Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz
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Zusammenfassung
Im Antrag wird eine künstlerische Gestaltung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz vorgeschlagen, um unzulässige Graffiti-Bemalungen zu vermeiden. Der Magistrat unterstützt grundsätzlich diese Idee unter der Voraussetzung, dass ein Gestattungsvertrag mit den beteiligten Unternehmen abgeschlossen wird.
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Erich-Fromm-Platz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Aufwertung Erich-Fromm-Platz08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz27.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wiederaufstellung des Altglascontainers auf dem Erich-Fromm-Platz/Ecke Eppsteiner Straße24.03.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Erich-Fromm-Platz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass es sich bei dem in der Anfrage beschriebenen Häuschen auf dem Erich-Fromm-Platz/Ecke Liebigstraße um eine Umspannanlage der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) handelt. Das Grundstück selbst ist Eigentum der Stadt Frankfurt. Die Niederspannungsverteiler bzw. Schaltstellen der Mainova AG stehen grundsätzlich nicht für eine Gestaltung durch Dritte zur Verfügung. Die nicht bereits durch Werbung beanspruchten Niederspannungsverteiler und Schaltstellen, sowie weitere Versorgungsgebäude der Mainova und ihrer Tochtergesellschaften sind ein Teil der kritischen Infrastruktur, deren Zugänglichkeit und Unversehrtheit für die Aufrechterhaltung der Versorgungszuverlässigkeit sicherheitsrelevant ist und oberste Priorität hat. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu unzulässigen Graffiti-Bemalungen an Versorgungsgebäuden. Selbst nach erfolgter Reinigung traten schnell erneute Verschmutzungen auf. Eine dauerhaft angelegte, abgestimmte Verschönerung der Anlage durch künstlerische Gestaltung könnte dazu beitragen, weitere Schmierereien zu verhindern. Vor diesem Hintergrund zeigen sich Mainova und NRM grundsätzlich offen für eine künstlerische Gestaltung der in der Anregung beschriebenen Anlage am Erich-Fromm-Platz/Ecke Liebigstraße. Zur Umsetzung des Vorhabens ist der Abschluss eines Gestattungsvertrags zwischen der Mainova AG, der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH sowie der Künstlerin bzw. dem Künstler erforderlich. Zudem sind die technischen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung zu berücksichtigen und im Vorfeld mit der NRM abzustimmen. Die Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung, insbesondere hinsichtlich der Motivauswahl und der Auswahl der Künstlerin bzw. des Künstlers, liegt bei der Stadt Frankfurt am Main und erfolgt in Abstimmung mit der Mainova AG und der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2025OFOF 1236/2Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-PlatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2025OMOM 7654Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-PlatzDirektanregung
- 23. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 376Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab