Fragen zu Baumfällungen im Bereich Trierischer Hof
Zusammenfassung
In der Anfrage wird um Auskunft zu den Gründen der Baumfällungen im Bereich Trierischer Hof gebeten, da der Ortsbeirat hiervon nicht wie üblich im Voraus informiert wurde. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass der Ortsbeirat künftig ordnungsgemäß einbezogen wird.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen:
- Aus welchem Anlass im Bereich Trierischer Hof Baumfällungen vorgenommen wurden?
- Weshalb der Ortsbeirat hierüber, abweichend von der sonst üblichen Praxis, nicht vorab informiert wurde?
- Ob und in welcher Form Ersatzpflanzungen vorgesehen sind?
Begründung
Den Ortsbeirat haben Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Baumfällungen im Bereich der Straße Trierischer Hof erreicht. Nach üblicher Praxis wird der Ortsbeirat bei derartigen Eingriffen in den Baumbestand frühzeitig informiert. Dies ist in diesem Fall offenbar nicht erfolgt. Da Baumfällungen regelmäßig Auswirkungen auf das Stadtbild, das Mikroklima sowie die Aufenthaltsqualität haben, besteht ein berechtigtes Interesse des Ortsbeirats an Transparenz über Anlass, Umfang und Folgen der Maßnahmen. Ziel ist es, den Sachverhalt aufzuklären und sicherzustellen, dass der Ortsbeirat künftig wieder ordnungsgemäß in entsprechende Maßnahmen eingebunden wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2026OFOF 1869/1Fragen zu Baumfällungen im Bereich Trierischer HofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026Sie sind hierVV 1410Fragen zu Baumfällungen im Bereich Trierischer HofAnfrage
- 8. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1016Fragen zu Baumfällungen im Bereich Trierischer HofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen