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Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße

Vorlagentyp: V
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Verbesserung der Ampelschaltung an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße wird vorgeschlagen, um eine sichere und barrierefreie Querung für Fußgänger zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die aktuelle Ampelschaltung oft zu einer stressgeladenen Situation für die schwächsten Verkehrsteilnehmer führt, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen und Familien mit Kindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bockenheimer Landstraße — 30 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße so angepasst werden kann, dass eine vollständige Querung der Fahrbahn für zu Fuß Gehende in einem Zug möglich ist und wie sichergestellt werden kann, dass das Verweilen auf der Mittelinsel die Ausnahme und nicht die Regel ist; 2. wie Grünphasen und Räumzeiten so bemessen werden können, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen, Kinder oder Personen mit Kinderwagen bzw. Rollatoren die Kreuzung sicher und ohne Zeitdruck überqueren können; 3. welche Möglichkeiten bestehen, zu Fuß Gehenden an dieser stark frequentierten Querungsstelle durch eine entsprechende Vorrangschaltung eine höhere Priorität einzuräumen und 4. welche verkehrstechnischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Aspekte einer entsprechenden Anpassung entgegenstehen und wie diese ggf. überwunden werden können.

Begründung

Die Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße zählt zu den bedeutendsten und am stärksten frequentierten Verkehrsknotenpunkten im Ortsbezirk 2. Sie verbindet das Westend mit Bockenheim und wird täglich von zahlreichen zu Fuß Gehenden genutzt - darunter Studierende, Beschäftigte der umliegenden Einrichtungen, Anwohnende sowie Besucher*innen. Die derzeitige Ampelschaltung führt regelmäßig dazu, dass die Querung nur abschnittsweise möglich ist und ein Zwischenhalt auf der Mittelinsel erforderlich wird. Dies erschwert insbesondere älteren Menschen, mobilitätseingeschränkten Personen sowie Familien mit Kindern eine sichere und stressfreie Überquerung. Eine zeitgemäße, menschengerechte Verkehrsplanung muss sich an den Bedürfnissen der schwächsten Verkehrsteilnehmenden orientieren. An einem zentralen Standort wie diesem sollte eine vollständige, barrierearme Querung in einem Zug die Regel und nicht die Ausnahme sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2026OFOF 1387/2Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. Februar 2026Sie sind hier
    VV 1417Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße
    Anfrage
  3. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1263Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganla-ge/Bockenheimer LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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