Parken in der Heinrich-Lübke-Siedlung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 bittet den Magistrat darum, die Zufahrtsbeschränkungen in der Heinrich-Lübke-Siedlung wiederherzustellen, da diese maßgeblich zur Lebensqualität in der Siedlung beitragen. Die derzeitige Abwesenheit der Beschränkungen führt zu einer Überlastung durch parkende Autos, die die Sicherheit der Anwohner beeinträchtigt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat - in Absprache mit der ABG Frankfurt Holding -, in allen Bereichen der Heinrich-Lübke-Siedlung, die nicht mehr vom Baustellenverkehr betroffen sind, die Zufahrtsbeschränkungen wieder zu errichten.
Begründung
Die Heinrich-Lübke-Siedlung ist als weitgehend verkehrsfreie Siedlung geplant worden - dies hat wesentlich zur Lebensqualität in der Siedlung beigetragen. Der Zugangsverkehr für motorisierte Fahrzeuge war stark reglementiert. Durch die laufenden Baumaßnahmen wurden alle Zugangsbeschränkungen abgebaut und jede freie Fläche wird nun von parkenden Autos belegt. Durch den entsprechenden Verkehr ist zudem die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr gewährleistet. Die ABG hat bei einem Gespräch deutlich gemacht, dass in vielen Siedlungsbereichen die Bauarbeiten abgeschlossen sind, sodass die ehemaligen Zugangsbeschränkungen in diesen Bereichen wieder errichtet werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2015OFOF 587/7Parken in der Heinrich-Lübke-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, BFF, FDP, REP, fraktionslos
- 3. November 2015Sie sind hierOMOM 4681Parken in der Heinrich-Lübke-SiedlungDirektanregung
- 22. Januar 2016STST 183Parken in der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme
- 8. Februar 2026OFOF 606/7Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Februar 2026OMOM 8264Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-SiedlungDirektanregung
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 557 WochenSTST 1021Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats