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Sicherstellung des Winterdienstes im Eingangsbereich (inkl. des Nebeneingangs) des Bürgeramtes an der Deuil-La-Barre-Straße in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Gewährleistung eines regelmäßigen Winterdienstes im Eingangsbereich des Bürgeramtes in Nieder-Eschbach, um die Sicherheit der Besucher zu erhöhen. Dies ist insbesondere für ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität von Bedeutung, um Unfälle durch Rutschgefahr zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Deuil-La-Barre-Straße — 21 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.10.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass im Eingangsbereich (inkl. des Nebeneingangs) des Bürgeramtes bei Schnee- und Eisglätte ein regelmäßiger und ordnungsgemäßer Winterdienst (Räumen und Streuen) durchgeführt wird.

Begründung

Der Eingangsbereich des Bürgeramtes wird täglich von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht, darunter auch ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität. Gerade bei winterlichen Witterungsverhältnissen besteht dort eine erhöhte Rutsch- und Unfallgefahr. Die aktuell im Eingangsbereich angebrachten Schilder lassen darauf schließen, dass an dieser Stelle kein Winterdienst erfolgt bzw. die Verantwortung hierfür ausgeschlossen wird. Dies steht aus Sicht des Ortsbeirates im Widerspruch zur Verkehrssicherungspflicht und zu dem Anspruch, öffentliche Einrichtungen sicher und barrierearm zugänglich zu machen. Ein verlässlicher Winterdienst trägt wesentlich zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher bei und beugt Unfällen sowie möglichen Haftungsfragen vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2026OFOF 405/15Sicherstellung des Winterdienstes im Eingangsbereich des Bürgeramtes an der DeuilLaBarreStraße in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Februar 2026Sie sind hier
    OMOM 8094Sicherstellung des Winterdienstes im Eingangsbereich (inkl. des Nebeneingangs) des Bürgeramtes an der DeuilLaBarreStraße in Nieder-Eschbach
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 15
Sitzung 2 · 12.06.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 3 · 14.08.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 4 · 18.09.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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