Fragen zur Digitalisierung II
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Informationen zur elektronischen Zustellung von Gewerbesteuer- und Gebührenbescheiden bereitzustellen. Diese Maßnahme soll den Verwaltungsprozess im stark verdichteten innerstädtischen Bereich optimieren und die Verfügbarkeit sowie die Effizienz der Zustellung erhöhen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu beantworten,
- wann mit der elektronischen Zustellung von Gewerbesteuerbescheiden
- und der elektronischen Zustellung von Gebührenbescheiden zu rechnen ist.
Begründung
Der Ortsbezirk 1 ist in besonderem Maße von Verwaltungsprozessen im Bereich der Gewerbesteuer und von Gebührenbescheiden betroffen. In der Innenstadt konzentriert sich eine hohe Zahl an Gewerbebetrieben, Selbstständigen, Freiberuflern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Entsprechend häufig sind hier steuerliche und gebührenrechtliche Bescheide Bestandteil des täglichen Verwaltungshandelns. Für Betriebe und Eigentümer im Ortsbezirk 1 ist eine zeitnahe und verlässliche Zustellung von Bescheiden von besonderer Bedeutung, da diese regelmäßig Grundlage für Liquiditätsplanung, Fristenwahrung sowie für betriebliche und wirtschaftliche Entscheidungen ist. Verzögerungen oder Medienbrüche bei der Zustellung wirken sich hier unmittelbar und spürbar aus. Die elektronische Zustellung von Gewerbesteuer- und Gebührenbescheiden kann insbesondere im stark verdichteten innerstädtischen Bereich zu einer spürbaren Entlastung führen, sowohl für die Verwaltung als auch für die Betroffenen. Sie ermöglicht eine schnellere Verfügbarkeit der Bescheide, erleichtert die Archivierung und verbessert die Nachvollziehbarkeit innerhalb der Fristen. Gleichzeitig trägt sie zur Reduzierung des Postaufkommens und damit zu einer Entlastung der innerstädtischen Infrastruktur bei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2024OFOF 1189/1Fragen zur Digitalisierung in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2024VV 893Fragen zur Digitalisierung in FrankfurtAnfrage
- 29. Juli 2024STST 1420Fragen zur Digitalisierung in FrankfurtStellungnahme
- 8. Februar 2026Sie sind hierOFOF 1887/1Fragen zur Digitalisierung IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026VV 1415Fragen zur Digitalisierung IIAnfrage
- 29. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 119 WochenSTST 982Fragen zur Digitalisierung IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Ablehnung)