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Fragen zur Digitalisierung II

Vorlagentyp: V
119 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In der Anfrage wird die elektronische Zustellung von Gewerbesteuer- und Gebührenbescheiden gefordert. Dies trägt zur Verbesserung der Effizienz in der Verwaltung bei sowie zur Reduzierung des Postaufkommens. Der Ortsbezirk 1, mit seiner hohen Dichte an Gewerbebetrieben und Eigentümern, benötigt eine zeitnahe Zustellung dieser Bescheide zur besseren Liquiditätsplanung.

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Fragen an den Magistrat

2. Wann mit der elektronischen Zustellung von Gebührenbescheiden zu rechnen ist?

Begründung

Der Ortsbezirk 1 ist in besonderem Maße von Verwaltungsprozessen im Bereich der Gewerbesteuer und von Gebührenbescheiden betroffen. In der Innenstadt konzentriert sich eine hohe Zahl an Gewerbebetrieben, Selbstständigen, Freiberuflern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Entsprechend häufig sind hier steuerliche und gebührenrechtliche Bescheide Bestandteil des täglichen Verwaltungshandelns. Für Betriebe und Eigentümer im Ortsbezirk 1 ist eine zeitnahe und verlässliche Zustellung von Bescheiden von besonderer Bedeutung, da diese regelmäßig Grundlage für Liquiditätsplanung, Fristenwahrung sowie für betriebliche und wirtschaftliche Entscheidungen ist. Verzögerungen oder Medienbrüche bei der Zustellung wirken sich hier unmittelbar und spürbar aus. Die elektronische Zustellung von Gewerbesteuer- und Gebührenbescheiden kann insbesondere im stark verdichteten innerstädtischen Bereich zu einer spürbaren Entlastung führen, sowohl für die Verwaltung als auch für die Betroffenen. Sie ermöglicht eine schnellere Verfügbarkeit der Bescheide, erleichtert die Archivierung und verbessert die Nachvollziehbarkeit innerhalb der Fristen. Gleichzeitig trägt sie zur Reduzierung des Postaufkommens und damit zu einer Entlastung der innerstädtischen Infrastruktur bei.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2024OFOF 1189/1Fragen zur Digitalisierung in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. März 2024VV 893Fragen zur Digitalisierung in FrankfurtAnfrage
  3. 29. Juli 2024STST 1420Fragen zur Digitalisierung in FrankfurtStellungnahme
  4. 8. Februar 2026OFOF 1887/1Fragen zur Digitalisierung IIOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 24. Februar 2026Sie sind hier
    VV 1415Fragen zur Digitalisierung II
    Anfrage
  6. 29. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 119 WochenSTST 982Fragen zur Digitalisierung IIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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