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Öffentlich zugängliches Trinkwasser

Vorlagentyp: OA
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Vorschlag beinhaltet die Einrichtung von Trinkwasserzapfstelle in öffentlichen Gebäuden und Schulen, um die Trinkwasserversorgung, besonders in heißen Tagen, zu verbessern. Dies soll einen kontinuierlichen Zugang zu unentgeltlichem Trinkwasser gewährleisten und die Nutzung städtischer Trinkbrunnen fördern. Die Umsetzung wird als wichtig erachtet, um die gesundheitliche Versorgung der Bürger zu unterstützen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

a) künftig in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden im Bereich der Sanitäranlagen eine Trinkwasserzapfstelle einzurichten. Das sollte für zukünftige Neubauten, bei Umbaumaßnahmen, und möglichst auch für alle Bestandsimmobilien gelten;

b) in den Klassenzimmern der Bildungseinrichtungen die Waschbecken so zu gestalten, dass dort auch Trinkflaschen wieder aufgefüllt werden können;

c) analog der Aktion "Nette Toilette" eine ähnliche Aktion für die Möglichkeit der Befüllung von Trinkflaschen bei Einzelhändlern oder Gastronomiebetrieben ins Leben zu rufen.

Begründung

Die Versorgung mit Trinkwasser ist in den heißen Tagen besonders wichtig. Ein Netz städtischer Trinkbrunnen ist wichtig und muss ausgebaut werden, allerdings dauert die Umsetzung und sollte durch weitere Maßnahmen flankiert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2026OFOF 72/3Öffentlich zugängliches TrinkwasserOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. August 2026Sie sind hier
    OAOA 29Öffentlich zugängliches Trinkwasser
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 1 · 21.09.2026
TO I, TOP 20
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 29 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFDP
Sonstige:
Stadtv. Yilmaz (Annahme)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme), AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

Mitdiskutieren

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