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PAR 563 2026§ 563UEBERWIESEN

Öffentlich zugängliches Trinkwasser

Beschluss zuOA_29_2026
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

5

Beschlussdatum

1. Oktober 2026

Gremiensitzung

1. Oktober 2026

Zusammenfassung

Der Vorschlag beinhaltet die Einrichtung von Trinkwasserzapfstelle in öffentlichen Gebäuden und Schulen, um die Trinkwasserversorgung, besonders in heißen Tagen, zu verbessern. Dies soll einen kontinuierlichen Zugang zu unentgeltlichem Trinkwasser gewährleisten und die Nutzung städtischer Trinkbrunnen fördern. Die Umsetzung wird als wichtig erachtet, um die gesundheitliche Versorgung der Bürger zu unterstützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage OA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, a) künftig in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden im Bereich der Sanitäranlagen eine Trinkwasserzapfstelle einzurichten. Das sollte für zukünftige Neubauten, bei Umbaumaßnahmen und möglichst auch für alle Bestandsimmobilien gelten; b) in den Klassenzimmern der Bildungseinrichtungen die Waschbecken so zu gestalten, dass dort auch Trinkflaschen wieder aufgefüllt werden können; c) analog der Aktion ‚Nette Toilette' eine ähnliche Aktion für die Möglichkeit der Befüllung von Trinkflaschen bei Einzelhändlern oder Gastronomiebetrieben ins Leben zu rufen."