Neue Parkplätze in der Siedlung Praunheim
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Zusammenfassung
Die Anregung bittet den Magistrat um Prüfung und Bericht zu den Möglichkeiten des Parkens auf den Bürgersteigen in der Pützerstraße und Am Ebelfeld, um dem hohen Parkdruck in der Siedlung Praunheim zu begegnen. Der Antrag stellt fest, dass die entsprechenden Bürgersteige bisher nicht rechtlich genutzt werden dürfen, obwohl eine entsprechende Breite vorhanden ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Heinrich-Lübke-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Durchgängige Beleuchtung und Sicherung der Fußgängerumleitung aufgrund der Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Praunheimer Hohl / Heinrich-Lübke-Straße für Kinder sicherer machen06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrbahnschwellen im Bereich Heinrich-Lübke-Straße und Am Ebelfeld / LudwigGehmWeg errichten15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heinrich-Lübke-Straße per E-MailAnregung
Wegen des hohen Parkdrucks in der Heinrich-Lübke-Siedlung (sozialer Wohnungsbau) wird das Parken auf dem 1,50 Meter breiten Bürgersteig vor dem Parkhaus durch Beschilderung gestattet. Dies ist offensichtlich möglich, da die Fußgänger ausnahmslos den gegenüberliegenden Bürgersteig vor den Wohnhäusern, also gegenüber dem Parkhaus in der Heinrich-Lübke-Straße 1, nutzen. In der Pützerstraße gegenüber der Häuser mit den Hausnummern 96 bis 102 wird der etwa zwei Meter und teils 4,50 Meter breite Bürgersteig, der von den rückwärtigen Gärten begrenzt wird, weder von Fußgängern noch von Rollstuhlfahren und erst recht nicht von Personen mit Kinderwagen genutzt. Der Neuschnee in diesem Winter zeigte, dass es keine Fußspuren gab, da die Fußgänger den Bürgersteig vor den Wohnhäusern nutzen, wie man auch in den anderen Jahreszeiten beobachten kann. Hier wäre es angebracht, ähnlich wie in der Heinrich-Lübke-Straße zu verfahren. Das Parken auf dem etwa 6,50 Meter breiten Bürgersteig vor den Häusern Am Ebelfeld 141 bis 171 wurde jahrzehntelang geduldet. In letzter Zeit wird dieses Parken mit Bußgeld geahndet. Laut städtischer Auskunft wäre das Parken erst erlaubt, wenn auf Antrag des Ortsbeirates entsprechende Markierungen vorhanden wären, da der Bürgersteig breit genug ist. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. das Parken durch Ausschilderung auf dem Bürgersteig in der Pützerstraße gegenüber der Häuser 96 bis 102 und 2. durch Ausschilderung und Markierung das Parken auf dem Bürgersteig in der Straße Am Ebelfeld vor den Häusern 141 bis 171 erlaubt werden kann. . Quelle:privat
Begründung
Praunheim Wegen des hohen Parkdrucks in der Heinrich-Lübke-Siedlung (sozialer Wohnungsbau) wird das Parken auf dem 1,50 Meter breiten Bürgersteig vor dem Parkhaus durch Beschilderung gestattet. Dies ist offensichtlich möglich, da die Fußgänger ausnahmslos den gegenüberliegenden Bürgersteig vor den Wohnhäusern, also gegenüber dem Parkhaus in der Heinrich-Lübke-Straße 1, nutzen. In der Pützerstraße gegenüber der Häuser mit den Hausnummern 96 bis 102 wird der etwa zwei Meter und teils 4,50 Meter breite Bürgersteig, der von den rückwärtigen Gärten begrenzt wird, weder von Fußgängern noch von Rollstuhlfahren und erst recht nicht von Personen mit Kinderwagen genutzt. Der Neuschnee in diesem Winter zeigte, dass es keine Fußspuren gab, da die Fußgänger den Bürgersteig vor den Wohnhäusern nutzen, wie man auch in den anderen Jahreszeiten beobachten kann. Hier wäre es angebracht, ähnlich wie in der Heinrich-Lübke-Straße zu verfahren. Das Parken auf dem etwa 6,50 Meter breiten Bürgersteig vor den Häusern Am Ebelfeld 141 bis 171 wurde jahrzehntelang geduldet. In letzter Zeit wird dieses Parken mit Bußgeld geahndet. Laut städtischer Auskunft wäre das Parken erst erlaubt, wenn auf Antrag des Ortsbeirates entsprechende Markierungen vorhanden wären, da der Bürgersteig breit genug ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2026OFOF 605/7Neue Parkplätze in der Siedlung PraunheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8263Neue Parkplätze in der Siedlung PraunheimDirektanregung
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1022Neue Parkplätze in der Siedlung PraunheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats