Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass das Straßenbegleitgrün, bestehend aus Bäumen und Sträuchern, sowie die Wesersandsteine, entsprechend der Zugänglichkeit zu den Gärten platziert werden. Die Anwohner haben Bedenken hinsichtlich der Erschwernisse, die durch die aktuelle Planung verursacht werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Urnbergweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der Eckstraße17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Strassenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Urnbergweg per E-MailAnregung
Der Bebauungsplan Nr. 910 für das Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs befindet sich gegenwärtig in der Umsetzung und nimmt mit zahlreich geplanten Grünflächen im Verkehrsbereich Gestalt an. Hierbei zeichnet sich nun ab, dass sowohl das Straßenbegleitgrün mit Bäumen und Großsträuchern als auch die Wesersandsteine als Poller unmittelbar an den privaten Grundstücksgrenzen angelegt werden und teilweise die Zugänge zu den Gartenbereichen erschweren und verhindern. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Wesersandsteine mit für den Zugang zu den Gärten auskömmlichem Abstand zu setzen und entsprechend Bäume und Sträucher nicht im direkten Zugangsbereich zu pflanzen.
Begründung
Zahlreiche Anwohner im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs wurden erst unmittelbar zu Beginn der Baumaßnahmen über die tatsächliche Gestaltung der Verkehrsflächen informiert und zeigen sich zunehmend irritiert, da neben der Entfernung zahlreicher Parkmöglichkeiten auch Zu- und Ausgang zu den rückwärtigen Flächen (Gärten) teilweise deutlich erschwert oder sogar das Mitführen eines Fahrrads unmöglich gemacht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2025OFOF 254/14Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des UrnbergwegsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8106Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des UrnbergwegsDirektanregung
- 13. April 2026STST 683Strassenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des UrnbergwegesStellungnahme
- 19. Oktober 2026Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 1510Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des UrnbergwegesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats