Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, den Ortsbeirat über die Planungen zur Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule zu informieren. Dies ist wichtig, da bis zum Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung besteht.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die konkreten Planungen sowie den vorgesehenen Zeitplan zur Einführung bzw. Umsetzung der Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027 zu informieren. Insbesondere wird um Auskunft zu folgenden Fragestellungen gebeten:
- Wie sehen die inhaltlichen Vorstellungen des Magistrats zur Ausgestaltung der Mittagsversorgung (z. B. Organisationsform, Essensanbieter, Räumlichkeiten) aus?
- Ab welchem Zeitpunkt ist die Mittagsversorgung für welche Schülerzahl geplant bzw. vorgesehen?
- Gibt es bereits bekannte Herausforderungen oder Abhängigkeiten aus der Erfahrung an anderen Schulen, die den Zeitplan beeinflussen könnten?
Begründung
Die verlässliche Mittagsversorgung ist ein zentraler Bestandteil des schulischen Alltags und insbesondere für Familien von großer Bedeutung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die betroffenen Jahrgänge tritt ab dem
- August 2026 in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen rechtlichen Anspruch auf ganztägige Förderung. In der Ortsbeiratssitzung am 16.01.2026 konnte die zuständige Dezernentin Sylvia Weber keine Auskünfte konkreter Natur hierzu geben. Um den Ortsbeirat sowie die Schulgemeinschaft transparent zu informieren und gegebenenfalls unterstützend begleiten zu können, ist daher eine frühzeitige und konkrete Darstellung der Planungen und des Zeitplans durch den Magistrat erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2026OFOF 407/15Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8096Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027Direktanregung
- 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 788Mittagsversorgung an der Michael-Grzimek-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats