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PAR 553 2026§ 553VEREINFACHT

Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach

Beschluss zuOA_16_2026
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

5

Beschlussdatum

1. Oktober 2026

Gremiensitzung

1. Oktober 2026

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, ein absolutes Böllerverbot in Alt-Seckbach auszusprechen. Dies wird mit dem Schutz von 27 als Kulturdenkmäler ausgezeichneten Fachwerkhäusern und dem historischen Kern begründet. Ein Böllerverbot wird als notwendig erachtet, um Brandgefahren zu minimieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage OA 16 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.