Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Verbesserung der Ampelschaltung an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße wird vorgeschlagen, um eine sichere und barrierefreie Querung für Fußgänger zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die aktuelle Ampelschaltung oft zu einer stressgeladenen Situation für die schwächsten Verkehrsteilnehmer führt, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen und Familien mit Kindern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Bockenheimer Landstraße — 30 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Gefahrenstelle an der Kreuzung Fellnerstraße / Bockenheimer Anlage sichern und mittelfristig umgestalten06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bockenheimer Landstraße: NR 1115/25 umsetzen und Verkehrsplanung rechtzeitig überprüfen06.10.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Fahrradfreundliche Nebenstraße im Westend in Nord-Süd-Richtung24.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Bockenheimer Landstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße so angepasst werden kann, dass eine vollständige Querung der Fahrbahn für zu Fuß Gehende in einem Zug möglich ist und wie sichergestellt werden kann, dass das Verweilen auf der Mittelinsel die Ausnahme und nicht die Regel ist; 2. wie Grünphasen und Räumzeiten so bemessen werden können, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen, Kinder oder Personen mit Kinderwagen bzw. Rollatoren die Kreuzung sicher und ohne Zeitdruck überqueren können; 3. welche Möglichkeiten bestehen, zu Fuß Gehenden an dieser stark frequentierten Querungsstelle durch eine entsprechende Vorrangschaltung eine höhere Priorität einzuräumen und 4. welche verkehrstechnischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Aspekte einer entsprechenden Anpassung entgegenstehen und wie diese ggf. überwunden werden können.
Begründung
Die Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße zählt zu den bedeutendsten und am stärksten frequentierten Verkehrsknotenpunkten im Ortsbezirk 2. Sie verbindet das Westend mit Bockenheim und wird täglich von zahlreichen zu Fuß Gehenden genutzt - darunter Studierende, Beschäftigte der umliegenden Einrichtungen, Anwohnende sowie Besucher*innen. Die derzeitige Ampelschaltung führt regelmäßig dazu, dass die Querung nur abschnittsweise möglich ist und ein Zwischenhalt auf der Mittelinsel erforderlich wird. Dies erschwert insbesondere älteren Menschen, mobilitätseingeschränkten Personen sowie Familien mit Kindern eine sichere und stressfreie Überquerung. Eine zeitgemäße, menschengerechte Verkehrsplanung muss sich an den Bedürfnissen der schwächsten Verkehrsteilnehmenden orientieren. An einem zentralen Standort wie diesem sollte eine vollständige, barrierearme Querung in einem Zug die Regel und nicht die Ausnahme sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2026OFOF 1387/2Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2026Sie sind hierVV 1417Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganlage/Bockenheimer LandstraßeAnfrage
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1263Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs an der Kreuzung Senckenberganla-ge/Bockenheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme