Kiosk „Palaver“ - Lärmbelästigung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Lärmbelästigung Dem neuen Besitzer des Kiosks wurde für den Gaststättenbetrieb eine Genehmigung erteilt, die lediglich eine Sperrzeit von täglich 5.00 - 6.00 Uhr beinhaltet. Dies hat zur Folge, dass die Schankwirtschaft täglich bis ca. 2.00 Uhr (nachts) geöffnet ist. Für die umliegenden Anwohner ist eine schwierige Situation entstanden, da sich Gäste sehr oft außerhalb aufhalten, lachen und reden. Die Anwohner sind einer größeren Lärmbelästigung ausgesetzt. Schlaf ohne Störung ist nicht mehr möglich. Dazu kommt, dass ein Außenbetrieb bis 24.00 Uhr geplant ist. Dies würde die Lärmbelästigung in diesem reinen Wohngebiet noch einmal erheblich erhöhen.
Inhalt
Antrag vom 20.03.2019, OF 421/8
Betreff: Kiosk "Palaver" - Lärmbelästigung Dem neuen Besitzer des Kiosks wurde für den Gaststättenbetrieb eine Genehmigung erteilt, die lediglich eine Sperrzeit von täglich 5.00 - 6.00 Uhr beinhaltet. Dies hat zur Folge, dass die Schankwirtschaft täglich bis ca. 2.00 Uhr (nachts) geöffnet ist. Für die umliegenden Anwohner ist eine schwierige Situation entstanden, da sich Gäste sehr oft außerhalb aufhalten, lachen und reden. Die Anwohner sind einer größeren Lärmbelästigung ausgesetzt. Schlaf ohne Störung ist nicht mehr möglich. Dazu kommt, dass ein Außenbetrieb bis 24.00 Uhr geplant ist. Dies würde die Lärmbelästigung in diesem reinen Wohngebiet noch einmal erheblich erhöhen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass 1. die Genehmigung für einen Außenbetrieb nicht erteilt wird, 2. der Besitzer von Seiten des Ordnungsamtes die Auflage erhält, dass es den Gästen nicht erlaubt ist, sich nach 22.00 Uhr vor dem Kiosk aufzuhalten.Hauptvorlage: Antrag vom 05.03.2019, OF 419/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2019Sie sind hierOFOF 421/8Kiosk „Palaver“ - LärmbelästigungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. März 2019OMOM 4421Kiosk „Palaver“ - LärmbelästigungDirektanregung
- 15. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1282Kiosk "Palaver" - LärmbelästigungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme