Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant die Übertragung des Studierendenhauses an die ABG Frankfurt Holding vor dem ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, um die Nutzung als "Offenes Haus der Kulturen" zu ermöglichen. Langfristig sollen Sanierungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern erfolgen, und das Gebäude wird zu einem vergünstigten Preis an den Verein Offenes Haus der Kulturen e.V. vermietet, um eine gemeinwohlorientierte Nutzung zu gewährleisten.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der entsprechende Letter of Intent wurde Ende des Jahres 2025 von der Stadt Frankfurt, vertreten durch die Dezernate Kultur und Wissenschaft, Planen und Wohnen sowie Finanzen, Beteiligungen und Personal, die Goethe-Universität, die ABG Frankfurt Holding, das Offene Haus der Kulturen e.V. und den AStA der Goethe-Universität unterzeichnet. Die Absichtserklärung sieht vor, dass das Studierendenhaus durch das Land Hessen als Träger der Universität nicht, wie bislang vereinbart, nach dem Auszug des AStA und dem Ende der universitären Nutzung, sondern bereits vorher an die ABG Frankfurt Holding übertragen wird, um die Nachnutzung als "Offenes Haus der Kulturen" schon heute vorzubereiten und teilweise bereits zu realisieren. Die Eigentumsübertragung ist derzeit für das Jahr 2028 vorgesehen, die Stadt und die ABG werden sich in Gesprächen mit dem Land Hessen und der Universität für einen früheren Übergabezeitpunkt einsetzen. Derzeit wird ein erster Workshop zwischen den Nutzerinnen und Nutzern, der Stadt Frankfurt und der ABG Frankfurt Holding abgestimmt, um ein dem Gebäude und seiner künftigen Nutzung angemessenes Sanierungskonzept zu erarbeiten. Die Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sollen im laufenden Betrieb und in enger Absprache mit den derzeitigen Nutzerinnen und Nutzern realisiert werden. Die Stadt wird langfristig das gesamte Gebäude an den Verein Offenes Haus der Kulturen e.V. zu einem vergünstigten Mietzins und einem angemessenen Beitrag zu den Betriebskosten vermieten, der eine gemeinwohlorientierte, nicht profit-orientierte Nutzung des Gebäudes ermöglicht und mit der ursprünglichen Idee - dem Stiftungszweck des Studierendenhauses - einhergeht. Die Stadt wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem Verein abschließen. Der Verein "Offenes Haus der Kulturen" wird als Generalmieter gegenüber den weiteren Nutzerinnen und Nutzern im Haus auftreten. Der AStA der Goethe-Universität erhält solange ein Nutzungsrecht im Studierendenhaus, bis ein neues Studierendenhaus realisiert und der neue Standort bezogen ist. Die Räumlichkeiten werden dem AStA von der Stadt Frankfurt, bei Übernahme der entsprechenden Betriebs- und Nebenkosten sowie Verwaltungskosten durch die Goethe-Universität, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mit den weiteren Nutzerinnen und Nutzer schließt der Verein Offenes Haus der Kulturen e.V. als Generalmieter Untermietverträge ab. Sobald der AStA das neue Studierendenhaus am Campus Westend bezogen hat und somit dem AStA neue Räumlichkeiten von der Universität nachgewiesen wurden, wird das Studierendenhaus in Bockenheim komplett vom Verein Offenes Haus der Kulturen e.V. verwaltet und der AStA verlässt das Gebäude auf dem Campus Bockenheim. Die Nutzungen Studierendenwohnen und Kinderbetreuung sollen langfristig im Gebäude stattfinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2025OFOF 1210/2Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. September 2025OMOM 7401Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?Direktanregung
- 15. Dezember 2025STST 2088Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?Stellungnahme
- 23. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 364Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab