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Wettbüros dienen nicht dem sozialen Frieden - wie geht es weiter mit dem Kiosk „Palaver“?

Vorlagentyp: V

Begründung

- wie geht es weiter mit dem Kiosk "Palaver"? Vorgang: V 943/18 OBR 8; ST 2136/18 In der Stellungnahme vom 16.11.2018, ST 2136, wird mitgeteilt, das Kiosk "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139 werde "in leicht veränderter Form" weiterbetrieben. In der Liegenschaft würden durch den neuen Betreiber nunmehr zwei voneinander unabhängige Betriebe geführt: zum einen ein Kiosk mit Wettannahmestelle, zum anderen eine Schankwirtschaft mit Wirtschaftsgarten sowie Abgabe alkoholischer Getränke zum Verzehr vor Ort. Für beide Betriebe lägen dem Ordnungsamt bereits Gewerbeanmeldungen vor. Zwischenzeitlich verdichten sich durch entsprechende Werbesymbole am Gebäude, dass der Betrieb einer Annahmestelle für Sportwetten tatsächlich vorgesehen ist. Seitdem das Land Hessen durch Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Sportwetten-Anbietern aus Europa nicht mehr das Geschäft verbieten kann, nehmen Wettbüros von Anbietern wie z. B. Tipwin Limited aus Malta auch in Frankfurt am Main zu. Beliebt sind Online-Wetten auf Fußball oder Boxen, aber auch Nischensportarten sind im Kommen. Experten in der Fachkommission Städtebaurecht des Deutschen Städtetags gehen aufgrund von Studien der Glücksspielsucht-Forschung davon aus, dass in Deutschland bis zu 290.000 Erwachsene ein "pathologisches" Spielverhalten haben. Bei bis zu 347.000 Erwachsenen soll das Spielverhalten zumindest problematisch sein. Einbezogen sind hier ausdrücklich auch die Sportwetten. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage ist sowohl ein wirksamer Spielerschutz, eine ausreichende Suchtprävention oder auch ein systematischer Kampf gegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Wettbüros nicht möglich. Es ist daher zu begrüßen, dass die neue Landesregierung Regelungen im Hinblick auf ein europarechtskonformes und an strengen Qualitätskriterien ausgerichtetes Glücksspielrecht erreichen will. In einem Stadtteil wie der Nordweststadt, in dem Einpersonenhaushalte insbesondere bei den 25- bis 45jährigen zunehmen und der Anteil der Wohnbevölkerung, der existenzsichernde Mindestleistungen bezieht, steigt, sind Wettbüros, die ggf. zur Schuldenfalle werden und mitunter zwielichtige Personen anziehen, keine Einrichtungen zur Verbesserung des sozialen Gefüges. Der Gerhart-Hauptmann-Ring ist zudem nach Bebauungsplan NW 83a Nr. 1 reines Wohngebiet ("WR"). Die Frankfurter Bauaufsicht behandelt Wettbüros planungsrechtlich als Vergnügungsstätten. In reinen Wohngebieten sind nach Kenntnis des Ortsbeirates Vergnügungsstätten, also auch Spielhallen und Wettbüros, unzulässig. Zudem wirken sie sich auch schädlich auf das Stadtbild aus ("Trading down Effekt").

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