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Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5

Vorlagentyp: OFGRÜNECDUSPDFDP
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt die Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim an ihren historischen Standort in der Schloßstraße 5, da der aktuelle Platz an der Straßenecke nicht der historischen Zugehörigkeit entspricht und durch einen gastronomischen Betrieb beeinträchtigt wird. Zukünftige regelmäßige Reinigungsintervalle sollen die Wahrnehmbarkeit und Würdigkeit des Erinnerungsortes sicherstellen.

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Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Ortsbeiratsmitteilung OM 7398 - "Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand" gebeten zu veranlassen, dass die derzeit an der Straßenecke Rödelheimer Straße / Schloßstraße als Bodenplatte eingelassene Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim auf den Fußweg vor dem Gebäude Schloßstraße 5 verlegt wird. Der Magistrat wird außerdem - in Fortführung der in der OM 7398 zugesagten Maßnahmen - gebeten, die Gedenkplatte im Zuge der Umsetzung erneut zu reinigen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, für die Gedenkplatte künftig regelmäßige Reinigungsintervalle festzulegen, mindestens einmal jährlich sowie zeitnah vor dem 9. November.

Begründung

Die ehemalige Synagoge in Bockenheim stand auf dem Grundstück der heutigen Schloßstraße 5. Die dort vorgesehene Anbringung der Gedenkplatte war zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich, sodass sie ersatzweise als Bodenplatte an der Straßenecke Rödelheimer Straße / Schloßstraße eingelassen wurde. Der Text der Gedenkplatte lautet "Hier stand ...". Diese Formulierung trifft am derzeitigen Standort nicht zu. Die Verlegung der Gedenkplatte an den historischen Standort vor dem Gebäude in der Schloßstraße 5 stellt daher eine eindeutige historische Zuordnung sicher und ist aus inhaltlichen wie erinnerungskulturellen Gründen geboten. Zudem ist der gegenwärtige Standort seit vielen Jahren wiederholt Gegenstand von Beratungen im Ortsbeirat. Die Situation vor Ort ist dauerhaft problematisch, da sich an dieser Stelle ein gastronomischer Betrieb befindet, dessen Außenbestuhlung regelmäßig über der Gedenkplatte angeordnet ist. Dies beeinträchtigt die Wahrnehmbarkeit der Gedenkplatte sowie die Nutzung des Ortes als angemessenen Erinnerungsort. IM Rahmen eines am 5. Februar 2026 durchgeführten Ortstermins mit dem zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung/ ABI wurde die örtliche Situation gemeinsam mit Vertretern des Ortsbeirats sowie des Geschichtsvereins 'Freunde Bockenheims' geprüft. Dabei bestand Einvernehmen der Beteiligten, dass eine Verlegung der Gedenkplatte an den historischen Standort umsetzbar ist. Die räumlichen Gegebenheiten auf dem Fußweg vor dem Gebäude Schloßstraße 5 ermöglichen das Einlassen der Gedenkplatte. Mit der OM 7398 - "Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand" hatte der Ortsbeirat den Magistrat bereits um Prüfung einer Verlegung gebeten. In der hierzu ergangenen Stellungnahme wurde unter anderem mitgeteilt, dass die Gedenkplatte im Herbst 2025 gereinigt worden sei. Der aktuelle Zustand der Platte lässt diese Reinigung jedoch nicht erkennen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit verbindlicher und regelmäßiger Reinigungsintervalle. Regelmäßige Reinigungsintervalle, mindestens einmal jährlich sowie insbesondere eine Reinigung zeitnah vor dem 9. November, tragen dazu bei, die Würde des Erinnerungsortes dauerhaft zu sichern und dessen Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Dezember 2025STST 2037Gedenken an die Synagoge Bockenheim: wo sie wirlich standStellungnahme
  2. 23. Februar 2026OMOM 8217Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5Direktanregung
  3. 23. Februar 2026Sie sind hier
    OFOF 1390/2Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke
  4. 26. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 979Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 46 · 23.02.2026
TO I, TOP 46
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 8217 2026 Die Vorlage OF 1390/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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