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Fragen zur Digitalisierung in Frankfurt

Vorlagentyp: STMagistrat
119 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides, der ab Ende 2024 in einem elektronischen Postfach zur Verfügung steht. Zudem wird ein Newsletter-Abo für das Amtsblatt geprüft, um den Datenschutz zu gewährleisten. Der elektronische Versand von Ortsbeiratsbeschlüssen ist jedoch aufgrund fehlender Kapazitäten momentan nicht umsetzbar.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main ist Pilotkommune bei der Umsetzung des digitalen Gewerbesteuerbescheides. Vorgesehen ist, dass der Gewerbesteuerbescheid in das elektronische Postfach des bundesweiten auf ELSTER basierten "Mein Unternehmenskonto" eingestellt wird, so dass die Dokumente von den Steuerpflichtigen digital abgerufen und automatisiert weiterverarbeitet werden können. Der Produktivstart soll zum Jahresende 2024 erfolgen.

Für den elektronischen Versand von Gebührenbescheiden fehlt bislang eine flächendeckende technische Infrastruktur, mit welcher die rechtssichere elektronische Bekanntgabe von Gebührenbescheiden erfolgen könnte. Die Realisierbarkeit der elektronischen Bekanntgabe wird maßgeblich von der zukünftigen Weiterentwicklung und Nutzung der BundID abhängig sein, mit der die digitalen Verwaltungsleistungen abgewickelt werden sollen.

Für die Stadt Frankfurt am Main sind öffentliche Bekanntmachungen zwingend im Amtsblatt zu veröffentlichen. Das Amtsblatt muss als Druckwerk (Printmedium) herausgegeben werden, dies ergibt sich auch aus der Aufzählung in § 7 HGO, die das Amtsblatt neben der Veröffentlichung im Internet benennt.

Das Amtsblatt erscheint digital in Form eines PDFs bereits seit mehreren Jahren auf den Seiten von Frankfurt.de (https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/amtsblatt-der-stadt-frankfu rt-am-main)

Es wird zurzeit durch die Redaktion Amtsblatt geprüft, mit welchem digitalen Instrument ein Newsletter-Abo des Amtsblattes angeboten werden kann, damit es auch dem Datenschutz entspricht.

Ein elektronischer Versand der Beschlüsse des Ortsbeirats an die Fraktionsvorsitzenden ist über die verwendete Software nicht möglich. Ein Versand wäre nur mit erheblichem Aufwand möglich, wofür zurzeit im Büro der Stadtverordnetenversammlung keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Beschlüsse stehen elektronisch in PARLIS zur Verfügung und können jederzeit heruntergeladen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2024OFOF 1189/1Fragen zur Digitalisierung in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. März 2024VV 893Fragen zur Digitalisierung in FrankfurtAnfrage
  3. 29. Juli 2024Sie sind hier
    STST 1420Fragen zur Digitalisierung in Frankfurt
    Stellungnahme
  4. 8. Februar 2026OFOF 1887/1Fragen zur Digitalisierung IIOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 24. Februar 2026VV 1415Fragen zur Digitalisierung IIAnfrage
  6. 29. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 119 WochenSTST 982Fragen zur Digitalisierung IIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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