrechtliche und bauhistorische Bedeutung dem Antoniterkloster, insbesondere dem Kapitelsaal, den Obergeschossen und der Dachkonstruktion, beigemessen wird? 2. In welchem baulichen Zustand sich das Gebäude derzeit befindet und welche Maßnahmen erforderlich sind, um einem weiteren Substanzverlust entgegenzuwirken? 3. Ob und unter welchen Voraussetzungen das Antoniterkloster perspektivisch in ein museales Gesamtkonzept rund um den Bolongaropalast eingebunden werden kann, etwa als ergänzende Ausstellungs- oder Veranstaltungsfläche, betreut durch den Verein für Geschichte und Altertumskunde e. V.? 4. Welche Schritte der Magistrat beabsichtigt, um dieses für Höchst bedeutende Gebäude langfristig zu erhalten, zu pflegen und einer angemessenen Nutzung zuzuführen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1042 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 60-3
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Kronberger Haus für Zwischennutzung der Höchster Vereine nutzbar machenVOB 624.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1400 entstanden aus Vorlage: OF 1448/6 vom 05.02.2026 Betreff: Kronberger Haus für Zwischennutzung der Höchster Vereine nutzbar machen In Höchst besteht ein hoher Bedarf an geeigneten Räumlichkeiten für die Arbeit der örtlichen Vereine. Viele Vereine sind derzeit gezwungen, ihre Sitzungen und Besprechungen in Gaststätten oder in privaten Räumen abzuhalten, was die ehrenamtliche Arbeit erschwert und unnötig verkompliziert. Der Vereinsring Höchst hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es an zentralen, gut nutzbaren Flächen für Treffen, Lagerung von Materialien sowie für Vereinsfeste mangelt. Das Kronberger Haus ist perspektivisch als Standort für ein Zentrum der Vereine vorgesehen, sobald das Porzellanmuseum in den neuen Bolongaropalast umzieht. Hierzu wurden bereits Etatanregungen sowie weitere Anregungen eingebracht und seitens des Magistrats positiv beschieden. Unabhängig von dieser langfristigen Planung bestehen im Kronberger Haus bereits heute Flächen, die sich für eine übergangsweise Nutzung anbieten würden, ohne die zukünftige Konzeption zu beeinträchtigen. Insbesondere der Innenhof des Kronberger Hauses (für Veranstaltungen im Außenbereich) sowie die derzeit als Möbel- und Abstelllager genutzten Garagen und ein leer stehender Raum im Bereich des Garagentraktes, der aktuell als Möbellager einer Kindertagesstätte dient, könnten mit überschaubarem Aufwand für Vereinszwecke genutzt werden. Eine solche Zwischenlösung würde die Vereinsarbeit im Stadtteil deutlich erleichtern, das Ehrenamt stärken und gleichzeitig erste praktische Erfahrungen für die spätere dauerhafte Nutzung als Vereinszentrum ermöglichen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ob und unter welchen Voraussetzungen können Teile des Kronberger Hauses bereits jetzt übergangsweise für die Nutzung durch die Höchster Vereine zur Verfügung gestellt werden? 2. Können insbesondere - der Innenhof für Vereinsfeste und Veranstaltungen; - die Garagen als Lagerflächen für Vereinsequipment sowie - ein leer stehender Raum im Bereich des Garagentraktes als Besprechungs- und Sitzungsraum genutzt werden? 3. In welcher Form kann der Vereinsring Höchst als koordinierende Stelle in die Organisation und Nutzung eingebunden werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sachstandsanfrage Haltepunkt „Nied Ost“VOB 624.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1401 entstanden aus Vorlage: OF 1449/6 vom 01.02.2026 Betreff: Sachstandsanfrage Haltepunkt "Nied Ost" Vorgang: V 680/23 OBR 6; ST 2104/23 Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die ST 2104 vom 16.10.2023 gebeten, den aktuellen Sachstand zum Planverfahren des Haltepunkts "Nied Ost" bekanntzugeben. Begründung: In der vorgenannten Stellungnahme ST 2104/2023 wird dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Entwurf der Planungsvereinbarung zum Haltepunkt "Nied Ost" von der DB Station&Service an den Magistrat übermittelt worden sei und nun geprüft werde. Wohlwissend, dass der neue Halt nicht vor Fertigstellung der neuen Umgehungsstraße inklusive dem Neubau einer Eisenbahnüberführung "Bahnübergang Oeserstraße" umgesetzt werden kann, ist dem Ortsbeirat aber bekannt, dass Planungen bei der Bahn Jahre im Voraus - auch wegen Gleisverkehrsschließungen und sonstiger technischer Belange - getätigt sein müssen. Dies trifft dann sicher auch auf den Halt "Nied Ost" zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 680 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2104 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sossenheim: Sachstand zur Rad- und Fußwegunterführung unter der A66 und Auswirkung auf die geplante VerbreiterungVOB 624.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1402 entstanden aus Vorlage: OF 1459/6 vom 05.02.2026 Betreff: Sossenheim: Sachstand zur Rad- und Fußwegunterführung unter der A66 und Auswirkung auf die geplante Verbreiterung Die Rad- und Fußwegeunterführung unter der A66 im Bereich der Sulzbachwiesen stellt eine zentrale und stark frequentierte Verbindungsachse zwischen dem Stadtteil Frankfurt-Sossenheim, dem Taunus sowie der Nachbarkommune Sulzbach dar. Sie ist von erheblicher Bedeutung für den Alltags- und Freizeitradverkehr sowie für die Stadtteil- und Gebietsvernetzung insgesamt. Der Ortsbeirat 6 hat die unzureichende Situation dieser Unterführung in der Vergangenheit wiederholt thematisiert und sowohl eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität als auch eine bauliche Verbreiterung - unter anderem durch eine zusätzliche Gitterkonstruktion - gefordert. Hierzu wurden bereits entsprechende Anregungen sowie Etatanregungen gestellt. In den letzten Stellungnahmen hat der Magistrat ausgeführt, dass gemeinsam mit der Gemeinde Sulzbach die Planungsgesellschaft, die mit dem Bau der Regionaltangente West (RTW) beauftragt ist, auch mit der Umsetzung der geplanten Brückenkonstruktion befasst wurde. Zwischenzeitlich ist jedoch festzustellen, dass an der bestehenden Autobahnbrücke vermehrt bauliche Schäden sichtbar werden. Diese Entwicklung wirft Fragen sowohl hinsichtlich des aktuellen baulichen Zustands als auch möglicher Auswirkungen auf die geplante Verbreiterung der Unterführung auf. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, den aktuellen Sachstand erneut abzufragen und zugleich sicherzustellen, dass die seit Langem geforderte Verbreiterung der Unterführung weiterhin konsequent verfolgt wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen dem Magistrat zum baulichen Zustand der Autobahnunterführung unter der A66 im Bereich der Sulzbachwiesen vor, insbesondere im Hinblick auf zuletzt sichtbar gewordene Schäden an der Brückenkonstruktion? 2. Sind dem Magistrat strukturelle oder statische Beeinträchtigungen der bestehenden Brücke bekannt, und falls ja, welche Maßnahmen sind zur Sicherung und Instandsetzung vorgesehen? 3. Welche Auswirkungen haben die festgestellten Schäden auf die gemeinsam mit der Gemeinde Sulzbach und der RTW-Planungsgesellschaft geplante Verbreiterung der Rad- und Fußwegeunterführung? 4. Wie ist der aktuelle Sachstand der Planungen zur Verbreiterung der Unterführung, und in welchem zeitlichen Rahmen ist aus heutiger Sicht mit einer Umsetzung zu rechnen? 5. Wie stellt der Magistrat sicher, dass die dringend notwendige Verbreiterung der Unterführung - als wichtige Maßnahme für die sichere und leistungsfähige Rad- und Fußwegeverbindung für Sossenheim - weiterhin prioritär verfolgt und realisiert wird? . Foto (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 799
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sindlingen: Was macht eigentlich der Ausbau eines Feldweges („Hofheimer Weg“) zwischen Sindlingen und Hattersheim zu einem Rad und Fußweg?VOB 624.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1403 entstanden aus Vorlage: OF 1476/6 vom 19.02.2026 Betreff: Sindlingen: Was macht eigentlich der Ausbau eines Feldweges ("Hofheimer Weg") zwischen Sindlingen und Hattersheim zu einem Rad- und Fußweg? Vorgang: OA 522/07 OBR 6; M 111/11; ST 2802/22 Nach vierjähriger Planungszeit wurde vom Magistrat mit der Vorlage M 111 im Jahr 2011 die Vorplanung zum Ausbau eines Feldweges zum Rad- und Fußweg nach Hattersheim vorgelegt und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, eine baureife Planung zu erstellen, den Grunderwerb zu tätigen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Nach jetzt 15 Jahren der Vorarbeit wird der Magistrat deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der Stand der Planungen? 2. Sind die erforderlichen Grundstücke inzwischen erworben? 3. Wann ist mit Vorlage der baureifen Planung zu rechnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.10.2007, OA 522 Vortrag des Magistrats vom 10.06.2011, M 111 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2802 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1305 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Buslinien M51, M62 und M78 verbessernVOB 624.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1404 entstanden aus Vorlage: OF 1479/6 vom 22.02.2026 Betreff: Buslinien M51, M62 und M78 verbessern Buslinien M51, M78 und M62 werden nur unzureichend bedient. Die eingesetzten Busse sind einer Stadt wie Frankfurt nicht würdig und sollten sofort außer Dienst gestellt werden. Die Zuverlässigkeit der Buslinien muss schnell verbessert werden. Die Beobachtung des Ortsbeirates, dass Busse häufig auf der Strecke ausfallen, wird durch entsprechende Berichte aus der Bevölkerung bestätigt. Folgende Aussagen dienen zur Kenntnis: - "Morgens [fährt] innerhalb einer Stunde nur ein Bus, und der ist kurz (kleiner Bus), sodass die Leute an der Bushaltestelle zurückbleiben." - "Auf der Linie 51 werden aktuell ausrangierte Busse der Stadtwerke Stuttgart eingesetzt. Diese erkennt man an den zwei Türen anstatt drei Türen ...". - "Das Problem erlebe ich auch ständig, zwischen "Nied Kirche" und Niederrad Linie 51. Zum Beispiel gestern Morgen wieder. Bus ausgefallen, dann kam ein uraltes Fahrzeug, überfüllt, und der Fahrer musste fast an jeder Haltestelle aussteigen, um die mittlere Tür manuell zu schließen. (...) Was sind das für Zustände." - "Der Bus um 06:02 Uhr fällt seit zwei Wochen aus." - "Jeden Morgen ist es das gleich Schema. In Richtung Niederrad fahren drei Stück hintereinander, aber nach Höchst keiner. Kurz vor 07.40 Uhr fährt ein Bus "Bitte nicht einsteigen". (...) Das gleiche Problem mit der M78, entweder fährt sie nicht oder nur bis zur Hahnstraße." - "Bei der M62 ist es auch nicht besser. Entweder komme ich nicht rechtzeitig zur Schicht oder nach dem Schluss der Schicht ist keiner da." - "An Sonntag sind zwei Busse hintereinander ausgefallen, sodass ich mit anderthalbstündiger Verspätung endlich losfahren konnte." Am Samstag den 21.02.2026 vormittags hat diese Misere ihre vorläufigen Höhepunkt erreicht, als ein Bus der Buslinie M51 mit einem leckenden Treibstofftank durch Schwanheim fuhr, sodass die Feuerwerk den auslaufenden Treibstoff hat bergen müssen. Der Bus fiel selbstverständlich aus und wurde nach Stunden schließlich abgeschleppt. Auch dieser Bus hatte ein Dieburger Kennzeichen, wie die vielen anderen vollkommen veralteten Busse, die dort zu Einsatz kommen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, Auskunft zu den folgenden Fragen zu geben bzw. die erbetenen Informationen bereitzustellen: 1. Gibt es einen Übersicht zum Baujahr und Herkunft der auf den Linien M51, M62 und M78 eingesetzten Busse? 2. Sofern der Magistrat über eine Übersicht über Ausfälle und Verspätungen bei den genannten Buslinien vorliegt, möge er diese Übersicht vorlegen. 3. Sofern dem Magistrat eine solche Übersicht nicht vorliegt, möge er die Gründe hierfür benennen. 4. Wie beurteilt der Magistrat die Qualität der Bedienung der genannten Buslinien durch die eingesetzten Busunternehmen? 5. Lassen sich unterschiede hinsichtlich der Qualität der von den verschiedenen Busunternehmen erbrachten Leistungen feststellen? 6. Werden schlechte Busunternehmen sanktioniert und wenn ja, wie? 7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um rasch eine Verbesserung der untragbaren Situation zu erreichen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1295 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - IT-Mängel der Schule am RiedVOB 1624.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1405 entstanden aus Vorlage: OF 355/16 vom 10.02.2026 Betreff: IT-Mängel der Schule am Ried Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, sich der anhaltenden und gravierenden IT-Probleme an der Schule am Ried anzunehmen, Abhilfe zu schaffen und dem Ortsbeirat zeitnah zu berichten. Die Schule am Ried hat den Ortsbeirat darüber informiert, dass es seit geraumer Zeit wiederholt zu erheblichen Ausfällen und Störungen in zentralen Bereichen der schulischen IT-Infrastruktur kommt. Diese beeinträchtigen den Schulbetrieb und einen zeitgemäßen Unterricht in erheblichem Maße. Konkret bestehen unter anderem folgende Probleme: - Netzwerk/WLAN: Die vor mehreren Jahren begonnene Installation ist bis heute unvollständig. So fehlen beispielsweise weiterhin Accesspoints im Hauptgebäude sowie in der Sporthalle, wodurch eine verlässliche Nutzung des WLANs nicht möglich ist. - Endgeräte/IT-Equipment: Seit etwa einem halben Jahr ist ein Notebook-Trolley zur Aufbewahrung, zum Laden und für Netzwerkupdates außer Funktion. Die darin befindlichen Endgeräte können daher im Unterricht nicht eingesetzt werden. Trotz ordnungsgemäßer Meldung wurde bislang weder eine nachhaltige Reparatur vorgenommen noch eine transparente Rückmeldung zum Bearbeitungsstand gegeben. - Neu installierte Präsentationstechnik: Auch hier bestehen seit rund einem halben Jahr erhebliche Funktionsstörungen. Die Probleme wurden über das hierfür vorgesehene städtische Portal gemeldet, jedoch ebenfalls bislang ohne nachhaltige Behebung oder nachvollziehbare Rückmeldung. - Neue Tafeln: Bei der Installation der Präsentationstechnik wurden z. T. auch Tafeln ausgetauscht, an denen Mängel festgestellt und gemeldet wurden. Auch hier wurde auf die Mängelmeldungen bisher nicht reagiert. Nach Kenntnis der Schule ist bislang keine offizielle Abnahme der installierten IT-Infrastruktur erfolgt. Damit fehlt nicht nur eine klare Grundlage für Gewährleistungs- und Wartungsansprüche, sondern auch Transparenz darüber, welche städtischen Stellen konkret für Betrieb, Support und Instandsetzung zuständig sind. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat insbesondere um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Aus welchen Gründen erfolgt bei gemeldeten gravierenden IT-Störungen keine bzw. keine zeitnahe Unterstützung durch die zuständigen städtischen Stellen? 2. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der von der Schule am Ried über das städtische Portal eingereichten Störungsmeldungen? 3. Aus welchem Grund wurde bislang keine offizielle Abnahme der installierten IT-Infrastruktur an der Schule am Ried durchgeführt? Begründung: Die Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für einen modernen Schulbetrieb und für die Umsetzung zeitgemäßer pädagogischer Konzepte. Die derzeitige Situation stellt eine erhebliche Belastung für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler dar und beeinträchtigt die Qualität der schulischen Arbeit nachhaltig. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um eine zeitnahe Klärung der geschilderten Probleme, um konkrete Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der IT-Situation an der Schule am Ried sowie um eine entsprechende schriftliche Berichterstattung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 754 Aktenzeichen: 40-30
VOB 16AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Mangelhaftes BaustellenmanagementVOB 1624.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1406 entstanden aus Vorlage: OF 356/16 vom 10.02.2026 Betreff: Mangelhaftes Baustellenmanagement Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, zum Baustellenmanagement im Stadtteil Bergen-Enkheim Stellung zu nehmen und darzulegen, wie Transparenz, Koordination, Information der Anwohnerschaft sowie Qualität der Verkehrsführung und Beschilderung bei Baustellen verbessert werden können. Im Stadtteil Bergen-Enkheim kommt es seit längerer Zeit zu zahlreichen, teils parallel laufenden Baustellen im öffentlichen Raum. Obwohl Baumaßnahmen zur Erhaltung der Infrastruktur notwendig sind, häufen sich Beschwerden aus der Bevölkerung über ein aus Sicht vieler Anwohnerinnen und Anwohner unzureichendes, intransparentes und schlecht koordiniertes Baustellenmanagement. Insbesondere wird kritisiert, dass Baustellen häufig ohne ausreichende Vorankündigung eingerichtet werden, eine nachvollziehbare Information der Anwohnerschaft oftmals ausbleibt und verkehrliche Maßnahmen wie Parkverbote und Umleitungen weder konsequent noch bedarfsgerecht umgesetzt werden. Parkverbotszonen werden teilweise sehr frühzeitig oder ohne erkennbare Notwendigkeit eingerichtet und über längere Zeit aufrechterhalten, ohne dass vor Ort Bautätigkeiten stattfinden. Umleitungen sind wiederholt fehlerhaft, widersprüchlich oder führen in Sackgassen und stellen damit eine vermeidbare Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Verkehrsteilnehmende dar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten: 1. Aus welchen Gründen gelingt es bislang nicht, Baustellen im Stadtteil Bergen-Enkheim so zu koordinieren, dass widersprüchliche Verkehrsführungen und vermeidbare Fehlleitungen ausgeschlossen werden? 2. Wie stellt der Magistrat sicher, dass Parkverbotszonen nur dann und nur so lange eingerichtet werden, wie sie tatsächlich erforderlich sind und dass deren Notwendigkeit vor Ort überprüft wird? 3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Magistrat, um Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig, transparent und verlässlich über Baustellen, Verkehrsänderungen und deren Dauer zu informieren? Begründung: Diese genannten Defizite lassen sich exemplarisch an folgenden Fällen verdeutlichen: - Riedstraße/Bornweidstraße (Januar 2026): Zeitgleich eingerichtete Baustellen führten dazu, dass die Umleitung zur Baustelle in der Riedstraße unmittelbar in die ebenfalls gesperrte Bornwaldstraße und damit faktisch in eine Sackgasse führte. Gleichzeitig gibt es absurderweise Umleitungsschilder, die den Verkehr unmittelbar in die Baustelle der Riedstraße leiten (siehe Foto). Ein Hinweis, dass man von der Leuchte kommend beim Einfahren in die Riedstraße generell keine Möglichkeit zur Durchfahrt hat und entweder an den Baustellen Riedstraße bzw. Bornweidstraße drehen und zurückfahren muss, fehlt komplett. - Laurentiusstraße (Herbst 2025): Wiederholt wurden Parkverbotszonen eingerichtet. Bei der letzten Maßnahme standen die entsprechenden Schilder rund vier Wochen, ohne dass eine Bautätigkeit erkennbar war, bevor sie schließlich wieder entfernt wurden. - Florianweg/Vilbeler Landstraße: Aufgrund einer Baustelle wurde die Zufahrt in den Florianweg von der Vilbeler Landstraße aus gesperrt und mit einem Sackgassenschild versehen. Gleichzeitig wurde die Laurentiusstraße im Abschnitt zwischen Florianweg und Taschnerstraße zur Einbahnstraße erklärt und war nur von Nord nach Süd befahrbar. Verkehrsteilnehmende, die die Sperrung und die Einbahnstraßenregelung beachteten, hatten damit faktisch keine Möglichkeit mehr, den Florianweg zu erreichen. Beispielbild 1: Die Umleitung in der Riedstraße führt direkt in die Baustelle. (Foto: C. Hinkel) Beispielbild 2: Auch wer dieser Umleitung folgt, und in die Rangenbergstraße einbiegt, fährt in eine Sackgasse und muss spätestens an der Baustelle in der Bornweidstraße/Siebenbürgenstraße wenden und zurückfahren. (Foto: C. Hinkel) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
VOB 16AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Fragen zum historischen Restaurant „Zum Storch“VOB 124.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1409 entstanden aus Vorlage: OF 1868/1 vom 08.02.2026 Betreff: Fragen zum historischen Restaurant "Zum Storch" Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zur seit mehreren Jahren andauernden Schließung des historischen Restaurants "Zum Storch" zu informieren. Insbesondere wird um Auskunft gebeten: 1. Welche konkreten rechtlichen, baulichen oder sonstigen Hindernisse einer Wiedereröffnung derzeit entgegenstehen? 2. Ob und in welcher Form Gespräche zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Eigentümer geführt wurden oder werden? 3. Welche Maßnahmen oder Schritte vorgesehen sind, um bestehende Hindernisse zu beseitigen? 4. Ob ein zeitlicher Fahrplan zur Wiedereröffnung absehbar ist? Begründung: Das Historische Restaurant "Zum Storch" steht seit mehreren Jahren leer und ist bislang nicht wiedereröffnet worden. In der Öffentlichkeit bestehen Hinweise darauf, dass es zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Eigentümer bislang zu keiner Einigung gekommen ist. Eine transparente Darstellung des tatsächlichen Sachstands liegt dem Ortsbeirat jedoch bisher nicht vor. Das Gebäude und die frühere Nutzung haben eine hohe stadtteilprägende und kulturhistorische Bedeutung. Der anhaltende Leerstand wirkt sich negativ auf das Erscheinungsbild des Quartiers aus und stellt zugleich einen Verlust an gastronomischer und sozialer Infrastruktur dar. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes Interesse des Ortsbeirats, sich über die bestehenden Hindernisse, die jeweiligen Handlungsoptionen sowie über mögliche Perspektiven einer Wiedereröffnung zu informieren. Ziel ist es, gegebenenfalls unterstützend oder vermittelnd tätig werden zu können und die Entwicklung eines realistischen Fahrplans zur Wiederbelebung des Standorts zu begleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2026, ST 1555 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Fragen zu Baumfällungen im Bereich Trierischer HofVOB 124.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1410 entstanden aus Vorlage: OF 1869/1 vom 08.02.2026 Betreff: Fragen zu Baumfällungen im Bereich Trierischer Hof Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen: 1. Aus welchem Anlass im Bereich Trierischer Hof Baumfällungen vorgenommen wurden? 2. Weshalb der Ortsbeirat hierüber, abweichend von der sonst üblichen Praxis, nicht vorab informiert wurde? 3. Ob und in welcher Form Ersatzpflanzungen vorgesehen sind? Begründung: Den Ortsbeirat haben Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Baumfällungen im Bereich der Straße Trierischer Hof erreicht. Nach üblicher Praxis wird der Ortsbeirat bei derartigen Eingriffen in den Baumbestand frühzeitig informiert. Dies ist in diesem Fall offenbar nicht erfolgt. Da Baumfällungen regelmäßig Auswirkungen auf das Stadtbild, das Mikroklima sowie die Aufenthaltsqualität haben, besteht ein berechtigtes Interesse des Ortsbeirats an Transparenz über Anlass, Umfang und Folgen der Maßnahmen. Ziel ist es, den Sachverhalt aufzuklären und sicherzustellen, dass der Ortsbeirat künftig wieder ordnungsgemäß in entsprechende Maßnahmen eingebunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2026, ST 1016
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Verschmutzung und illegale Müllentsorgung Kleyerstraße/Schwalbacher StraßeVOB 124.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1411 entstanden aus Vorlage: OF 1877/1 vom 08.02.2026 Betreff: Verschmutzung und illegale Müllentsorgung Kleyerstraße/Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen aktuell zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen im Gallus, insbesondere im Bereich Kleyerstraße und Schwalbacher Straße, ergriffen werden? 2. Ob und in welchem Umfang Kontrollen durch das Ordnungsamt bzw. die Stadtpolizei in diesem Bereich stattfinden und ob diese intensiviert werden können? 3. Welche Maßnahmen zur kurzfristigen Beseitigung illegal abgelagerten Mülls vorgesehen sind und wie zeitnah auf entsprechende Meldungen reagiert wird? 4. Ob zusätzliche präventive Maßnahmen (z. B. verbesserte Aufklärung, gezielte Schwerpunktkontrollen, bauliche oder organisatorische Anpassungen bei Abfallstandorten) geplant sind? 5. Wie der zunehmenden Problematik von Ungezieferbefall, insbesondere durch Ratten und Mäuse, in Verbindung mit offenen Müllablagerungen begegnet wird? Begründung: Aus dem Gallus, zuletzt insbesondere aus dem Bereich Kleyerstraße und Schwalbacher Straße, erreichen den Ortsbeirat zunehmend Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern über eine deutliche Zunahme illegaler Müllablagerungen. Dabei handelt es sich unter anderem um Sperrmüll, Haushaltsabfälle und sonstigen Unrat, der zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten auf Gehwegen und im öffentlichen Straßenraum abgestellt wird. Diese Entwicklung beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Stadtteils erheblich und führt zu einer spürbaren Verschlechterung der Aufenthaltsqualität. Darüber hinaus entstehen hygienische Probleme, da offene Müllablagerungen Ungeziefer anziehen. Insbesondere wird eine zunehmende Präsenz von Ratten und Mäusen beobachtet, was berechtigte Sorgen um die Gesundheit der Anwohnerschaft auslöst. Der Ortsbeirat sieht hierin ein konkretes Problem, das zeitnahes und koordiniertes Handeln erfordert. Ziel ist es, Transparenz über bestehende Maßnahmen zu erhalten, mögliche Defizite zu identifizieren und gemeinsam mit den zuständigen Stellen wirksame Lösungen zur Verbesserung von Sauberkeit, Ordnung und Hygiene im genannten Bereich zu entwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1121 Beratung im Ortsbeirat: 1
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Fragen zum Glasfaserausbau Europaviertel WestVOB 124.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1412 entstanden aus Vorlage: OF 1883/1 vom 08.02.2026 Betreff: Fragen zum Glasfaserausbau Europaviertel West Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu beantworten: 1. Wie der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand des Glasfaserausbaus im Europaviertel West ist? 2. Weshalb sich der angekündigte Glasfaserausbau bislang auf das Europaviertel Ost beschränkt und welche zeitliche Perspektive für das Europaviertel West vorgesehen ist? 3. Ob und mit welchen Telekommunikationsunternehmen konkrete Ausbauvereinbarungen oder Zeitpläne für das Europaviertel West bestehen? 4. Warum derzeit kein zentraler Ansprechpartner benannt ist, der den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den ansässigen Gewerbetreibenden verbindliche Auskünfte zum Zeitplan erteilen kann? 5. Ob seitens der Stadt eine koordinierende Stelle vorgesehen ist oder eingerichtet werden kann, um Informationen zum Glasfaserausbau im Europaviertel West gebündelt und transparent zur Verfügung zu stellen? Begründung: Das Europaviertel West ist ein stark gewachsener innerstädtischer Wohn- und Gewerbestandort mit einer hohen Dichte an Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie ansässigen Unternehmen. Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist hier eine zentrale Voraussetzung für zeitgemäßes Wohnen, Arbeiten und wirtschaftliche Entwicklung. Zwar wurde der Glasfaserausbau für das Europaviertel öffentlich angekündigt, nach derzeitigem Kenntnisstand bezieht sich diese Ankündigung jedoch ausschließlich auf das Europaviertel Ost. Für das Europaviertel West besteht hingegen weiterhin erhebliche Unklarheit. Ein zuvor angekündigter Ausbau durch einen Partner von Vodafone wurde gegenüber einzelnen Liegenschaften auf einen Zeitpunkt im September 2030 verschoben. Gleichzeitig sind aktuell Vertriebsmitarbeiter der Deutschen Telekom im Gebiet unterwegs, die Auskundungen vornehmen und Vertragsabschlüsse anbieten, ohne jedoch verbindliche Aussagen zu einem tatsächlichen Ausbauzeitplan machen zu können. Diese Situation führt im Europaviertel West zu Verunsicherung bei Eigentümerinnen und Eigentümern, Verwaltungen und Gewerbetreibenden. Investitions- und Modernisierungsentscheidungen werden erschwert, da kein verlässlicher zeitlicher Rahmen für den Glasfaserausbau bekannt ist. Zudem fehlt ein zentraler Ansprechpartner, der Auskunft über Planungen, Zuständigkeiten und Koordination der beteiligten Unternehmen geben kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 981
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Ausbau der städtischen Bibliotheken im Ortsbezirk 1 für die digitale SeniorenbildungVOB 124.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1413 entstanden aus Vorlage: OF 1885/1 vom 08.02.2026 Betreff: Ausbau der städtischen Bibliotheken im Ortsbezirk 1 für die digitale Seniorenbildung Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Umfang die städtischen Bibliotheken im Ortsbezirk 1 als Lern- und Anlaufstellen für digitale Bildungsangebote für Seniorinnen und Senioren ausgebaut werden können; 2. welche bestehenden Angebote zur digitalen Bildung älterer Menschen bereits in den Bibliotheken vorhanden sind und wie diese weiterentwickelt werden könnten; 3. welche personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen hierfür erforderlich wären; 4. ob Mittel aus dem DigitalPakt Alter hierfür abgerufen werden können; 5. ob eine Zusammenarbeit mit bestehenden Initiativen der Seniorenarbeit, Bildungsträgern oder ehrenamtlichen Digital-Lotsen möglich und sinnvoll ist. Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung prägt zunehmend alle Bereiche des täglichen Lebens, von der Kommunikation über Verwaltungsleistungen bis hin zur Gesundheitsversorgung. Gerade ältere Menschen laufen Gefahr, von dieser Entwicklung ausgeschlossen zu werden, wenn ihnen grundlegende digitale Kompetenzen fehlen. Dies kann zu sozialer Isolation führen und die selbstständige Lebensführung erheblich erschweren. Aktuelle Berichte und Studien zeigen, dass digitale Anwendungen wie E-Mail, Messenger-Dienste oder Online-Portale einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Voraussetzung hierfür sind jedoch niedrigschwellige, wohnortnahe und vertrauenswürdige Bildungsangebote. Städtische Bibliotheken und Büchereien bieten sich als geeignete Orte für solche Angebote an. Sie sind gut erreichbar, generationenübergreifend akzeptiert und verfügen bereits über Infrastruktur, Personal und Erfahrung im Bildungsbereich. Ein gezielter Ausbau digitaler Bildungsangebote für Seniorinnen und Senioren in den Bibliotheken des Ortsbezirks könnte dazu beitragen, digitale Teilhabe zu stärken, Vereinsamung entgegenzuwirken und die Selbstständigkeit älterer Menschen zu fördern. Berlin hat damit bereits Erfolge vorzuweisen. Der Ortsbeirat hält es daher für sinnvoll, dass der Magistrat die Möglichkeiten eines entsprechenden Ausbaus prüft und dem Ortsbeirat hierzu berichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 930
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Anfrage zur Förderung von Mini-PV-AnlagenVOB 124.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1414 entstanden aus Vorlage: OF 1886/1 vom 08.02.2026 Betreff: Anfrage zur Förderung von Mini-PV-Anlagen Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie viele Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) im Ortsbezirk 1 gefördert wurden und zu prüfen und zu berichten, ob neue Fördermittel hierfür bereitgestellt werden können. Begründung: Im Ortsbezirk 1 beabsichtigten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage. In größeren Wohnanlagen ist hierfür regelmäßig zunächst ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich beziehungsweise eine Abstimmung mit dem Vermieter notwendig. Darüber hinaus sind technische und gestalterische Ausführungsdetails vorab zu klären. Aufgrund dieses notwendigen zeitlichen Vorlaufs war es vielen Interessierten nicht möglich, ihren Antrag zu stellen, bevor der Förderung ausgelaufen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 794
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Fragen zur Digitalisierung IIVOB 124.02.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1415 entstanden aus Vorlage: OF 1887/1 vom 08.02.2026 Betreff: Fragen zur Digitalisierung II Vorgang: V 893/24 OBR 1; ST 1420/24 Der Magistrat wird gebeten, zu beantworten, 1. Wann mit der elektronischen Zustellung von Gewerbesteuerbescheiden? 2. Wann mit der elektronischen Zustellung von Gebührenbescheiden zu rechnen ist? Begründung: Der Ortsbezirk 1 ist in besonderem Maße von Verwaltungsprozessen im Bereich der Gewerbesteuer und von Gebührenbescheiden betroffen. In der Innenstadt konzentriert sich eine hohe Zahl an Gewerbebetrieben, Selbstständigen, Freiberuflern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Entsprechend häufig sind hier steuerliche und gebührenrechtliche Bescheide Bestandteil des täglichen Verwaltungshandelns. Für Betriebe und Eigentümer im Ortsbezirk 1 ist eine zeitnahe und verlässliche Zustellung von Bescheiden von besonderer Bedeutung, da diese regelmäßig Grundlage für Liquiditätsplanung, Fristenwahrung sowie für betriebliche und wirtschaftliche Entscheidungen ist. Verzögerungen oder Medienbrüche bei der Zustellung wirken sich hier unmittelbar und spürbar aus. Die elektronische Zustellung von Gewerbesteuer- und Gebührenbescheiden kann insbesondere im stark verdichteten innerstädtischen Bereich zu einer spürbaren Entlastung führen, sowohl für die Verwaltung als auch für die Betroffenen. Sie ermöglicht eine schnellere Verfügbarkeit der Bescheide, erleichtert die Archivierung und verbessert die Nachvollziehbarkeit innerhalb der Fristen. Gleichzeitig trägt sie zur Reduzierung des Postaufkommens und damit zu einer Entlastung der innerstädtischen Infrastruktur bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 893 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1420 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 982
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichenB23.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 58 Betreff: AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6918 - E 53/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 322/25 - Gegenüber dem Sachstand nach dem Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 322, haben sich folgende Fortschritte ergeben: Die von der Stadt Frankfurt am Main beauftragte PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH setzt die Untersuchung zur Gründung eines Auszubildendenwerks fort. Ziel ist weiterhin die Erarbeitung einer fundierten Entscheidungsgrundlage für die mögliche Gründung eines Auszubildendenwerks der Stadt Frankfurt am Main. Am 03.11.2025 wurde im Rahmen der Untersuchung ein Workshop mit relevanten Akteur:innen aus Verwaltung, städtischen Gesellschaften, Kammern, Gewerkschaften, Wohnungswirtschaft und Unternehmensvertretungen durchgeführt. Ziel war die weitere Schärfung der untersuchten Realisierungsvarianten sowie die Vertiefung von Governance-, Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsfragen. Im Workshop wurden drei Organisations- und Trägermodelle diskutiert: eine Neugründung eines Auszubildendenwerks mit Beteiligung der Stadt, die Verankerung eines Auszubildendenwerks innerhalb der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) sowie die Gründung eines Trägervereins. Als Ergebnis der Diskussionen zeichnet sich ein Ansatz ab, der einen Trägerverein als zentrale, kurzfristig handlungsfähige Organisationsform vorsieht. Dieser soll insbesondere Aufgaben der Netzwerkarbeit, der Koordination von Kooperationspartnern sowie des Managements von Belegungsrechten übernehmen. Planung, Bau und Eigentum von Wohnheimen sollen über Kooperationen mit bestehenden Akteur:innen (u. a. KEG, kommunale und private Wohnungsunternehmen) erfolgen. Die Entwicklung einer kommunalen Tochtergesellschaft wird weiterhin als Ergänzung bzw. Rückfalloption geprüft. Auf Grundlage der Workshop-Ergebnisse wird durch die PD aktuell ein Grobkonzept sowie ein 13-Punkte-Programm zum stufenweisen Aufbau eines Auszubildendenwerks erarbeitet. Dieses beschreibt die notwendigen Schritte von der organisatorischen Vorbereitung über die Gründung eines Trägervereins und den Aufbau einer Geschäftsstelle bis hin zur Umsetzung bzw. Integration erster Pilotprojekte. Dargelegt werden auch rechtliche, förderrechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen, insbesondere zur Gemeinnützigkeit, Förderfähigkeit und langfristigen Wirtschaftlichkeit. Diese Ergebnisse werden am 12.03.2026 im Rahmen der Projektgruppe "Azubi-Wohnen", organisiert durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt, präsentiert und diskutiert. In diesem Rahmen sollen zudem konkrete Umsetzungs- sowie weitere Handlungsschritte vereinbart werden. Parallel zur Untersuchung der PD werden zwei Pilotprojekte über die KEG weiterentwickelt. Anhand dieser Projekte können theoretische Überlegungen an Praxisbeispielen diskutiert werden. - Pilotprojekt Neubau gemeinschaftliches Azubi-Wohnen im Hilgenfeld: Gemeinsam mit der Wohnraum Initiative Frankfurt (WIF) e.V. wird im Neubauquartier Hilgenfeld ein gemeinschaftliches Wohnprojekt für Auszubildende geplant. In diesem Zusammenhang sollen ca. 42 Wohnheimplätze geschaffen werden. - Pilotprojekt Bestandssanierung Hohemarkstraße: Das Vorhaben sieht eine Weiterentwicklung des Bestandsgebäudes vor. Bisher genutzt durch die Praunheimer Werkstätten, soll die Liegenschaft ab dem zweiten Quartal 2026 umgebaut werden. Ziel ist es, Wohnraum für ca. 23 Auszubildenden Wohnraum in 8 Wohngemeinschaften geschaffen wird. Das Projekt soll über das Modernisierungsprogramm der Stadt Frankfurt gefördert werden. Aufgrund der laufenden Abstimmungen wurde der Untersuchungsauftrag an die PD bei gleichem Umfang verlängert. Die Fertigstellung des Abschlussberichts ist nunmehr für das erste Quartal 2026 (Q1) vorgesehen. Der Magistrat sieht vor, die Restmittel aus der PD Beauftragung in die Umsetzung und fachliche Begleitung der Ergebnisse zu investieren. Der Prozess der Gründung einer Trägerstruktur soll aus diesen Mittel extern begleitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 53 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 322 Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 249 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 7, 8, 10 Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 58 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 150, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Frankfurter Tagesfamilien besser unterstützenB23.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 59 Betreff: Frankfurter Tagesfamilien besser unterstützen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6912 - NR 714/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 403/25 - Die Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, § 6831, beschlossen und am 09.12.2025 im Amtsblatt Nr. 50, veröffentlicht. Die Satzung ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.07.2023, NR 714 Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 403 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.03.2026, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 59 dient zur Kenntnis. 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 59 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 56, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 40-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Stärkung der Sportförderung in FrankfurtB23.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 60 Betreff: Stärkung der Sportförderung in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6959 - NR 1312/25 CDU - Die Stadt Frankfurt hat seit dem Jahr 2011 einen Sportentwicklungsplan (SEP), der die Grundlage einer Weiterentwicklung des Themenfelds Sport und Bewegung aus städtischer Sicht ist. Dieser beschäftigt sich sowohl mit den Sportstätten der Mainmetropole, wie auch mit den Bedarfen und Herausforderungen der Vereine und lndividualsportler:innen. Aufgrund der Tatsache, dass dieser Plan in diesem Jahr 15 Jahre alt wird, steht 2026/2027 eine strategische Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung mit einer dynamischen Umsetzung der identifizierten Maßnahmen und Projekte an. Es handelt sich hierbei um eine Querschnittsaufgabe, sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch im externen Umfeld der Frankfurter Sportfamilie. Das Sportamt stimmt sich derzeit mit dem Sportkreis Frankfurt als Dachorganisation der Frankfurter Turn- und Sportvereine über die inhaltlichen Schwerpunkte der Weiterentwicklung der Sportentwicklungsplanung ab. Im vergangenen Jahr hat bereits ein Kick-off-Workshop unter Einbeziehung für den Prozess relevanter Ämter stattgefunden. Weiterhin ist geplant einen Magistratsvortrag an die Stadtverordnetenversammlung auf den. Weg zu bringen, um die dezernats- und ämterübergreifende Bedeutung zu unterstreichen und einen gesamtstädtischen Prozess anzustoßen. Das Thema Sportentwicklungsplanung ist darüber hinaus im Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode hinterlegt. Die Erfolge und Maßnahmen, die im Rahmen der SEP in den vergangenen 15 Jahren erzielt und umgesetzt wurden, lassen sich in den Berichten nachlesen, die im Rahmen der Berichtspflicht jährlich erstellt werden. Mit der Fortführung der Sportentwicklungsplanung soll eine Vision "Sport für Alle in Frankfurt im Jahr 2040" entstehen. Dazu wird in einem ersten Schritt der Umsetzungsstand des alten SEP-Berichts ausgewertet und Themen identifiziert, die in einer Neuauflage eine Wiederaufnahme finden. Darüber hinaus wird mit Hilfe eines erfahrenen Institutes eine Bestands- und Bedarfsanalyse der aktuellen Sportstättensituation in Frankfurt erstellt. Die stark veränderten Parameter (z.B. Einwohnerzahl, Organisationsgrad der Sportvereinsmitglieder) lassen einen gestiegenen Sportstättenbedarf vermuten. Die Ergebnisse werden ausgewertet und aufbereitet und sollen nach Veröffentlichung der neuen SEP als Grundlage für eine städtische Sportstättenplanung der kommenden 15-20 Jahre dienen. Neben der finanziellen Unterstützung durch kommunale Sportfördermittel der Turn- und Sportvereine mit eigenen Sportstätten stehen bereits heute die Sanierung und Neugestaltung der städtischen Sportstätten im Fokus. Dies geschieht aktuell auch mit der Bezuschussung durch Landesmittel. Die Beantragung weiterer Mittel, die durch das Bundessondervermögen zur Verfügung gestellt werden und die für das Themenfeld der Infrastrukturförderung vorgesehen sind, hat für das Sportamt sowie für das Dezernat I eine hohe Priorität. Daher wurden bereits Anträge gestellt, um eine anteilige Summe für Projekte in Frankfurt einzuwerben. Folgende Maßnahmen, die als förderfähig gelten wurden beim Bund eingereicht: Sportanlage Projektname/ Maßnahme Beschluss Gesamtkosten/ Projektvolumen beantragte Bundesförderung Dornbusch 2 Kunstrasenspielfelder groß/Leichtathletik Kleinfeld M 79/2025 8.211.000,- € anteilig Dornbusch Funktionsgebäude Beschluss aus 2025 4.618.000,- € anteilig Nieder-Eschbach Neubau Skater- und Fitnessanlage M 179/ 2025 1.270.783,- € anteilig Nieder-Eschbach Grundlegende Sanierung der Tennisanlage nach 50 Jahren (incl. Entwässerungssystem u. Beleuchtung) M 183/ 2025 2.983.536,- € anteilig Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.06.2026, OF 19/7 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.07.2025, NR 1312 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 04.05.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 60 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, FDP und AfD gegen ÖkoLinX (= Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13 am 12.05.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt und AfD gegen FDP (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 40 2026 1. Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 19/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 60 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 151, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 52-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Vor Baummassaker im Europagarten Fragen klärenB23.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 61 Betreff: Vor Baummassaker im Europagarten Fragen klären Vorgang: A 388/26 Gartenpartei Zu 1.: Im außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien wurde vereinbart, keine Inhalte des Vergleichs bekannt zu geben. Zu 2.: Im Ergebnis stellen die vom Magistrat beauftragten Gutachten fest, dass aufgrund der vorhandenen Bodenstruktur eine Entwicklung der Bestandsbäume nicht gegeben ist. Eine umfassende Bodenrevitalisierung ist erforderlich, um nachhaltige Baumstandorte und Wiesenflächen zu schaffen. Zu 3.: Vgl. Pkt. 2, ergänzend dazu: Es gibt Gutachten zu den Promenadenbäumen, den Bäumen in der Parkmitte, geotechnische Bewertungen der Bodenverhältnisse, Gutachten zu den Rasenflächen und hydrologische Gutachten. Zu 4.: Es gibt seit dem Jahr 2017 mehrere Gutachten zu den Bäumen. Zu 6.: 1. BA: Parkmitte Nach den Baumfällungen und der Tiefenlockerung des Bodens muss die zentrale Fläche zum Schutz der eingesäten Gründüngung bis zum Auflaufen der Kräuter vor dem Betreten geschützt werden. Weiterhin nutzbar sind die Promenaden, der bestehende querende Parkweg zur Gastronomie, sowie die Spielkabinette und der Bolzplatz. 2. BA: Umsetzung Planung Parkmitte Sukzessive Freigabe der Flächen nach Baufortschritt. Zu 7.: Die Zuwegung zur Gastronomie ist dauerhaft gegeben. Zu 8.: Mitarbeitende des Fachamts werden die Maßnahmen vor Ort begleiten. Zu 9.: Analog zur Vorgehensweise in der Parkmitte werden auch die Bäume der Promenaden dahingehend geprüft, ob sie sich verpflanzen lassen oder ob sie gerodet werden müssen. Zu 9.: Die Idee löst nicht das strukturelle Problem: Der extrem hohe Verdichtungsgrad des Bodens lässt kein Bodenleben als Grundlage für nachhaltige Baumpflanzungen zu. In der Grünanlage haben sich keine schattenspendenden Bäume entwickelt. Zu 10.: Die Gestaltung der Grünanlage basiert auf einer breiten Bürger:innen-Beteiligung, aus der im Ergebnis der Wunsch nach einem Tiny Forest hervorgegangen ist. Zu 13.: Gutachten und Handlungsempfehlungen von externen Sachverständigenbüros dienen als Grundlage für die Planung und Ausführung der Grunderneuerung. Die Überwachung der Baumaßnahmen erfolgt durch das zuständige Fachamt. Zu 14.: Der extrem hohe Verdichtungsgrad des Bodens lässt keine Versickerung zu. Zu 15.: Die Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt sind Grundlage der Auftragsvergabe. Zu 16.: Siehe Frage 14 zu Staunässe. Sowohl vom Erschließungsträger als auch, darauffolgend, vom Fachamt wurden intensive Bewässerungsvorgänge sowohl der Rasenflächen als auch der Bäume durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 18.01.2026, A 388 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 152, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 67-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Frankfurter Position gegen Abschiebungen von Minderjährigen und jungen VolljährigenB23.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 62 Betreff: Frankfurter Position gegen Abschiebungen von Minderjährigen und jungen Volljährigen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7092 - NR 1303/25 Jugendhilfeausschuss - Zu Ziffer 1.: Das Positionspapier des Jugendhilfeausschusses vom 30.06.2025 wurde zur Kenntnis genommen. Zu Ziffer 2.: Die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention, vor allen Dingen Art. 3 "Wohl des Kindes", legen völkerrechtlich verbindliche Standards zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Kindern und Jugendlichen fest. Das Grundgesetz Art. 1 und 6 "Schutz der Menschenwürde und der Familie muss bei Abschiebungen beachtet werden. Diese grundlegenden Gesetze sind bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen - somit auch im Kontext aufenthaltsbeendender Maßnahmen - von allen beteiligten Institutionen zu beachten. Der Vollzug einer Abschiebung beruht auf einer rechtlichen Entscheidung über den Aufenthaltsstatus und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des SGB VIII. Eine Anwendung des Kinderschutzverfahrens nach § 8a SGB VIII ist daher fachlich nicht angezeigt. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Träger öffentlicher Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) an Gesetz und Recht gebunden. Durch Bundesgesetz geregelte Bestimmungen zu Einreise und Aufenthalt sind daher beachtlich und bindend für die öffentliche Verwaltung. Die Neufassung der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AAZustV) ist seit 01.07.2018 in Kraft und findet seitdem vollumfänglich Anwendung. Demnach sind für die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen in Hessen nicht die kommunalen Ausländerbehörden, sondern ausschließlich die Bezirksordnungsbehörden zuständig. Für die Stadt Frankfurt am Main bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt geplant, organisiert und in enger Zusammenarbeit mit Dienststellen der Landespolizei sowie der Bundespolizei durchgeführt werden. Das Jugendamt besitzt im Kontext aufenthaltsbeendender Maßnahmen keine Entscheidungsbefugnis, könnte jedoch im Rahmen seiner Aufgaben auf kindeswohlrelevante Aspekte hinweisen und die beteiligten Ämter und Institutionen im Kinderschutzkontext beraten. Auch wenn dies in der öffentlichen Berichterstattung teilweise anders wahrgenommen werden kann, so bleibt festzuhalten, dass Abschiebungen alleinstehender Kinder und Jugendlicher in der Praxis im Grunde genommen nicht stattfinden. Im von Gesetzes wegen möglichen Einzelfall, wäre durch die vollziehende Behörde zuvor sicherzustellen, dass der/die Minderjährige im Abschiebestaat durch Familienangehörige oder staatliche Stellen in Empfang genommen wird. Lediglich, wenn auch die Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil und alle minderjährigen Kinder ausreisepflichtig sind und darüber hinaus die Familie der gesetzlichen Pflicht zur selbst organisierten Ausreise nicht nachkommt, werden Abschiebemaßnahmen überhaupt geprüft. Dabei stellt die Abschiebung selbst die Ultima Ratio dar. Dem geht immer ein rechtstaatliches Verfahren voraus, bei dem inzident alternative Möglichkeiten zur Gewährung eines Aufenthaltes geprüft werden. Nach persönlicher oder schriftlicher Anhörung werden allen betroffenen Personen, auch den Kindern (über deren sorgeberechtigte Eltern) Verfügungen mit Ausreiseaufforderung, Ausreisefrist und Abschiebungsandrohung zugestellt. Dass gegen diese Verfügungen der Rechtsweg eröffnet ist und regelmäßig auch beschritten wird, versteht sich von selbst. Die Verwaltungsentscheidungen unterliegen vollumfänglich der gerichtlichen Kontrolle. Hier ist kein Fall bekannt, in dem die Familie nicht anwaltliche Vertretung und Beratung in Anspruch genommen hätte. Petitionen beim Petitionsausschuss des Hessischen Landtags sind darüber hinaus ebenso möglich, wie Härtefallersuchen bei der Härtefallkommission. Mögliche Handlungsempfehlungen, die nach ihrer rechtlichen Umsetzbarkeit in Bezug auf Ihre Realisierbarkeit geprüft werden müssten, könnten sein: Bei bevorstehenden Abschiebungen sollten kindeswohlrelevante Aspekte, wie beispielsweise der regelmäßige Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Schule, laufende Ausbildung, Studium oder die Unterbringung Minderjähriger in Einrichtungen der Jugendhilfe Berücksichtigung finden. Geklärt werden könnte in diesem Zusammenhang, welche Rechtskreise am Verfahren aufenthaltsbeendender Maßnahmen beteiligt sind, wie deren Zusammenarbeit strukturiert ist und an welchen Schnittstellen derzeit noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Berücksichtigung von Kindeswohlaspekten besteht. Entscheidungen über Abschiebungen sollten deshalb im Rahmen der geltenden aufenthaltsrechtlichen Vorgaben bei gleichzeitiger Ausschöpfung der bestehenden Ermessens- und Abwägungsspielräume kindeswohlorientiert ausgelegt und angewendet werden. Dabei sollten insbesondere die schulische und berufliche Einbindung angemessen berücksichtigt werden. Frankfurter Kitas und Schulen verfügen bereits über etablierte und evaluierte Konzepte, Strukturen und Netzwerke bei der Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung. Diese Konzepte könnten mit dem Fokus "Abschiebung von Minderjährigen" von den beteiligten Institutionen übernommen und weiterentwickelt werden. Eine weitere Option könnte die Entwicklung eines flächendeckenden Leitfadens für Frankfurter Kitas, Schulen und Ausbildungsbetriebe sein, der präventive und interventionsbezogene Maßnahmen bei drohenden Abschiebungen beschreibt und Ansprechpartner*innen im Unterstützungsnetz aufzeigt. Dabei könnte eine behördenübergreifende interdisziplinäre Arbeitsgruppe auf Landesebene, ggf. auch unter Beteiligung des Bundes, die Standards, Verfahrensregeln und Netzwerke im Kontext Abschiebung und der zentralen Frage des Kindeswohls festlegt und kontinuierlich evaluiert, helfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.06.2025, NR 1303 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.03.2026, TO I, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 62 dient zur Kenntnis. 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 62 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 57, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Arbeitsgelegenheiten als Chance zur Integration und Teilhabe konsequent nutzenB23.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 63 Betreff: Arbeitsgelegenheiten als Chance zur Integration und Teilhabe konsequent nutzen Vorgang: A 386/25 FDP Zu 1. Im Jahr 2026 werden 16 verschiedene Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit insgesamt 349 Plätzen angeboten. Alle AGH-Plätze beinhalten grundsätzlich jeweils 25 Wochenstunden, verteilt auf 5 Wochentage. Im Einzelfall ist nach vorheriger Absprache eine vorübergehende Verringerung der Wochenstunden möglich. Zu 2. Die 16 Arbeitsgelegenheiten verteilen sich auf die Träger: - Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt e.V. - Caritasverband Frankfurt e.V. - Evangelischer Regionalverband Frankfurt und Offenbach - Frankfurter Tafel e.V. - GFFB gGmbH - GWR (gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling mbH) - VAE e.V. Zu 3. a.) Nach deutlicher Reduzierung der AGH-Plätze zum Jahreswechsel 2023/2024 konnten diese unterjährig in den Jahren 2024 und 2025 wieder ausgeweitet werden. Die Erhöhung erfolgte reaktiv und bedarfsorientiert, um der anhaltend hohen Nachfrage gerecht zu werden. Im Jahr 2025 konnten drei neue Tätigkeitsfelder erschlossen werden. b.) Zum Jahreswechsel 2023/2024 musste das Angebot an Arbeitsgelegenheiten deutlich reduziert werden. Hauptgrund dafür waren finanzielle Einschnitte: Der Bund stellte für Eingliederungsmaßnahmen über 10 Millionen Euro weniger Mittel zur Verfügung als im Vorjahr. Zu 4. Jahr 2023 - 529 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten Jahr 2024 - 443 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten Jahr 2025 - 514 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten Zu 5. Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) die Integration benachteiligter Zielgruppen in den Arbeitsmarkt, darunter auch Menschen im Asylverfahren. Ziel ist es, vorhandene Kompetenzen zu erfassen und durch bedarfsgerechte Beratung sowie geeignete Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote tragfähige Perspektiven in Ausbildung und Arbeit zu eröffnen. Vor diesem Hintergrund setzt das FRAP auf eine frühzeitige, kompetenzorientierte Beratung und Unterstützung, die sich an den tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes orientiert. Ziel ist es, vorhandene berufliche Erfahrungen sichtbar zu machen, realistische Perspektiven zu entwickeln und schrittweise Wege in Ausbildung oder Beschäftigung zu eröffnen. Das Beratungszentrum der FRAP Agentur bietet Menschen mit Wohnsitz in Frankfurt eine freiwillige, trägerneutrale und rechtskreisübergreifende Beratung an. Die Gespräche umfassen die berufliche Orientierung, die Suche nach Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen sowie die Klärung geeigneter Wege des Spracherwerbs. Ergänzend stehen im angeschlossenen Lernzentrum PC-Arbeitsplätze zur Verfügung, etwa für die Erstellung von Bewerbungen, Recherchen oder digitales Lernen. Diese Angebote stehen auch Asylsuchenden offen. Eine verlässliche berufliche Orientierung ist eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration. Ergänzend fördert die FRAP Agentur gGmbH berufliche Beratungsangebote freier Träger sowie rechtskreisübergreifende Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und ausbildungsvorbereitende Maßnahmen bei Frankfurter gemeinnützigen Trägern. In begrenztem Umfang gehören hierzu auch Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, die insbesondere der Heranführung an Arbeitsabläufe und betriebliche Anforderungen dienen. Für das Jahr 2026 stehen rechtskreisübergreifend Kapazitäten für über 1.000 Beratungskund:innen sowie mehr als 500 Plätze in Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung. Im Jahr 2024 nahmen insgesamt über 4.300 Personen an diesen Maßnahmen teil, darunter knapp 5 Prozent im Leistungsbezug nach dem AsylbLG. Rund 85 Prozent der Teilnehmenden hatten eine Migrationsgeschichte. Zu 6. Die Tätigkeitsbereiche für Arbeitsgelegenheiten sind breit gestreut. Exemplarisch sind folgende Arbeitsfelder zu nennen: - Einkaufs- und Begleitservice - Hauswirtschaft - Energiesparservice - Lager, Logistik, z.B. in second-hand- Läden - Umweltlotsen - Näh- und Holzwerkstatt - Fahrradwerkstatt Die entsprechenden Träger werden in Punkt 2 aufgeführt (s.o.) Zu 7. Für eine Anpassung des Angebots sind die kommunalen Bedarfe ausschlaggebend. Die Gesetzesänderung hat nicht zu einer Änderung geführt. Frage 8: Die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber:innen waren folgendermaßen besetzt: 2023 - 16 Teilnehmende 2024 - 15 Teilnehmende 2025 - 35 Teilnehmende Zu 9. Es hat keine Fälle von Sanktionen oder Leistungskürzungen aufgrund einer Leistungsverweigerung der AGH gegeben. Zu 10. Maßnahmen nach § 16d SGB II werden ausschließlich über den aus Bundesmitteln gespeisten Eingliederungstitel des Jobcenters Frankfurt am Main finanziert. Die Angebotsplanung und Mittelbewirtschaftung obliegt dem Jobcenter in eigener Verantwortung. Die Planung der Mittelbewirtschaftung wird mit den Trägern der gemeinsamen Einrichtung (Bundesagentur für Arbeit und Stadt Frankfurt am Main) abgestimmt und in der Trägerversammlung beschlossen. Zu 11. a) Das Jobcenter Frankfurt am Main berücksichtigt in der Planung von Arbeitsförderungsmaßnahmen sowohl die Bedarfe der Arbeitssuchenden als auch des Arbeitsmarktes und der Stadtgesellschaft. Bei den Arbeitsgelegenheiten reagiert das Jobcenter Im Verlauf eines Geschäftsjahres auf Bedarfe bzgl. der Platzkapazität und der Tätigkeitsfelder. b) Aktuell werden die festgestellten Bedarfe passgenau abgedeckt. Die Notwendigkeit einer Ausweitung ist derzeit nicht gegeben. In Frankfurt am Main können über das kommunale Frankfurter Arbeitsmarktprogramm gezielt Maßnahmen gefördert werden, die Menschen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen. Arbeitsgelegenheiten sind dabei kein reguläres Arbeitsverhältnis und führen meist weder zu anerkannten Abschlüssen noch zu verwertbaren Qualifikationen. Für einzelne Personen, die zunächst eine sehr niedrigschwellige Heranführung an Arbeit oder eine Tagesstruktur benötigen, können sie jedoch sinnvoll sein. Diesem begrenzten Bedarf wird mit einem Angebot an Arbeitsgelegenheiten bei der GWR gGmbh Rechnung getragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.12.2025, A 386 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 64 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 58, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Vertragsmanagement bei Dauerschuldverhältnissen verbessern - Vertragsdatenbank aufbauenB23.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 64 Betreff: Vertragsmanagement bei Dauerschuldverhältnissen verbessern - Vertragsdatenbank aufbauen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7101 - E 118/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 30/25 - Zwischenbericht: Das Transformation Office prüft derzeit, ob es sich bei der geplanten Maßnahme um ein Projekt der digitalen Transformation handelt. Sollte dies der Fall sein, wird eine geeignete Projektstruktur erarbeitet und das Projekt der Reformkommission zur Entscheidung vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 118 Bericht des Magistrats vom 03.02.2025, B 30 Bericht des Magistrats vom 10.08.2026, B 242 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 64 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 59, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Einrichtung eines „Ständigen Sicherheitsbeirats“ und eines Arbeitskreises „Sicherheit und Ordnung im ÖPNV“ für die nichtpolizeiliche GefahrenabwehrB23.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 65 Betreff: Einrichtung eines "Ständigen Sicherheitsbeirats" und eines Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6049 - NR 210/12 CDU, l. B 123/25 - Der Arbeitskreis "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" tagte im Jahr 2025 nicht, da Fragen zu Sicherheitsthemen im ÖPNV in den regelmäßigen allgemeinen Routinen von Verkehrsgesellschaften, Feuerwehr und der Polizei behandelt werden. Der "Ständige Sicherheitsbeirat" tagte am 08.12.2025. Schwerpunktthema der Sitzung war die Ergebnisvorstellung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes (BEP) für die Bereiche Brandschutz und Allgemeine Hilfe auf der Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes durch den Ersteller, Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH, für den Planungszeitraum bis 2035. Ebenso wurde der Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zum BEP durch die Branddirektion vorgestellt. Die Beschlussfassung des BEP erfolgte in der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026 (M 208). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2012, NR 210 Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 123 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 65 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 60, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 92-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Digitales Vertrags- und FördermittelmanagementB23.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 66 Betreff: Digitales Vertrags- und Fördermittelmanagement Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7106 - E 221/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 200/25 - Zwischenbericht: Das Transformation Office prüft derzeit, ob es sich bei der geplanten Maßnahme um ein Projekt der digitalen Transformation handelt. Sollte dies der Fall sein, wird eine geeignete Projektstruktur erarbeitet und das Projekt der Reformkommission zur Entscheidung vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 221 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 349 Bericht des Magistrats vom 02.06.2025, B 200 Bericht des Magistrats vom 10.08.2026, B 240 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.02.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 66 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 64, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Umgestaltung MerianplatzOFOB 323.02.2026 · CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2026, OF 1008/3 Betreff: Umgestaltung Merianplatz Die geplanten, in Umsetzung befindlichen zusätzlichen Pflanzbeete auf dem Merianplatz verkleinern den freien Platz auf diesem zentralen Platz im östlichen Nordend. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) die geplanten Pflanzbeete in Größe und Lage an den angefügten Plan der IG Untere Berger Straße anzupassen. b) Zu erläutern, warum eine Neupflanzung am bisherigen Standort der Bäume nicht möglich war. c) Zu erläutern, ob Hochbeete mit Sitzmöglichkeiten als Alternative zu bodengleichen Pflanzbeeten geprüft wurden und warum sie nicht umgesetzt wurden. Zusätzlich sollten kurzfristig folgende Maßnahmen auf dem Platz umgesetzt werden, wie bei einem Ortstermin auf dem Merianplatz mit den städtischen Ämtern besprochen: 1. Die nördliche Litfasssäule wird abgebaut. 2. Die Fahrradständer vor der Bäckerei an der Einmündung zur Luisenstraße werden westlich zur Luisentraße hin versetzt, vor die Pollerreihe. 3. Die Bank vor der Bäckerei wird durch eine weitere Bank ergänzt 4. Für die aus Richtung Luisenstraße und Merianstraße kommenden Zweiradfahrenden wird eine Beschilderung angebracht, die den Merianplatz als Fußgängerzone ausweist. 5. Die bestehenden Genehmigungen für die Außengastronomieflächen der Bäckerei werden nicht ausgeweitet. 6. Die Flächen für die Außengastronomie des Restaurants werden in Absprache mit dem Ortsbeirat reduziert. Anlage 1 (ca. 517 KB) Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.02.2026, OF 997/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8184 2026 1. Die Vorlage OF 997/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1008/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 Linke und FDP (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 Linke und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5OFOB 223.02.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2026, OF 1390/2 Betreff: Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Ortsbeiratsmitteilung OM 7398 - "Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand" gebeten zu veranlassen, dass die derzeit an der Straßenecke Rödelheimer Straße / Schloßstraße als Bodenplatte eingelassene Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim auf den Fußweg vor dem Gebäude Schloßstraße 5 verlegt wird. Der Magistrat wird außerdem - in Fortführung der in der OM 7398 zugesagten Maßnahmen - gebeten, die Gedenkplatte im Zuge der Umsetzung erneut zu reinigen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, für die Gedenkplatte künftig regelmäßige Reinigungsintervalle festzulegen, mindestens einmal jährlich sowie zeitnah vor dem 9. November. Begründung: Die ehemalige Synagoge in Bockenheim stand auf dem Grundstück der heutigen Schloßstraße 5. Die dort vorgesehene Anbringung der Gedenkplatte war zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich, sodass sie ersatzweise als Bodenplatte an der Straßenecke Rödelheimer Straße / Schloßstraße eingelassen wurde. Der Text der Gedenkplatte lautet "Hier stand ...". Diese Formulierung trifft am derzeitigen Standort nicht zu. Die Verlegung der Gedenkplatte an den historischen Standort vor dem Gebäude in der Schloßstraße 5 stellt daher eine eindeutige historische Zuordnung sicher und ist aus inhaltlichen wie erinnerungskulturellen Gründen geboten. Zudem ist der gegenwärtige Standort seit vielen Jahren wiederholt Gegenstand von Beratungen im Ortsbeirat. Die Situation vor Ort ist dauerhaft problematisch, da sich an dieser Stelle ein gastronomischer Betrieb befindet, dessen Außenbestuhlung regelmäßig über der Gedenkplatte angeordnet ist. Dies beeinträchtigt die Wahrnehmbarkeit der Gedenkplatte sowie die Nutzung des Ortes als angemessenen Erinnerungsort. Im Rahmen eines am 5. Februar 2026 durchgeführten Ortstermins mit dem zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung/ ABI wurde die örtliche Situation gemeinsam mit Vertretern des Ortsbeirats sowie des Geschichtsvereins 'Freunde Bockenheims' geprüft. Dabei bestand Einvernehmen der Beteiligten, dass eine Verlegung der Gedenkplatte an den historischen Standort umsetzbar ist. Die räumlichen Gegebenheiten auf dem Fußweg vor dem Gebäude Schloßstraße 5 ermöglichen das Einlassen der Gedenkplatte. Mit der OM 7398 - "Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand" hatte der Ortsbeirat den Magistrat bereits um Prüfung einer Verlegung gebeten. In der hierzu ergangenen Stellungnahme wurde unter anderem mitgeteilt, dass die Gedenkplatte im Herbst 2025 gereinigt worden sei. Der aktuelle Zustand der Platte lässt diese Reinigung jedoch nicht erkennen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit verbindlicher und regelmäßiger Reinigungsintervalle. Regelmäßige Reinigungsintervalle, mindestens einmal jährlich sowie insbesondere eine Reinigung zeitnah vor dem 9. November, tragen dazu bei, die Würde des Erinnerungsortes dauerhaft zu sichern und dessen Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Derzeitiger Standort der Gedenkplatte an der Straßenecke Rödelheimer Straße / Schloßstraße. Die Gedenkplatte ist als Bodenplatte im öffentlichen Gehwegbereich eingelassen. Übersichtssituation des Fußwegs vor dem Gebäude Schloßstraße 5. Darstellung der räumlichen Gegebenheiten für eine mögliche Einlassung der Gedenkplatte. Der Fotograf der Abbildungen ist den Antragstellern bekannt. Alle Aufnahmen sind am 5.2.26 entstanden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8217 2026 Die Vorlage OF 1390/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Finanzierung eines Spielmobils mit Hüpfburg und KistenrutscheOFOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2026, OF 1393/2 Betreff: Finanzierung eines Spielmobils mit Hüpfburg und Kistenrutsche Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat finanziert mit einem Betrag von bis zu € 900,00 aus seinem Budget die Bereitstellung eines Spielmobils mit Hüpfburg und Kistenrutsche im Rahmen des Bartholomäusfestes am 14 Juni 2026, dem Gemeindefest der Griechisch-Orthodoxen Kirchengemeinde Prophet Elias Frankfurt. Sämtliche darüber hinaus gehende Belange (organisatorische, versicherungsrechtliche etc.). gehen zu Lasten der benannten Gemeinde. Der Ortsbeirat stellt allein die Finanzierung des Spielmobils sicher. Der Magistrat möge alle weiteren Schritte direkt mit der benannten Kirchengemeinde absprechen und umsetzen. Begründung: Siehe anliegendes Schreiben der Kirchengemeinde. Die Ortbeiräte haben laut Auskunft von Annette Passarge, Kinderbeauftragte für Bockenheim, ein Budget für Spielmobile. Anlage 1 (ca. 216 KB) Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 494 2026 Die Vorlage OF 1393/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Finanzielle Bezuschussung des Projekts „Kultur im Gepäck - Part 2 - WIR alle sind Deutschland“OIBOB 1123.02.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2026, OIB 474 entstanden aus Vorlage: OF 821/11 vom 08.02.2026 Betreff: Finanzielle Bezuschussung des Projekts "Kultur im Gepäck - Part 2 - WIR alle sind Deutschland" Zur anteiligen Kofinanzierung des Projekts "Kultur im Gepäck - Part 2 - WIR alle sind Deutschland" unterstützt der Ortsbeirat 11 den Verein PolymerFM e. V. und DAS KUNSTBÜRO mit insgesamt bis zu 4.000 Euro. Das Geld dient zur Förderung der Materialkosten des Kofferobjektes. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Projekt "Kultur im Gepäck - Part 2 - WIR alle sind Deutschland" ist ein partizipatives Kunst- und Demokratieprojekt, das gesellschaftliche Vielfalt, Zusammenhalt und demokratische Werte sichtbar macht. Bürgerinnen und Bürger unterschiedlicher Herkunft und Generationen gestalten im Rahmen von Workshops individuell Koffer, die zu einer großformatigen, transparenten Installation zusammengeführt werden. Diese "Soziale Plastik" steht symbolisch für die vielfältigen Lebensrealitäten in Deutschland und lädt zur aktiven Auseinandersetzung mit Identität, Zugehörigkeit und Mitgestaltung ein. Das Projekt verbindet kulturelle Bildung, künstlerische Praxis und öffentliche Beteiligung durch Ausstellung, Performance sowie begleitende Dialogformate. Es schafft niedrigschwellige Zugänge zur Kultur, fördert Begegnung im Stadtteil und stärkt demokratische Grundwerte wie Offenheit, Respekt und Teilhabe. Die Qualität und überregionale Bedeutung des Projekts wird durch die bereits bewilligte Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 bestätigt. Der beantragte Zuschuss des Ortsbeirats wird gezielt für die Materialkosten der zentralen Kofferinstallation (Konstruktion, Plexiglaselemente, modulare Bauteile) eingesetzt. Damit wird die professionelle, sichere und nachhaltige Umsetzung des Herzstücks des Projekts ermöglicht. Mit der Förderung unterstützt der Ortsbeirat ein öffentlich wirksames Kulturprojekt, das den Stadtteil stärkt, Bürgerbeteiligung fördert und Fechenheim als Ort kultureller Vielfalt und demokratischen Engagements sichtbar macht. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 09.07.2026 mit 4.000 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 746 Aktenzeichen: 101
OIBOB 11Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Beteiligung an Kosten für Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der MaßbornstraßeOIBOB 1423.02.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2026, OIB 475 entstanden aus Vorlage: OF 267/14 vom 06.02.2026 Betreff: Beteiligung an Kosten für Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der Maßbornstraße Vorgang: OM 7125/25 OBR 14; ST 1816/25 Zur Finanzierung einer Vogelvergrämung mittels 90-Grad-Alu-Winkeln stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget einen Betrag von 1.500 Euro zur Verfügung. Hiervon sollen gemäß Anregung vom 23.06.2025, OM 7125, an den fünf Laternen auf der Maßbornstraße jeweils auf zwei Metern Länge die Bereiche über den Parkplätzen in der Maßbornstraße mit Alu-Winkeln versehen werden. Die Alu-Winkel werden mit Schellen angebracht, sodass durch die spitze Kante des Winkels ein Aufsitzen der Tiere über den Parkplätzen nicht mehr möglich ist. Hierzu sollten jeweils auf zwei Metern Länge leichte Alu-Winkel mit den Maßen 50mm x 50mm verwendet werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere veranlassen. Begründung: Wie in der Anregung OM 7125 dargelegt, sitzen auf den Laternen in der Maßbornstraße zwischen der Straße In den Aspen und der Maßbornstraße 60 häufig Vögel und beobachten die Felder, auf denen sie Nahrung finden. Die Vögel lassen naturgemäß Kot ab, der dann auf die darunter stehenden Fahrzeuge fällt. Mittels partieller Vergrämung soll erreicht werden, dass die Vögel über der Straße und nicht mehr über den Parkplätzen sitzen. Die Materialkosten hierzu betragen für die Winkel und die Schellen keine 200 Euro. Mit einem Steiger sollen die Winkel auf den hinteren Auslegern über den Parkplätzen angebracht werden, während der vordere Teil der Ausleger über der Straße frei bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7125 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1816
OIBOB 14Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Unterstützung der Gedenkveranstaltung des Bündnisses Hülya-Platz zum Jahrestag des Brandanschlags von SolingenOIBOB 223.02.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2026, OIB 493 entstanden aus Vorlage: OF 1368/2 vom 01.02.2026 Betreff: Unterstützung der Gedenkveranstaltung des Bündnisses Hülya-Platz zum Jahrestag des Brandanschlags von Solingen Der Ortsbeirat 2 stellt dem Türkischen Volkshaus Frankfurt e. V. zur Durchführung der Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des rassistischen Brandanschlags auf die Familie Genç in Solingen am 29. Mai 1993 einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Die Mittel werden u. a. für Druckkosten und Veranstaltungsequipment verwendet. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Wie bereits in den vergangenen Jahren veranstaltet das Bündnis Hülya-Platz auch am 29. Mai 2026 eine öffentliche Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des rassistischen Brandanschlags auf die Familie Genç in Solingen im Jahr 1993. Die Gedenkveranstaltung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erinnerungskultur, zur Auseinandersetzung mit rassistischer Gewalt sowie zur Stärkung eines solidarischen und vielfältigen Zusammenlebens in Frankfurt. Gerade angesichts zunehmender rassistischer und rechtsextremer Tendenzen ist dieses Engagement von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Die Gesamtkosten der Veranstaltung belaufen sich auf rund 2.500 Euro. Sie umfassen unter anderem Ausgaben für Plakat- und Flyerdruck, Honorare für Künstlerinnen und Künstler, Fahrtkosten für Referentinnen und Referenten sowie die Pflege der Veranstaltungswebsite. Der Ortsbeirat 2 hat die Veranstaltung in den vergangenen Jahren jeweils mit 500 Euro unterstützt. Mit der erneuten Förderung soll diese kontinuierliche Unterstützung fortgeführt und die Durchführung der Gedenkveranstaltung auch in diesem Jahr gesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege.