Reinigung illegaler Graffiti im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Die Initiative zielt darauf ab, 15.000 Euro für die Reinigung illegaler Graffiti im Ortsbezirk bereitzustellen, da eine Zunahme dieser Schmierereien das Stadtbild und das Sicherheitsgefühl der Bürger beeinträchtigt. Insbesondere sollen auch extremistische Botschaften entfernt werden, um das Wohlbefinden im Stadtteil zu erhöhen.
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Der Magistrat wird gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), und vom 06.11.2025, § 6803 (NR 1378), gebeten, aus dem Sondertopf "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" 15.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um die öffentlichen Flächen im Ortsbezirk von illegalen Graffiti zu reinigen.
Im Ortsbezirk ist eine deutliche Zunahme illegaler Graffiti festzustellen. Diese tragen erheblich zur Verschandelung des öffentlichen Raumes bei und beeinträchtigen das Sicherheits- und Sauberkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Die Entfernung solcher Schmierereien ist notwendig, um das Stadtbild zu erhalten und das Wohlbefinden im Stadtteil zu stärken. Vor allem verschlüsselte extremistischen Botschaften wie z. B. der auf dem Foto sichtbare Zahlencode 161 sind umgehend zu entfernen.
Quellen: privat
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2025OFOF 1309/2Reinigung illegaler Graffiti im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Februar 2026Sie sind hierOIOI 141Reinigung illegaler Graffiti im OrtsbezirkInitiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet