Die Verkehrsberuhigung in der Heinrich-Lübke-Siedlung sicherstellen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Verkehrsberuhigung in der Heinrich-Lübke-Siedlung sicherzustellen, um die Wohnqualität zu verbessern und den Autoverkehr auszuschließen. Es wird vorgeschlagen, den Poller an der Zufahrt durch eine andere Absperrmaßnahme zu ersetzen, die eine automatische Schließung nach berechtigter Durchfahrt ermöglicht.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob der Poller an der Zufahrt zur HLS Nr. 32 und zur KT 60a durch eine andere Absperrmaßnahme ersetzt werden kann, die eine automatische Schließung nach einer berechtigten Durchfahrt sicherstellt.
Begründung
Die Heinrich- Lübke- Siedlung ist als autofreie Siedlung konzipiert. Die Heinrich- Lübke- Straße ist ein äußeres Band um die Wohnsiedlung mit einem Wendehammer am Ende. Innerhalb der Wohnblöcke stellen Fußwege die Verbindung zwischen den Wohnkomplexen her. In der langen Phase der Sanierung der Heinrich- Lübke- Siedlung war es notwendig, die ständig geöffnete Zufahrt für die Arbeiten in die Wohnsiedlung zu gewährleisten. Nach der Beendigung der Baumaßnahme sollte gesichert werden, dass der Autoverkehr wieder ausgeschlossen wird. Dem wurde in der ST 183 vom 22.1.2016 von Seiten des Magistrats auch zugestimmt. Die entsprechende Maßnahme eines Pollers, der mit Hilfe eines Vierkantschlüssels entfernt werden kann, sollte gewährleisten, dass nur berechtigte Personen (Personal der KT, Fahrdienste für die Senioren- Wohnanlage) die Einfahrt in die Straße zur HLS Nr. 32 und zur KT 60a benutzen können. Die Erfahrung der letzten Jahre hat allerdings gezeigt, dass die Durchfahrt häufig offen bleibt und der Poller nicht wieder abgeschlossen wird. Täglich fahren bis zu vier Autos zur KT 60a, die offene Zufahrt wird dann auch von Kurierdiensten benutzt. Mit einem Offenbleiben sind sowohl Beeinträchtigungen für Fußgänger*innen, insbesondere Schulkinder, Lärmbelästigung als auch illegales Müllabladen verbunden. Dies beeinträchtigt die Wohnqualität der eigentlich autofreien Siedlung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. April 2023Sie sind hierOFOF 286/7Die Verkehrsberuhigung in der Heinrich-Lübke-Siedlung sicherstellenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 25. April 2023OMOM 3845Die Verkehrsberuhigung in der Heinrich-Lübke-Siedlung sicherstellenDirektanregung
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1683Die Verkehrsberuhigung in der Heinrich-Lübke-Siedlung sicherstellenStellungnahme
- 8. Februar 2026OFOF 606/7Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Februar 2026OMOM 8264Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-SiedlungDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)