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Neue Parkplätze in der Siedlung Praunheim

Vorlagentyp: OFCDU
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, das Parken auf dem Bürgersteig in der Pützerstraße und Am Ebelfeld zu erlauben, um dem hohen Parkdruck in der Heinrich-Lübke-Siedlung zu begegnen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Parkplatzsituation zu verbessern und die Nutzung der Bürgersteige zu ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Heinrich-Lübke-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

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Neues zu Heinrich-Lübke-Straße per E-Mail

Antrag

Wegen des hohen Parkdrucks in der Heinrich-Lübke-Siedlung (sozialer Wohnungsbau) wird das Parken auf dem 1,50m breiten Bürgersteig vor dem Parkhaus von der Stadt durch Beschilderung gestattet. Dies ist offensichtlich möglich, da die Fußgänger ausnahmslos den gegenüberliegenden Bürgersteig vor den Wohnhäusern, also gegenüber dem Parkhaus Heinrich-Lübke-Straße1 nutzen. In der Pützerstraße gegenüber der Häuser Nr. 96 bis 102 wird der etwa 2 Meter und teils 4,50 Meter breite Bürgersteig, der von den rückwärtigen Gärten begrenzt wird, weder von Fußgängern, noch von Rollstuhlfahren und erst recht nicht Kinderwagen genutzt. Der Neuschnee in diesem Winter zeigte, dass es keine Fußspuren gab, da die Fußgänger den Bürgersteig vor den Wohnhäusern nutzen, wie man auch in den anderen Jahreszeiten beobachten kann. Hier wäre es angebracht, ähnlich wie in der Heinrich-Lübke-Straße zu verfahren. Das Parken auf dem etwa 6,50 m breiten Bürgersteig vor den Häusern Am Ebelfeld 139 bis 171 wurde Jahrzehnte lang geduldet. In letzter Zeit wird dieses Parken mit Bußgeld geahndet. Laut städtischer Auskunft wäre das Parken erst erlaubt, wenn auf Antrag des Ortsbeirates entsprechende Markierungen vorhanden wären, da der Bürgersteig breit genug ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Durch Ausschilderung das Parken auf dem Bürgersteig in der Pützerstraße gegenüber der Häuser 96 bis 102 zu erlauben. Durch Ausschilderung und Markierung das Parken auf dem Bürgersteig in der Straße Am Ebelfeld vor den Häusern 139 bis 171 zu erlauben. . Quelle:privat Antragsteller: CDU

Begründung

Praunheim Wegen des hohen Parkdrucks in der Heinrich-Lübke-Siedlung (sozialer Wohnungsbau) wird das Parken auf dem 1,50m breiten Bürgersteig vor dem Parkhaus von der Stadt durch Beschilderung gestattet. Dies ist offensichtlich möglich, da die Fußgänger ausnahmslos den gegenüberliegenden Bürgersteig vor den Wohnhäusern, also gegenüber dem Parkhaus Heinrich-Lübke-Straße1 nutzen. In der Pützerstraße gegenüber der Häuser Nr. 96 bis 102 wird der etwa 2 Meter und teils 4,50 Meter breite Bürgersteig, der von den rückwärtigen Gärten begrenzt wird, weder von Fußgängern, noch von Rollstuhlfahren und erst recht nicht Kinderwagen genutzt. Der Neuschnee in diesem Winter zeigte, dass es keine Fußspuren gab, da die Fußgänger den Bürgersteig vor den Wohnhäusern nutzen, wie man auch in den anderen Jahreszeiten beobachten kann. Hier wäre es angebracht, ähnlich wie in der Heinrich-Lübke-Straße zu verfahren. Das Parken auf dem etwa 6,50 m breiten Bürgersteig vor den Häusern Am Ebelfeld 139 bis 171 wurde Jahrzehnte lang geduldet. In letzter Zeit wird dieses Parken mit Bußgeld geahndet. Laut städtischer Auskunft wäre das Parken erst erlaubt, wenn auf Antrag des Ortsbeirates entsprechende Markierungen vorhanden wären, da der Bürgersteig breit genug ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Februar 2026Sie sind hier
    OFOF 605/7Neue Parkplätze in der Siedlung Praunheim
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. Februar 2026OMOM 8263Neue Parkplätze in der Siedlung PraunheimDirektanregung
  3. 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1022Neue Parkplätze in der Siedlung PraunheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 44 · 24.02.2026
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 8263 2026 Die Vorlage OF 605/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten [. .]" unter Ziffer 2. des Tenors die Zahl "139" in die Zahl "141" geändert wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Fraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Mitdiskutieren

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