Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-Siedlung
Zusammenfassung
In der Heinrich-Lübke-Siedlung wird wieder vermehrt illegal geparkt, was Anwohner meldeten. Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der ABG Maßnahmen zu ergreifen, um den Verkehr zu regulieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Mit Anregung des Ortsbeirats vom 03.11.2015, OM 4681, hat der Ortbeirat den Magistrat gebeten, im Benehmen mit der ABG die im Rahmen der Sanierung entfernten Absperrungen zur freien Einfahrt in den Innenbereich der Siedlung wieder anzubringen.
Diesem Wunsch wurde Anfang 2016 Rechnung getragen. Nun berichten Anwohnende, dass wieder vermehrt illegal im Innenbereich geparkt und gefahren wird. Auch sei ein reger Elterntaxi-Verkehr zur Kita "Praunheimer Spatzen" zu beobachten.
Da die Straßen im Innenbereich der Siedlung offiziell in Obhut der ABG stehen, sieht sich die städtische Verkehrspolizei in diesem Fall als nicht zuständig.
Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, erneut im Benehmen mit der ABG dafür zu sorgen, dass der Verkehr innerhalb der Siedlung wieder effektiv auf die genehmigten und erforderlichen Nutzungen begrenzt wird.
Begründung
Heinrich-Lübke-Siedlung Vorgang: OM 4681/15 OBR 7 Mit Anregung des Ortsbeirats vom 03.11.2015, OM 4681, hat der Ortbeirat den Magistrat gebeten, im Benehmen mit der ABG die im Rahmen der Sanierung entfernten Absperrungen zur freien Einfahrt in den Innenbereich der Siedlung wieder anzubringen. Diesem Wunsch wurde Anfang 2016 Rechnung getragen. Nun berichten Anwohnende, dass wieder vermehrt illegal im Innenbereich geparkt und gefahren wird. Auch sei ein reger Elterntaxi-Verkehr zur Kita "Praunheimer Spatzen" zu beobachten. Da die Straßen im Innenbereich der Siedlung offiziell in Obhut der ABG stehen, sieht sich die städtische Verkehrspolizei in diesem Fall als nicht zuständig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2015OFOF 587/7Parken in der Heinrich-Lübke-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, BFF, FDP, REP, fraktionslos
- 3. November 2015OMOM 4681Parken in der Heinrich-Lübke-SiedlungDirektanregung
- 22. Januar 2016STST 183Parken in der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme
- 11. April 2023OFOF 286/7Die Verkehrsberuhigung in der Heinrich-Lübke-Siedlung sicherstellenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 8. Februar 2026OFOF 606/7Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8264Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-SiedlungDirektanregung
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 557 WochenSTST 1021Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats