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Wettbüros dienen nicht dem sozialen Frieden - wie geht es weiter mit dem Kiosk "Palaver"?

Vorlagentyp: STMagistrat
49 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2019, ST 1283

Betreff: Wettbüros dienen nicht dem sozialen Frieden - wie geht es weiter mit dem Kiosk "Palaver"? Zu Ziff. 1: Bei dem angemeldeten Gewerbe (Kiosk, Aufstellen von Wettterminals) handelt es sich um ein Wettbüro. Zu Ziff. 2: Auch in Frankfurt am Main werden Wettannahmestellen bauplanungsrechtlich als Gewerbebetriebe und Wettbüros als Vergnügungsstätten eingeordnet. Zu Ziff. 3: Ein Wettbüro ist an dieser Stelle weder baurechtlich genehmigt noch bauplanungsrechtlich zulässig. Genehmigt ist dort lediglich ein Kiosk mit Gastraum. Zu Ziff. 4: Die Fläche wurde von der Stadt Frankfurt am Main an die Radeberger Gruppe KG zum Zweck des Betriebs einer Trinkhalle überlassen. Das Gebäude selbst steht im Eigentum der Radeberger Gruppe KG. Diese hat das Recht zur Untervermietung. Zu Ziff. 5: Es ist beabsichtigt, wegen der ungenehmigten Nutzung als Wettbüro ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Beendigung der Nutzung einzuleiten. Gemäß § 4b) des Gestattungsvertrages vom 07./13.11.2007 ist die Stadt Frankfurt am Main zudem zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn "der Benutzungszweck des Objektes ohne Zustimmung der Stadt geändert wird (...)". Hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung wird mit der Radeberger Gruppe KG Kontakt aufgenommen. Zu Ziff. 6: Über die Anzahl der gewerblich angemeldeten und zulässigen Wettbüros bzw. Wettannahmestellen im Ortsbezirk 8 können aus dem Gewerberegister heraus keine zuverlässigen Angaben gemacht werden, da die Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung zahlreiche Bezeichnungen für den Gegenstand des Gewerbes zulässt. Zu Ziff. 7: Die Verhandlungen zwischen der Radeberger Gruppe KG und der Stadt Frankfurt am Mainlaufen noch und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres zu einem Abschluss gebracht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. August 2018VV 943Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für „Heinrichs Trinkhalle“Anfrage
  2. 16. November 2018STST 2136Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für "Heinrichs Trinkhalle"Stellungnahme
  3. 5. März 2019OFOF 419/8Wettbüros dienen nicht dem sozialen Frieden - wie geht es weiter mit dem Kiosk „Palaver“?Ortsbeiratsantrag · CDU
  4. 21. März 2019VV 1206Wettbüros dienen nicht dem sozialen Frieden - wie geht es weiter mit dem Kiosk „Palaver“?Anfrage
  5. 15. Juli 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 Wochen
    STST 1283Wettbüros dienen nicht dem sozialen Frieden - wie geht es weiter mit dem Kiosk "Palaver"?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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