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PAR 541 2026§ 541AKTENEINSICHT

Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Umgang der Stadt mit Wahleinspruch, Auskunftsbegehren und Klageverfahren zur Kommunalwahl 2026

Beschluss zuNR_61_2026
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

5

Beschlussdatum

1. Oktober 2026

Gremiensitzung

1. Oktober 2026

Antragsteller

BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, einen Akteneinsichtsausschuss einzurichten, um den Umgang der Stadt mit Wahleinsprüchen und Verfahren zur Kommunalwahl 2026 zu beleuchten. Dies ist notwendig, um die rechtlichen Entscheidungen zu überprüfen und mögliche Unstimmigkeiten in den Wahlverfahrensweisen aufzuklären.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

a) Dem Antrag NR 61 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 61 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.