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PAR 3435 2023§ 3435ABGELEHNT

Miyawaki Mini-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas

Beschluss zuNR_659_2023
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

23

Beschlussdatum

22. Juni 2023

Gremiensitzung

22. Juni 2023

Antragsteller

GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, mehrere Miyawaki Mini-Wäldchen in Frankfurt am Main anzulegen, um das Mikroklima in städtischen Gebieten zu verbessern und der Überwärmung entgegenzuwirken. Bis 2025 sollen mindestens drei solcher Wäldchen angelegt werden, wobei die Einbeziehung von Schulen und Ortsbeiräten eine wichtige Rolle spielt. Diese Maßnahme soll zur Umsetzung der Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

1. a) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Flächen sich zeitnah in Frankfurt für Miyawaki Mini-Wäldchen anbieten. Es ist zu prüfen, ob Flächen, die zukünftig im Rahmen der Umsetzung des "Entsiegelungskonzeptes" (§ 1837 vom 09.06.2022) für die Entsiegelung und Begrünung als geeignet identifiziert werden, auch für die Anlage von Mini‐Wäldchen genutzt werden können. b) Die Ortsbeiräte sollen bei der Auswahl der Flächen miteinbezogen werden. c) Es sollen insbesondere auch Schulgelände berücksichtigt werden. Die Schulgemeinden sind in den Prozess der Auswahl und der Gestaltung einzubeziehen. Bei der Vorbereitung und Durchführung soll auf Expertenwissen zu Schulen und Begrünung zurückgegriffen werden. d) Bis 2025 sollen mindestens drei Mini-Wäldchen angelegt werden - prioritär in Gebieten, die im "Klimaplanatlas" der Stadt Frankfurt als Gebiete mit "starker Überwärmung" (rot) oder "moderater Überwärmung" (gelb) gekennzeichnet sind und in welchen die Kühlung des Mikroklimas daher besonders wichtig ist. e) Für die Anlage der Mini-Wäldchen sollen vorrangig Bäume und andere Pflanzen verwendet werden, die auf der "Frankfurter Baumliste" stehen bzw. die im Zusammenhang mit der neuen Fassung der "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" als "standortgerecht" eingestuft werden. (NR 659) 2. Die Vorlage NR 675 wird abgelehnt.