Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs
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Partei: BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.10.2025, OF 254/14
Betreff: Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Bebauungsplan 910 für das Neubaugebiet "südöstlich des Urnbergwegs" befindet sich gegenwärtig in der Umsetzung und nimmt mit zahlreich geplanten Grünflächen im Verkehrsbereich Gestalt an. Hierbei zeichnet sich nun ab, dass sowohl das Straßenbegleitgrün mit Bäumen und Großsträuchern als auch die Wesersandsteine als Poller unmittelbar an den privaten Grundstücksgrenzen angelegt werden und teilweise die Zugänge zu den Gartenbereichen erschweren und verhindern. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: - Wie und in welchen Abständen soll die Pflege und der Schnitt der Grünflächen im gesamten Gebiet erfolgen, um ein Zuwuchern zu vermeiden? - Laut Begründung zum Bebauungsplan 910 sollen im rückwärtigen Bereich des Allgemeinen Wohngebiets WA-1 die Wege das Abstellen der eigenen Fahrräder in den Gärten ermöglichen. Sogar Fahrradabstellboxen sollen in den rückwärtigen nichtüberbaubaren Flächen zulässig sein. Wie werden die Gartenzugänge zu den Adressen "Eckstraße 55-63" trotz Grünfläche und Poller dauerhaft gewährleistet? - Werden die Fluchtwege und damit eventuelle Evakuierungen über die Gartenausgänge der Adressen "Eckstraße 55-63" durch die Platzierung der Bäume, Großsträucher und Wesersandsteine beeinträchtigt? - Wie hoch sind die Kosten für die Installierung der Poller in Form von Wesersandsteinen und welche Alternativen wären denkbar gewesen? Begründung:
Zahlreiche Anwohner im Neubaugebiet "südöstlich des Urnbergwegs" wurden erst unmittelbar zu Beginn der Baumaßnahmen über die tatsächliche Gestaltung der Verkehrsflächen informiert und zeigen sich zunehmend irritiert, da neben der Entfernung zahlreicher Parkplatzmöglichkeiten auch Zu- und Ausgänge zu den rückwärtigen Flächen (Gärten) teilweise deutlich erschwert werden oder sogar das Mitführen eines Fahrrads unmöglich machen.
Beratung im Ortsbeirat: 14