Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Verlegung einer Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge in Bockenheim an ihren historischen Standort. Dies soll die Wahrnehmbarkeit der Gedenkstelle verbessern und regelmäßige Reinigungsintervalle sicherstellen.
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Rödelheimer Straße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Direkte Fuß- und Radwegverbindung zwischen Schönhofviertel und Westbahnhof schaffen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ertüchtigung des Überwegs zwischen Schönhofviertel und Bockenheim18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherheitsmaßnahmen für Zufußgehende entlang der Schönhofstraße vervollständigen15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Rödelheimer Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Anregung OM 7398 gebeten zu veranlassen, dass die derzeit an der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße als Bodenplatte eingelassene Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim auf den Fußweg vor dem Gebäude in der Schloßstraße 5 verlegt wird. Der Magistrat wird außerdem gebeten, in Fortführung der in der Anregung OM 7395 zugesagten Maßnahmen, die Gedenkplatte im Zuge der Umsetzung erneut zu reinigen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, für die Gedenkplatte künftig regelmäßige Reinigungsintervalle festzulegen, mindestens einmal jährlich sowie zeitnah vor dem 9. November.
Begründung
Die ehemalige Synagoge in Bockenheim stand auf dem Grundstück der heutigen Schloßstraße 5. Die dort vorgesehene Anbringung der Gedenkplatte war zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich, sodass sie ersatzweise als Bodenplatte an der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße eingelassen wurde. Der Text der Gedenkplatte lautet "Hier stand ...". Diese Formulierung trifft am derzeitigen Standort nicht zu. Die Verlegung der Gedenkplatte an den historischen Standort vor dem Gebäude in der Schloßstraße 5 stellt daher eine eindeutige historische Zuordnung sicher und ist aus inhaltlichen wie erinnerungskulturellen Gründen geboten. Zudem ist der gegenwärtige Standort seit vielen Jahren wiederholt Gegenstand von Beratungen im Ortsbeirat. Die Situation vor Ort ist dauerhaft problematisch, da sich an dieser Stelle ein gastronomischer Betrieb befindet, dessen Außenbestuhlung regelmäßig über der Gedenkplatte angeordnet ist. Dies beeinträchtigt die Wahrnehmbarkeit der Gedenkplatte sowie die Nutzung des Ortes als angemessenen Erinnerungsort. Im Rahmen eines am 5. Februar 2026 durchgeführten Ortstermins mit dem zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung (ABI) wurde die örtliche Situation gemeinsam mit Mitgliedern des Ortsbeirats sowie des Geschichtsvereins Freunde Bockenheims e. V. geprüft. Dabei bestand Einvernehmen der Beteiligten, dass eine Verlegung der Gedenkplatte an den historischen Standort umsetzbar ist. Die räumlichen Gegebenheiten auf dem Fußweg vor dem Gebäude Schloßstraße 5 ermöglichen das Einlassen der Gedenkplatte. Mit der Anregung OM 7398 hatte der Ortsbeirat den Magistrat bereits um Prüfung einer Verlegung gebeten. In der hierzu ergangenen Stellungnahme ST 2037 wurde unter anderem mitgeteilt, dass die Gedenkplatte im Herbst 2025 gereinigt worden sei. Der aktuelle Zustand der Platte lässt diese Reinigung jedoch nicht erkennen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit verbindlicher und regelmäßiger Reinigungsintervalle. Regelmäßige Reinigungsintervalle, mindestens einmal jährlich sowie insbesondere eine Reinigung zeitnah vor dem 9. November, tragen dazu bei, die Würde des Erinnerungsortes dauerhaft zu sichern und dessen Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2025STST 2037Gedenken an die Synagoge Bockenheim: wo sie wirlich standStellungnahme
- 23. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8217Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5Direktanregung
- 23. Februar 2026OFOF 1390/2Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke
- 26. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 979Verlegung der Gedenkplatte zur ehemaligen Synagoge Bockenheim von der Straßenecke Rödelheimer Straße/Schloßstraße vor das Grundstück in der Schloßstraße 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats