Neue Parkplätze in der Siedlung Praunheim
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, das Parken auf dem Bürgersteig in der Pützerstraße und Am Ebelfeld zu erlauben, um dem hohen Parkdruck in der Heinrich-Lübke-Siedlung zu begegnen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Parkplatzsituation zu verbessern und die Nutzung der Bürgersteige zu ermöglichen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Heinrich-Lübke-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Praunheimer Hohl / Heinrich-Lübke-Straße für Kinder sicherer machen06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Durchgängige Beleuchtung und Sicherung der Fußgängerumleitung aufgrund der Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrbahnschwellen im Bereich Heinrich-Lübke-Straße und Am Ebelfeld / LudwigGehmWeg errichten15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heinrich-Lübke-Straße per E-MailAntrag
Wegen des hohen Parkdrucks in der Heinrich-Lübke-Siedlung (sozialer Wohnungsbau) wird das Parken auf dem 1,50m breiten Bürgersteig vor dem Parkhaus von der Stadt durch Beschilderung gestattet. Dies ist offensichtlich möglich, da die Fußgänger ausnahmslos den gegenüberliegenden Bürgersteig vor den Wohnhäusern, also gegenüber dem Parkhaus Heinrich-Lübke-Straße1 nutzen. In der Pützerstraße gegenüber der Häuser Nr. 96 bis 102 wird der etwa 2 Meter und teils 4,50 Meter breite Bürgersteig, der von den rückwärtigen Gärten begrenzt wird, weder von Fußgängern, noch von Rollstuhlfahren und erst recht nicht Kinderwagen genutzt. Der Neuschnee in diesem Winter zeigte, dass es keine Fußspuren gab, da die Fußgänger den Bürgersteig vor den Wohnhäusern nutzen, wie man auch in den anderen Jahreszeiten beobachten kann. Hier wäre es angebracht, ähnlich wie in der Heinrich-Lübke-Straße zu verfahren. Das Parken auf dem etwa 6,50 m breiten Bürgersteig vor den Häusern Am Ebelfeld 139 bis 171 wurde Jahrzehnte lang geduldet. In letzter Zeit wird dieses Parken mit Bußgeld geahndet. Laut städtischer Auskunft wäre das Parken erst erlaubt, wenn auf Antrag des Ortsbeirates entsprechende Markierungen vorhanden wären, da der Bürgersteig breit genug ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Durch Ausschilderung das Parken auf dem Bürgersteig in der Pützerstraße gegenüber der Häuser 96 bis 102 zu erlauben. Durch Ausschilderung und Markierung das Parken auf dem Bürgersteig in der Straße Am Ebelfeld vor den Häusern 139 bis 171 zu erlauben. . Quelle:privat Antragsteller: CDU
Begründung
Praunheim Wegen des hohen Parkdrucks in der Heinrich-Lübke-Siedlung (sozialer Wohnungsbau) wird das Parken auf dem 1,50m breiten Bürgersteig vor dem Parkhaus von der Stadt durch Beschilderung gestattet. Dies ist offensichtlich möglich, da die Fußgänger ausnahmslos den gegenüberliegenden Bürgersteig vor den Wohnhäusern, also gegenüber dem Parkhaus Heinrich-Lübke-Straße1 nutzen. In der Pützerstraße gegenüber der Häuser Nr. 96 bis 102 wird der etwa 2 Meter und teils 4,50 Meter breite Bürgersteig, der von den rückwärtigen Gärten begrenzt wird, weder von Fußgängern, noch von Rollstuhlfahren und erst recht nicht Kinderwagen genutzt. Der Neuschnee in diesem Winter zeigte, dass es keine Fußspuren gab, da die Fußgänger den Bürgersteig vor den Wohnhäusern nutzen, wie man auch in den anderen Jahreszeiten beobachten kann. Hier wäre es angebracht, ähnlich wie in der Heinrich-Lübke-Straße zu verfahren. Das Parken auf dem etwa 6,50 m breiten Bürgersteig vor den Häusern Am Ebelfeld 139 bis 171 wurde Jahrzehnte lang geduldet. In letzter Zeit wird dieses Parken mit Bußgeld geahndet. Laut städtischer Auskunft wäre das Parken erst erlaubt, wenn auf Antrag des Ortsbeirates entsprechende Markierungen vorhanden wären, da der Bürgersteig breit genug ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2026Sie sind hierOFOF 605/7Neue Parkplätze in der Siedlung PraunheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026OMOM 8263Neue Parkplätze in der Siedlung PraunheimDirektanregung
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1022Neue Parkplätze in der Siedlung PraunheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos